Seite 1 von 1
Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 14:23
von Andy748
Ich bin (vermutlich seit meiner Geburt) einseitig taub und trage seit kurzem eine Cros Versorgung.
Nun will ich den Autoführerschein in Angriff nehmen. Ich weiß, dass diese mit meine Beeinträchtigung grundsätzlich kein Problem ist, aber ich habe gehört dass man bei einer Hörbeeinträchtigung oft ein ärztliches Gutachten benötigt und ich habe gelsen, dass in einigen Fällen sogar eine MPU angeordnet werden kann.
Ist letzteres wirklich so (auch bei einseitiger Taubheit)? Und wird mir ein Gutachten oder dar eine MPU Mehrkosten entstehen lassen?
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 19:17
von smallhexi79
Hallo,
wegen den ärztlichen Gutachen.
ich denke das hat vielleicht damit zu tun, wenn du unter Morbus Menière, Schwindel (Drehschwindel oder SchwindelAttaken) oder dein Gleichgewichtorgan leitet.
Vielleicht können andere Mitglieder mehr dazu schreiben, wie das abläuft.
Wenn du das ärztlichen Gutachten hast, steht zwar im FS Hörhilfen drauf. Bei den Brillenträger steht ja auch im FS, dass er auf Sehhilfe angewiesen ist. Ich meine vor den Erwerb von den FS.
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 19:25
von KatjaR
Taubheit, egal ob ein-oder beidseitig, alleine ist kein Grund die Fahreignung in Frage zu stellen. Es bedarf lediglich eines ärztlichen Attestes, dass keine weiteren Störungen wie Schwindel oder Gleichgewichtsausfall dazu kommen. MPU oder andere Überprüfungen finden dann nicht statt. Gruß Katja und viel Erfolg beim Füherscheinerwerb
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 20:32
von Andy748
Ok, Danke. Bei mir wurde meines Wissens nie getestet ob mein Gleichgewichtssinn betroffen ist?
Ich merke im Alltag aber auch keine Probleme bezüglich des Gleichgewichts.
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 21:06
von Quotenkrüppel
Also ich habe da gar nichts dergleichen unternommen.
Ich habe mich bei der Fahrschule angemeldet und Fahrstunden genommen. Weder Fahrlehrer noch Prüfer haben irgendetwas gesagt. Und es muss dem Prüfer aufgefallen sein, denn immerhin musste mein Fahrlehrer (da der Prüfer ja hinten sitzt) jede Anweisung des Prüfers wiederholen. Ich hätte den Prüfer zwar mit etwas Anstrengung auch trotzdem verstanden, aber sicher ist sicher, in der Prüfungssituation konzentriert man sich ja hoffentlich mehr aufs Fahren
Also einfach anmelden, rechtlich kann dir keiner was. Viel Erfolg

Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 21:34
von KatjaR
Da man heute Gesundheitsfragebögen (wahrheitsgemäß) ausfüllen muss, wird in den meisten Fällen ein Attest von der FEB verlangt, was aber ohne Probleme zu bekommen sein sollte. Da steht dann sinnvollerweise drin, dass trotz der bekannten Hörstörung ärztlicherseits keine Eignunsbedenken gegen die Fahreignung vorliegen.
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 21:41
von Quotenkrüppel
Wirklich?
Da sieht man mal wie sich das in 12 Jahren verändert...das wusste ich gar nicht.
Das waren noch Zeiten, bei mir gab es damals noch nur den obligatorischen Sehtest.
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 7. Mär 2017, 21:47
von KatjaR
Jedenfalls ist das in NRW so, ich glaube seit Einführung EU-Führerschein.
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 14. Mär 2017, 14:53
von Syrinx
Oha, Katja, im Grunde ist das aber sturzungerecht, denn alle Opas und Omas mit später erworbenen Hörminderung und mit HGs fahren ja auch munter durch die Gegend.....und da schaut niemand danach.
Gruß
Syrinx
Re: Einseitig taub - Führerschein
Verfasst: 14. Mär 2017, 19:00
von KatjaR
Stimmt Syrinx, wobei ich bezweifele dass das noch lange so bleibt. Die Rufe nach Gesundheitschecks für Senioren werden immer lauter, bei den ehemaligen Klasse 2 Inhabern wird diese ja auch auf das 50. Lebensjahr beschränkt und behält nur dann ihre Gültigkeit, wenn sie inkl. gesundheitlicher Prüfung verlängert wird. Ich glaube dass das nicht alleine dabei bleiben wird.
Gruß Katja