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Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 15:08
von annib
Kennt sich jemand damit aus, wie man ggf. bei der Beihilfe bzgl. der geringen Erstattung eines Hörgeräts verfahren muss? Was muss man da machen bzw. wie geht das?

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 18:52
von KatjaR
Soweit mir bekannt ist, erstattet die Beihilfe anteilig Kosten eines HGs bis 1400 Euro. Das würde ich nicht grade als gering betrachten. Die meist ergänzenden privaten Kassen orientieren sich dann an dem Betrag. Hat man einen Beihilfeergäzungstarif, kann dieser zusätzliche Erstattung darüber hinaus ermöglichen. Eine weiter Zuzahlung der Beihilfe wird schwierig zu erkämpfen sein.
Gruß Katja

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 19:22
von annib
Ich rede nicht von einer Erstattungs-Summe von 1400 Euro. Es scheint so, als würde mich nur ein sehr kleiner Bruchteil von der Beihilfe erstattet. Deswegen frage ich, wie man dann verfährt, um Widerspruch einzulegen.

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 19:29
von annib
Angenommen es sind 400 Euro, die mir anteilig erstattet wurden (maximale Summe der Erstattung wäre ja 700) - ist da ein Widerspruch sinnvoll bzw. wie kann man begründen?

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 19:37
von KatjaR
Maximale Summer der Erstattung 700 ist eindeutig zu wenig, von wem hast du die Auskunft? Schau auch mal hier rein: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=2863

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 20:23
von akopti
Hallo annib,

aus deinem Startpost geht nicht hervor, ob es sich um eine Kinderversorgung oder um eine Erwachsenenversorgung geht. Bei der gestzlichen KK ist der Satz für die Kinder höher wie bei Erwachsenen. Die Beihilfe hat sich in ihren Sätzen stark an die der gesetzlichen KK angelehnt.

Gruß

Dirk

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 14. Feb 2017, 21:06
von annib
Die Summe habe ich aus den Infoschriften der Beihilfe NRW. Es wird max. ein Gerät für 1400 Euro erstattet, die Hälfte davon sind ja 700 Euro. Ich habe 7 Geräte getestet über einen Zeitraum von einem Jahr und am Ende das für mich einzig "akzeptable" genommen, bei dem ich sage, dass ich damit auch weiterhin arbeiten kann (ich bin Lehrerin). Das Gerät ist für mich, es handelt sich als um eine Erwachsenenversorgung.
Ich weiß nicht, wie die bei der Beihilfe genau ihre Summen feststellen. Ich habe eine Tieftonschwerhörigkeit, die wohl auch nicht leicht zu versorgen ist.

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 15. Feb 2017, 13:24
von pascal2
Als Beamter bist du privat krankenversichert.
Was zahlt denn deine private Krankenversicherung ?

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 15. Feb 2017, 14:49
von annib
Die zahlt max. 50 Prozent einer Höchstsumme

Re: Widerspruch bei Erstattung von Hörgeräten: Beihilfe

Verfasst: 17. Feb 2017, 18:19
von KatjaR
Ja, dann liegt die Gesamtsumme ja bei 1400 Euro und damit ziemlich höher als es die Gesetzliche KK erstatten würde. Für den Betrag sollte eine vernünftige Versorgung aber drin sein. Wenn man mit teureren Geräten besser klar kommt, bleibt nur noch Zuzahlung, aber ohne Beihilfeergänzungstarif sieht es mit Zahlungen über 1400 Euro pro Ohr schlecht aus.
Wie kommst du jetzt darauf dass die dir nur einen kleinen Teil dieser Summe erstatten würden? Hast du einen diesbezüglichen Bescheid erhalten? Wenn der Arzt das HG verordnet hat, dies bis zu 1400 Euro beihilfefähig ist, solltest du doch 700 Euro von der Beihilfe bekommen.