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FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 1. Nov 2016, 18:08
von Jona
moin,
wir haben für meinen Sohn (12, Diagnose Tympanosklerose einseitig, anderes Ohr nicht Normbereich) eine FM-Anlage für die Schule (Regelschule) beantragt. Der HNO hat es mit beantragt und die mitbetreuende Gehörbehindertenschule hat auch Entsprechendes dazu geschrieben. Er hat die FM-Anlage in der alten Schule ausprobiert, allerdings konnte das keinerlei Aussagekraft haben, da die Situation in der Schule absolut ungeeignet war und wir uns nicht gerade im Guten von der Schule getrennt haben. Somit fehlte ein "Testbericht" der Schule für unseren Antrag.
Im ersten Anlauf wurde die Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt. Der Widerspruch läuft, aber die Krankenkasse rief bereits an um mitzuteilen, dass der MDK unserem Gesuch ebenfalls ablehnend gegenübersteht. Die Sache geht zwar noch vor den Widerspruchsausschuss der Krankenkasse, aber wir stellen uns auf eine Absage ein.
Die Lage lässt uns verzweifeln. Die Möglichkeit einer FM-Anlage ließ uns hoffen, dass er die gleichen Chancen für seine Schullaufbahn bekommen kann wie seine nicht eingeschränkten Mitschüler.... Doch was jetzt?
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße, Jona
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 1. Nov 2016, 22:46
von maryanne
Hallo Jona,
ich hoffe, dass die KK noch einlenkt. Ich rate dir, unmissverständlich klarzumachen, dass ihr im Fall eine Ablehnung den Klageweg beschreiten werdet.
Viel Erfolg
maryanne
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 2. Nov 2016, 07:02
von muggel
Hallo,
mit welcher genauen Begründung wurde denn die FM Anlage abgelehnt?
An sich sind die Indikationen und damit der gesetzliche Anspruch in der Hilfsmittelrichtlinie aufgeführt (siehe auch
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-24.pdf).
An diese Hilfsmittelrichtlinie haben sich die gesetzlichen Kassen zu halten!
Zum Thema FM-Anlagen steht in der HilfsM-RL:
§ 19 Versorgungziele
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a) ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
(2) Zielsetzung der Tinnitusgeräteversorgung ist es, dass der subjektive Tinnitus nicht mehr störend wahrgenommen wird.
(3)
FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind, z. B. um im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung
hörbehinderter, hörhilfenversorgter bzw. Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu
fördern oder
deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht zu gewährleisten.
§ 25 Übertragungsanlagen
(1) Übertragungsanlagen sind zusätzlich
zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder CI-Versorgung verordnungsfähig bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen z. B.
- in der Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung bei der institutionellen oder häuslichen Schwerhörigenfrühförderung,
- bei Besuch von Kindergärten, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Einrichtungsträger vorzuhalten ist und
-
im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Schulträger vorzuhalten ist.
Kurzum: trägt dein Kind mindestens ein Hörgerät oder ein
CI und besucht eine Regelschule, so muss die Krankenkasse die FM-Anlage bezahlen. Bei Förderschulen sieht dieses etwas anders aus: je nach Land müssen Förderschulen Hören solche Übertragungsanlagen bereithalten.
So wie ich dich jedoch verstanden habe besucht dein Kind eine Regelschule. Sofern es dann noch mindestens ein Hörgerät trägt, greift die Hilfsmittelrichtlinie vollumfänglich und die gesetzliche Krankenversicherung muss die FM-Anlage bezahlen.
Bei privater Krankenversicherung sieht dieses anders aus, da hier individuelle Verträge mit den Versicherten abgeschlossen werden.
Falls der Verweis auf die Hilfsmittelrichtlinie nicht erfolgreich sein sollte, wäre (je nach Krankenkasse) noch die Einschaltung des Bundesversicherungsamtes (bei Ersatzkassen wie z.B. die TK, Barmer) oder das Amt für Soziales (bei z.B der AOK) als übergeordnets Organ möglich und zu empfehlen.
Grüße,
Miriam
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 2. Nov 2016, 18:00
von Gabriele
Hallo Jona
Uns wurden die Höranlagen damals auch abgelehnt, alle drei auf einmal, mit der Begründung das die Kinder ja auf eine SH Schule gehen und es dort ja Höranlagen gibt.
Ich habe dann eine Höranlage genommen, ein Kind geschnappt und habe den Widerspruch persönlich abgegeben, nicht ohne ihnen den Sinn so einer Anlage und den Unsinn ihrer Ablehnung zu erklären.
Meine Kinder waren schliueßlich nicht nur ind er SH Schule hörgeschädigt, sondern tatsächlich auch im Privatleben...
Ich empfehle wie Miriam auch, auf jeden Fall den rechtsweg anzukündigen.
Liebe Grüße
GAbi
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 3. Nov 2016, 13:40
von blacky_kyra
Hallo Jona,
mein Sohn hat letzte Woche seine FM-Anlage bekommen. Bei uns hat die Krankenkasse lediglich ein Schriftstück verlangt, das den Kita-Besuch bestätigt. Allen anderen Zirkus müsst ihr gar nicht mitmachen (Testbericht usw.). Wie Miriam schon schrieb, steht die Anlage deinem Kind gesetzlich zu. Ich drücke euch die Daumen.
LG blacky_kyra
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 4. Nov 2016, 23:52
von Jona
Begründung der Ablehnung:
mein Sohn käme auch ohne Hörgeräte im Freifeld auf eine Verständlichkeitsquote für einsilbige Testwörter von 100%.
Ich habe keine Ahnung, wie der MDK darauf kommt.....
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 4. Nov 2016, 23:54
von Jona
Ach ja....
Weil es die 100% gäbe, sei eine Optimierung durch eine FM-Anlage nicht vorstellbar..... heißt es
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 5. Nov 2016, 19:30
von Fibi
Hallo,
da der MDK ja keine eigenen Hörtests macht, hat vermutlich der HNO bzw. der Akustiker entsprechende Unterlagen mit eingereicht, oder?
Welche Schule besucht denn euer Sohn nun? Ist er zu einer SH-Schule gewechselt?
VGFibi
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 5. Nov 2016, 21:46
von Kaja
Hallo,
Jona hat geschrieben:Begründung der Ablehnung:
mein Sohn käme auch ohne Hörgeräte im Freifeld auf eine Verständlichkeitsquote für einsilbige Testwörter von 100%.
Ich habe keine Ahnung, wie der MDK darauf kommt.....
du kannst Akteneinsicht beantragen (§ 25 SGB X) und schauen, aus welchem Audiogramm der MDK die Werte hat. Abgesehen davon ist die Verständlichkeit im Störschall relevant
Viele Grüße
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 7. Nov 2016, 14:25
von Jona
moin,
die Unterlagen werden an den Widerspruchsausschuss übergeben und ich muss warten, bis der getagt hat. wann das sein wird, das konnte man mir nicht sagen.
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 7. Nov 2016, 14:57
von Jona
Anbei die Ablehnung .....
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 10. Nov 2016, 21:52
von Kaja
Hallo,
du kannst auch noch Akteneinsicht beantragen, Unterlagen nachreichen und Erläuterungen schreiben, wenn die Akte beim Widerspruchsausschuss liegt. Die Ausführungen des MDK zum Störschall sind reine Mutmaßungen. Natürlich hört jeder im Störschall schlechter - schwerhörige Menschen aber mehr als normal hörende. Hier könnten Störschallmessungen des Akustikers und eine ärztliche Erläuterung des Hörens von hörbeeinträchtigten Menschen hilfreich sein.
Viele Grüße
Re: FM-Anlage für 12Jährigen - Krankenkasse macht Probleme
Verfasst: 28. Nov 2016, 21:27
von Jona
Hallo,
wir warten mit einer neuen Beantragung bis wir zum einen die Krankenkasse gewechselt haben (wechsel erfolgt nicht wegen der sache) und bis mein sohn 13 ist (kurz nach dem Jahreswechsel), denn dann wird der hörtest für junge erwachsene anerkannt. Bei dem Test hat er schlechtere ergebnisse als bei dem Test für kinder.
dann werden wir sehen ob widerspruch / akteneinsicht / klage nötig ist.....
l.g. Jona