ARD/ZDF-Beitragsservice - Rückzahlung bei "RF" -Anerkennung?
Verfasst: 29. Feb 2016, 13:35
Guten Tag,
nach 3-jähriger Klage vor dem Sozialgericht Potsdam, wurde mir nun das Merkzeichen "RF" (Rdf.-Gebühr) bewilligt, bekomme ich die eingezahlten Beiträge vom Beitragsservice ARD/ZDF zurück?
Ich bin rechts taub und sonst habe ich einen GdB von 90 und wenig Rente
durch eine Ohr- Schädigung (Spülung - TF verletzt - Operation 1986) danach schlimmster Tinnitus mit vielen ständigen Missempfindungen, Schlaflosigkeit - deshalb frühberentet worden.
Vielleicht habe ich zu weit ausgeholt, deshalb kurz, mir geht es um die Rückzahlung ab Antragstellung (Januar 2013). Kann mir jemand die Frage beantworten? Es eilt, weil ich dem Gericht nun mitteilen soll, wie ich
mich entschieden habe. Sie machen mir ein Angebot - Rückzahlung an mich erst ab 27. Mai 2015, die anderen Jahre werden nicht mit berechnet. Danke!
nach 3-jähriger Klage vor dem Sozialgericht Potsdam, wurde mir nun das Merkzeichen "RF" (Rdf.-Gebühr) bewilligt, bekomme ich die eingezahlten Beiträge vom Beitragsservice ARD/ZDF zurück?
Ich bin rechts taub und sonst habe ich einen GdB von 90 und wenig Rente
durch eine Ohr- Schädigung (Spülung - TF verletzt - Operation 1986) danach schlimmster Tinnitus mit vielen ständigen Missempfindungen, Schlaflosigkeit - deshalb frühberentet worden.
Vielleicht habe ich zu weit ausgeholt, deshalb kurz, mir geht es um die Rückzahlung ab Antragstellung (Januar 2013). Kann mir jemand die Frage beantworten? Es eilt, weil ich dem Gericht nun mitteilen soll, wie ich
mich entschieden habe. Sie machen mir ein Angebot - Rückzahlung an mich erst ab 27. Mai 2015, die anderen Jahre werden nicht mit berechnet. Danke!