Beschaffungsweg für volle Kostenerstattung eines Hörgerätes
Verfasst: 6. Dez 2015, 19:47
Hallo allerseits,
ich lese schon länger als Gast in diesem Forum. Seit ca. Mitte Oktober 15 habe ich mich nun auch hier registriert.
Nun habe ich selbst auch Fragen, die ich trotz Recherche im Internet nicht endgültig kären konnte (siehe Threadüberschrift).
Mein letztes Hörgerät hatte ich vor ca. 7 Jahren bekommen (Phonak Naida V). Seinerzeit hatte ich meinen "Eigenanteil" selbst bezahlt und anschliessend diesen Eigenanteil von der Krankenkasse zurückgefordert, was die Krankenkasse natürlich abgelehnt hat. Auf dem Klageweg habe ich erfolgreich den halben Anteil erstritten. Den halben Anteil nur deshalb, weil ich den "Beschaffungsweg" nicht eingehalten hatte und mein Anwalt sich nicht sachkundig gemacht hatte.
Nun möchte ich ein neues Hörgerät mir beschaffen (mir steht ja alle 6 Jahre ein neues zu und das jetzige schreit schon nach Entsorgung). Ich müsste eigentlich beidseitig versorgt werden wegen meiner an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, trage aber seit Kindheit nur eines. Bei 2 Geräten habe ich jedoch Orientierungsschwierigkeiten. Ich bin nun 63 Jahre jung und Frührentner seit 2013. Unbefristeter Schwerbehindertenausweis mit 80 GdB mit Merkzeichen RF und GI liegt vor seit 2008. Davor waren es 60 GdB. Dies nur nebenbei erwähnt.
Eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse (besonders vor Gericht) kann/soll nur erfolgreich sein, wenn der richtige "Beschaffungsweg" eingehalten wird. Soweit habe ich das schon mal recherchiert. Unter diesem Link in diesem Forum hier habe ich bestätigend gelesen, dass tatsächlich "Spielregeln" eingehalten werden müssen, damit ggf. Ansprüche überhaupt durchgesetzt werden können. Auch unter diesem Link ohne Datum hier sind Erläuterungen hierzu.
Ich stelle mir die Reihenfolge für eine erfolgreiche volle Kostenübernahme wie folgt vor:
1. HNO-Arzt macht Hörtest und verordnet neues Gerät
2. Beim Hörgeräteakustiker (HGA) werden erstmal 3-4 Geräte getestet, die durch die pauschale Kostenerstattung der Krankenkasse übernommen würden.
3. Der HGA erstellt mir eine Bescheinigung, dass die zuzahlungsfreien Geräte nicht geeignet sind und schlägt Geräte mit Eigenanteil vor.
4. Ich beantrage aufgrund dieser Bescheinung die volle Kostenübernahme bei der Krankenkasse mit Hinweis auf bereits gefällte Urteile bei vergleichbaren Fällen (an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit).
5. Ich bekomme Ablehnung der Krankenkasse.
6. Ich lege Widerspruch ein, und übernehme vorläufig den Eigenanteil; HNO-Arzt bestätigt die richtige Versorgung.
7. Entweder wird nun aufgrund meines Widerspruches durch die Krankenkasse zugestimmt (unwahrscheinlich) oder ich beschreite nun den Klageweg und habe gute Chancen auf Erfolg, da ich ja nun auch den gesetzlich vorgeschriebenen "Beschaffungsweg" eingehalten habe.
Meine Fragen lauten nun in diesem Zusammenhang:
Ist das so realistisch in der o.g. Abfolge oder sind in der Reihefolge noch Lücken ? Es ist sicher noch wichtig, dass ich Unterschriften beim Hörgeräte-Akustiker erst nach dem Widerspruch leiste. Ich denke eine Unterschrift vor dem Widerspruch durchkreuzt den Beschaffungsweg ?
Vielleicht hat sich hier im Forum schon jemand anwaltlich mit dem Widerspruch begleiten lassen ? Mit welchen Kosten ist da zu rechnen (nur Widerspruch) ?
Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten.
Gruss
ExBerliner
ich lese schon länger als Gast in diesem Forum. Seit ca. Mitte Oktober 15 habe ich mich nun auch hier registriert.
Nun habe ich selbst auch Fragen, die ich trotz Recherche im Internet nicht endgültig kären konnte (siehe Threadüberschrift).
Mein letztes Hörgerät hatte ich vor ca. 7 Jahren bekommen (Phonak Naida V). Seinerzeit hatte ich meinen "Eigenanteil" selbst bezahlt und anschliessend diesen Eigenanteil von der Krankenkasse zurückgefordert, was die Krankenkasse natürlich abgelehnt hat. Auf dem Klageweg habe ich erfolgreich den halben Anteil erstritten. Den halben Anteil nur deshalb, weil ich den "Beschaffungsweg" nicht eingehalten hatte und mein Anwalt sich nicht sachkundig gemacht hatte.
Nun möchte ich ein neues Hörgerät mir beschaffen (mir steht ja alle 6 Jahre ein neues zu und das jetzige schreit schon nach Entsorgung). Ich müsste eigentlich beidseitig versorgt werden wegen meiner an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, trage aber seit Kindheit nur eines. Bei 2 Geräten habe ich jedoch Orientierungsschwierigkeiten. Ich bin nun 63 Jahre jung und Frührentner seit 2013. Unbefristeter Schwerbehindertenausweis mit 80 GdB mit Merkzeichen RF und GI liegt vor seit 2008. Davor waren es 60 GdB. Dies nur nebenbei erwähnt.
Eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse (besonders vor Gericht) kann/soll nur erfolgreich sein, wenn der richtige "Beschaffungsweg" eingehalten wird. Soweit habe ich das schon mal recherchiert. Unter diesem Link in diesem Forum hier habe ich bestätigend gelesen, dass tatsächlich "Spielregeln" eingehalten werden müssen, damit ggf. Ansprüche überhaupt durchgesetzt werden können. Auch unter diesem Link ohne Datum hier sind Erläuterungen hierzu.
Ich stelle mir die Reihenfolge für eine erfolgreiche volle Kostenübernahme wie folgt vor:
1. HNO-Arzt macht Hörtest und verordnet neues Gerät
2. Beim Hörgeräteakustiker (HGA) werden erstmal 3-4 Geräte getestet, die durch die pauschale Kostenerstattung der Krankenkasse übernommen würden.
3. Der HGA erstellt mir eine Bescheinigung, dass die zuzahlungsfreien Geräte nicht geeignet sind und schlägt Geräte mit Eigenanteil vor.
4. Ich beantrage aufgrund dieser Bescheinung die volle Kostenübernahme bei der Krankenkasse mit Hinweis auf bereits gefällte Urteile bei vergleichbaren Fällen (an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit).
5. Ich bekomme Ablehnung der Krankenkasse.
6. Ich lege Widerspruch ein, und übernehme vorläufig den Eigenanteil; HNO-Arzt bestätigt die richtige Versorgung.
7. Entweder wird nun aufgrund meines Widerspruches durch die Krankenkasse zugestimmt (unwahrscheinlich) oder ich beschreite nun den Klageweg und habe gute Chancen auf Erfolg, da ich ja nun auch den gesetzlich vorgeschriebenen "Beschaffungsweg" eingehalten habe.
Meine Fragen lauten nun in diesem Zusammenhang:
Ist das so realistisch in der o.g. Abfolge oder sind in der Reihefolge noch Lücken ? Es ist sicher noch wichtig, dass ich Unterschriften beim Hörgeräte-Akustiker erst nach dem Widerspruch leiste. Ich denke eine Unterschrift vor dem Widerspruch durchkreuzt den Beschaffungsweg ?
Vielleicht hat sich hier im Forum schon jemand anwaltlich mit dem Widerspruch begleiten lassen ? Mit welchen Kosten ist da zu rechnen (nur Widerspruch) ?
Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten.
Gruss
ExBerliner