Beantragung FM Anlage für den Beruf/die Arbeit

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elfenturm77
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Beantragung FM Anlage für den Beruf/die Arbeit

#1

Beitrag von elfenturm77 »

Sehr geehrtes Forum,

vermutlich gab es dieses Thema schon oft, aber bisher habe ich nichts gefunden, was meine Fragen richtig beantwortet hätte, deswegen frage ich einfach noch einmal hier.

Für meine Arbeit (wiss. Tätigkeit, Vorträge, Meetings) benötige ich eine FM Anlage. Ich bin im Besitz eines Schwebi mit annerkannter Schwerhörigkeit (an Taubheit grenzend). Vorträge und eigentlich alle Gespräche mit Personen, die nicht laut und deutlich und langsam reden sind für mich nicht verstehbar bzw. durchführbar.
Nun habe ich bei einem Akustiker die Fm-Anlage meiner Wahl ausgesucht (Kostenpunkt alles ca. 5000 Eu). Mein Akustiker arbeitet in der Stadt wo es wohl auch kein Problem ist beim Integrationsamt diesen Zuschuss zur FM Anlage zu bekommen, wenn es für den Arbeitsplatz ist. Mein Arbeitsplatz ist aber nun außerhalb der Stadt in der Provinz, wo wieder ein anderer IfD bzw Integrationsamt zustandig ist. Einen Beratungstermin beim IfD hatte ich schon (er hat mir die Ausichtslosigkeit meines Vorhabens dargelegt).

Aber: Ist das Integrationsamt nicht "verpflichtet" mit die FM Anlage zu bezuschussen, wenn mir dies die Ausübung meiner Arbeit gewährleistet?

Was habe ich bis jetzt gemacht: Mein Arbeitgeber hat beim Integrationsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Fm-Anlage beantragt. Es kam eine Ablehnung, dass der Reha Träger zuständig ist. Und ein Hinweis, dass mein Arbeitgeber andere Sachen beantragen kann, wie Arbeitsplatzeinrichtung.

Ich habe mir jetzt folgende Schritte überlegt:
1. Rechtschutz
2. Warten
3. eigener Antrag beim Integrationsamt
4. bei Ablehnung, Widerspruch mit Rechtanwalt

Die Fragen sind jetzt:
Habe ich mir diesen Weg schon verbaut, weil mein Arbeitgeber den Antrag auf Mittel der Ausgleichsabgabe gestellt hat, oder ist ein eigener Antrag beim Integrationsamt davon unanhängig?
Sollte ich lieber nicht die Mittel aus der Ausgleichsabgabe für anderweitige Arbeitsplatzausstattung in Anspruch nehmen, weil ich ja dann quasi schon Mittel bekommen habe und mir so eine FM Anlage nicht mehr zusteht?

Oder soll ich lieber doch die private Schiene fahren (Nutzung der Fm Anlage für private Zwecke) und diese bei der Krankenkasse beantragen?

Freue mich über Tips und Hinweise!

Grüße
Nadine
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
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Re: Beantragung FM Anlage für den Beruf/die Arbeit

#2

Beitrag von maryanne »

Hallo Nadine,
als Schwerbehinderte hast du Anspruch auf Nachteilsausgleich und damit auch auf die nötigen Hilfsmittel.
Dass du andere Hilfsmittel bekommen hast, bedeutet nicht, dass dir die FM-Anlage nicht zusteht, es sei denn, du hast Hilfsmittel erhalten, die denselben Zweck erfüllen. Zuständig ist das Integrationsamt. Dort solltest du beantagen und zwar mit Dringlichkeit.
Andere Möglichkeit wäre der Antrag bei der Rentenversicherung. Ich fürchte, der IfD hat dich schlecht beraten - wieso sollte dein Antrag aussichtslos sein?
Welches Bundesland? und welchen GdB hast du? (ggf. PN)
Gruß Maryanne
pikacht
Beiträge: 80
Registriert: 28. Sep 2008, 18:51
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Re: Beantragung FM Anlage für den Beruf/die Arbeit

#3

Beitrag von pikacht »

Hallo Nadine,
bei mir hatte die 2.Schiene Erfolg.
Aber halt nur private Nutzung :D
FM=1*MLXI 1*ML10i Funkempfänger und Smartlink plus (gesamt ca 2100 EU)
Gruß Pikacht
re HG Naida UP mit 138 DB Links CI Naida Q70+Compilot
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