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Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 3. Dez 2002, 21:28
von birgit j.
Hallo Zusammen!

Yannick hat seit anfang September 2002 ein HG zum Testen. Vor kurzem haben wie HG-Batterien gekauft. Die Rechnung für die Batterien habe ich dann bei unserer KK, der HUK-Coburg eingereicht. Der Betrag von sagen uns schreibe 29 Euro ist nicht erstattet worden. Bei telefonischer Nachfrage wurde mir geantwortet, dass HG-Batterien Verbrauchsgegenstände wären, und sie diese nun mal nicht erstatten würden. Auf meinen Einwand, dass ein HG ohne Batterien ja wohl nicht funktionieren könnte, und sie für ein HG bis zu 2000,- Euro erstatten würden, aber 29 Euro für 5 Pakete Batterien nicht, das wäre doch seltsam, wurde nur geantwortet: "Das mag wohl so sein, aber wir zahlen keine HG-Batterien." :rolleyes:
Das möchte ich so nicht hinnehmen, zumal sich die KK scheinbar auch bei der anstehenden Logopädischen Therapie sowie bei der Versorgung mit einer Otoplastik etwas "blöde" anstellt. So, wie lege ich denn nun korrekt Widerspruch gegen die Nicht-Erstattung ein?
Ich würde mich über viele Tipps von Euch erfahrenen Eltern freuen!!!:D

birgit j. aus Brühl

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[Editiert von birgit j. am: Dienstag, Dezember 3, 2002 @ 10:29 PM][/size]

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 3. Dez 2002, 21:52
von rhae
Hmm, das ist seltsam. Gerade heute habe ich Batterien für Marlenes Hörgeräte besorgt, das waren 4 Packungen mit je 6 Batterien und alles was ich machen musste, war das unterschreiben einer Quittung. Die AOK, bei der wir sind, zahlt Batterien für Hörgeräte anstandslos, solange der Versicherte noch nicht 18 Jahre alt ist. Nebenbei hat mir die Dame der Filiale gesagt, dass unsere Hörgeräte von der Kasse noch nicht bezahlt seien bzw. der Antrag noch nicht bearbeitet sei :( (aber meine Frau bekommt als Privatpatient schon 8 Wochen nach der unbezahlten Rechnung Post vom Anwalt :( ).

Lange Rede kurzer Sinn - für Kinder sollten die Kassen die Batterien bezahlen, vielleicht lag da nur ein Irrtum bei dem Sachbearbeiter vor.

Viele Grüße Ralph :computer:

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 3. Dez 2002, 21:59
von birgit j.
Nein, da liegt leider kein Irrtum eines Sachbearbeiters vor. Ich habe mittlerweile schon mit drei verschiedenen Personen gesprochen, und leider hat jeder das gleiche geantwortet. Daher möchte ich auch eine schriftliche Klärung haben. Zumal bei dem gleichen Erstattungsantrag eine Quittung über Trocknungskappseln und einen Trocknungsbecher beigelegt waren, die erstattet wurde *wunder*:confused:

Grüsse
birgit j.

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 4. Dez 2002, 01:37
von Birgit
1. welche Krankenkasse ist das?? Sogar die DAK (sehr restriktiv!) zahlt HG-Batterien für Kinder bis zum 18. Lebensjahr!
2. für einen Widerspruch benötigst du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" der KK(=Krankenkasse). also eine schriftliche Ablehnung!
Dann legst du ganz formlos Widerspruch ein, indem du schreibst:
"Hiermit lege ich gegen den bescheid vom....Widerspruch ein. "
so, nun hast du 2 möglichkeiten: entweder du schreibst. "eine Begründung werde ich nachreichen" oder aber: "Begründung: nach meiner Kenntnis müssen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr HG-Batterien erstattet werden."

Mehr musst du gar nicht machen...du kannst sinnigerweise vorher den Akustiker fragen, die wissen normalerweise über die aktuelle gesetzeslage Bescheid! Praktisch ist auch, wenn man jemand kennt, der bei der gleichen KK vesichert ist und die Kosten erstattet bekommt! In dem Fall kommt dann der nachbrenner nach folgendem muster (von mir in einem anderen fall so geschrieben) " Ich bin erstaunt, dass die DEUTSCHE Angestellten Krankenkasse in verschiedenen Zweigstellen nach unterschiedlichen Maßstäben arbeitet. Mir ist ein Kind in ....bekannt, bei dem die Kosten für die gleiche Verordnung ohne Probleme übernommen wurden. Ich hoffe, dass Sie nun ebenso entscheiden, andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß, blabla"

Ich hatte es damals ähnlich formuliert; ob ich den letzten satz so stehen hatte, weiß ich nicht mehr, aber er ist hilfreich, da viele bei einer mündlichen Ablehnung gar nicht auf die idee kommen, eine rechtsmittelfähige Ablehnung anzufordern und auch keinen Widerspruch einlegen...geschweige denn einen 2. Widerspruch einlegen und evtl. vor Gericht gehen würden...Ich habe den Eindruck, dass die KK damit rechnen und erst mal die verzögerungstaktik anwenden und hoffen, dass sie damit geld sparen, weil die meisten menschen klein beigeben...
Viel Glück (wir kämpfen auch grad wieder um ein Hilfsmittel, das richtig Geld kostet
:(

tschüss und viel Glück Birgit

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 30. Mär 2003, 12:29
von Stephanie
Hallo,

mir geht es gerade ähnlich, auch wenn es nicht "nur" um Hörgeräte-Batterien, sondern um eine FM-Anlage geht. Ich studiere seit vergangenem Herbst Biologie und brauche für mein Studium diese Anlage. Kaum zu hoffen, daß da mal einer zahlt :ooh: ...

Nun ja, von der Krankenkasse kam vor kurzem der zweite Ablehnungsbescheid, beim Landeswohlfahrtsverband ist auch ein Antrag am Laufen, für den man auch zig sinnlose Nachweise besorgen muss (so z.B. ein Formular vom Arbeitsamt, daß man mit diesem Studium später wirklich auch mal den angestrebten Beruf ausüben wird - wer kann das denn jetzt schon sagen, was in ca 5 Jahren sein wird???)...

Mal schauen, was daraus wird. Es stimmt schon, man muss einfach am Ball bleiben und darf nicht einfach klein beigeben. Immer hartnäckig sein! Bisher habe ich noch (fast) alles bezahlt bekommen....

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 30. Mär 2003, 17:41
von Nina M.
Hallo Stephanie!

Ich kenne dieses Problem nur zur Genüge. Ich habe auch zu Beginn meines Studiums eine Mikroportanlage bekommen und es wurde ebenfalls ewig um die Kosten gestritten.
Am Ende ging es glaube ich so aus, dass die KK nur die Hälfte gezahlt hat und wir auf dem Rest der Kosten sitzen geblieben sind... :(

Ich stelle immer wieder fest, dass sich für Studenten offenbar niemand zuständig fühlt, die KK will nicht zahlen (weil ja nur Schüler so eine Anlage brauchen - haha), die Landschaftsverbände bzw. Landeswohlfahrtsverbände schicken einen wieder zur KK... irgendwie läuft da echt was falsch.
Besonders ungerecht finde ich, dass man als Azubi vom Arbeitsamt unterstützt wird und das Arbeitsamt sogar die Ausbildung bezuschusst!!! Die Studenten sitzen aber irgendwie zwischen den Stühlen... als ob ein Studium keine Ausbildung wäre!!!! :mad:

Wenn du magst kannst du mich gerne anmailen zwecks Austausch... wo studierst du denn?

Gruß,
Nina

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 30. Mär 2003, 17:44
von Stephanie
Liebe Nina,

ich studiere in Tübingen. Mail mir doch einfach mal: kloi_mta@gmx.de. Ich freu mich auf Mails, auch von anderen Betroffenen...

drückt mir doch bitte alle die Daumen, daß es klappt!!!

Danke!!

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 30. Mär 2003, 20:47
von Annette
Hallo Birgit!

Ist die HUK eine private oder gesetzliche Krankenkasse? Die gesetzlichen müssen bis zum 18. Lebensjahr die Batterien bezahlen. Bei den privaten ist es anders. Privat Versicherte haben es soweit ich gehört habe deutlich schlechter.

Re: Wie Einspruch bei der KK einlegen?

Verfasst: 15. Mai 2003, 22:55
von Murmel
Hallo,
kann zwar nicht wirklich weiterhelfen, aber wir sind bei der IKK gesetzlich krankenversichert. Und die übernehmen bis zum 18. Lebensjahr ALLE anfallenden Kosten rund ums Hörgerät, also Hörgeräte in voller Höhe sowie Pflegemittel, anfallende Reparaturen und Batterien! Die Akustikerin rechnet das immer direkt mit der KK ab. Ist für uns einfach super unproblematisch.

Viele Grüße