Wie Einspruch bei der KK einlegen?
Verfasst: 3. Dez 2002, 21:28
Hallo Zusammen!
Yannick hat seit anfang September 2002 einHG zum Testen. Vor kurzem haben wie HG-Batterien gekauft. Die Rechnung für die Batterien habe ich dann bei unserer KK , der HUK-Coburg eingereicht. Der Betrag von sagen uns schreibe 29 Euro ist nicht erstattet worden. Bei telefonischer Nachfrage wurde mir geantwortet, dass HG-Batterien Verbrauchsgegenstände wären, und sie diese nun mal nicht erstatten würden. Auf meinen Einwand, dass ein HG ohne Batterien ja wohl nicht funktionieren könnte, und sie für ein HG bis zu 2000,- Euro erstatten würden, aber 29 Euro für 5 Pakete Batterien nicht, das wäre doch seltsam, wurde nur geantwortet: "Das mag wohl so sein, aber wir zahlen keine HG-Batterien." :rolleyes:
Das möchte ich so nicht hinnehmen, zumal sich dieKK scheinbar auch bei der anstehenden Logopädischen Therapie sowie bei der Versorgung mit einer Otoplastik etwas "blöde" anstellt. So, wie lege ich denn nun korrekt Widerspruch gegen die Nicht-Erstattung ein?
Ich würde mich über viele Tipps von Euch erfahrenen Eltern freuen!!!:D
birgit j. aus Brühl
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[Editiert von birgit j. am: Dienstag, Dezember 3, 2002 @ 10:29 PM][/size]
Yannick hat seit anfang September 2002 ein
Das möchte ich so nicht hinnehmen, zumal sich die
Ich würde mich über viele Tipps von Euch erfahrenen Eltern freuen!!!:D
birgit j. aus Brühl
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