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Audiogramm, Gdb-SB Ausweis und Arbeitsagentur

Verfasst: 29. Jun 2015, 18:07
von lululita
Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und auch ich habe 6 Jahre gebraucht, um den jetzt eingeschlagenen Weg zu gehen und mit der Zeit akzeptieren zu lernen, dass ich eine Hörbehinderung habe.

Ich trage seit 2012 Hörgeräte und durch sich beruflich verändernde Umstände habe ich seit Anfang Mai erkennen müssen, wie sehr sich mein Gehör sich in drei Jahren verschlechtert haben muss. Ich war nun bei einem HNO Facharzt, der sich auf Schwerhörigkeit spezialisiert hat und bin auch über 14 Tage später noch sehr aufgewühlt. Ich bin inwischen wohl an Taubheit grenzend schwerhörig. Mein Audiogramm hat er mir auch erklärt, aber ich habe das zwischen den Emotionen leider nicht alles gespeichert. Das Audiogramm ist anbei.

Kann mir vielleicht jemand von Euch das Audiogramm erklären und mir auch sagen, welchen Gdb ich auf dem zu beantragenden Schwerbehindertenausweis erhoffen darf ? Ich habe immer wieder versucht, mich online schlau zu machen, aber ich kann das einfach nicht lesen. Mein nächster HNO Termin ist erst am 06.08.15

Vielleicht kann mir auch jemand von Euch sagen, wie ich verfahren muss, wenn ich vor Genehmigung/Ausstellung des SB Ausweises arbeitslos werde. Die Agentur ist ja dann über die Gehörverschlechterung zu informieren - aber tritt dann auch schon der IFD hinzu weil der Antrag schwebend ist oder erst dann, wenn ich den Ausweis habe ?

Ich danke Euch sehr für Eure Mithilfe und hoffe, hier noch viele Informationen von Gleichgesinnten zu finden.

Lulu

Re: Audiogramm, Gdb-SB Ausweis und Arbeitsagentur

Verfasst: 29. Jun 2015, 18:56
von Jürgen62
Hallo,

das Audiogramm erklären können andere hier bestimmt besser, aber ich denke für den Schwerbehindertenausweis (ab GDB 50) sollte es reichen.
Wenn Du den Schwerbehindertenausweis jetzt beantragst und Dein Arbeitgeber kündigt Dir, ist trotzdem die Zustimmung des Integrationsamtes nötig. Anders wäre es, wenn Du den Antrag erst nach der Kündigung stellen würdest.
Wenn es auf Arbeit nicht mehr geht, ist der Arbeitgeber verpflichtet erst ein betriebliches Eingliederungsmanangement durchzuführen. Das heißt er muss sich erst auch mal bemühen dich anderweitig zu beschäftigen. Das ist bei Wikipedia ganz gut erklärt.
Wichtig ist, das Du Dir Hilfe holst. Bekommst Du die Schwerbehinderung nicht musst du in Widerspruch gehen und wenn dann immer noch nicht auch klagen. Hier ist ein Fachanwalt für Sozialrecht der Richtige, oder wenn Du in der Gewerkschaft bist hilft diese Dir auch dabei. Du kannst Dich auch beim IFD beraten lassen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen. Ansonsten alles Gute LG Jürgen

Re: Audiogramm, Gdb-SB Ausweis und Arbeitsagentur

Verfasst: 29. Jun 2015, 20:54
von lululita
Hallo Jürgen,

vielen Dank für Deine Antwort und die sehr hilfreichen Informationen. Meine Arbeitssituation ist leider sehr kompliziert, denn ich bin in der Probezeit und da, wo ich arbeite, gibt es definitiv keine andere Einsatzmöglichkeit für mich, nicht einmal in der Wäscherei.

Ich habe noch weitere Fragen und platziere diese jetzt unter den richtigen Bereichen bzw in einem neuen Thread , ich hoffe, das ist so richtig.

Liebe Grüße,
Lulu

Re: Audiogramm, Gdb-SB Ausweis und Arbeitsagentur

Verfasst: 30. Jun 2015, 02:28
von pascal2
Ich war vor Jahren auch an dem Punkt angelangt, daß ich meinen Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben konnte.
Da bin ich dann zum Arbeitsamt gegangen und habe mir Alternativen aufzeigen lassen.
Der Sachbearbeiter in der Abteilung für Schwerbehinderte hat mir dann eine Umschulung auf einen anderen Beruf vorgeschlagen, in dem ich meine Ohren nicht so stark benötige.
So konnte ich dann auch kündigen ohne irgendwelche Represalien.
Die finanzierte Umschulung habe ich dann auch durchgezogen.
Mit dem Integrationsfachdienst habe ich keine so guten Erfahrungen gemacht.
Die wollen einem einfach nur in dem Betrieb halten, egal unter welchen Bedingungen.
Wie sich das auf die Psyche des einzelen auswirkt ist auch zweitrangig.
Denen ist es dann auch egal, ob man auf einem Hilfsarbeiterplatz landet, hautsache man ist untergebracht.

Re: Audiogramm, Gdb-SB Ausweis und Arbeitsagentur

Verfasst: 30. Jun 2015, 11:29
von muggel
Hallo,

in der Probezeit kann der Arbeitgeber jeden jederzeit kündigen.
In diesem Fall wird dann nicht der IFD eingeschaltet.

Grüße,
Miriam