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Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 28. Jun 2005, 15:22
von lilamuck
Hallo,
hat von euch jemand Pflegegeld für die Pflege des schwerhörigen Kindes beantragt. Oder vielmehr war damit jemand erfolgreich? Welche Tipps könnt Ihr geben.
Schon mal im voraus, danke für die info
manuela
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 28. Jun 2005, 16:50
von Maike
hallo Manuela,
Pflegegeld fürs eigene schwerhörige Kind???? Ich weiß nicht, ob Du das meinst? Wenn ja, dann krieg ich das bei bestem Willen nicht in mein Herz und Hirn hinein...
Meine Mutter hat niemals so ein Geld für ihre beiden hörgeschädigten (von dreien) Kinder beantragt udn es auch nicht bekommen, da es (zum Glück!) kein solches Geld gibt. Ihre Liebe, ihre Fürsorge und ihre Förderung war absolut kostenlos und völlig unabhängig davon, wie schlecht oder wie gut wir hörten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du tatsächlich Pflegegeld für ein eigenes sh Kind beantragen möchtest und kannst. Bestimmt irre ich mich gewaltig und habe Dein Posting komplett missverstanden!
Maike
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 28. Jun 2005, 17:36
von Andrea Heiker
Liebe Maike,
damals gab es noch kein Pflegegeld. Das gibt es erst seit es die Pflegeversicherung gibt, und vielleicht hätten Deine Eltern das beantragt, wenn es das gegeben hätte. Mein Vater hätte es wahrscheinlich getan. Ich finde schon, dass Eltern Pflegegeld beantragen sollen, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Eltern mit einem schwerhörigen Kind müssen viel, viel Zeit für die Förderung aufbringen (Arzt, Akustiker, CI-Nachsorge, Frühförderung, Ergotherapie, häusliche Förderung usw.). Oft kann ein Elternteil während des Spracherwerbs des Kindes nicht arbeiten gehen. Und diese Zeit müssen Eltern einen nicht behinderten Kindes eben nicht aufbringen. Ich finde nicht, dass das Kassieren von Pflegegeld weniger Liebe zu dem Kind bedeutet, sondern einfach nur als Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wird.
Liebe Lilamuck,
ich weiß nichts zu dem Thema. Auf die Idee bin ich gar nicht gekommen. In eine Pflegestufe wird ein Kind allein aufgrund der Hörbehinderung wahrscheinlich nicht eingestuft. Allenfalls bei einer an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, bei der regelmäßig das Merkzeichen H ausgestellt wird, kann ich mir vorstellen, dass es zu einer Pflegestufeeinteilung kommt.
Gruß
Andrea
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 28. Jun 2005, 19:35
von Nane
hallo, es gibt menschen, die einfach nicht so über viel geld verfügen. wenn es eine unterstützung gäbe, für gehörgeschädigte menschen, würde ich das nicht schlecht finden. warum gleich angriff, ich bin mir sicher, dass mütter gleich lieben und fördern, auch wenn sie um finanzielle unterstützung ansuchen. außerdem gibt es da was für eltern, wenn sie hilfe brauchen. es fallen genug sachen an, die man kaufen möchte für das kind-zubehör, privatärzte aufsuchen unsw. manche haben das einfach nicht auf einmal! fg nane
Erstellt von Maike
hallo Manuela,
Pflegegeld fürs eigene schwerhörige Kind???? Ich weiß nicht, ob Du das meinst? Wenn ja, dann krieg ich das bei bestem Willen nicht in mein Herz und Hirn hinein...
Meine Mutter hat niemals so ein Geld für ihre beiden hörgeschädigten (von dreien) Kinder beantragt udn es auch nicht bekommen, da es (zum Glück!) kein solches Geld gibt. Ihre Liebe, ihre Fürsorge und ihre Förderung war absolut kostenlos und völlig unabhängig davon, wie schlecht oder wie gut wir hörten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du tatsächlich Pflegegeld für ein eigenes sh Kind beantragen möchtest und kannst. Bestimmt irre ich mich gewaltig und habe Dein Posting komplett missverstanden!
Maike
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 28. Jun 2005, 20:14
von Karin
HI, wenn dein Kind oder angenommes Kind ein "H" im Behinderten ausweis hat, kannst du eine Pauschale bei der Einkommenssteuer gelten machen. und zwar bei einem "H" 3700 Euro.
Pflegegeld zu beantragen ist äußerst schwer. Es muss in Gegensatz zu einem nichtbehinderten Kind eine Mehrzeitaufwand in der täglichen häuslichen Pflege nachgewiesen werden, was bei einem nur schwerhörigen Kind oft nicht gegeben ist.
Sollten aber zusätzliche Behinderungen vorliegen sieht es wieder anders aus.
Man kann aber auf jeden Fall über § 69a BSHG schauen, was möglich ist.
hier ist der Paragraf
Bundessozialhilfegesetz
In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)
§ 69a
Pflegegeld
(1) Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (erheblich Pflegebedürftige), erhalten ein Pflegegeld in Höhe des Betrages nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
(2) Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mehrere Verrichtungen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (Schwerpflegebedürftige), erhalten ein Pflegegeld in Höhe von des Betrages nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
(3) Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mehrere Verrichtungen täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (Schwerstpflegebedürftige), erhalten ein Pflegegeld in Höhe des Betrages nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
(4) Bei pflegebedürftigen Kindern ist der infolge Krankheit oder Behinderung gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind zusätzliche Pflegebedarf maßgebend.
(5) Der Anspruch auf das Pflegegeld setzt voraus, daß der Pflegebedürftige und die Sorgeberechtigten bei pflegebedürftigen Kindern mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Besteht der Anspruch nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. Stellt die Pflegekasse ihre Leistungen nach § 37 Abs. 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ganz oder teilweise ein, entfällt die Leistungspflicht nach den Absätzen 1 bis 4. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.
So ist die Gesetzeslage. Ich würde mir Beratung in einer Rechtlichen Beratungstelle suchen.
Viele Grüße
Karin
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 29. Jun 2005, 00:27
von Sabine
Hallo,
ich glaube auch nicht, dass Du große Chancen hast, alleine aufgrund der Schwerhörigkeit Pflegegeld zu bekommen. Aber es hängt ja auch immer vom jeweiligen Gutachter ab, daher kann man es im Einzelfall nicht vorhersehen.
Andrea und Karin haben ja schon alles Wesentliche geschrieben.
Wichtig ist auch noch das Alter des Kindes. Je jünger, desto schwieriger ist es, den (zeitlichen) Mehraufwand nachzuweisen, da ja alle Kinder in den ersten Jahren komplett hilfebedürftig sind.
Wir haben damals auch überlegt, Pflegegeld zu beantragen, allerdings nicht wegen der Schwerhörigkeit, sondern wegen der zeitlichen und finanziellen Belastung, die die körperlichen Rückschritte mit sich brachten.
Wir haben es dann nie durchgezogen, weil ich mir erstens nicht viele Hoffnungen auf Erfolg machte und zweitens keine Nerven hatte für einen aufreibenden Schlagabtausch mit dem Gutachter etc.
Und mittlerweile ist das Thema bei uns ja sowieso längst vom Tisch
Viele Grüße,
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 29. Jun 2005, 00:48
von Maike
Hallo Andrea,
danke für die freundliche Aufklärung (im Gegensatz zu z.B. Nane...)! Kann jetzt besser verstehen, warum jemand evtl. dieses Geld beantragen möchte...
Ich glaube, dieses Pflegegeld gibt es nur in NRW?
Grüßle
Maike
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 29. Jun 2005, 08:53
von Karin
Maike, deinen Ton oben fand ich auch genauso daneben, wie Nane. (Die sich im Gegensatz zu dir überhaupt nicht im Ton vergriffen hat!!)
Nur bin ich drüber weg gegangen, um nicht wieder öffentlich mit dir zu streiten.
Ich hatte gehofft, dass du es einsehen würdest auf Grund der Postings von Nane und Andrea.
Offensichtlich weiß du über dieses Thema gar nichts!!
Das Pflegegeld ist ein Bundesgesetz, wie du unschwer aus meinem Posting ersehen kannst. BSHG!! Bundessozialhilfegesetz!
Karin
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 29. Jun 2005, 14:19
von Mathias
Hallo,
bei entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kann man Pflegegeld beantrage. Die Faustregel für Kinder geht dahin, daß für Pflegestufe 1 ein täglicher Mehraufwand von mind. 90min. gegenüber einem gleichaltrigen, nichtbehinderten Kind gegeben sein muß, den man bei einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen nachweisen muß. Bei den 90min geht es um Alltägliches und nicht etwa Arztgänge, Therapien o.ä. Einen Versuch ist es sicher wert. Aber das Ergebnis hängt stark vom Gutachter ab und liegt bei gleichen Vorraussetzungen zwischen abgelehnt und Pflegestufe 2, so denn außer der Hörbehinderung keine weitere Defizite vorliegen.
In NRW gibt es dann noch die Besonderheit des Gehörlosengeldes.
Gruß
Mathias
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 29. Jun 2005, 20:06
von Maike
Karin,
gerade DU müsstest wissen, was "Vergreifen im Ton" bedeutet!!!
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 2. Jul 2005, 08:02
von kerstin
Hallo Ihr Lieben,
wir haben hier in Berlin auch versucht Pflegegeld für den Max zu beantragen, aber wurde natürlich abgeschmettert. Aber jetzt bekommen wir das Gehörlosengeld (ich glaub beantragt beim Jugendamt bzw. über die Behindertenhilfe).
Grüsse Kerstin
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 9. Jul 2005, 22:24
von Shexe
Mit dem Pflegegeld kann man auch als Putzhilfe umschreiben..Krankenkasse würde dann so denken, Mutter bräuchte dann mehr Zeit für ihr Kind, mit den Mundsprache besser zu konzentrieren.
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 10. Jul 2005, 19:06
von Nane
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Erstellt von Shexe
Mit dem Pflegegeld kann man auch als Putzhilfe umschreiben..Krankenkasse würde dann so denken, Mutter bräuchte dann mehr Zeit für ihr Kind, mit den Mundsprache besser zu konzentrieren.
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 11. Jul 2005, 11:07
von Andrea Heiker
Hallo Nane,
ich nehme an sh-Hexe meint, dass man beim Vorliegen vom H (?) eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen kann. Mit dem Pflegegeld hat das rein gar nichts zu tun.
Gruß
Andrea
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 11. Jul 2005, 20:50
von Nane
ok danke andrea
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 11:48
von MMJCF
Hi,
In Berlin gibt es ja Gerhörlosengeld und habe selbst auch erlebt weil ich damals in berlin wohne,bekomme ich immer Gl-geld,so lange net mehr weil ich seit3 jahre in München lebe,In München gibt es keine Gl-Geld.Nur ja Berlin und NRW.Es ist ja ihre Bundesland sache,leider net alle in Deutschland.Für Gehörlosengeld ist acuh vorteil,z.b. strom und wasser,auto kaputt reparieren kosten und usw. weil man net hören können.Extra Dolmi bestellen und Kasse übernehmen,
Ich glaube net wegen Schwerhörig Gl-Geld antrag machen.weil Schwerhörog etwas gut hören kann.Nur ab 100%db bekommt ja man Gl-Geld.für sinnlos Schwerhörig Gl-geld antrag machen, sowieso haben sie keine Chance.
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 12:15
von Andrea Heiker
MMJFC,
warum sollen Gehörlose für Strom, Wasser und Autoreparatur Geld bekommen? Meinst Du für Normalhörende und Schwerhörige kostet das kein Geld???
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Mittwoch, Juli 20, 2005 @ 12:16 PM][/size]
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 12:22
von MMJCF
Tja Die Hd und Sh können gut hören,wenn es z.b. wasserhahn läuft topfen und autos motor stimmt was nix,schnell zu schauen,Die Gl kann nix hören, läuft wasserhahn topfen und autos motor kaputt,darum bekommt man Gl höhe kosten,Am Anfang dachte ich damals, Die Gl-geld ist nur für Dolmi,es stimmt nix, Es gibt nur Extra Dolmi und Gl-Geld für hilfstmittel.deshalb.
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 14:11
von Andrea Heiker
Hallo MMJCF,
das ist Quatsch. Die weitaus meisten Defekte am Auto bekommt man über Warnleuchten mitgeteilt und nicht über das Gehör. Auch Schwerhörige und viele Normalhörende können im Übrigen die Feinheiten bei Motorgeräuschen nicht unterscheiden. Außerdem hast Du doch auch Augen und würdest einen tropfenden Wasserhahn doch auch sehen können! Den Dolmi beim Arzt etc. muss die Krankenkasse auch ohne GL-geld bezahlen.
Gruß
Andrea
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 20:49
von Maike
Hallo MMJCF,
Andrea hat Recht! - Es ist absoluter Quatsch, den Du hier verzapfst (sorry!). Wenn es so wäre, wie Du es schreibst, dann müssten die Autos der Gehörlosen viel häufiger kaputt sein als die Autos der Hörenden, dann müssten die Wohnungen von Gehörlosen viel häufiger unter Wasser gestanden sein als bei hörenden Bewohnern etc. - also wenn Du das, was Du hier verzapfst, selber glaubst, dann "wundre ick mir über jarnischt mehr"!
Maike (selber von Geburt an gehörlos und bei der ihr Auto 17 Jahre alt geworden ist und die auch noch nie eine Wohnung unter Wasser gesetzt hat, nur weil sie nichts hört)
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 20. Jul 2005, 21:11
von MMJCF
Andrea und Maike, Ihr braucht nix wegen Quatsch zu sagen,Ich war damals bei Kofo über Gl-Geld Thema dabei und mit Gls diskturieren.
Ich werde Gl aus Berlin bescheid sagen, Sie soll hier genau erklären zum schreiben.Alles Klärchen.
P.s
Habe z.b.über wasserhahn usw gesagt.einfach erklären.begreif über Z.B.[size=small]
[Editiert von MMJCF am: Mittwoch, Juli 20, 2005 @ 09:16 PM][/size]
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 21. Jul 2005, 10:10
von Andrea Heiker
Hallo MMJCF,
Deine Begründung für das GL-Geld ist ganz, ganz schlecht. Bei Hörgeschädigten geht nichts mehr kaputt als bei Normalhörenden auch. Meine normalhörende Mutter hatte auch schon einen Motorschaden und mein damals schon etwas betagtes Auto wurde von meinem normalhörenden Bruder zu Schrott gefahren und nicht von mir. Und die Wohnung unter Wasser gesetzt hat noch keiner aus der Familie ob hörend oder nicht! Den tropfenden Wasserhahn habe ich auch ohne Gehör entdeckt und veranlasst, dass die Dichtung ausgetauscht wurde. Du solltest andere Gründe finden, um das GL-Geld zu rechtfertigen.
GRuß
Andrea
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 12. Aug 2005, 14:09
von Süssemaus2
Hallo Manuela
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 12. Aug 2005, 14:14
von Süssemaus2
hallo manuela
schuldige für das erste:
Also ich habe einen 2 jährigen sohn der ein CI hat. Für den habe ich auch Pflegegeld beantrag. Aber sie haben es abgelehnt. Mit der Begründung er währ ein ganz normaler Junge. Darauf bin ich zur meiner Krankenkasse und die sagten mir dann( so lange ihr Sohn nicht im Rollstuhl sitzt oder immer im Bett liegen muss oder noch andere Krankheiten hat die ihn beeindrächtigen.) Werde ich nie Pflegegeld für ihn bekommen.
Und das ist wohl eine Schande. Weil du ja so viel Logopädi und andere Therapin hast wo man mit dem Auto hinfahren muss. Und für mich ist es auch schwer weil ich Alleinerziehend bin und von Hartz 4 leben muss weil mein exmann kein Unterhalt zahlt.
Also muss du als weniger Verdiener noch von dein bisschen Haushaltsgeld auch noch alles andere bezahlen.
Gruss Karina
Re: Pflegegeld für schwerhöriges Kind...
Verfasst: 19. Aug 2005, 22:50
von ambra
Hallo Karina,
ich würde Einspruch einlegen!!!
Unsere Frühförderin sagte, dass Pflegegeld auch dazu da sei, wenn das Kind Entwicklungsverzögert ist, was bei Hörstörungen ja nicht selten ist, und alles was es erlernen bzw. ihm beibringen muß viel viel mühsamer ist und erheblichen Mehraufwand bedeutet. Anziehen, Essen, Spielen, Förderung der verschiedenen Entwicklungsbereiche zu Hause. etc.
Weiter oben in diesem Thread schrieb Mathias irgendwas in der Art wie "Täglicher Mehraufwand von 90 Minuten im häuslichen Umfeld gegenüber einem gleichaltrigen Kind.
Grüße,
Ambra
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[Editiert von ambra am: Freitag, August 19, 2005 @ 11:00 PM][/size]