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Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 26. Jan 2015, 18:45
von Stiletto
Hallo,
wer hat schon mal einen Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der Rentenversicherung gestellt.
Da ich die Auflage zum tragen eines Hörgerätes (rechts und links)von unserem Betriebsarzt erhalten habe,werde ich versuchen die Erstattung meines Eigenanteil bei der RV zu beantragen.
vielen Dank für eure Antworten
Gruß Stiletto
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 26. Jan 2015, 20:35
von Tamax
Hallo Stiletto,
interessant - ich sitze auch über den Unterlagen für eine mögliche Kostenübernahme durch die Rentenversicherung. Laut meiner KK sollte ich dazu ein Attest vom HNO beilegen, dass ein hochwertiges HG für meinen Beruf unabdingbar ist und zusätzlich möglichst detailliert meinen beruflichen Tagesablauf unter Berücksichtigung der Hörsituationen beschreiben. Lass uns bei Interesse Deinerseits, Details mittels PN austauschen.
Gruß Tamax
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 26. Jan 2015, 23:54
von Coralie
Merkwürdig welche Tips die Krankenkasse gibt, obwohl sie doch für die medizinisch optimale Versorgung zuständig ist.....welcher Rest bleibt da für die Rentenversicherung? Und hinischtlich der Betriesarztempgfehlung: auch Brillen müssen beispielsweise beim Staplerfahren getragen werden, das zahlt auch keine Rentenversicherung....aber probieren kan man es ja mal....
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 27. Jan 2015, 16:43
von maryanne
Erstattung eines Eigenanteils geht gar nicht. Was geht ist die vollständige Kostenübernahme der Hörgeräte. Was möglicherweise geht, ist die vollständige Kostenübernahme durch die RV, das dürfte nach der neuesten Rechtsprechung aber schwierig sein, da
a) die KV in der Pflicht ist
b) die Hörgeräte nicht nur während der Erwerbsarbeit getragen werden.
Außerdem halte ich es für fragwürdig, eine Aufstellung der Tätigkeiten zu erstellen. Normalerweise hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine Stellen- und eine Arbeitspaltzbeschreibung.
Maryanne
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 27. Jan 2015, 17:59
von Stiletto
maryanne hat geschrieben:Erstattung eines Eigenanteils geht gar nicht. Was geht ist die vollständige Kostenübernahme der Hörgeräte. Was möglicherweise geht, ist die vollständige Kostenübernahme durch die RV, das dürfte nach der neuesten Rechtsprechung aber schwierig sein, da
a) die KV in der Pflicht ist
b) die Hörgeräte nicht nur während der Erwerbsarbeit getragen werden.
Außerdem halte ich es für fragwürdig, eine Aufstellung der Tätigkeiten zu erstellen. Normalerweise hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine Stellen- und eine Arbeitspaltzbeschreibung.
Maryanne
Hallo Maryanne,
die Arbeitsplatzbeschreibung vom Arbeitgeber die habe ich ja,ich werde noch vom HNO ein Attest dazulegen,Ich habe einen Antrag von der RV (G100) bekommen den werde ich auch noch ausfüllen und diese dann an die RV senden.
Was wäre denn wenn ich ohne Geräte meine Arbeit nicht mehr ausführen darf?
Die RV übernimmt nur den Betrag den die
KK nicht übernimmt so steht es in dem Info-Blatt
Man kommt sich schon wie ein Bettler vor.
Gruß Stiletto
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 27. Jan 2015, 21:27
von leb
Hallo ihr da draußen :}
Ich habe ja im moment die selbe Aufgabe. Bei mir stehen auch neue HG an. Mir wurde vom Integrationsfachdienst geraten, auch mal bei der RV anzurufen. Also ganz fremd ist mir das auch nicht.
Das man sich wie ein Bettler vor kommt, geht mir auch langsam so... Ich meine hier gehts nicht um irgend ein Luxus...
Werde das Thema mal weiter verfolgen.
schön Abend
leb
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Verfasst: 17. Nov 2015, 00:04
von Hape
Hi,
ist zwar schon ein älterer Beitrag, doch ich geb jetzt trotzdem mal meinen Senf dazu, da ja vielleicht noch mehr Leute hier nach Kostenübernahme durch die Rentenversicherung fragen.
Ich gehöre wohl zu den seltenen Fällen, bei denen die Kosten von über 6000 Euro von KK und RV übernommen wurden. Die KK zahlen dabei immer den allgemein bekannten Anteil (in meinem Fall die Techniker KK mit ca. 1600 Euro für 2 HGs + Passstücke + Service usw.). Damit ist der Fall für die KK erledigt, weil angeblich selbst die günstigsten HGs über die nötige Technik verfügen, um ein befriedigendes Sprachverstehen zu ermöglichen.
Will man nun hochwertigere Geräte, hat man die Mehrkosten in der Regel selbst zu zahlen. Die RV übernimmt diese nur, wenn die berufliche Tätigkeit eine erhöhte Anforderung an das Gehör stellt, welche über ein normales Sprachverstehen hinaus geht.
Ich bin Instrumental-Musiklehrer und Dirigent und habe der RV geschildert, daß die HGs von Widex aus der Dream Serie die einzigen von mir getesteten waren, mit denen ich klargekommen bin.
Anträge auf Übernahme bei berufl. Tätigkeiten mit gewöhnlicher Kommunikation werden von der RV immer abgelehnt, denn diesen Bereich deckt ja die gesetzliche KK schon ab.
Gruß Hape