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				Anpassung GdB
				Verfasst: 13. Aug 2014, 17:03
				von Eric
				Hallo,
im Jahr 2010 wurde meine Schwerhörigkeit erstmals mit Hörgeräten versorgt. Es war eine mittelgradige SH.
Nun habe ich über die Jahre gemerkt, dass sich das verschlechtert.
Als ich nun mal wieder einen Hörtest gemacht habe wurde festgestellt, dass ich in allen Frequenzen unter 85db angekommen bin. Ich habe bisher einen GdB 30.
Macht es hier Sinn, den GdB anzupassen bzw. zu beantragen und welche Schritte sind hier erforderlich bzw. wahrscheinlich?
DANKE!
MfG
Eric
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 13. Aug 2014, 19:43
				von KatjaR
				Dann macht ein Antrag auf Verschlimmerung Sinn. Bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollte ein Grad der Behinderung von 70 rauskommen wenn keine Zusatzerkrankungen vorhanden sind. Hast du noch andere Einschränkungen wie zum Beispiel Sprachstöruungen?
Gruß Katja
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 14. Aug 2014, 18:10
				von Eric
				Meine letzten Werte sind rechts:
500: 90db
1000: 95db
2000: 100db
4000: 100db
und links:
500: 85db
1000: 95db
2000: 90db
4000: 100db
Reicht für den Antrag das vorliegende Audiogramm aus oder werden hier wahrscheinlich weitere Untersuchungen fällig oder angeordnet?
Sprachstörungen oder andere Einschränkungen liegen nicht vor.
Ist der Antrag insgesamt sinnvoll bzw. ratsam?
DANKE für Tipps.
Eric
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 14. Aug 2014, 18:41
				von muggel
				Hallo,
ja, der Antrag ist sinnvoll.
Wenn die Werte so stimmen und auch ärztlich dokumentiert sind, müsste dir sogar ein GdB von 80 und die Merkzeichen RF und GL zustehen und damit auch die Wertmarke für ÖPNV (gegen 72 Euro pro Jahr).
Grüße,
Miriam
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 15. Aug 2014, 16:58
				von Eric
				Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Dann lohnt sich das wohl schon, auch wenn man mit GdB 80 auch Nachteile hat, oder?
Ist damit zu rechnen, dass das Amt nach Einreichen des Antrages mit Audiogramm etc. zustimmt oder ist es möglich, dass noch der Besuch eines "Amtsarztes" oder anderes erforderlich wird, also noch mehr "Rennerei"?
Wie ist das aus Eurer Erfahrung?
DANKE und lieber Gruß
Eric
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 15. Aug 2014, 18:34
				von maryanne
				Welche Nachteile befürchtest du denn bei GdB 80? Du hast NachteilsAUSGLEICHE, nämlich einen deutlich höheren Steuerfreibetrag UND die Möglichkeit, entweder eine 50%ige Kfz_Steuerermäßigung geltend zu machen oder für 72 € im Jahr eine Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV (Einschl. Regionalbahn, S-Bahn - bundesweit -) zu erwerben. 
Normalerweise wird man nicht zum Amtsarzt geschickt, ggf. fordert des Amt noch Unterlagen des behandelnden Facharztes ein.
maryanne
			 
			
					
				Re: Anpassung GdB
				Verfasst: 16. Aug 2014, 12:33
				von KatjaR
				Durch das Merkzeichen RF musst du auch nur ein Drittel der GEZ Kosten zahlen. Wichtig bei der Antragstellung ist es die Merkzeichen RF und GL auch anzukreuzen, dass du diese beantragst. Nicht alle Versorgungsämter machen das automatisch nach Befundlage.