Meine Meinung:
Geht man davon aus, dass eine Hörgeräteversorgung eine Therapie ist, so muss hierfür eine Einwilligung des Behandelten eingefordert werden.
"Die Einwilligungserklärung sollte grundsätzlich ausdrücklich erfolgen. Die wirksame Einwilligung des Patienten ist zwingende Voraussetzung der ärztlichen Behandlung. Eine Einwilligung kann nur wirksam sein, wenn der Patient vorher aufgeklärt wurde oder eindeutig darauf verzichtet hat."
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztl ... %C3%A4rung
Der Patient muss also vor Abgabe seiner Einwilligungserklärung aufgeklärt worden sein. Was dies auf jeden Fall mit beinhalten muss, steht hier:
"Die „Risikoaufklärung“ erfolgt über die Schädigungsrisiken, die mit einer fehlerfreien, medizinischen Behandlung möglicherweise verbunden sind. Hierzu gehören Eingriffskomplikationen ODER SONSTIGE SCHAEDLICHE NEBENFOLGEN des Eingriffs genauso wie das Risiko, das mit dem Unterlassen eines Eingriffs verbunden ist." (I)
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztl ... %C3%A4rung
Hieraus sind für mich nun zwei Schlüsse ((a) oder (b)) möglich:
(a) Eine Hörgeräteversorgung ist eine Therapie. Dann wird meiner Ansicht nach das Gesetz nicht eingehalten, da offensichtlich keine sorgfältige Risikoaufklärung erfolgt (siehe (I)).
(b) Eine Hörgeräteversorgung nennt sich zwar Therapie, ist jedoch keine (auf Deutsch nennt man dies Scharlatanerie). Daher werden von Gesetzes wegen nur minimale Anforderungen an "sie" gestellt, und der Schutz des Kunden fällt minimal aus (die Risiken, welche für das Gehör bestehen, müssen gar nicht abgeklärt geschweige denn kommuniziert werden :help: ).
So erstaunt es denn nicht, dass diese Risiken der Kunde (bzw. der Patient) einseitig trägt, wobei er nicht ein mal hierüber informiert werden muss :help:
tschilly hat geschrieben:Gerade bei Kindern wird sehr vorsichtig gesteigert usw....und bei Erwachsenen haben die Kunden das sagen und diese können sehr schnell sagen, was passt und was net und Termine ausmachen usw.
Ach so, die Kunden (mitunter also wenige Monate alte Säuglinge) beurteilen also selbst, ob die Belastung durch ihre Hörgeräte potentiell schädigend ist oder nicht :help: . Wenn dies der Fall ist und gar eine Schädigung eintritt (ich schätze bei einem Prozentsatz, welcher deutlich im zweistelligen Bereich liegt ("eine von vier Raumfähren ist abgestürzt")), sind sie auch selbst Schuld (sie haben ja schliesslich selbst gesagt, wie man das Hörgerät einstellen muss :help: ).
Du gehst also davon aus, dass dies die Hörgeräterträger selbst beurteilen können. Leider trifft dies nicht zu, weil kein direkter Zusammenhang zwischen den ucls und dem Auftreten von Schäden durch Lärm besteht (und Hörgeräte geben nun ein mal nichts anderes ab als Lärm, welcher vom Schalldruck her durch die ucls begrenzt wird; wenn die Einstellung sehr sorgfältig vorgenommen wird, was nur schon von der Einrichtung her längst nicht immer möglich ist und Schalldrücke, welche um ein Vielfaches über den ucls liegen (welche in den meisten Fällen eh schon "zu hoch" sind)) zur Folge hat.
Du gehst von einer völligen Fehlannahme aus. Ich persönlich würde mich nie im Leben von Dir beraten lassen.
tschilly hat geschrieben:Ich finde es extrem unfreundlich gegenüber Menschen zu äußern, dass HGs gesundheitsgefährdent sind...
tschilly hat geschrieben:Hörgeräte KÖNNEN schade.....
Wenn Du sogar selbst dieser Meinung bist, verstehe ich nicht ganz, weshalb Du es unfreundlich findest, auf diese Gefahr hin zu weisen. Ich persönlich finde es eher eine Sauerei, dass dies bei jedem Medikament, bei jedem ärztlichen Eingriff von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, nur bei Hörgeräten nicht.
Wenn eine Hörgeräteversorgung keine Therapie ist (Fall (b)) und von Gesetzes wegen nur minimale Auflagen an sie gestellt werden, so ist der Kunde (genau genommen Patient des HNOs) entsprechend minimal geschützt. Die Bezeichnung "Therapie" ist dann allerdings nicht gerechtfertigt (hier könnte der Straftatbestand der Irreführung vorliegen).
Und im Fall (a) könnte die zu wenig sorgfältig (wenn überhaupt) durchgeführte Risikoaufklärung (gemäss (I)) strafrechtliche Relevanz aufweisen.
tschilly hat geschrieben:Hörgeräte KÖNNEN schade.....prozentual gesehen ist das ganz sicher nur minimalst...
Das ("Prozentsatz") wurde gar nie ernsthaft untersucht, oder aber die Ergebnisse werden unter Verschluss gehalten. Trotzdem weisst Du es natürlich ganz sicher :help:
Glaubst Du eigentlich selbst an das, was Du schreibst?
Agesehen davon: Selbst wenn es klein WAERE: Risiko ist Risiko, und darüber gehört aufgeklärt, vorausgesetzt, man nimmt den Kunden/Patienten ernst.
tschilly hat geschrieben:...und ich betone NIEMAND sagte, dass es durch die HGs schlechter wurde.
Die meisten hatten eh einen progredienten Verlauf (fortschreitenden Verlauf) und haben so entweder ihr Gehör ganz verloren oder eben noch nicht ganz.
Sprich das Gehör geht eh in den A.... Da spielt es keine Rolle, wenn dies durch die Hörgeräte in so und so vielen Prozent der Fälle noch viel rascher geschieht.
Und wenn es nicht in den A... geht, dann vielleicht spätestens durch eine Hörgeräteversorgung. Aber das ist ja nicht so schlimm.
Hugo hat geschrieben:...vielmehr sollten sich hier andere fragen ob dass was sie unter Humor verstehen wirklich witzig ist, oder eher so zynisch dass es Menschen kaum für möglich halten dass jemand über solche Themen Witze macht.
Zynisch ist für mich die Haltung von tschilly (siehe gerade oben).
Ich stelle fest: Bei fast allen von ihr erwähnten Hörgeräteträgern hat sich das Gehör, z.T. bis zur Taubheit, verschlechtert. Und weil niemand sagt, dass die Hörgeräte einen Einfluss gehabt haben, muss es auch so sein. Weil sie ja schliesslich wissen, welchen Einfluss die Hörgeräte auf den Verlauf gehabt haben (ich weiss zwar nicht, woher (im Einzelfall kann man es nicht wirklich oder nur in seltenen Fällen wissen), aber das tut ja nichts zur Sache; weil es eben so ist, wie es ist (das nennt man dann Dogma)).
Und es ist relativ witzlos, über Dogmen diskutieren zu wollen. Punkt.
PS:
tschilly hat geschrieben:Fast-Foot bringt in eigentlich jedem Thread diesen Text...."
Auch dies trifft nicht zu (kann man leicht nachprüfen).