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Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 20:20
von Parmin
Morgen will ich zur Reha-Beratungsstelle wegen dem Antrag für die
berufliche Reha. Gleichzeitig wollte ich dort, auf Anraten des Betriebsarztes,
einen Antrag auf den Schwerbehinderten-Ausweis abgeben.
Aber nach dem oberflächlich und gleichgültig agierenden HNO-Arzt heute,
bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher, ob ich das noch tun soll.
Es wurde ein simpler Hörtest gemacht, kein Sprach-Audiogramm. Mein
größtes Problem ist aber meine Fehlhörigkeit. Was wird denn zur Berechnung
des GdB überhaupt berücksichtigt?

Ich hänge mal den heutigen Hörtest an. Leider habe ich selber nur eine
Kopie in schwarz-weiss bekommen. Die oberen Kurven sind von 2008.

Bild

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 20:29
von Chocolate
hi,

also nur so von der Kurve her spuckt der GDB-Rechner einen GDB von 50 aus, damit steht dir der SBA und das Merkzeichen RF zu.
Wenn ich mich nicht irre, wird das Sprachaudiogramm berücksichtigt, wenn sich deine fehlhörigkeit darauf auswirkt dann sollte es mit einfließen, andernfalls weiß ich es nicht.

lg

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 20:44
von Parmin
Ich habe ja eine Fehlhörigkeit. Das wird aber mit diesem Hörtest überhaupt
nicht berücksichtigt. Soll ich dann mit dem Antrag für den SBA noch warten,
und noch ein Sprach-Audiogramm machen lassen?
Und kann ich eigentlich nach dem heutigen HNO-Besuch auf noch den Arzt
wechseln? Ich fühlte mich dort überhaupt nicht verstanden und abgefertigt.
Muss aber für den Reha-Antrag ja einen Doc angeben. Muss ich deshalb jetzt
bei diesem bleiben?

Sorry, für all die blöden Fragen. Fühle mich aber grad total überfordert und
weiß garnicht mehr was richtig und was falsch ist.

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 20:50
von Chocolate
also den hno kannst du natürlich wechseln wenn du dich schlecht beraten/behandelt fühlst, was ich dann auch tun würde bzw auch schon getan habe

in dem fall würd ich die messung beim neuen doc wiederholen und den im antrag dann angeben (und dann am besten auch mit sprachaudio)

nicht nur da bleiben weil du einen nennen musst, dann suche dir lieber erst einen neuen vernünfrigen und nenne den

keine sorge, es gibt keine blöden fragen, ich weiß zwar auch nciht alles, aber ich hoffe ich kann dir helfen

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 20:57
von Chocolate
noch ein hinweis: was der gdb-rechner hier angibt, ist nicht unbedingt das was man dir zusteht, ich habe weniger bekommen (30 anstatt 50), den antrag würde ich aber dennoch stellen

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 21:10
von rhae
Naja noch ein Hinweis von mir - der GdB-Rechner arbeitet schon richtig, aber die Versorgungsämter nehmen nicht immer das Tonaudiogramm für ihre Berechnungen, sondern das Sprachaudiogramm. Da kann es schon zu Unterschiedlichen GdB-Werten kommen, steht auch so in den Infos zum Schwerbehintertenausweis.

vg Ralph :computer:

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 21:11
von Parmin
Okay. Dann morgen erstmal nur den Reha-Antrag und nen Termin beim anderen HNO-Arzt.
Meine Akustikerin werde ich da auch gleich morgen drüber informieren.

Danke dir für deine Hilfe, Chrissy! :-)

Re: Frage zur Berechnung des GdB

Verfasst: 26. Mai 2014, 21:53
von Chocolate
Gut Rhae dann war es so wie ich meinte, mit dem sprachaudio ^^

viel glück beim nächsten hno parmin