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Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 11:18
von Tütti
Hallo,
wir sind die Eltern von zwei Mädchen (3 u. 6 J.) bei denen im Nov. 2004 eine jeweils beidseitige mittelgradige sensorineurale Schwerhörigkeit festgestellt wurde. Dank ausgezeichneter Infrastruktur vor Ort (gut funktionierendes Netzwerk aus Pädaudiologe, Kinderhörgeräteakustiker und Hör-/Sprachheilpädagogin) gelang eine rasche Hörgeräteversorgung und heilpädagogische Behandlung. Gerade unsere jüngere Tochter macht erstaunliche Fortschritte in der bisher deutlich verzögerten Sprachentwicklung. Soweit das Positive.
Bedauerlicherweise ist unsere Krankenkasse (BKK f. Heilberufe) weniger kooperativ. Beide Kinder sind mit digitalen Hörgeräten (Phonak Valeo 211 u. 311) versorgt. Hier erfolgt nur eine anteilige Kostenübernahme von etwa 870.-€/Hörgerät. Insgesamt verbleibt ein Eigenanteil von über 2800.-€. Die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung wurde komplett abgelehnt. Hier haben wir jetzt einen Kostenübernahmeantrag beim Sozialamt (Eingliederungshilfe) gestellt.
Gegen die Teilkostenerstattung bei den Hörgeräten werden wir Widerspruch einlegen. Wer hat kann hier über Erfahrungen (vielleicht speziell mit der BKK f. Heilberufe) berichten? Wer hat Erfahrungen mit einem sozialgerichtlichen Verfahren?
Gruß
Tütti
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 11:44
von Momo
Hallo Tütti
erstmal herzlich willkommen hier!
Wurden euch denn keine zuzahlungsfreien HGs angeboten. Ich kenne mittlerweile viele sh Kinder von leicht bis an Taubheit grenezend und bei uns ist es üblich, dass der Akustiker HGs an Kinder zuzahlungsfrei abgibt- jedenfalls bei unserem und den Kindern die ich kenne. Wo kommt ihr denn her?
Die heilpädagogische FF hat bei uns das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen, allerdings nach Überprüfung durch den jegendärztlichen Dienst des Gesundheitsamt.
LG Momo
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[Editiert von Momo am: Sonntag, Februar 27, 2005 @ 12:45 PM][/size]
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 12:47
von Tütti
Hallo,
unser Hörgeräteakustiker (sehr kindererfahren)riet vom Test meherer Geräte ab, da unsere Töchter vom Alter her und bei einer Erstversorgung mit der Auswahl überfordert wären.
Die Versorgung ist qualitativ auch nicht zu beanstanden. Die Kinder akzeptieren die Geräte vom ersten Tag an 110%/ig.
Zuzahlungsfreie Geräte wurden nicht angeboten. Analoge Geräte wurden von HNO-Arzt und Akustiker kategorisch ausgeschlossen. Phonak-Geräte wurden wegen ihrer besonderern Robustheit (Kinder) empfohlen.
Gruß Tütti
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 16:47
von Andrea Heiker
Hallo Tütti,
trotzdem hätten der Akustiker Euch Hörgeräte ohne Zuzahlung anbieten müssen. Die Kinderfestbeträge sind erheblich höher als für Erwachsene und eigentlich sollte jedes Kind zum Festbetrag zu versorgen sein. Es gibt auch digitale Phonakgeräte, die zum Kinderfestbetrag abgegeben werden, z.B. Maxx oder Aero.
Ich sehe ziemlich schwarz für eine Kostenübernahme durch die BKK. Es ist extrem selten, dass überhaupt eine gesetzliche Krankenkasse Hörgeräte über dem Festbetrag hinaus erstattet. Winzige Chancen bestehen nur, wenn Eure Kinder eine schwer zu versorgende Hörkurve, wie BAdewannkurve oder Hochtonsteilabfall haben. Bei "normalen Hörkurven also moderaten Hochtonabfall sind auch mit analogen Hörgeräten ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen.
Ich finde das Verhalten Eures Aksutiker mehr als merkwürdig. Auch bei Kindern ist das Testen von zwei bis drei Geräten absoluter Usus. Mindestenes eines dieser Geräte muss zwingend ein Festbetraggerät haben.
Ich führe im Übrigen schon seit sechs Jahren eine Rechtsstreit wegen der Kostenübernahme von Hörgeräten. Nur als Hinweis wie langwierig so ein Rechtsstreit ist.
Gruß
Andrea
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 21:23
von Tütti
Hallo,
glücklicherweise sind wir finanziell in der Lage unseren Töchtern, wenn notwendig, die Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Hörgeräten zu ermöglichen. Unser Hörgeräteakustiker hat diesen Umstand sicher beim ersten Kontakt erkannt. Trotzdem möchten wir nicht Geld für eine möglicherweise unnötige Überversorgung ausgeben. Nartürlich haben wir im ersten Beratungsgespräch auch nach Preiskategorien gefragt. Es wurde eine Preisspanne um 1200.- bis 1400.- €/Stück signalisiert und eine in der Höhe variable Beteiligung der Krankenkasse in Aussicht gestellt. Die Möglichkeit von Phonak digitale Geräte ohne (wesentliche) Zuzahlung zu erhalten wurde nicht erwähnt. Die Valeogeräte wurden als gute Mittelklassegeräte dargestellt. Es entstand der Eindruck, dass unterhalb dieser Gerätekategorie die optimale Versorgung leiden könnte.
Die Mädchen kommen wie erwähnt sehr gut mit den Geräten zurecht. Ob das auch mit einem Aero oder Maxx so wäre bleibt leider offen, weil diese Geräte nicht zum Testen angeboten worden sind. Um zuzahlungsfrei erhällich zu sein, müssten diese Geräte ja schon deutlich günstiger sein als die Valeo-Modelle (um mehr als 500.-€/Stück). Ist dass möglich?
Ich werde unseren Akustiker kurzfristig auf Eure Einwände ansprechen und berichten.
Gruß
Tütti
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 27. Feb 2005, 23:47
von Andrea Heiker
Liebe(r) Tütti,
bei Hörgeräten gibt es eine ganz enorme Preisspannen. Auch Phonak -tatsächlich eine Firma mit qualitativ hochwertigen Hörgeräten- hat Geräte in allen Preiskategorien im Angebot. Günstig heißt bei Hörgeräten nicht unbedingt schlecht. "Normale" Hörverluste sind mit (ältere) analogen Geräten aber auch modernen digitalen niedrigerer Preisklasse sehr gut zu versorgen: Moderne Geräte, d.h. in den letzten zwei bis drei Jahren auf dem Markt gekommenen, sind eigentlich immer digital. Analoge Geräte sind auf dem Rückzug.
Die Firma Oticon hat ebenfalls ein ausgezeichnetes Kinderprogramm bei Hörgeräten. Oftmals ist es aber so, dass Hörgeräteakustiker von bestimmten Firmen Provision bekommen und somit vorwiegend Hörgeräte einer bestimmten Firma anbieten.
Gruß
Andrea
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 28. Feb 2005, 10:03
von Momo
Hallo Tütti
ich schliesse mich Andrea da voll und ganz an! Ich finde das Verhalten eures Akustikers sehr seltsam. Er hat ja noch nciht einaml versucht euch mehrere geräte anzubieten und ich kenne KEIN Kind, dass nur ein Gerät und dann nur eines mit so vile Zuzahlung angeboten bekommen hat.
Wir hatten neulich das Maxx 311 als Leihgerät und das war von Klang auch einwandfrei und zuzahlungsfrei wäre es bei uns auch- meines Wissens. Ansonsten trägt mein Sohn Oticon Geräte, unter anderem auch ein volldigitales zum Kinderfestbetrag!!!! Und die sind auch robust und qualitativ gut. Phonak ist hier auch sehr verbreitet und wie gesagt, selbst an Taubheit grenzend sh Kinder wurden hier mit Phonak zum Festbetrag versorgt.
Vielleicht hast du recht und der Akustiker hat "gerochen", dass ihr auch Zuzahlungen leisten würdet und ein gutes Geschäft vermutet!!! Oft geben übrigens die HG Firmen grosszügige Rabatte für Kinder (die aber nicht jeder Akustiker an die Kinder weitergibt:mad:). Also ich würde da nachfragen und vielleicht doch noch mal ein anderes Gerät probieren, denn das scheint mir nach Geldmacherei!
LG Momo
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 2. Mär 2005, 12:01
von Petra
Hallo Alle da oben,
meine Tochter hat auch diese Sh; allerdings mit mittel-und Tieftonsenke! Sie kann aus technischen Gründen nicht mit analogen
Hgs versorgt werden! Ist das bei euch auch so? Wir haben jetzt fast ein Jahr an die 100.000

Geräte getestet- nicht ein einziges für den Kinderfestbetrag. Das billigste digitale war immer noch ~200 € drüber gelegen! Ein Angebot vom Akustiker war z.B. ein Gerät Firma Siemens, die das 2. Gerät für Kinder wohl billiger ( ich meine es war die Hälfte) hergeben. Nur auf Nachfrage meinerseits natürlich. Aus meiner laienhaften Sicht hätte ich zumindest der großen Tochter ein paar Geräte testen lassen!?!?! Da sie ja in der Schule ist, oder bald kommt, ist eine optimale Versorgung sehr wichtig! Ob die Kleinere Unterschiede erkennen und vor allem "erklären" kann... ist halt die Frage...

Das müssen die Eltern wohl im Einzelfall selbst entscheiden. Aber wenn die Sprachtests mit und ohne Störschall o.k. waren, und die Kinder mit ihnen zufrieden sind- werdet ihr wohl die richtigen
Hgs rausgesucht haben, denke ich! Und zu den Streitereien mit den
KK's : Puuuuhhhh, langen Atem muss man haben, scheint mir...
LG,Petra
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 2. Mär 2005, 15:06
von Momo
hallo Petra
bei meinem Sohn ist das auf dem "guten" Ohr ähnlich. Er har da eine sog. Badewannenkurve, d.h. die mittleren Frequenzen sind weniger sh als die ganz hohen und die ganz tiefen. Er trägt deshalb auf der Seite auch ein digitales HG zum Kinderfestpreis und kommt damit gut zurecht.
LG Momo
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 2. Mär 2005, 15:07
von Momo
hallo Petra
bei meinem Sohn ist das auf dem "guten" Ohr ähnlich. Er har da eine sog. Badewannenkurve, d.h. die mittleren Frequenzen sind weniger sh als die ganz hohen und die ganz tiefen. Er trägt deshalb auf der Seite auch ein digitales HG zum Kinderfestpreis und kommt damit gut zurecht.
LG Momo
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 2. Mär 2005, 17:06
von Petra
Hallo Momo-
bei uns ist es anders herum: die mittleren und tiefen sind schlecht- die hohen gut! Das ist anscheinend DAS Problem! "Normal" sind wohl die hohen schlecht- da "greifen" auch viele Geräte, wurde mir erklärt! Wenn sich der Hörverlust aber praktisch im Hauptsprachbereich befindet sieht es schlechter aus. Und dann ist ja auch einfach wichtig wie es das Kind empfindet- der Klang, das Handling etc... Steckt man halt als (guthörender)Erwachsener nicht drin! Mein Mann hat eine ganz ähnliche Kurve wie meine Tochter und kann deshalb auch anders mitreden. Für mich hört sich fast jedes Gerät gleich an- das eine vielleicht ein wenig weicher, das andere blechern etc.. Wie aber wird der Störschall rausgefiltert, die Tiefen verstärkt, wie verhält sich das Gerät in der Schule, beim Fernsehen- ist ja subjektiv + vom Hörverlust abhängig- das kann ich nicht für sie beurteilen, ich höre ja alle Töne gut! Das Gerät für das sich meine Tochter entschieden hat, findet mein Mann für sich z.B. total unzulänglich- sie kommt aber gut mit zurecht. So unterschiedlich ist das bei annähernd gleichem Hörverlust. Ein bisschen Angst macht mir das natürlich schon auch, weil mein Mann ja z.B. sagen kann das "Sch" ist ihm jetzt aber zu krass, oder mit diesem und jenem Gerät zu hohl oder- was-weiß-ich-was; so kann das meine 9 Jährige nicht in Worte fassen- weißt du was ich meine!? In der Schule hat sie aber auch ganz andere Anforderungen, als er in der Arbeit- lässt sich einfach nicht miteinander vergleichen. Muss man auch ein wenig den Kindern vertrauen... Und wenn es jetzt leider ein teueres Gerät ist, mit dem sie am besten zu recht kommt, kann ich auch nichts dran ändern- der Preis darf das Kind in der Entscheidung nicht beeinflussen, finde ich!
Und den Akustiker darf es in besonderem Maße nicht beeinflussen, ob ich es vielleicht und eventuell selbst bezahlen kann- na, hör mal! Deswegen sag ich ja, die Große hätte vielleicht mehrere Geräte ( auch billigere) probieren sollen. Bei so Kleinen weiß ich nicht- meine Tochter hatte das erste Mal mit 4 Jahren
Hgs erprobt und das ist voll in die Hose gegangen... Sie konnte auch sprachlich nicht differenzieren- es war ihr alles "zu laut" oder " zu leise" - die Geräte hatten natürlich auch technisch einen anderen Stand- also es war sehr schwierig! Da wiederum muss man auf den Akustiker vertrauen- wer solls mir sonst sagen!?!?!
Aber für die Geräte haben sie sich ja nun schon entschieden- die
KK ist, wie häufig :rolleyes:, das Problem- wir können ein Liedchen singen, oder!?
LG, Petra
Huch

ein Roman....
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 2. Mär 2005, 19:56
von Tütti
Hallo,
nachdem sich bei uns das erste Unbehagen nach Rechnungsstellung durch den Akustiker gelegt hat, haben wir zu Wochenbeginn einige Telefonate geführt.
Der Vertreter der Krankenkasse stellt keinerlei weitere Kostenerstattung in Aussicht. Formell empfahl er uns wie folgt vorzugehen:
Antrag auf volle Kostenübernahme stellen – Der Antrag wird voraussichtlich ohne weitere Prüfung sofort abgelehnt – dann haben wir innerhalb von 4 Wochen eine Widerspruchsmöglichkeit – die werden wir auf jeden Fall nutzen – für die Begründung zählen wir dann auf die Unterstützung von Akustiker, HNO-Arzt, Sprachheilpädagoge und Kindergartenerzieherinnen. Darüber hinaus führen wir ein Hörtagebuch für beide Kinder.
Wahrscheinlich wird auch das den MDK nicht umstimmen können. Dann werden wir vorbehaltlich einer anwaltlichen Beratung und der Kostenübernahme durch unsere Rechtsschutzversicherung vor das Sozialgericht ziehen. Auch da Ausgang sicher ungewiss.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2002:
„Die Versicherten müssen sich nicht mit Teilkostenerstattung zufrieden geben ......; im Hilfsmittelsektor muss die Versorgung mit ausreichenden zweckmäßigen und in der Qualität gesicherten Hilfsmitteln als Sachleistung gewährleistet sein“.
Zu den Zuzahlungskosten gab der Krankenkassenmitarbeiter folgende Einschätzung ab:
400.- bis 450.- € wäre so der durchschnittliche Zuzahlungsbetrag/Hörgerät bei digitaler Hörgeräteversorgung von Kindern. Versorgung ohne Zuzahlung wäre angeblich extrem selten. Unser Zuzahlungsbetrag liegt wie gesagt einmal bei 600.- und bei der anderen Tochter bei 800.-€/Hörgerät.
Natürlich haben wir auch noch mal den Akustiker angesprochen. Ein Mitarbeiter versicherte uns Unterstützung im Widerspruchsverfahren...u.a.
In Bälde folgt ein persönliches Gespräch bei der Kontrollvorstellung der Kinder.
Da es eine enge Zusammenarbeit zw. HNO-Arzt, Heilpädagoge und Akustiker gibt, rechnen wir mit aussagekräftigen Unterlagen und Argumenten zu Begründung unseres Widerspruches.
Die Zuzahlung für die Hörgeräteversorgung relativiert sich zudem vor dem Hintergrund, dass verglichen mit vielen anderen Erfahrungsberichten (auch in diesem Forum) unsere Versorgung in beiden Fällen optimal gelaufen ist. Keinerlei Akzeptanzprobleme in sämtlichen Hörsituationen des alltäglichen Lebens. Gute Fortschritte bei der Sprachentwicklung der 3-jährigen. Bei ihr hätte das Austesten mehrerer Hörgeräte u.U. die Sprachentwicklung weiter verzögert.
Dann gab es noch ein kurzes Telefonat mit der Personalabteilung (öffentlich-kirchlicherDienst) wg. Gewährung von Beihilfe. Hier ist angeblich nichts zu erwarten. Nur Zahnbehandlungen werden subventioniert.
Antrag auf Eingliederungshilfe: noch keinen Bescheid erhalten.
Gruß
Tütti
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 3. Mär 2005, 09:12
von Momo
@ Petra
wenn eure Tochter mehrere geräte getestet hat und eines gefunden hat, was ihr am besten zusagt hat sie sicher recht! Es ist nur einfach schade, dass die KK sich da gerade bei der Kinderversorgung so anstellen, denn hier werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt.
@ Tütti: Ist ja nett dass der Akustiker euch unterstützt, aber ich denke wenn keine besonders seltene Hörkurve da ist und "nur" eine mittelgradige SH finde ich die Zuzahlung echt happig. Und ich bezweifle auch, dass das Testen versch. Hgs negative Auswirkungen gehabt hätte. Natürlich kann ein 4 jähriges Kind nicht genau sagen, ob das HG optimal ist, aber so habt auch ihr ja keinen Vergleich und vielleicht hätte ein anderes zuzahlungsfreies Gerät die gleichen positiven Effekte gebracht. Und was ist, wenn sie in zwei Jahren sagt, wenn sie es dann besser ausdrücken kann, das Gerät ist nicht optimal? Und bei der grösseren Tochter denke ich auch , dass sie auf jeden Fall mehrere hötte testen können/ sollen und dann entscheiden kann. Klar ist man bei so kleinen Kindern auf die Beratung der Fachleute angewiesen, aber wie sollen sie beurteilen, ob das Gerät optimal ist, wenn sie keinen Vergleich haben? Mein Sohn hat sein eines HG auch akzeptiert, weil es für ihn mit besser war la ohne, aber erst jetzt haben wir duch Tests, die er mittlerweile mitmachen kann, festgestellt, dass er eine ganz andere Hörkurve hat, als die Bera aussagt und das HG nicht ganz richtig eingestellt war. Er selber hat sich aber nie beschwert und das Hg voll akzeptiert und grosse Fortschritte gemacht, weil es wie gesagt besser war als ohne, aber eben nicht optimal! Hätten wir ihm versch. Hörkurven angeboten (was natürlich nicht einfach auf Verdacht gemacht wird!), wären wir vielleicht eher drauf gekommen und genauso sehe ich das auch mit dem Ausprobieren versch. HGs: Woher will ich wissen, was am besten ist, wenn ich die Alternativen nicht kenne? Verstehst du was ich sagen will?
Die Wirkung seines 2. HGs auf dem tauben Ohr bezweifle ich auch, er kann nach wie vor kein Richtungshören und merkt auch nciht ob es an oder aus ist oder piept (nur wenn er es dan irgendwann auf der guten Seite piepen hört)und er akzepeirt es voll und verlangt auch danach, nimmt aber auch jedes andere Power HG ohne, dass ein Unterschied festzustellen wäre. Was ich sagen will ich hätte jetzt auch welche mit hohen Zuzahlungen nehemn können, hätte aber sicher keine besseren Ergebnisse bekommen (wir haben ihn LANGE mit versch. Geräten beobachtet!)und er hätte es auch akzeptiert, obwohl es nichts bringt!.
LG Momo
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[Editiert von Momo am: Donnerstag, März 3, 2005 @ 10:13 AM][/size]
Re: Widerspruch Teilkostenerstattung
Verfasst: 3. Mär 2005, 09:38
von Petra
...Das Problem ist halt auch: den Antrag auf volle Kostenübernahme stellt man natürlich gleich! Im Nachhinein noch tausend Briefchen und Atteste interessieren ja nicht wirklich jemand! (Bei unserer Fm hat das der Akustiker dermaßen versemmelt-grrrrrr- zahlt man Lehrgeld- passiert aber kein 2.Mal!)
Im Schreiben der Ärzte sollte wohl auch ausdrücklich erwähnt sein, das diese speziellen Hgs medizinisch notwendig sind- als Tipp.
LG, Petra