Seite 1 von 1

GdB errechnen

Verfasst: 21. Jan 2013, 17:34
von Thomas74
Hallo

wenn ich meine Werte des Hörverlustes in den GdB-rechner eingebe, dann komme ich auf einen GdB von 50.

Was bedeutet der untere Teil des Bildes, die Verständlichkeit? Kann man die Werte auch noch auch noch irgendwo eingeben?

Ist das der GdB-Antrag: (Erst-)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht - ??

Viele Fragen!!

Re: GdB errechnen

Verfasst: 21. Jan 2013, 18:14
von Momo
hallo

die unteren werte sind der hörverlust für zahlen und das einsilberverstehen bei 65, 80 und 95 db (wenn ich das richtig entziffert habe)- die werte bei 60, 80 und 100dB benutzt man um das gesamtwortverstehen zu errechenen. mit dem hörverlust für zahlen ergibt sich daraus der "hörverlust für sprache" , der dann wiederum für den gdb ausschlagebend ist.
der gdb rechner gibt nur einen anhaltspunkt, entscheident für den gdb bei erwachsenen ist aber der hörverlust für sprache und nicht das tonaudiogramm.

und ja: das ist der antrag.

grüße

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 10:04
von Uli R.
Das stimmt einfach nicht.
Ab einem HV von 40% zählt für die GdB Festsetzung nur das Audiogramm.

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 13:07
von Riesin
Genau! Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (FeIdmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB. Summe dividiert durch 2.

Ist der HV größer (wie in Deinem Fall), wird die 4-Frequenztabelle nach Röser angewandt (s. Versorgungsmedizinische -Verordnung - VersMedV).
-> GdB-Rechner
Wenn ich Deine Werte richtig gelesen habe, bist Du
Rechts an taubheitgrenzend SH -> Hörverlust 83% und
Links hochgradig SH -> Hörverlust 72%
Dies ergibt einen GdE (Einzel-GdB) von 50 mit Merkzeichen RF. Hast Du keine weiteren Gebrechen, so ist das der Gesamt GdB.
Viele Grüße!
Riesin

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 16:39
von info
Das steht so aber nicht in den Grundsätzen. Was da steht, ist: Bei >40% wird das Gesamtwortverstehen "einfach", bei <= 40% "gewichtet" berechnet. :help:

Meiner Meinung nach steht da nirgendwo eindeutig was nun zu benutzen ist. Abgesehen davon solltest du wohl nach beiden Berechnungsarten (Sprache und Ton) auf GdB 50 kommen.

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 17:59
von Thomas74
Hallo, vielen Dank für eure Infos.

Den Antrag habe ich nun. Scheint mir nicht schwer zu sein den auszufüllen. Habe aber noch Mitte Februar einen Termin bei meinen Hausarzt, zwecks Gesundheits-Check 35+. Vielleicht findet er ja noch etwas, was ich nicht hoffen will. Eine Sache reicht mir schon. Werde dann den Antrag in die Wege leiten. Reicht als Dokument denn die Hörgerät Verordnung vom HNO? Oder muss er mir noch etwas spezielles ausfüllen? Mein HNO ist leider nicht gerade die hilfsbereiteste Person. Will ihn aber im Moment nicht wechseln.

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 18:46
von Momo
Riesin hat geschrieben:Genau! Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (FeIdmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB. Summe dividiert durch 2.

Ist der HV größer (wie in Deinem Fall), wird die 4-Frequenztabelle nach Röser angewandt (s. Versorgungsmedizinische -Verordnung - VersMedV).
-> GdB-Rechne
r
Nein, das ist nicht richtig.
Entscheident für die Bestimmung des GdB ist der Hörverlust für Sprache. Den kann man nur über das Gesamtwortverstehen und den Hörbverlust für zahlen bestimmen.

Ist der Hörverlust, wenn man einfach nur den Hörverlust für Zahlen und das Gesamtwortverstehen (also Werte bei 60, 80, 100 dB addiert) nimmt weniger als 40%, d.h. man hört noch realtiv gut, dann wird das gewichtete Gesamtwiortverstehen genommen.

Ist der HV größer als 40%, d.h. man hört schlecht, dann nimmt man diesen mit dem "einfachen" Gesamtwortverstehen berechneteten Wert und kann daraus den GdB ermitteln.

Die GdB Tabelle aus dem Audiogramm wird bei Erwachsenen nicht genommen zur Bestimmung des GdB, da daraus der HV für Sprache nicht zu ermitteln ist, das ist aber gefordert.

Grüße

Re: GdB errechnen

Verfasst: 22. Jan 2013, 19:36
von fast-foot
Ich würde Momos Beitrag zustimmen. Meiner Erinnerung zu Folge steht zwar nirgends explizit, wie man nun vorgehen soll (siehe auch Beitrag von info). Die vernünftigste Auslegung (muss nicht die des Amtes und auch nicht die des Gerichtes sein) ist aber in etwa die, welche Momo beschrieben hat (wegen des Satzes gleich zu Beginn:

"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist..").

Allerdings werden dann noch Tabellen für besondere Fälle angeführt. Die Frage ist nun, was in einem besonderen Falle nun gilt (ist bei Vorliegen einer Lärmschwerhögigkeit nun die angeführte Tabelle zu verwenden oder doch die gemäss Zitat massgebende Herabsetzung des Sprachgehörs zu bestimmen?).

Die Reintonaudiogramme werden nur in Spezialfällen heran gezogen(Kleinkinder, Menschen, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder ev. auch, wenn die bei der Tabelle angegebenen Kriterien erfüllt sind, was mir persönlich jedoch nicht sinnvoll erscheint, wenn ein Sprachadiogramm erstellt werden kann).

Gruss fast-foot