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Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 20:56
von Laurie
Hallo,
ich habe heute meinen Behindertenbescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Laut Brief bekomme ich 40 %. Ich selber habe vorher aber 50 % ausgerechnet und gelesen, dass man auch RF bekommt.
Da es mein erster Antrag ist kenne ich mich aber leider nicht richtig damit aus.
Kann bitte jemand auf meine letzte Hörkurve draufschauen und mir sagen was nun stimmt?
Liebe Grüße
Laurie
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 21:27
von JND
Hallo Laurie,
wenn man nur nach dem Tonaudiogramm (dein Anhang) geht, kommt man auf einen Hörverlust von über 60 %, was einem GdB von 50 % entspricht, inkl. Merkzeichen RF (siehe hier auch den GdB-Rechner links oben). Als Grundlage habe ich die gerundeten Kreisymbole, bzw. Kreuze (Luftleitung) genommen.
Es kann aber auch sein, dass das Versorgungsamt nach den Ergebnissen der Sprachtests (Einsilber, wie "Baum", "Ohr", "Stock" und Zahlen) geht (müsste es eigentlich sogar, das Tonaudiogramm ist eigentlich nur für Kleinkinder und Babys gedacht). Wie man danach den GdB berechnet steht in der Versorgungsmedizinverordnung.
Also am Besten nochmals gucken, ob du den GdB nach den Ergebnissen des Sprachtests nochmals berechnest. Und wenn da auch 50% herauskommen, dann Widerspruch einlegen und entsprechend begründen (kann auch nachgereicht werden).
Was mir ansonsten noch an den Hörtest auffällt:
Es kann sein, dass der Knochenleitungshörer nicht richtig saß oder die Audiometrieanlage des HNO-Arztes nochmals kalibriert werden sollte. Die Knochenleitung liegt normalerweise immer oberhalb oder gleichauf mit der Luftleitung.
Schöne Grüße,
JND
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 21:44
von Laurie
Hallo JND,
danke für deine Antwort. Das bei Erwachsenen gar nicht die Hörkurve verwendet wird wusste ich gar nicht.
Hab jetzt noch den unteren Teil angehangen, als den Sprachtest, aber da ist nur ein Punkt angeben, dass reicht wohl nicht zur Berechnung oder?
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 22:00
von Laurie
Mir fällt da grad noch eine Frage ein, wenn das nach dem Sprachtest gemacht wird. Da ist dann der Test wichtig OHNE Hörgeräte oder, weil so einen habe ich schon länger nicht mehr gemacht. Ich glaube der Test oben war mit Hörgeräten, bin aber grad nicht sicher. Aber dann wäre es vielleicht sinnvoll nochmal einen Sprachtest erstellen zu lassen und den einzureichen oder?
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 22:46
von info
Natürlich ohne Geräte. Also erstmal Widerspruch einlegen und die zugrunde gelegten Unterlagen anfordern. Ein neuer Sprachtest kann nicht schaden, dann kannst du mal schauen was damit rauskommt und den eventuell als Begründung nutzen (wenn er ausreichend ist).
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 2. Okt 2012, 22:52
von Laurie
Okay danke euch dann probiere ich es mit dem Widerspruch.
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 3. Okt 2012, 02:48
von fast-foot
Noch kurz meine Einschätzung:
Laut vernüntiger Auslegung versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist in den meisten Fällen das Sprachaudiogramm relevant, das gewissen Anforderungen genügen muss (kann man alles an entsprechender Stelle nachlesen).
Gruss fast-foot
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 3. Okt 2012, 20:08
von cooper
Wie so oft handelt es sich um eine ungleichmäßig verlaufende Tongehörskurve.
Ich zitiere mal einfach die Anlage zu §2 VersMedV:
"5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):"
Somit ist das Sprachaudiogram nicht zur Festsetung des GdB heranzuziehen, das Versorgungsamt hat also mal wieder einen Bescheid auf völig falschen Grundlagen verschickt. Man sollte eigentlich meinen, dass die auch die Gesetze und Verordnungen lesen können. Offenbar ist das aber regelmäßig nicht der Fall.
Du solltest Widerspruch einlegen und zur Begründung den von mir zitierten Satz angeben -- und ihnen mit Hilfe des GdB-Rechners vorrechnen, wie der GdB korrekt zu bestimmen ist.
Sollte das Versorgungsamt den Bescheid dann nicht korrigieren, solltest du unmittelbar vor dem Sozialgericht klagen. Dann werden die Richter denen halt das Lesen beibringen müssen.
Viele Grüße, Mirko
Re: Brauche bitte Hilfe zu meinem Bescheid - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 3. Okt 2012, 20:45
von fast-foot
Meine Sichtweise:
Na ja, den Verlauf schätze ich als nicht all zu oft vorkommend ein. Dies könnte man als "unregelmässig" interpretieren, da die 3-Frequenztabelle eher für den"Standard-Fall" konzipiert wurde.
Hingegen:
Ich zitiere:
"5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes [size=large]aus dem Tonaudiogramm[/size] bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):"
Meiner Meinung nach kommt dieses Tabelle erst zum Zuge, [size=large]nachdem[/size] die Entscheidung zur Heranziehung des Tonaudiogrammes gefällt wurde. Und, wie gesagt, erachte ich dies in den wenigsten Fällen als angebracht.
Ich weiss allerdings nicht, was gängige Praxis ist und in wie weit man mit allenfalls alternativen (aber meines Erachtens stichhaltigen Argumenten) Erfolg haben kann.
Gruss fast-foot