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GdB
Verfasst: 31. Jul 2004, 08:54
von M-T-P
Hallo ,
wir haben ja mitte Juni den Schwerbehindertenausweis für Tim beantragt , nun habe ich das Schreiben von der Uni bekommen .
Hier steht nun nach den ganzen Gesetzen...schätzen wir den Grad der Behinderung als Folge der erkrankung des Hör-und gleichgewichtsorgans sowie als Folge der hörbedingten Sprachstörung auf derzeit 50 v.H.
Heißt das denn nun für uns das Tim diese 50 auch vom Versorgungsamt bekommt ?
Habt Ihr Erfahrung , wie lange es in etwa dauert bis wir den Ausweis bekommen ?
Lg
Michaela
Re: GdB
Verfasst: 31. Jul 2004, 10:16
von Andrea Heiker
Hallo,
ja das heißt, dass er 50% bekommt. Bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit ist das Okay. Hat dem Schreiben kein Hinweis beigelegen, was ihr noch unternehmen müsst, um auch den Ausweis zu bekommen (Foto etc.)? Sonst würde ich mal beim versorgungsamt anrufen.
Gruß
Andrea
Re: GdB
Verfasst: 31. Jul 2004, 12:01
von Nina M.
Hallo!
Ich würde es auch machen wie Andrea vorschlägt: Einfach beim Versorgungsamt nachfragen. Ich habe die bisher als meistens recht unkompliziert und entgegenkommend erlebt, allerdings ist das leider auch von Versorgungsamt zu Versorgungsamt unterschiedlich.
Wenn ihr den Ausweis mit 50 GdB bekommt, dann könnt ihr euch vom Versorgungsamt auch dieses Info-Blatt mitschicken lassen, da steht dann drauf welche Nachteilsausgleiche eurem Sohn mit 50 GdB zustehen.
Viele Grüße,
Nina
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2004, 15:39
von M-T-P
Danke !
Nein , da war sonst nix bei was wir sonst noch machen können um den Ausweis zu bekommen .
Welche Vorteile hat es wenn im Ausweis steht "von Geburt an " ?
Was können wir da noch in Sachen Finanzamt machen ?
Ich habe da mal irgendwo was gelesen ...
Lg
Michaela
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2004, 16:42
von joern
Re: GdB
Verfasst: 12. Aug 2004, 20:35
von Birgit
von Geburt an heißt, dass alle Steuerbescheide rückwirkend geändert werden MÜSSEN! Gibt also vielleicht wieder Geld raus! (natürlich abhängig von den wunderbaren, für mich nicht verständlichen Steuertabellen, ob man grade wieder irgendeine Grenze überschritten hat...)
Foto braucht man erst ab dem 10. Lebensjahr!
tschüss Birgit
Re: GdB
Verfasst: 1. Sep 2004, 13:43
von M-T-P
Hallo Birgit ,
die haben nun den Bescheid geschickt und da steht , das Sie den Ausweiß nicht weiter bearbeiten können , da Sie dafür ein Paßbild brauchen

, werde mit Tim gleich in die Stadt fahren und dann eins hinschicken .
LG
Michaela
Re: GdB
Verfasst: 1. Sep 2004, 18:11
von Barbara
Hallo, ich weiß ja nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber in Hamburg ist es so, dass ein Stempel ins Feld kommt, wo sonst das Lichtbild ist: Ohne Lichtbild gültig. Bei kleinen Kindern verändern sich die Züge doch so schnell, dass es irgendwie Quatsch wäre. Ich glaube, die wollen Euch nur hinhalten.
Gruß
Barbara
Re: GdB
Verfasst: 3. Sep 2004, 17:21
von Birgit
Barbara hat recht! Passbilder werden erst ab dem 10. Lebensjahr benötigt. Frag doch einfach mal nach, ob das nicht ein Versehen ist....(klingt freundlicher als aanders). Aber machs schriftlich....Ich würds so schreiben: sehr geehrte blabla, mit Befremden habe ich ihr Schreiben vom...gelesen. Da ich in meinem Bekanntenkreis mehrer Kinder mit Behinderung kenne, wundere ich mich, dass ich für meinen Sohn, welcher erst ....Jahre alt ist ein Passbild vorlegen muss. In den Ausweisen der anderen Kinder steht an Stelle des Passbildes der folgende Text (füg den Text von Barbara ein). Ich gehe davon aus, dass in Deutschland für alle Kinder gleiches Recht gilt. Daher
gehe ich davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt und erwarte ihre Antwort zusammen mit dem Ausweis binnen der nächsten Tage. Mit freundlichem Gruß blabla
tschüss Birgit
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[Editiert von Birgit am: Freitag, September 3, 2004 @ 05:22 PM][/size]