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Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 13:15
von Feelefee
Ich habe eine Innenohrschwerhörigkeit die erst vergangene Woche durch meinen HNO bestätigt wurde.
Nun steht in meinem Befund unter Audiometrie:
Abfall der Innenohrhörfähigkeit beidseits auf 30-40 dB pantonal.
Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet?
Heißt das einfach, dass ich 30-40% weniger höre als "normale" Menschen?
Bitte euch dringendst um Rat...
Danke und liebe Grüße
Feelefee

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 13:41
von info
Pantonal heißt, der Verlust ist bei allen Frequenzen im Bereich 30-40dB.

dB steht für Dezibel und ist in diesem Fall die Einheit des Schalldrucks, manchmal sagt man auch umgangssprachlich Lautstärke dazu (was nicht so 100% korrekt ist).
Während "normal" hörende Menschen eine Hörschwelle von 0-30dB haben, also bei einem Ton mit dieser "Lautstärke" beginnen, ihn wahrzunehmen, ist das bei dir erst bei 30-40dB der Fall.
Das ganze bedeutet also nicht, dass du "30-40% weniger hörst". Angaben des Hörverlustes in Prozent sind sowieso nicht besonders anschaulich, denn wie soll man die auch definieren? Ein Hörverlust bei verschiedenen Frequenzen wirkt sich ganz unterschiedlich auf das Hörerlebnis aus.
Für die Berechnung des sog. Grades der Behinderung gibt es jedoch Tabellen, aus denen man eine Prozentzahl für sein Tonaudiogramm ablesen kann, wenn du das machen möchtest, findest du hier auf der Seite einen Rechner: GdB-Rechner

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 13:52
von Feelefee
Vielen vielen Dank Infostud.
Bei mir geht es demnächst um ein Gerichtsverfahren, in dem mir vorgeworfen wird, ich hätte einen Verkehrsunfall akustisch wahrnehmen müssen, was ich allerdings nicht habe. Der Rechner hat mir sehr weiter geholfen. Danke

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 14:02
von info
Unabhängig von dem Verfahren würde ich mir aber auch Gedanken über eine Versorgung mit Hilfsmitteln machen. Wenn du schon zum Arzt gegangen bist, wirst du ja wahrscheinlich schon Situationen erlebt haben, in denen du Probleme wie z.B. Verständnisschwierigkeiten hattest.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 18:15
von cooper
Vorsicht, der GdB-Rechner ist in diesem Fall nicht geeignet! Wir haben es mit einer pantonalen Absenkung zu tun, also einer gleichförmigen -- weshalb für die Berechnung das gewichtete Wortverstehen nach Tabelle 5.2.1 heranzuziehen ist und nicht die 4-Frequenz-Tabelle 5.2.2, die der GdB-Rechner verwendet.

Vor Gericht wird dir das aber auch die Tabelle 5.2.1 nicht weiterhelfen, da wirst du kaum um ein medizinisches Gutachten herumkommen.

Viele Grüße, Mirko

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 18:58
von Feelefee
@ infostud:
Ich habe eine Verordnung für HG bekommen und war auch schon beim Akkustiker. Am Montag "darf" ich die Ersten ausprobieren. In meinem Beruf kam es in letzter Zeit immer mehr zu Missverständnissen, die für unsere Patienten sehr negative Auswirkungen haben hätten können (zum Glück ist noch nichts passiert). Deshalb wurde ich von meinem Arbeitgeber angehalten zum HNO zu gehen und wurde erst mal vom Dienst freigestellt.

@ cooper:
Was für eine Tabelle muss ich dafür verwenden? Nur um einen eigenen Überblick zu bekommen. Der Verkehrsunfall (Rettungswagen schrammte an einer Hausmauer entlang) ereignete sich bei uns im Hof. Zu diesem Zeitpunkt stand ich in der Waschhalle (keinen Sichtkontakt zum Fahrzeug). Genau zu diesem Zeitpunkt fuhr das Waschhallentor nach oben (ziemlich alt und ziemlich laut). Laut Gutachter hätte ich (ohne Rolltorgeräusch) noch 60db wahrnehmen müssen. Mit Rolltor weniger, aber wohl noch hörbar. Mir geht es darum zu beweisen, dass ich nichts gehört habe. Habe ich ja wirklich nicht...

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 22:17
von fast-foot
Hallo Feelenfee,

wenn ich richtig verstanden habe, hättest Du laut Gutachter das Geräusch des Krankenautos hören müssen.

Erstens kommt es darauf an, wie nahe Du am Tor standest (bzw. wie hoch der Pegel dort etwa war). Zudem standest Du in der Halle (Geräusche des Krankenwagens wurden so lange durch das Tor gedämmt, bis es sich oberhalb Deines Kopfes befand. Drittens musstest Du das Geräusch des Krankenautos aus dem Scheppern des Tores heraus filtern, wobei Du viertens nicht mit dem Unfall rechnen konntest, also sicher nicht bewusst auf ein zusätzliches Geräusch geachtet hast. Fünftens hörst Du nicht nur "leiser", sondern wahrscheinlich sechstens auch undifferenzierter, was die Sache zusätzlich erschweren könnte.

Vor Ort könnte man zumindest den Pegel des Torgeräusches an Deinem mutmasslichen Standort messen und allenfalls die Dämmung von Aussengeräuschen bestimmen. Zudem müsste man den Krach des Krankenwagens abschätzen (eine Reproduzierung des Unfalls kommt nicht in Frage).
Es dürfte sogar schwierig sein, abzuschätzen, ob ein gut Hörender das Geräusch hätte hören müssen (was heisst hier müssen?), geswchweige denn für Dich.

Gruss fast-foot

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 6. Mär 2011, 23:01
von Feelefee
Hallo fast-foot,

ich stand ca. 20 Meter vom Fahrzeug entfernt und zusätzlich noch 2 Mal ums Eck. Man muss noch dazusagen, dass die Waschhalle in der ich mich befand, extra vom Gebäude abgemauert ist.

Der Gutachter ist der Meinung, dass noch ca. 40 dB bei mir hätten ankommen müssen..... Trotz allem ist es schwer zu beweisen, dass ich das Geräusch nicht wahrgenommen habe. Das morgen ist schon die Berufungsverhandlung. Vor dem Amtsgericht wurde ich schuldig gesprochen. Da wusste ich allerdings von meiner SH noch nichts. Bzw. war es noch nicht ärztlich bestätigt. Einen Anwalt habe ich nicht, da ich es mir nicht leisten kann.

Danke für deine Ausführungen, hoffe dass das morgen gut ausgeht.

Gruß

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 13:31
von franzi
Es ist auch die frage wie kann sie beweißen das sie schon damals sh war..

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 16:09
von Feelefee
Das kann ich nicht beweisen, das ist das Problem. Durfte ich mir heute auch anhören =(

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 16:50
von info
Nur so aus Interesse: Was hat man dir eigentlich vorgeworfen? Du warst ja anscheinend gar nicht aktiv beteiligt.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 17:22
von Feelefee
Eine Kollegin von mir Ist bei uns auf dem Hof (Rettungswache) mit dem Fahrzeug an dem Eck einer Hausmauer entlang geschrammt und das Fahrzeug mit dem Schaden wieder in die Halle gestellt und später in einem Verfahren bestritten, dass sie das war. Ich sollte als Zeugin aussagen und bestätigen, dass sie das war. Das Problem: Das war 1. auf der anderen Seite des Gebäudes, 2. stand ich zusätzlich in einer Halle und 3. habe ich so den Unfall nicht gesehen. Und auch definitiv nicht gehört. Das hat mir die Staatsanwaltschaft aber nicht geglaubt. Ihrer Meinung nach MUSS ich den Unfall akustisch wahrgenommen haben. Daraufhin wurde ich wg falscher uneidlicher Aussage angeklagt. Vor dem Amtsgericht wurde ich zu 5 Monaten auf Bewährung verurteilt, das der Sachverständige gemeint hat, ein normal hörender Mensch muss das gehört haben. Die Diagnose Innenohrschwerhörigkeit wurde aber erst vor 2 Wochen gestellt. Bin natürlich in Berufung gegangen und der Termin war heute Morgen. Die Diagnose war dem Gericht piepegal. Der zweite Verhandlungstag ist in zwei Wochen...

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 17:28
von franzi
Wie lang ist dieser unfall her?

Es wird nun halt echt schwer dich zubeweißen das du schon damals nicht mehr gut gehört hast.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 17:36
von Wüstenskorpion
Deine Kollegin baut grossen Mist und du bekommst dadurch solchen Ärger??
Ist ja ganz toll . . .

Abgesehen davon, hättest du für eine Zeugenaussage nicht sehen müssen wie sie den Wagen selbst steuerte als das passierte??

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 17:43
von Feelefee
Nein. Es stand von Anfang an fest, dass sie gefahren ist. Aber sie hat geleugnet den Unfall wahrgenommen zu haben (was völliger Schwachsinn ist). Ich war die Einzige die sich zu dem Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände befunden hat.
Aber ich habe definitiv nichts gehört. Die können mir das mit oder ohne Hörschädigung nicht beweisen. Verurteilt wurde ich trotzdem. Ich weiß auch nicht wie ich beweisen kann, dass die SH schon damals bestand. Der Unfall ist gute drei Jahre her.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 18:27
von franzi
Wie hat dieser gutachter das bewiesen. Hat man diese unfall wiederholt und er hat gemessen wie laut das dann war oder wiße

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 20:12
von Franki
--- muss hier auch mal zu schreiben und habe eine ganz blöde frage : wenn die kollegin selbst den unfall nicht wahrgenommen hat - wie sollst du dann etwas hören ? selbst ich nehme es wahr wenn ich mein auto schramme . und ich bin an taubheit grenzend schwerhörig. mir will es nicht so ganz in den sinn , dass du wg falscher uneidlicher aussage nun verurteilt wurdest, deine kollegin aber selbst als unmittelbare fahrerin nichts gemerkt haben will :help: das ist doch mehr als merkwürdig. falsch wäre in dem sinne wenn du etwas angeben würdest was nicht da war - und das hast du nicht und DAS sollte der gutachter einmal nachvollziehen ob SIE das hätte merken / hören müssen. hat man dich im übrigen von deinem recht der verweigerung der zeugenaussage belehrt ? wenn du die aussage verweigert hättest - und das recht hast du - dann wären die probleme ja nun nicht deine. es ist ganz normal und erwiesen dass bei unfällen zeugen anders reagieren und details mitbekommen .... ich würde auf jeden fall mal in diese richtung denken dass deiner kollegin einiges nachgewiesen werden muss - und nicht du als zeuge dann mitten drin steckst obwohl du gar nichts unmittelbar damit zu tun hast.

im übrigen ist im deutschen strafrecht die falsche uneidliche aussage in
§ 153 StGB geregelt, damit solltest du dich auf jeden fall einmal befassen sofern nicht geschehen .

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 20:47
von Hans Hermann
mal ganz blöd gefragt...... wenn es ein strafprozeß ist (und das ist dann falschaussage), dann gibt es dort doch einen pflichtverteidiger.......... oder irrt mein juristisches laienwissen???

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 7. Mär 2011, 22:45
von Feelefee
@ Hans Hermann:
Ja den gibt es. Da ICH aber Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes eingelegt habe, habe ich kein Recht auf eine Pflichtverteidigung.

@ Frankfurterin:
Meiner Kollegin konnten sie alles nachweisen. Sowohl dass sie den Unfall begangen hat, als auch dass sie das mitbekommen hat. Sowohl taktil als auch akustisch. Ich habe ausgesagt, dass ich nichts gehört habe. Nicht mehr und nicht weniger. Da mir das die Staatsanwaltschaft aber nicht geglaubt hat, wurde ich wg falscher uneidlicher Aussage angeklagt. Ich dachte mir natürlich auch, sollen sie mir das erst mal beweisen..... Aber das hat der Sachverständige gekonnt. Anhand von einer Nachstellung des Unfallgeschehens. Aber er ging von einem normal hörenden Menschen aus. War heute nochmal beim HNO zur Kontrolle. Der Abfall der Innenohrhörfähigkeit liegt beidseits nicht mehr bei 30-40 dB pantonal (wie vor 2 Wochen), sondern nun bei 50-60 dB pantonal. Ich kann aber auch nicht beweisen, dass ich die SH schon vor drei Jahren hatte. Also zum Zeitpunkt des Unfalls......

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 9. Mär 2011, 00:15
von ich2
Eine so krude Geschichte habe ich ja nie gehört / gelesen.

Ich dachte immer, in Strafprozessen gilt "In dubio pro reo". Im Zweifel für den Angeklagten. In meinen Augen bedeutet das , dass Dir die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass Du vor drei Jahren nicht schwerhörig warst. Das werden die genausowenig können wie Du beweisen kannst, dass Du sh warst. Wenn Du jetzt ab 50 dB hörst, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass das Gehör vor drei Jahren auch schon nicht mehr top war. Wenn da jemand glaubt, dass Du Hörtests manipulierst, dann soll ein Gutachter halt eine BERA machen.

Da es sich um ein Strafverfahren handelt, würde ich Dir doch zwingend empfehlen, einen Anwalt zu beauftragen. Besser nicht den netten RA Müller von neben an nehmen, sondern einen Strafverteidiger. Das versaut Dir jedes Führungszeugnis, das Du vorlegen musst, wenn du woanders, z.B. im öffentlichen Dienst arbeiten willst.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 9. Mär 2011, 01:00
von Feelefee
@ ich2:
Das ist mir schon alles klar. Ich hatte in meiner Ausbildung auch das Thema Strafrecht und bin eigl ziemlich vertraut damit. Deshalb war für mich klar: In dubio pro reo. Aber vergiss es. Ein Richter am Amtsgericht, der sich meine Ausführungen anhört und kurz darauf meint: "Ich glaube ihnen nicht, da können Sie sagen was sie wollen. Also legen Sie mal besser ein Geständnis ab!", sorry, aber bei dem war doch klar dass er mich verurteilt. Deshalb ja auch die Berufung. Anwalt? Schön wäre es, wenn ich das Geld hätte. Also ein absolutes No-Go.

Re: Hilfe - Erklärung meines Befundes

Verfasst: 9. Mär 2011, 01:03
von Feelefee
Ps: Was BERA angeht: Und was ist mit der Funktionsfähigkeit der Hirnrinde?!? Wäre schon wieder etwas, was vor Gericht nicht ausreicht. Und mal ganz ehrlich. Ich kenne keinen Menschen, der beim Hörtest "schwindelt", nur um Hörgeräte zu bekommen.....