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GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 24. Feb 2011, 11:19
von monan
Hallo,
ich bin neu hier, habe allerdings bereits die Seiten durchstöbert und bin nun doch nicht schlauer. Vielleicht kann man mich ja aufklären.
Meine Hörkurve ist wannenförmig, verursacht wohl durch Mumps in der Kindheit. Meine Werte:
kHz:R/L
0,25: 20/20
0,5: 30/25
1: 60/65
2: 70/65
3: 60/55
4: 55/50
Das sind die Knochenleitungswerte, die Schallwerte sind identisch oder minimal schlechter.
Beim Sprachaudiogramm sind die Werte:
65 db: 30%/40%
80 db: 90%/90%
100 db:95%/95%
Hörverlust für Zahlen liegt bei 30 db.
Tinnitus hab ich auch, im Moment sogar verstärkt, da ich erkältet bin.
Hörgeräte bin ich z.Zt. am Testen, bis jetzt aber ohne großen Erfolg.
Mein Sprachverständnis im Audiogramm ist zwar noch recht gut, im täglichen Leben merke ich davon aber nichts. Ich verstehe meine beiden 6 jährigen Kinder nur, wenn ich sehe was sie sagen. Bei meiner Tochter muss ich meist 3 mal nachfragen, was sie will. Auf meiner Arbeitsstelle haben die Leute sich schon daran gewöhnt, dass ich manchmal nicht reagiere. Ich hatte dadurch bis jetzt noch keinen Nachteil.
Nun möchte ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, bin aber völlig verunsichert, in welchem Maße das Sprachaudiogramm mit in die Berechnung einfließt. Einige im Forum schrieben, ab einer Hörminderung von 40% fließt es garnicht ein, andere schreiben das Gegenteil. Ich konnte in der Literatur dazu nichts einschlägiges finden. Wer kann mir da vielleicht auf die Sprünge helfen.
Grüße Monan
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 10:19
von rhae
Also laut deinem Tonaudiogramm solltest du einen Schwerbehintertenausweis mit GdB 50 und dem Merkzeichen RF bekommen (wegen hochgradiger Schwerhörigkeit beidseits). Hier kannst du selbst den GdB berechnen:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... db-rechner
Und hier gibt's eine recht ausführliche Dokumentation:
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
sowie das entsprechende Gesetzeswerk dazu:
http://www.hae-server.de/files/Versorgu ... saetze.pdf
vg Ralph
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 11:10
von monan
Hallo Ralph,
die Seiten kenne ich. Beim GdB-Rechner ist aber lediglich die Tabelle nach Röser berücksichtigt. Meine ursprüngliche Frage bleibt somit offen: in welchem Grad wird die Tabelle des Sprachverständnisses nach Boennighaus ( 5.2.1 ) mitgerechnet beim Versorgungsamt? 50% Sprachaudio, 50% Tonaudio oder nach Lust und Laune des Gutachters?
Dazu finde ich nichts in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Lediglich in den davor gültigen 'Gutachterlichen Anhaltspunkte' befand sich der Zusatz, dass das Sprachaudio mehr Gewichtung erhält. Aber die sind ja ersetzt worden.
Grüße Monan
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 14:19
von franzi
Schick doch einfach jetzt den antrag ab mit den werten und gug was dabei raus kommt.
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 18:00
von Heidi110
Bei meinem Behindertenausweis wurde nur das Tonaudiogramm berücksichtigt. Ich habe auch den GdB bekommen der in dem Rechner auch herausgekommen ist.
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 18:54
von monan
Hallo,
@franzi
dann hätt ich mir die Frage hier im Forum auch sparen können. Ich möchte aber vorher gewappnet sein, um evtl. Verfahrensfehler erkennen zu können.
Meine Zwillingstochter ist stark sehbehindert, entwicklungsverzögert. 2007 habe ich für sie einen Ántrag auf Pflegestufe gestellt. Weil ich mich vorher informiert hatte, bekam sie mit ach und krach die PS 2. 2009 hatte sie Wiederbegutachtung, ich hab mir keine Mühe gemacht und auch nicht gelogen, bin davon ausgegangen, dass sie nicht mehr mal die PS 1 bekommt, weil sie sich eigentlich gut entwickelt hat. Die Gutachterin hatte damals aber selbst eine 5-jährige Tochter und sah wohl nur das halb volle Glas. Jedenfall bekam meine Tochter wieder die PS 2, diesmal hatte ich sogar noch mehr Pflegeaufwand lt. Gutachten als zuvor. Ich habe mich dahingehend nicht beschwert, weil die Zeiten eh nie stimmen.
Und deshalb werde ich nicht einfach einen Antrag stellen!!!
Mein Hörverstehen ist vielleicht mit Kopfhörern noch ganz gut, bzw. das Rateverstehen, aber im alltäglichen Leben bin ich überfordert.
@Heidi110
da wär halt die Frage, ob dein Sprachaudiogramm nicht noch schlechter ausgefallen ist als das Reintonaudio. Manchmal passt es ja auch zusammen, bei mir ist da ein großer Unterschied, aber halt auch nur mit Kopfhörern..
Grüße Monan
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 19:05
von maryanne
"Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zum einem Hörverlust von 40 % ist das gewichtete Gesamtwortverstehen anzuwenden."
Monan, du hast einen Hörverlust von 69 bzw. 67 %, das entspricht einem GdB von 50. Tinnitus dürfte max. 5 Punkte den GdB erhöhen.
Hast du schon diverse Hörgeräte ausprobiert. Fakt ist leider, das man auch mit bester Versorgung nicht normalhörend wird.
Gruß
Maryanne
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 19:15
von info
Hallo, ich habe auch eine Wannenkurve (wenn auch wohl noch ein paar dB besser) und kann ganz gut mit
HG leben. Natürlich wirst du auch mit HG nicht in jeder Situation einwandfrei verstehen können, aber es wird auf jeden Fall viel angenehmer sein, sobald du die richtigen Geräte gefunden hast.

Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 19:40
von monan
Hallo,
hab gerade noch mal editiert, weil mich der Beitrag von franzi ein wenig geärgert hat

.
@franzi
ist nicht böse gemeint, geärgert hab ich mich natürlich nicht wirklich, aber wenn man im Forum Fragen stellt, dann sollte man auch darauf Antworten bekommen, sonst würde man ja keine stellen..
@Maryanne
Ich hatte vor 15 Jahren Hörgeräte, die dann aber in der Schublade verschwanden. Mit denen kam ich nicht zurecht. Z.Zt. teste ich die Phonac audeo smart. Störgeräusche hab ich mit denen nicht, aber mein Sprachverstehen mit meinen Kindern ist auch nicht besser. Und das ist der eigentliche Grund, warum ich mich wieder zur
HG-Versorgung entschieden habe. Ich verstehe sie einfach nicht.. Mein Sohn dolmetscht schon für seine Schwester, sie hat so ein Piepsstimmchen..
Ich will ja auch nicht normalhörend werden, es reicht mir schon, wenn ich wenigstens verstehe, was mir die Kinder sagen.
@infostud
mit dem Phonac audeo hab ich die Sirene vom Krankenwagen vor dem Sehen hören können, und das gleich zweimal an einem Tag. Trotzdem werde ich noch weiter testen.
Wie kannst du denn Sprache verstehen, wenn mehrere sprechen? Das ist für mich ein Chaos..
Grüße Monan
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 25. Feb 2011, 19:54
von info
monan hat geschrieben:Wie kannst du denn Sprache verstehen, wenn mehrere sprechen? Das ist für mich ein Chaos..
Ich denke das geht uns allen so. Das ist eben das allgemeine Problem, dass die Differenzierung mit
HG schwieriger wird.
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 26. Feb 2011, 14:58
von franzi
Hallo Mona
mein beitrag oben war nicht gerade sehr klug.
So wenn es irgendwo laut ist und es sprechen viele leute um dich herum und du unterhälst dich mit jemand, dann ist es hilfreich das thema zukennen und falls du einbischen von den Lippen absehn kannst das auch zunutzen.
Du schreibst das du mit den hgs deine Kinder noch nicht viel besser verstehst als ohne hgs. Das solltest du deinem Akustiker sagen den dann kann dieser entweder die hgs nach justieren oder die andere hgs geben. Den jebesser dein Akustiker weiß wo du probleme hast denso besser kann er dir helfen.
Was bei hg testen uach oft hilfreich ist das ganze aufzuschreiben, den dann kannst du das ganze selber ein paar wochen noch mal nach lesen und wenn du möchtest kannst du das auch immer mit nehmen zum akustiker. Ich saß damals oft beim Akustiker und hab dann immer mal wieder ein paar punkte vergessen die mich gestört haben, vor lauter über dies und das zureden... nicht das ich total vergesslich bin aber du weißt ja selber wie das im altrag ist.
Lg Franzi
Re: GdB-Berechnung Ton-Sprachaudiogramm
Verfasst: 3. Mär 2011, 17:10
von cooper
Hi Monan,
monan hat geschrieben:
Meine ursprüngliche Frage bleibt somit offen: in welchem Grad wird die Tabelle des Sprachverständnisses nach Boennighaus ( 5.2.1 ) mitgerechnet beim Versorgungsamt? 50% Sprachaudio, 50% Tonaudio oder nach Lust und Laune des Gutachters?
Dazu finde ich nichts in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Lediglich in den davor gültigen 'Gutachterlichen Anhaltspunkte' befand sich der Zusatz, dass das Sprachaudio mehr Gewichtung erhält. Aber die sind ja ersetzt worden.
Die "Gutachterlichen Grundsätze" sind bis auf den Namen nahezu 1:1 als Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Verordnung übernommen worden, gelten also effektiv weiter. Und in der VersMedV steht unter 5.2.2 eindeutig:
Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve.
Da es sich bei deiner Hörkuve nicht um einen linearen und schon gar nicht um einen gleichmäßigen Hörverlust handelt, ist somit eindeutig die Tabelle B für die Ermittlung des Hörverlusts heranzuziehen.
So würde ich dir auch raten gegenüber dem Versorgungsamt zu argumentieren.
Viele Grüße, Mirko