Keine Kostenübernahme - Klage?!
Verfasst: 13. Jan 2011, 14:44
				
				Hallo,
vor einigen Jahren wurden mir Hörgeräte vom Integrationsamt bezahlt, weil ich diese für meine Arbeit benötige. Kostenpunkt damals: ges. ca. 4.500 € Nun hat sich mein Hörvermögen rapiede verschechtert, sodass ich neue Hörgräte benötigte. Ich reichte die Rechung 2009 beim Integrationsamt ein. Die haben die Kostenübernahme abgelehnt, da sie seit neustem keine Kosten mehr für Hörgeräte übernehmen dürfen. Das Integrationsamt hat meinen Kostenübernahmeantrag incl. Rechung an die Techniker Krankenkasse als zuständige Stelle gesendet. Die TK hat die vollständige Ksotenübernahem abgelehnt, da ich eine Rechung eingereicht hätte und keinen Kostenvoranschlag. Die TK hätte - so die Begründung - die Möglichkeit haben müssen, auf eine Versorgung eigenanteilsfreier Hörgeräte hinzuwirken. Da ich eine Rechung eingereicht hätte, wäre diese Möglichkeit für die TK nicht mehr gegeben. Dies alles, obwohl der Akustiker Hörprotokolle zur Verfügung gestellt hatte, aus denen hervor ging, dass die eigenanteilsfreien Hörgeräte nicht ausreichen. Mein Widerspruch wurde von der TK Ende 2010 abgelehnt, nachdem ein schriftliches Ping-Pong-Spile zwischen mir und der TK stattgefunden hat. Begründung u.a.: Als Vertragsverhandler (mein Beruf) reiche es aus, dass man 60% des gesprochenen versteht. Ich habe nun Klage gegen diesen Widerspruchsbescheid eingereicht......
Das ist alles sehr interessant: Die Bundesregierung erzählt viel über die Integratgion von Behinderten, in der gängigen Fachliteratur zur Kommunikation in Unternehmen etc. wird immer wieder daruaf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Sprache verstanden werden kann. Das passt alles nicht zusammen. Ich bin mal gespannt, wie eine der größten Krankenversicherer sich nun verhält,......
			vor einigen Jahren wurden mir Hörgeräte vom Integrationsamt bezahlt, weil ich diese für meine Arbeit benötige. Kostenpunkt damals: ges. ca. 4.500 € Nun hat sich mein Hörvermögen rapiede verschechtert, sodass ich neue Hörgräte benötigte. Ich reichte die Rechung 2009 beim Integrationsamt ein. Die haben die Kostenübernahme abgelehnt, da sie seit neustem keine Kosten mehr für Hörgeräte übernehmen dürfen. Das Integrationsamt hat meinen Kostenübernahmeantrag incl. Rechung an die Techniker Krankenkasse als zuständige Stelle gesendet. Die TK hat die vollständige Ksotenübernahem abgelehnt, da ich eine Rechung eingereicht hätte und keinen Kostenvoranschlag. Die TK hätte - so die Begründung - die Möglichkeit haben müssen, auf eine Versorgung eigenanteilsfreier Hörgeräte hinzuwirken. Da ich eine Rechung eingereicht hätte, wäre diese Möglichkeit für die TK nicht mehr gegeben. Dies alles, obwohl der Akustiker Hörprotokolle zur Verfügung gestellt hatte, aus denen hervor ging, dass die eigenanteilsfreien Hörgeräte nicht ausreichen. Mein Widerspruch wurde von der TK Ende 2010 abgelehnt, nachdem ein schriftliches Ping-Pong-Spile zwischen mir und der TK stattgefunden hat. Begründung u.a.: Als Vertragsverhandler (mein Beruf) reiche es aus, dass man 60% des gesprochenen versteht. Ich habe nun Klage gegen diesen Widerspruchsbescheid eingereicht......
Das ist alles sehr interessant: Die Bundesregierung erzählt viel über die Integratgion von Behinderten, in der gängigen Fachliteratur zur Kommunikation in Unternehmen etc. wird immer wieder daruaf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Sprache verstanden werden kann. Das passt alles nicht zusammen. Ich bin mal gespannt, wie eine der größten Krankenversicherer sich nun verhält,......