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Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 25. Nov 2010, 13:13
von Diana26
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Woche die Ablehnung von der Rentenvers. bekommen, zwecks Zuzahlung meines Hörgerätes. Ich möchte nun in Widerspruch gehen. Gibt es Erfahrungen welche Begründungen ev. am besten doch zum Erfolg führen ?
Ich benötige dringend dieses HG für meine Arbeit. (Bürokauffrau ) Meine Zuzahlung soll über 1.000 EUR betragen.
Vielen lieben Dank.
Diana26

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 25. Nov 2010, 13:49
von roelec
bei mir hat die RV auch abgelehnt,trotz Schreiben der Firma und Verweis auf Übernahme in den Jahren davor durch das Integrationsamt,auch nach dem Widerspruch abgelehnt mit der Begründung:die HG könnte ich ja auch nach Feierabend benutzen,deshalb die RV nicht zuständig.Habe jetzt eine CI-OP gehabt.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 25. Nov 2010, 13:55
von maryanne
Diana, die Krankenkasse müsste die Kosten für deine HG tragen - du kannst natürlich einen Widerspruch einreichen, ob er erfolgreich ist, wird sich zeigen.

Maryanne

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 25. Nov 2010, 13:56
von franzi
So in laut gesetz ist eingendlich nur noch die krankenkasse zuständig um für die hgs aufzukommen. Da hilft nur ein sich an die kk zuwenden und diese dann auf vollkosten erstattung zuverklagen.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 26. Nov 2010, 12:54
von Diana26
Danke Euch für die Antworten,
bei der KK war ich bereits persönlich - es wird nur der gesetzl. Betrag übernommen. Heute war ich noch einmal beim HNO, sie gab mir eine Bestätigung, daß die HG auf Arbeit dringend benötigt werden. Dies werde ich dann mit dem Widerspruch an die RV einreichen.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 26. Nov 2010, 15:46
von cooper
Die Begründung der RV, die Hörgeräten könnten ja auch nach Feierabend genutzt werden, ist fadenscheinig.

Schließlich bekommen gehbehinderte Arbeitnehmer auch ein Auto komplett finanziert, um an die Arbeit fahren zu können -- und dürfen dieses unbeschränkt einsetzen.

Evtl. solltest du über einen Rechtsbeistand nachdenken. Die Sachbearbeiter der RV haben nicht selten überhaupt keine Ahnung, was eine Behinderung eigentlich bedeutet.

Viele Grüße, Mirko

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 26. Nov 2010, 16:20
von franzi
Vlt. kann dir ja auch falls du einen behindertenausweiß hast und dein arbeitgeber darüber informiert ist auch das integradtionsamt einschalten den fakt is das du ja die hgs brauchst für die arbeit den sonst ist dein arbeitsplatz gefährdet.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 26. Nov 2010, 22:01
von Coralie
Fast jeder Berufstätige braucht bei der Arbeit sein Gehör. Ich denke nur sehr wenige von uns hatten das "Glück", dass in den vergangenen Jahren die RV gezahlt hat. Nun ist meines Wissens nach die KK zuständig. Wenn die Schwerhörigkeit ausgeprägt genug ist, hat man nach der neueren Rechtssprechung auch die Möglichkeit auf volle Kostenübernahme, meines Wissens nach aber meist erst nach einem Klageverfahren....

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 27. Nov 2010, 18:00
von Diana26
Danke Euch, hat jemand ev. noch ein paar tipps, die man bei dem widerspruch an die RV unbedingt reinschreiben sollte.
wäre euch sehr dankbar. von der KK bekomme ich nur den gesetzl. Betrag dazu. Den Antrag hatte die RV an meine KK zurückgeschickt und dort wurde es nicht noch einmal auf "Antrag überprüft" sondern gleich abgehangen.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 28. Nov 2010, 13:59
von Lemberger
Auch ich habe die langjährige Hartknäckigkeit der RV in Berlin wegen
diverser Ablehnungen in Bezug auf Kostenübernahme von Hörgeräten erleben dürfen. Deren typische + standartisierte Begründung für die diversen Ablehnungen waren stets dieselben. Angeblich war eine Expertenkommissionsgruppe beratend zu der Erkenntnis gekommen, daß die Hörgeräte, in meinem Fall, nicht nur für berufsbedingte sondern auch für private Zwecke benutzt/eingesetzt werden und somit für die Kostenübernahme nicht die RV sondern die KK zuständig ist. Auf diverse Rückfragen meinerseits mit der Bitte um ein Gespräch mit einem oder mehrerer Mitglieder der angeblich extra in diesem Fall formierte Expertenkommissionsgruppe zu ermöglichen, wurde mir mitgeteilt daß dies nicht möglich sei und hierzu keine Namen als auch Tel.-Nr. der angeblichen Teilnehmer herausgerückt werden. Ich könnte ja beim zuständigen Sozialgericht Klage gegen die
Bescheide erheben... .
Habe auch diverse Erfahrungen mit dem Integrationsamt gesammelt.
Integrationsamt hatte die Anträge für Übernahme der Kosten von Hörhilfen, in meinem Fall, einfach direkt an die RV weitergeleitet. Somit hat sich das Integrationsamt fein "rausgemacht". Letztendlich wäre das Integrationsamt doch bereit gewesen, in meinem Fall, die Kosten für eine FM-Anlage/Ausrüstung zu übernehmen, jedoch die Kosten für die passenden Hörgeräte müssten andersweitig subventioniert oder aus eigener "Tasche" geleistet werden.
Die KK bezahlt eigentlich nur die gesetzlich festgeschrieben Beträge.
Rest übernimmt der Kunde oder man nimmt zuzahlungsfrei HG. Ansonsten Klage gegen KK wegen Übernahme der vollen Kostenübernahme... . Dies kann Jahre dauern bis ein Urteil gefällt wird. Interessanterweise habe ich mitbekommen, daß bei einem Mitarbeiter eines größeren Automobilkonzerns die volle Kostenübernahme
der Hörgeräte durch die RV geleistet wurde, obwohl diese Person einen
deutlich geringeren Hörverlust aufweist als ich. Der betreffende Automobilkonzern leistet die Rentenversicherungsbeiträge an die regionale RV-Anstalt.
Mein Arbeitgeber dagegen entrichtet die RV-Beiträge direkt an die RV-Berlin.
Frag daher mal bei deinem Arbeitgeber nach an welche RV-Anstalt er die
RV-Beiträge leistet und schalte, sofern vorhanden, den Betriebsarzt mit ein bzw. lass dir von ihm ein Attest bzw. ärtzliche Bescheinigung ausstellen und reiche dieses zusammen mitAntrag für Kostenübernahme etc. bei der regionalen RV ein... .

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 28. Nov 2010, 17:19
von Diana26
hast du schon ein Ergebnis oder mußtest du die HG nun doch auch aus eigner Tasche bezahlen. Mein Widerspruch geht morgen raus. Aber ich ahne schon, daß wie bei den meisten wieder die Ablehnung kommt.. aber man hat es dann versucht.
Danke euch allen.
Viele Grüße u. schönen 1.Advent

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 28. Nov 2010, 19:19
von Lemberger
Ja, habe von RV diverse und stets dieselben standartisierten/vorformulierten Ergebnisse bzw. Bescheide mit dem Hinweis erhalten, daß die HG nicht nur für berufliche sondern auch private Zwecke
benötigt werden und somit die KK für die Versorgung der HG zuständig ist. Habe letztendlich die HG selbst bezahlt abzüglich KK-Anteil um langwieriges, zeitintensives, magengeschwürverursachendes rumgeeiere zu vermeiden, was der RV, KK sowie Integrationsamt sehr entgegen kam. Du kannst es ja
mit einem Widerspruch und erneuten Widerspruch und erneuten Widerspruch etc. versuchen, die RV aufzufordern, die volle Kostenübernahme, in Deinem Fall, zu tragen... . Wie schon erwähnt basiert meine Erfahrung mit der RV (vermutlich bestehend aus ex-Stasi-Mitarbeitern) in Berlin... .

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 28. Nov 2010, 19:33
von franzi
laut einem gesetz oder so ist eh die krankenkasse zuständig für hgs. also verklage die kk auf volle kosten übernahme.

Re: Ablehnung bei RV Hörgerät

Verfasst: 29. Nov 2010, 19:24
von roelecm
genauso war es bei mir nach dem Widerspruch auch ,Expertenkommission und dann Ablehnung,obwohl ich früher vom Integrationsamt immer den Zuschuss bekommen habe.Das ist dann wie in Stein gemeißelt.Habe jetzt ein CI bekommen.