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GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 16:34
von caddi
Hallo Ihrs,
ich war heute beim Amtsarzt, weil denen die Berichte der 4 Unikliniken, dem normalen Krankenhaus, 6 ortansässigen Ärzten und zwei Psychofuzzis nicht gereicht haben.
Jedenfalls müsste ich laut Reintonaudiogramm und dem
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf alleine vom Hören mindestens einen GdB von 50 erhalten.
Dann meinte die liebe Frau Doktor aber zu mir, dass ihr das herzlich egal ist, weil in den HNO-Versorgungsgrundsätzen stünde, dass es nach dem Sprachverständnis geht und da hilft es mir auch nicht, dass ich links taub und rechts hochgradig sh laut Audiogramm bin.
Wer hat denn nun Recht?
Laut dem Rechner und den oben verlinkten versorgungsmed. Grundsätzen stünde mir wie gesagt alleine vom Hören ein GdB von 50 zu. Laut dem Sprachverständnistest (dessen Ergebnis sie mir nicht zeigen wollte!!) stuft sie mich auf einen GdB von 20, gnädigstenfalls 30 ein.
Anmerkung: DAS ist bereits der Widerspruch, bisher haben sie mir nur nen GdB von 30 anerkannt, obwohl noch ne ganze Liste anderer Dinge dazu kommen :{
Danke, viele Grüße cadi
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:05
von rhae
Klingt nach verhärteten Fronten
Wo wurde denn dieser Sprachverständnistest gemacht auf den sich die Amtsärztin bezieht? Je mehr Sprachverständnistests man macht umso besser fallen die meist aus, weil man die Antworten oft schon auswendig kennt. (eigene Erfahrung)
Dein Fall scheint auf eine Klage beim Sozialgericht rauszulaufen - lass' Dich davon nicht abschrecken, das ist nicht so schlimm wie es sich anhört. Nur sollte in Deinen Unterlagen schon etwas Ordnung herschen, was bei so vielen Ärtzen nicht einfach ist.
vg Ralph
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:17
von caddi
Ich habe ihr ALLE Hörtests und Befunde chronologisch geordnet vorgelegt (hab ne Mappe extra für "neue" Ärzte angelegt mit allem Wichtigem zusammengestellt und ihr die in die Hand gedrückt). Die letzten Tests sind vom Juni, Juli 2010 und September 2010 je von Uni Würzburg und München.
Trotzdem hat sie heute nochmal einen Hörtest gemacht und den auch dann letztendlich nur bewertet, die anderen haben sie nichtmal interessiert ("Rasante Progredienz, aha, nächster Fall bitte")....
Und weil die Ärztin ja ach soo unparteiisch ist, hat sie ihre Untersuchungsräume auch direkt im ersten Stock vom V- Amt....
Das Problem ist, dass ich dabei zu viel denke. Wenn ich "aus" verstehe, weiß ich nicht ob Maus oder Haus gefragt ist. Aber wenn ich "all" verstehe, kann das doch klar nur der Ball sein und schwupps hab ich n Sprachverständnis von 50%, selbst wenn man das "aus"-Wort nicht wertet, obwohl ich eigentlich eindeutig ja nix verstanden hab :{
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:22
von fast-foot
Hallo cadi,
so weit ich mich erinnere, hat das Sprachverständnis gegenüber dem Verlust auf Grund des Reintonaudiogramm Priorität, so lange letzterer nicht eine gewisse Grenze überschreitet. Ab irgend einer Grenze gilt dann aber nur doch der HV gemäss RTA. Ob dies jetzt noch aktuell ist, weiss ich allerdings nicht mit Sicherheit. Vielleicht kann mir das jemand bestätigen oder dementieren.
Bei Dir dürften aber noch weitere Beeinträchtigungen hinzu kommen, die aber nicht einfach addiert werden können (nur als Beispiel: ein stark einschränkender Tinnitus ergibt vielleicht 10 %, besteht aber bereits ein GdB von 50 % auf Grund des HVs, bringt der TT keine weitere Erhöhung; nur als Prinzip, die genauen Bestimmungen zur Verrechnung kenne ich nicht).
Gruss fast-foot
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:30
von rhae
Dann lass es auf eine Klage ankommen. Die Amtsärztin war bestimmt keine Spezialistin für Hörschädigungen - die wissen eben auch von der Raterei der Patienten bei den unterschiedlichen Tests und können das auch einordnen.
Eine Klage beim Sozialgericht ist weder schwierig noch teuer, nur langwierig. Wenn Du sowas machen willst, gebe ich Dir noch ein paar Adressen und Tipps per PN ...
vg Ralph
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:32
von Momo
Hallo Cadi
wurde der Sprachtest ohne Hörhilfen gemacht? Es gilt nämlcih:
"Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist
die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne
Hörhilfen zu bestimmen ist."
Und wurde auch ein Zahlentest gemacht?
Gruß
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:33
von fast-foot
Hallo cadi,
im Einsilben-Test ist Raten mit inbegriffen. Allerdings sollte man nicht immer von vorne beginnen, sondern verschiedene Tracks verwenden. Wer etwas gewiefter ist, hat ja auch im Alltag auf Grund dessen etwas weniger Mühe. Kostet allerdings vielleciht auch mehr Energie, da zusätzliche Denkarbeit geleistet werden muss (na ja, der, welcher nicht fähig ist, diese auf diesem Niveau zu leisten, sich aber intensiv bemüht, braucht vielleicht noch mehr Energie; es ist nicht einfach, alle Faktoren angemessen zu berücksichtigen).
Vielleicht bestehst Du beim nächsten Test darauf, ihn mit Track 20 durchzuführen (den Du wahrscheinlich noch nie gehört hast).
Gruss fast-foot
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 17:47
von MadameBovary
Cadi, lass dich rechtlich beraten!
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 18:55
von caddi
Wow super, vielen Dank für eure ganzen Antworten!!
Ich denke gerade, dass ich erstmal den Bescheid abwarte und wenn es ein GdB von 50 ist, tu ich mir den Stress nicht an. Stellen sie mir keinen SchweBi aus, weiß ich schon was ich am Tag nach Erhalt des Bescheides tun werde. Wer weiß, vielleicht erkennen sie wenigstens den anderen Scheiß an ...
Ob ich nun 50 oder 70 hab, ist mir dann auch schon egal.. Später kann ich ja immernoch nen Verschlimmerungsantrag stellen - und den ja dann in München :\ Versorgungsamt ist nämlich noch das von Nbg, weil ich bei Antragsstellung dort in der Nähe gewohnt hab. Vielleicht ticken die in Müh ja anders *Hoffnunghab*
Hab gerade mit meiner Mum telefoniert (tolle neue Audioschuhe, mit denen klappt sogar Telefonieren wenn auch nur eingeschränkt

) bzgl. VdK und ner Rechtsschutzversicherung für den Fall dass ich dann Gutachten oder sonst was erstellen lassen muss, die sonst doch eig auf meine Kosten gehen würden ( :help: )
Ja Momo, hatte das
HG für mein "taubes" Ohr nichtmal dabei weil ich nichtmal mitbekomm wenn die Batterie leer ist und es deshalb eh nie trage, das andere hat sie auch nicht interessiert.
fast-foot, ich hab vor 2 Wochen mit nem Ingenieur und dem OA von Rechts der Isar genau deshalb eine Diskussion geführt, weil ich die Tests mit z.B. frei erfundenen Wörtern wesentlich sinnvoller halte, weil dann dieses Gerate wegfällt. War recht interessant

ich muss ja zugeben, dass seine Argumente schon schlagend waren, aber er hat gemeint er versteht was ich meine und hat mir in der Hinsicht auch zugestimmt *hihi*
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 19:01
von Uli R.
Hallo,
das ist in der Versorgungsmediz. Verordnung ganz eindeutig geregelt.
Die Versmed. Verordnung (VersMedV) hat am 01.01.09 die Gutachterrichtlinien abgelöst. Geändert hat sich dabei aber nur der Name.
Dort steht, dass der HV ohne Hörhilfen gemacht wird. Das Sprachverständnis wird nur hinzugezogen wenn der Hörverlust unter 40% liegt.
Uli
Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 19:07
von caddi
Uli R. hat geschrieben:Das Sprachverständnis wird nur hinzugezogen wenn der Hörverlust unter 40% liegt.
Jaa perfekt, super danke!
Liegt bei mir ja auch am guten Ohr noch weit drüber, von daher..
ich glaub etz kann ich heut Nacht vllt doch noch beruhigt schlafen

Re: GdB-Berechnung am Sprachverständnis?!
Verfasst: 27. Sep 2010, 19:08
von fast-foot
Hallo cadi,
dann ist ja bei Dir der Fall klar (danke Uli R!).
Dann kannst Du Dir mit dem Sprachtest den... na ja, weiss ich was machen, da er absolut keine Rlevanz aufweist.
Mir scheint es nun klar, dass eine Klage auf Grund der eindeutigen Faktenlage Erfolg haben muss.
Guss fast-foot