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Neu hier

Verfasst: 17. Sep 2010, 21:34
von Desiree
Hallo,

ich Desiree lese schon seit geraumer Zeit mit, habe heute den Entschluss gefasst, mich hier anzumelden. Mein Sohn Liam (3) ist beidseitig hörgeschädigt. Links sogar an Taubheit angrenzend und rechts hochgradig.
Die Schwerhörigkeit wurde erst dieses Jahr im Januar festgestellt, nachdem wir recht lange auf einen Termin gewartet hatten. Wie das so ist und ich denke die Erfahrung hat jeder gemacht folgen viele Untersuchungen. Letztendlich ist Liam im März mit Hörgeräten ausgestattet worden und seit Juni trägt er Phonakgeräte. Mit diesen sind wir sehr zufrieden. Seit dem ist sein Wortschatz förmlich explodiert, da er bislang sehr wenig gesprochen hatte. Er saugt alles auf und kommt bis jetzt mit seinen"Ohren" sehr gut zurecht.
Bis jetzt besucht er einen Regelkindergarten und wir sind gerade eine Integrationskraft am beantragen. Das gestaltet sich anscheinend etwas schwierig, weil die Gemeinden Geld einsparen wollen. Wie war das bei Euch?
Einen Behindertenausweis haben wir gestern bekommen. Er liegt bei 60% Wie kann ich herausfinden, ob diese Angaben korrekt sind? Ich hab hier was von Audiogrammen gelesen, aber selbst noch nie eins gesehen. Geht das auch anders? Ich bin noch absolute Leie in diesem Bereich und bin dankbar, wenn mir jemand helfen kann!
Kann mir auch jemand sagen, wo man Gebärden mit Kind lernen kann? Oder wie?
Vielen Dank schon mal...
Desiree

Re: Neu hier

Verfasst: 17. Sep 2010, 22:11
von fast-foot
Hallo Desiree,

den GdB nur auf Grund des Hörverlusts kann man vielleicht auch ohne Audiogramme bestimmen.

Na ja, ich nehme an, das war eine BERA, da sind eventuell auch gar nicht alle benötigten Frequenzen drauf.

Wenn es geht, kannst Du den Hörtest einscannen oder fotografieren und abtippen.

Ich veruche 'mal, mir was zusammen zu reimen.

Wenn ich Werte eigebe, die auf dem einen Ohr einen an Taubheit grenzenden Verlust ergeben und auf dem anderen einen hochgradigen, spuckt der GdB-Rechner 50 % aus.

Mit dem Audiogramm könnte man feststellen, wenn auch die Attribute "hochgradig" bzw. "an Taubheit grenzend" nicht stimmen würden.

Zu den anderen Fragen kann ich im Moment nichts sagen.

Gruss fast-foot

Re: Neu hier

Verfasst: 17. Sep 2010, 22:40
von Desiree
Da muss ich mal in die Klinik. Hab gar keine Unterlagen, außer einem Diagnoseschreiben an die Gehörlosenschule für die Frühförderung zu beantragen. Da ist aber ein Audiologischer Befund: rechts sichere Potentiale ab 60db, links eher 70db. In der NN-Bera zeigten sich rechts bei 4000Hz ebenfalls Potentiale bis 60db, links bis 70dB. Die Low-Chirp-Bera zeigte ebenfalls rechts 60, links 70, sodass wir von einer Schwelle rechts um 60dB ausgehend und links um 70dB.
Hinzu kommen noch Sprachlische Verzögerung, weil er bis dahin noch fast nichts gesprochen hat und der Wortschatz sehr gering war.
Reicht das evtl.?

Re: Neu hier

Verfasst: 18. Sep 2010, 09:18
von Momo
Hallo, wenn man die Werte 60 für das eine und 70 für das andere Ohr nimmt kommt ein GdB von 50 und das Merkzeichen RF heraus.
Allerdings liegt das auf der Grenze zu einer an Taubheit grenzenden SH, die dann wesentlich mehr bedeuten würde. Daher würde ich dir raten formlos Widerspruch einzulegen (um die Frist zu wahren) erstmal ohne Begründung (sagen die folgt) und mir dringend die genauen Befunde besorgen, um zu sehen, ob es genauere Messungen gibt.

Gruß

Re: Neu hier

Verfasst: 22. Sep 2010, 19:57
von Desiree
Vielen Dank! Werde ich mal machen!