Recht auf anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden
Verfasst: 18. Okt 2009, 13:48
				
				Hallo ihr Lieben, aus eigenem Interesse habe ich mich mal schlau gemacht über eine anwaltliche Vertretung in Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden. Ich mag keine Widersprüche mehr schreiben, komme zu nichts anderem mehr... 
Also ihr habt nicht nur das Recht, im Sozialgerichtsverfahren, sondern auch schon vorher im Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen. (noch nicht beim Antrag!) Das Ganze ist natürlich Einkommensabhänigig.
Hierzu ein Link:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... riff=BerHG
Ich empfehle jeder Familie mit behinderten Kinder eine Versicherung für Sozialrechtliche Bereiche abzuschließen, denn man kann ja nicht davon ausgehen, dass man immer unter der Einkommensgrenze liegt.
Diese Versicherung müsste dann auch im Widerspruchsverfahren (also Ablehnungsbescheid liegt vor) zahlen.
Viele Grüße
Karin
			Also ihr habt nicht nur das Recht, im Sozialgerichtsverfahren, sondern auch schon vorher im Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen. (noch nicht beim Antrag!) Das Ganze ist natürlich Einkommensabhänigig.
Hierzu ein Link:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... riff=BerHG
Ich empfehle jeder Familie mit behinderten Kinder eine Versicherung für Sozialrechtliche Bereiche abzuschließen, denn man kann ja nicht davon ausgehen, dass man immer unter der Einkommensgrenze liegt.
Diese Versicherung müsste dann auch im Widerspruchsverfahren (also Ablehnungsbescheid liegt vor) zahlen.
Viele Grüße
Karin