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Recht auf anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden

Verfasst: 18. Okt 2009, 13:48
von Karin
Hallo ihr Lieben, aus eigenem Interesse habe ich mich mal schlau gemacht über eine anwaltliche Vertretung in Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden. Ich mag keine Widersprüche mehr schreiben, komme zu nichts anderem mehr... ;-)

Also ihr habt nicht nur das Recht, im Sozialgerichtsverfahren, sondern auch schon vorher im Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen. (noch nicht beim Antrag!) Das Ganze ist natürlich Einkommensabhänigig.

Hierzu ein Link:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... riff=BerHG

Ich empfehle jeder Familie mit behinderten Kinder eine Versicherung für Sozialrechtliche Bereiche abzuschließen, denn man kann ja nicht davon ausgehen, dass man immer unter der Einkommensgrenze liegt.

Diese Versicherung müsste dann auch im Widerspruchsverfahren (also Ablehnungsbescheid liegt vor) zahlen.

Viele Grüße
Karin

Re: Recht auf anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden

Verfasst: 31. Okt 2009, 21:48
von Kaja
Hallo Karin,

problematisch ist aber, dass viele Rechtsschutzversicherungen das Widerspruchsverfahren aus ihrem Leistungsumfang herausgenommen haben und erst ab Klageeinreichung die Kosten eiens Rechtsanwaltes übernehmen.

Aber vielleicht erleichtert es die Entscheidung für eine Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes auch schon im Vorverfahren, wenn man weiß, dass nach § 63 SGB X

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__63.html

bei erfolgreichem Widerspruch ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch den Leistungsträger besteht, der den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat.

Viele Grüße

Re: Recht auf anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden

Verfasst: 4. Nov 2009, 12:37
von Surdo
Der VdK hilft auch bei Streitigkeiten mit Behörden, Sozialgericht usw. Der Mitgliedsbeitrag kostet im Jahr 60€. Vielleicht ist das für den einen oder anderen eine Alternative?

Vorteilhaft ist auch, dass man bei einem aktuellen Problem dort auch sofort Hilfe bekommt und nicht erst eine bestimmte Zeit ab Beginn der Mitgliedschaft abwarten muss - wie z.B. die 3 oder mehr Monate Karenz bei den Versicherungen.