Seite 1 von 1

Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 5. Sep 2009, 14:18
von külpi
Hallo,

bin neu hier und möchte Euch um Eure Meinung zu meinem aktuellen Problem mit dem Versorgungamt bitten: Unsere Tochter (7) ist an Taubheit grenzend schwerhörig auf beiden Ohren und hat daher einen GdB im Schwerbehindertenausweis von 100. Das hat damals auch nur über ein Widerspruchsverfahren über das Landersversorgungsamt geklappt. Jetzt will das Versorgungsamt nachprüfen. Der Hörverlust ist unstrittig, aber jetzt soll das Sprachvermögen unserer Tochter von einem HNO-Arzt (???!!) untersucht werden. Meiner Meinung nach heißt es doch eindeutig in den gutachterlichen Anhaltspunkten, dass an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, erworben vor dem 7. Lebensjahr, immer einen GdB von 100 zur Folge hat. Sollte die Sprachentwicklung davon separat betrachtet werden, würde ja eine individuell gute Sprachförderung zu einem niedrigeren Grad der Behinderung (GdB) führen.

Vieleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kennt Urteile oder Erläuterungen zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Mike

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 5. Sep 2009, 15:26
von rhae
Naja vor was habt Ihr denn Angst? Das Eure Tochter plötzlich keine Sprachstörungen mehr hat? Macht den Arzt evtl. auch darauf aufmerksam, dass der Wortschatz Eures Kindes im Vergleich zu Gleichaltigen kleiner ist, das kann er dann auch gerne prüfen und schon sind die Sprachstörungen belegt und das Versorgungsamt hat alle Daten die es zur Vergabe des GdB braucht.

Viele Grüße Ralph

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 5. Sep 2009, 16:09
von cooper
Hallo Mike,

ich sehe das wie du -- diese Untersuchung ist für die Feststellung des GdB nicht erforderlich und daher abzulehnen, das Kind hat schon genug Stress und braucht nicht zu noch einem HNO-Arzt geschleppt zu werden.

Setz ein Schreiben auf, in dem du die entsprechenden Passagen aus den Gutachterlichen Grundsätzen zitierst, und frage konkret, warum das Versorgungsamt entgegen der Grundsätze die Untersuchung angeordnet hat, obwohl sie für die Bemessung des GdB ja gar nicht notwenig ist. Zuem erklärst du, dass falls eine entsprechende Begründung nicht bei dir eingeht, du davon ausgehst, dass die angeordnete Untersuchung hinfällig ist.

Wichtig ist, nicht zu schreiben, dass du da nicht hin gehen wirst, sondern anzudeuten, dass du die Sache für erledigt hältst, wenn keine Begründung erfolgt. Weil damit ist dann das Versorgungsamt wieder unter Zugzwang -- und können dir später nicht vorhalten, du hättest die Untersuchung verweigert und damit deine Mitwirkungspflichten verletzt.

Viele Grüße, Mirko

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 5. Sep 2009, 16:42
von külpi
Hallo,

danke für Eure schnellen Reaktionen. Natürlich haben wir keine Angst, dass der Arzt keine Sprachentwicklungsverzögerung feststellt, aber ich sehe nicht ein, meine Tochter einer überflüssigen Untersuchung auszusetzen, bei einem Arzt, der auf diesem Gebiet null Kompetenz aufweist - auch eine Behörde sollte sich doch an die Gesetze halten.

Die entsprechenden Zitate aus den Grundsätzen habe ich denen bereits geschickt, außerdem (obwohl aus meiner Sicht eigentlich überflüssig) den Bericht ihrer Logopädin - ohne Erfolg. Ich meine, nach allem was ich bisher gehört und gelesen habe, dass Taubheit, angeboren oder erworben vor dem siebten Lebensjahr 100 Prozent bedeuten - unabhängig vom sprachlichen Entwicklungsstand. Sonst dürften früh implantierte CI-Kinder ja nie mehr als 80 Prozent bekommen.

Ich glaube, das Versorgungsamt zielt auf die Formulierung "in der Regel lebenslang" in den Grundsätzen. Hat jemand schon mal von den Ausnahmen dieser Regel gehört?

Viele Grüße

Mike

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 5. Sep 2009, 17:46
von sun-ny
Hallo,
mein Sohn ist von Geburt an progrediert sh anfangs mit Hörgeräte versorgt, und seit 2002 und 2008 mit Ci.
Er bekam von Anfang an einen Ausweis mit 100% und die Merkmale G, H,GL RF und B.
Vor 2 Tagen hatte er seinen 16. Geburtstag und bekam einen lieben Brief vom Versorgungsamt mit den Zeilen:"Es wurde inzwischen das 16. Lebensjahr vollendet, die Merkzeichen "G "und "B "werden mit sofortiger Wirkung aberkannt. Merkzeichen "H" steht bis Ende der Ausbildung noch zu. An "GL" und" RF" ändert sich nichts.
Mein Sohn geht noch 2 Jahre in eine Hörgeschädigten Schule und wird dann veraussichtlich 2011 eine Lehre anfangen.
Ich dachte immer, dass das Merkzeichen "H "auch automatisch das "B " beinhaltet. Wo ist der Sinn, das Merkzeichen "H"" zu behalten und das "B" wegzunehmen? "H" steht doch für hilflos, oder?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Bringt da ein Widerspruch etwas oder ist die Gesetzlage so, oder nur ein übermotivierter Sachbearbeiter?
Bin um jede Antwort dankbar!!
Sun-ny

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 9. Sep 2009, 12:45
von Charanga
hallo,
also meine Tochter, 6 Jahre ist links an Taubheit grenzend und rechts hochgradig + Sprachentwicklungsverzögert. Habe auch 80 und das H bekommen. Damals hatte ich sogar nur 60 und auch nur das H alleine, da war sie noch mittelgradig, leider durch einen Hörsturz jetzt schlechter. Habe das B nicht erhalten. Habe auch keinen Einspruch gelegt. Da man mir damals gesagt hatte, dass steuerlich es keine Auswirkungen macht und das B ist nur das ich mir dann den Eintritt spare, wollte ich keinen Aufwand mehr machen und habe es belassen.
Lg

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 9. Sep 2009, 17:00
von sun-ny
Hallo,
mit 6 Jahren an Taubheit grenzend, hochgradig schwerhörig und sprachverzögernd. Da hättet ihr 100 % mit den Buchstaben "H" "G" "GL" "RF" und "B" bekommen sollen.
Ich hatte anfangs garkeine Ahnung und erst ein Arzt von einer Uni-Klinik half uns damals, klärte uns zwecks dem Ausweis auf und half uns bei den Formalitäten.
Mike bekam sofort 100% und die obengenannte Merkmale. Wir hatten all die Jahre über nichts vom Versorgungsamt gehört, nur den Ausweis immer verlängern lassen.
Nun genau an seinem 16. Geburtstag kam ein Brief vom Versorgungsamt mit Aberkennung von "G" und "B".
Laut § 69 Sozialgesetzbuch sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zu berücksichtigen. Danach sind bei angeborener oder im Kindheitsalter erworbener Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit die Merkmale "G" und "B" bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anzunehmen. Die Merkmale können deshalb künftig nicht mehr festgestellt werden.
Wenn § 69, dann aber bitte soll das auch für alle gleich gelten. Befreundete Familien deren Kinder sind älter als Mike und die haben nie einen solchen Brief vom Versorgungsamt bekommen, obwohl sie die gleiche Krankheitsgeschichte wie Mike haben. Ich möchte nun aber nicht zum Versorgungsamt gehen mit der Begründung, hallo ihr habt wohl ein paar 16. jährige vergessen. Ich werde niemanden beim Versorgungsamt anschwärzen, und wohl die Aberkennung so hinnehmen müssen. :'(

Liebe Grüße
Sun-ny

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 20. Sep 2009, 22:26
von külpi
Hallo,

haben gestern den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Unsere Tochter (7 Jahre, 80-85Db links, 90 bis 95 db rechts) wird von 100 auf 80 GdB runtergestuft, das Gl entfällt. Hatte bereits vergangene Woche Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesversorgungsamt eingereicht. Werde trotzdem noch formal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Darin heißt es, unsere Tochter sei seit neustem nur noch hochgradig Schwerhörig. Wie man darauf kommt, dass sich ihr Gehör verbessert habe, wissen nur die. Mal schauen, wie's weitergeht.

Gruß

Mike

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 21. Sep 2009, 07:54
von Momo
Hallo Mike

also bei euch ist es ähnlcih wie in dem anderen thread. Ihr Hörverlust beträgt nach der >Tabelle links 95% und rechts 100%. Da das unstriitig ja scheinbar schon vor Vollendung des 7. Lebensjahres so war gilt auch hier wie in den gutachterlichen Anhaltspunkten erwähnt "Besteht ein beidseitiger Hörverlust von mindestens 80% und ist dieser Hörverlust schon vor dem siebten Lebensjahr aufgetreten, so wird unabhängig von der Tabelle D ein GdB von
100% anerkannt
. Diese Kinder bekommen außerdem die Merkzeichen B, G und H." Und das ganze unabhängig vom Sprachstatus!
Und das ist so festgelegt und da gibt es auch nichts zu deuteln, nur leider kapiert der ein oder andere Sachbearbeiter das nicht. Ich meine kritisch schauen wo die Gelder hingehen ist ja ok, aber es gibt einfach Sachen die stehen fest und da nervt es echt, wenn man da gegen Mauern stößt. Zur Not hilft auch hier nur eine Klage vor dem Sozialgericht.

Gruß

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 21. Sep 2009, 08:50
von külpi
Hallo,

so sehe ich das auch. Aber wenn man hochgradig Schwerhörig nicht von taub unterscheiden kann und als Konsequenz falsche Bescheide erteilt, frage ich mich, was steckt dahinter? Berechnung oder Unwissenheit? Denn eins ist klar: In einer Vielzahl von Fällen gibt es keine Widersprüche, weil die Leute ihre Rechte nicht kennen, oder einfach andere Sorgen haben.

Viele Grüße
Mike

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 21. Sep 2009, 16:47
von Karin
Mal abgesehen davon, was Momo schon schrieb.
Bei 80 GDB bekommt man auch ein GL.

Der Amtschimmel wiehert mal wieder. Dran bleiben und Widerspruch!
Lieben Gruß
Karin

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 21. Sep 2009, 22:18
von maryanne
als Ergänzung zu Karins Posting: sofern GdB 80 allein für die Hörschädigung vergeben wurde!

Gruß
maryanne

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 22. Sep 2009, 00:46
von cooper
Meiner unmaßgeblichen Erfahrung nach wird das mit System falsch eingestuft, in der Hoffnung, dass kein Widerspruch kommt. Keine Ahnung, wem das was nützen soll, es wird aber offenbar kategorisch versucht.

Ich denke das ist ein klarer Fall für den Anwalt. Habt ihr Rechtschutz? Dann nichts wie hin.

Viele Grüße, Mirko

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 22. Sep 2009, 09:54
von Karin
Danke Maryanne!

Ach was - zum Anwalt muss man nicht gehen, sondern nur einen "netten" Widerspruch formulieren.

Ich habe mir überlegt, die blödesten Ablehnungsbescheide, für alles was beantragt, wurde zu sammeln. Gern dann auch die Widersprüche und die Genehmigungne hinterher. Ich habe schon einiges auf Lager ;-)

"Das Sachbearbeiterhasserbuch" wäre doch ein netter Titel oder? ;-)
Also wer mir etwas zuschicken möchte - ich würde gern ein Buch draus machen.
Liebe Grüße
Karin

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 22. Sep 2009, 10:16
von Jerry
ABBC3_OFFTOPIC
Karin, wenn Du willst sende ich Dir gerne was zu. Beantragt wurde eine FM-Anlage für die Ausübung meines Berufs. Abgelehnt wurde die Kostenübernahme von Hörgeräten. Die Sache liegt mittlerweile, nach fast einem Jahr bei Gericht, wobei der Richter schon hat durchblicken lassen, dass er der AFA rechtgeben will... Es scheint also noch lustig weiterzugehen.

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 22. Sep 2009, 11:35
von Karin
Alles lustige zu mir! :-) Ich nehme es gern, wird natürlich alles anonymisiert. !
Karin

bitte an karin@kestner.de

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 22. Sep 2009, 20:19
von sun-ny
Hallo Karin

das ist ne suuper klasse Idee, "Das Sachbearbeiterhasserbuch" bestell ich mir hiermit schonmalmal vor :lol: Wird sicher ein BestSaller!!!, und der Renner auf der Frankfurter Buchmesse.

LG Sun-ny

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 3. Nov 2009, 19:14
von külpi
Hallo Leute,

habe heute tolle Nachrichten bekommen: Das Landesversorgungsamt hat unserere Dienstaufsichtbeschwerde Recht gegeben und das örtliche Versorgungsamt überstimmt. Also: Keine Rückstufung des GdB von 100 auf 80, keine überflüssige Untersuchung beim als Gutachter vereidigten HNO-Arzt. Widerspruch einlegen macht also Sinn.

Mike :D :D :D :D

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 3. Nov 2009, 22:09
von rhae
Na das ist doch mal eine gute Nachricht :)

Zusammen sind wir stark, gelle :p

Viele Grüße Ralph

Re: Ärger mit Versorgungsamt

Verfasst: 4. Nov 2009, 07:54
von Momo
Hallo Mike

da hat sich Hartnäckigkeit ja gelohnt! Aber die Werte waren ja auch mehr als eindeutig!

Gratulation!

Gruß