Minderung des GdB wegen "gutem Zahlwörter-Verstehen"?
Verfasst: 18. Mär 2009, 00:33
Hallo,
ich bin jetzt mal ins Detail gegangen und hab mir die Gutachten des HNO-Arztes des Versorgungsamts kommen lassen. Zudem hab ich ein neues Tonaudiogramm, hier mal die wichtigen Werte:
0,5 kHz: 35 dB / 50 dB
1 kHz: 80 dB / 75 dB
2 kHz: 115 dB / 90 dB
3 kHz: 115 dB / 100 dB
4 kHz: 115 dB / 110 dB
Das vom Versorgungsamt sieht ähnlich aus, der HNO-Arzt des Versorgungsamts hat damals in seinem Gutachten einen Hörverlust von 83% rechts und 72% links bescheinigt. Somit hätte mir nach Gutachtertabelle eigentlich ein GdB von 50 zugestanden.
Beim Gesamtwortverstehen kommt er auf einen für mich schleierhaften Hörverlust von 30% rechts (also der schlechteren Seite!) und 50% links. Bei den Zahlwörtern liege der Verlust bei nur 25 dB rechts und 20 dB links.
Aufgrund der vergleichsweise guten Verständlichkeit der dreisilbigen Zahlwörter gegenüber der einsilbigen Wörter schlägt er dann in seiner Beurteilung nur einen GdB von 30 vor.
Er hat sich also den kleinsten Wert aus allen Tabellen rausgesucht.
Ich habe das starke Gefühl, dass diese Beurteilung ziemlich im Sinne des Versorgungsamts abgefasst und ausgelegt wurde! Bei einem Hörverlust von 70-80 Prozent (aktuell ja beidseitig über 80) kann man doch kaum aufgrund guten Zahlenverstehens (bei gleichzeitig miserablem Wortverstehen) auf nen GdB von 30 kommen oder?
Achja, die Sache ist ja nun gut 3 Jahre her. Gibt es da noch irgend eine Anfechtungsmöglichkeit? Weil das Gutachten ist nachweislich fehlerhaft -- da steht z.B., dass die Mandeln unauffällig seien, dabei habe ich seit meinem 6. Lebensjahr gar keine mehr (weder Gaumen- noch Rachen-)...
Viele Grüße, Mirko
ich bin jetzt mal ins Detail gegangen und hab mir die Gutachten des HNO-Arztes des Versorgungsamts kommen lassen. Zudem hab ich ein neues Tonaudiogramm, hier mal die wichtigen Werte:
0,5 kHz: 35 dB / 50 dB
1 kHz: 80 dB / 75 dB
2 kHz: 115 dB / 90 dB
3 kHz: 115 dB / 100 dB
4 kHz: 115 dB / 110 dB
Das vom Versorgungsamt sieht ähnlich aus, der HNO-Arzt des Versorgungsamts hat damals in seinem Gutachten einen Hörverlust von 83% rechts und 72% links bescheinigt. Somit hätte mir nach Gutachtertabelle eigentlich ein GdB von 50 zugestanden.
Beim Gesamtwortverstehen kommt er auf einen für mich schleierhaften Hörverlust von 30% rechts (also der schlechteren Seite!) und 50% links. Bei den Zahlwörtern liege der Verlust bei nur 25 dB rechts und 20 dB links.
Aufgrund der vergleichsweise guten Verständlichkeit der dreisilbigen Zahlwörter gegenüber der einsilbigen Wörter schlägt er dann in seiner Beurteilung nur einen GdB von 30 vor.
Er hat sich also den kleinsten Wert aus allen Tabellen rausgesucht.
Ich habe das starke Gefühl, dass diese Beurteilung ziemlich im Sinne des Versorgungsamts abgefasst und ausgelegt wurde! Bei einem Hörverlust von 70-80 Prozent (aktuell ja beidseitig über 80) kann man doch kaum aufgrund guten Zahlenverstehens (bei gleichzeitig miserablem Wortverstehen) auf nen GdB von 30 kommen oder?
Achja, die Sache ist ja nun gut 3 Jahre her. Gibt es da noch irgend eine Anfechtungsmöglichkeit? Weil das Gutachten ist nachweislich fehlerhaft -- da steht z.B., dass die Mandeln unauffällig seien, dabei habe ich seit meinem 6. Lebensjahr gar keine mehr (weder Gaumen- noch Rachen-)...
Viele Grüße, Mirko