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Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 22. Feb 2009, 11:27
von FinnsMama
Hallo,
wir haben nun endlich unseren Bescheid vom Landessozialamt. Mein Sohn hat einen Ausweis mit einem GdB von 60 und dem Merkzeichen RF bekommen. Mit dem Ausweis haben sie uns auch einen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren zugeschickt.

Mein Sohn ist gerade 5 Jahre alt geworden und er hat weder Fernseher noch Radio, bei der GEZ ist der Fernseher also über mich angemeldet. Sollten wir diesen Antrag trotzdem stellen? Ich meine, der Ausweis gilt ja ihm und nicht mir...wie habt ihr das gehandhabt?

Lieben Gruß
Janina

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 22. Feb 2009, 12:30
von Momo
hallo
bei kindern bringt das rf nichts. versuchen könnt ihr es , allerdings ist es rein rechtlich nicht auf euch (eltern) übertragbar und nicht glaubwürdig dass finn der hauptnutzer des fernsehers ist. daher wird der antrag in der regel abgelehnt...

gruß

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 22. Feb 2009, 12:33
von FinnsMama
Ja, das dachte ich mir fast schon. Ist ja auch logisch. Fand es nur komisch, dass die uns gleich einen Antrag mitgeschickt haben, denn das Landessozialamt weiß doch, wie alt Finn ist.

Nee, dann lass ich das. Wird nichts bringen. Finn schaut zwar ab und zu fern, aber ich bin da doch der Hauptnutzer.

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 24. Feb 2009, 11:28
von Atson
... probieren kannst Du es trotzdem, mehr als ablehnen kann die GEZ ja nicht.

Meint zumindest
Atson

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 24. Feb 2009, 22:25
von Kaja
Hallo Atson,
Atson hat geschrieben:... probieren kannst Du es trotzdem, mehr als ablehnen kann die GEZ ja nicht.
da hilft Probieren nicht wirklich. Geregelt ist die Rundfunkgebührenbefreiung in § 6 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages:
Innerhalb der Haushaltsgemeinschaft wird Gebührenbefreiung gewährt, wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst das Rundfunkgerät zum Emfang bereit hält.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kommt gemäß § 6 Absatz 3 nur dann in Betracht, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Das wird z. B. dann gesehen, wenn die Behinderung eines Kindes so schwer ist, dass die gesamte Familie an keinerlei öffentlichen Veranstaltungen mehr teilnehmen kann.

Viele Grüße

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 24. Feb 2009, 22:30
von Atson
Ja also, wo ist das Problem. Die Eltern (Mutter) als gesetzlicher Vertreter des Kindes erklären, dass das Gerät dem Kind gehört. Mich würde wirklich mal die Begründung für eine Ablehnung interessieren. Hat schon jemand das bei der GEZ probiert oder ist das bisher nur eine unbestätigte "ach das lohnt sich ja doch nicht" Meinung? Ich würde es jedenfalls probieren und mich auch von einer ersten und zweiten Ablehnung der AbGEZocker abschrecken lassen. Wir reden über mehr als 200 EUR pro Jahr!

Gruß
Atson (wird nicht abGEZockt)

Re: Befreiung von GEZ durch Merkzeichen RF bei Sohn?

Verfasst: 24. Feb 2009, 23:13
von Kaja
Hallo Atson,
Atson hat geschrieben: Die Eltern (Mutter) als gesetzlicher Vertreter des Kindes erklären, dass das Gerät dem Kind gehört.
auch wenn man gerade bei der GEZ alle (rechtlich zulässigen) Nischen nutzen sollte, um eine Rundfunkgebührenbefreiung zu erhalten, wird es erstens schwierig sein, den gesetzlich geforderten NACHWEIS (eine bloße Erklärung ist kein Nachweis) zu erbringen, dass das Gerät dem Kind gehört und auch nur das Kind das Gerät nutzt und zweitens ist es auch nur dann sinnvoll, wenn sich im Haushalt kein weiteres empfangstaugliches Gerät (Radio, Computer mit I-Net-Anschluss) befindet, dass nicht dem Kind gehört - dafür müssten dann nämlich die Eltern trotzdem GEZ-Gebühren zahlen.

Viele Grüße