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Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 19. Okt 2008, 17:50
von don
Hallo zusmmen,

wir haben vor einiger Zeit den Behintertenausweis unserer Tochter Lea bekommen.

Lea wurde in einer Uniklinik eine Mittel-hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit bds., Sprachentwicklungsstöhrung bei Zweisprachigkeit und Schwerhörigkeit diagnostiziert.

Das Audiogramm:
V.a. Symmetrischen Innenohrabfall von 20 dB bei 250 Hz auf max. 60dB bei kHz. Luftleistungsschwelle bds. bis 4 kHz zwischen 50 und 60 dB, dann Abfall rechts auf 90 dB, links auf 70 dB bei 8 kHz. Im Göttinger II Sprachtest max. Einsilberverständnis von 80% bei 75 dB. Umgangssprache wurde aus 0,5-1 m verstanden, kein Verständnis von Flüstersprache.

Sechs Monate Später (das war im Okt. 2007) waren wir nochmals wg. der Anpassung der Hörgeräte in der Uniklinik.
Dort stellte sich herraus das sich die Hörschwelle rechts um ca. 10 dB verschlechtert hat.

Da wir einen Antrag auf Eingliederungshlife im Kindergarten gestellt haben, wurde unsere Tochter von einer Ärztin vom Versorgungsamt untersucht.
Diese Stellte eine leichte Gleichgewichtsstörung fest.

Wir haben alle diese Befunde beim Antrag auf GdB eingereicht, sogar vom Hautarzt der bei unserer Tochter Atposche Dermatitis festgestellt.

Unsere Tochter erhielt 70% GbB mit dem Merkzeichen H und RF.

Darauf hin haben wir Widerspruch eingereicht.
Wir sind der Meinung das unserer Tochter das Merkeichen "B" auch bekommen sollte.
Wir haben festgestellt, dass sie PKW´s mit schrittgeschwindikeit nicht hört.
Fahrzeuge mit einer Geschw. ab ca. 50 Km/h hört sie zwar, kann aber nicht zuordnen aus welcher Richtung diese kommen.
Aus diesen Gründen stellt unsere Tochter für sich und andere eine Gefahr im Straßenverkehr da.
Auf unseren Widerspruch kam ein Widerspuchsbescheid. Merkzeichen "B" steht unserer Tochter nicht zu.
Wir sind anschließend zum Anwalt und haben Klage eingereicht.

Die Akte wurde von einem Arzt des Versorgungsamtes nochmals überprüft.
Dieser stellte fest, dass unsere Tochter "nur" eine hochgradige Hörminderung hat. Demzufoge stünde ihr nicht das Merkzeichen "H" zu. Das "H" steht nur denen zu, die an Taubheit oder an Tabheit grenzende Höhrschädigung haben. Eine bestehende Störung das Sprachentwicklung trägt nicht zur Hilflosigkeit zu. Heißt es.
Es wird jetzt überprüft ob unserer Tochter das "H" entzogen werden kann.
Einen Schreiben für eine Anhöhrung haben wir auch schon bekommen.
Wir fragen uns jetzt, wieso hat unsere Tochter das "H" bekommen ?
Hat das Versorgungsamt was zu verschenken gehabt ?
Beim Widerspruch wurde die Akte nochmals bearbeitet. Wieso wurde da das "H" nicht angezweifelt ?

Kann uns jemad beim auswerten des Audiogrammes helfen ?
Oder kann uns vielleicht jemand erklären, wieso unsere Tochter das "H" zugespochen bekommen hat ?
Wir verstehen die Welt einfach nicht mehr.
:help: :help: :help:
Gruß
Don



Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 19. Okt 2008, 18:33
von fast-foot
Hallo Don,

Du hast leider nicht geschrieben, bei welcher Frequenz der Verlust 60 dB beträgt. Grob gesagt hat Deine Tochter im Sprachbereich einen leichten bis mittelgradigen Hörverlust. Von einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit kann nicht die Rede sein. Wenn es zutrifft, dass man das "H" erst ab dann bekommt, wäre es in der Tat nicht gerechtfertigt. Ich hoffe, dass sich bald jemand meldet, der sich in dieser Sache noch etwas besser auskennt.

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 19. Okt 2008, 19:04
von don
Du hast leider nicht geschrieben, bei welcher Frequenz der Verlust 60 dB beträgt.
Hi fast-foot,

max 60dB bei 2KHZ.

Sorry.
Gruß
Don


Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 19. Okt 2008, 20:43
von Uli R.
Hallo,
von Bestrafen kann ja wohl keine Rede sein. Man muss sich immer bewußt sein, dass das Ergebnis von einem Widerspruch auch eine Verschlechterung sein kann.
Eine einzelne Freuenz ist vollkommen ohne Aussage. Zur Bewertung benötigt man den HV bei 0,5 KHz, 1 KHz, 2 KHz und 4 KHz für beide Ohren.
Aber auch damit kann man nur den GdB für den reinen HV festsetzen. Wie hoch der Gesamt-GdB dann im Endeffekt wird hängt auch von den Sprachstörungen, Schwindel etc. ab.
Uli

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 19. Okt 2008, 21:23
von fast-foot
Hallo don,

hast Du denn die dB-Werte für die von Uli R. erwähnten Frequenzen? Dann kann man zumindest den prozentualen Hörverlust nach Röser berechnen.

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 21. Okt 2008, 21:22
von don
Hi fast-foot,
klar.

Rechtes Ohr:
0,5 kHz= 65 dB
1,0 kHz= 75 dB
2,0 kHz= 75 dB
4,0 kHz= 75 dB

Linkes Ohr:
0,5 kHz= 55 dB
1,0 kHz= 57 dB
2,0 kHz= 63 dB
4,0 kHz= 55 dB

Gruß Don

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 22. Okt 2008, 11:27
von fast-foot
Hallo don,

nach Deinen Zahlen ergibt sich für das rechte Ohr ein Hv von 91% (an Taubheit grenzend) und für das linke Ohr beträgt er zwischen 71% und 75% (je nachdem, wie man rundet; spielt aber für die Beurteilung keine Rolle, auf jeden Fall hochgradige Schwerhörigkeit). Daraus resultiert ein GdB von 50%. Dazu kommt noch ein "Kinderzuschlag" von wahrscheinlich maximal 20%. Also, nur auf Grund des Reintonaudiogramms würde ich den GdB auf 70% schätzen. Hoffentlich meldet sich bald noch jemand, der sich hier sehr gut auskennt und mich allenfalls korrigiert.

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 23. Okt 2008, 14:42
von fast-foot
Hallo don,

im Forum bin ich noch auf folgende Aussage gestossen:

Bewertung: Betreff: Re: Grad der Behinderung
--------------------------------------------------------------------------------
Hallo, also Dreh- und Angelpunkt der Berechnung des GdB ist eine gute Diagnose und wenn da steht "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" und dann ein GdB von 70 gegeben wird, klingt das für mich, als ob der Sachbearbeiter die Anhaltspunkte nicht richtig gelesen hätte, denn da steht noch "Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen, angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) . . . . . . . . .100 (in der Regel lebenslang)".

Also wenn er nach der Berechnung der Röser-Tabellen auf 70 kommt, dann hat er obigen Hinweis wohl schlicht übersehen. Leider muss man den Sachbearbeitern meist alles haarklein vorarbeiten, denn die haben idR. von Schwerhörigkeit so gut wie keine Ahnung und wenn dann nur bei Leuten im Rentenalter

Vielleicht nützt Dir das ja noch etwas.

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 25. Okt 2008, 09:50
von don
Hi fast-foot,

zuerst einmal möchte ich mich recht herzlich für deine unterstützung bedanken.
Ich habe jetzt das Audiogramm endlich verstanden.
Die Frage stellt sich nur in wie weit dieses zur Auswertung für den GdB herangezogen wurde.
In dem Ärztliches Attest steht, dass unsere Tochter zu dieser Zeit auch Paukenerguss hatte.
Bei der Auswertung anderer Audiogramme stellte ich fest, dass sie doch im bereich "Hochgradige Schwerhörigkeit liegt.
Kann das Versorgungsamt dieses Audiogramm aufgrund der Tatsache das unsere Tochter zu dieser Zeit Paukenerguss hatte zur Auswertung ablehnen ?

Gruß
Paulo


Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 25. Okt 2008, 14:07
von fast-foot
Hallo don,

also nicht mit einem Ohr an Taubheit grenzend?

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 25. Okt 2008, 15:36
von don
Hi fast-foot,

diese Werte sind von der letzten Untersuchung in der Uniklinik.
Fragt sich nur noch ob diese wg. dem Paukenerguss auch in die Feststellung des GdB´s einbezogen wurden.

Gruß
Don

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 25. Okt 2008, 16:30
von fast-foot
Hallo don,

wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Werte aller Audiogramme für beide Ohren im Bereich hochgradig schwerhörig, abgesehen von den Werten der Uni-Klinik. Ich kann Deine Frage nicht beantworten, aber vom gesunden Menschenverstand her betrachtet würde ich sagen, dass jene Werte auf Grund des Paukenergusses nicht aussagekräftig sind und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Vielleicht könntest Du noch zu einem Akustiker gehen, um zu sehen, ob sich die Werte wieder verbessert haben oder nicht. Wenn nicht, müssest Du vielleicht nochmals amtliche Messungen durch führen lassen, falls Du Aussicht hast, mit Werten im Bereich hochgradig/ an Taubheit grenzend schwerhörig einen höheren GdB zu erhalten. Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich hier etwas besser auskennt.

Gruss fast-foot

Re: Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?

Verfasst: 25. Okt 2008, 16:40
von MadameBovary
Hallo,

es gibt Kinder, die aufgrund eines Paukenerguss leicht hörbeeinträchtigt waren, als sie Paukenröhrchen gelegt
bekamen wurden sie eben guthörend (das ist aber nicht bei jedem so), so dass sie nicht als hörgeschädigt
zählen. Wenn ein Kind vorübergehend nochmehr schlechthörend ist, dann gelten die vorübergehenden schlechteren
Werten eher nicht?! Das ist vom logischen Menschenverstand her auch irgendwie fair, weil die dauerhaft hörgeschädigten
wirklich schwer haben, als jemand, der es nur vorübergehend hat. Deswegen ist eine GdB eben in einigen Fällen keine
permanente Sache. Man muss in einigen Fällen immer wieder vorlegen, wie es hörtechnisch aussieht.