Werden wir jetzt für unsere Hardnäckigkeit bestraft ?
Verfasst: 19. Okt 2008, 17:50
Hallo zusmmen,
wir haben vor einiger Zeit den Behintertenausweis unserer Tochter Lea bekommen.
Lea wurde in einer Uniklinik eine Mittel-hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit bds., Sprachentwicklungsstöhrung bei Zweisprachigkeit und Schwerhörigkeit diagnostiziert.
Das Audiogramm:
V.a. Symmetrischen Innenohrabfall von 20 dB bei 250 Hz auf max. 60dB bei kHz. Luftleistungsschwelle bds. bis 4 kHz zwischen 50 und 60 dB, dann Abfall rechts auf 90 dB, links auf 70 dB bei 8 kHz. Im Göttinger II Sprachtest max. Einsilberverständnis von 80% bei 75 dB. Umgangssprache wurde aus 0,5-1 m verstanden, kein Verständnis von Flüstersprache.
Sechs Monate Später (das war im Okt. 2007) waren wir nochmals wg. der Anpassung der Hörgeräte in der Uniklinik.
Dort stellte sich herraus das sich die Hörschwelle rechts um ca. 10 dB verschlechtert hat.
Da wir einen Antrag auf Eingliederungshlife im Kindergarten gestellt haben, wurde unsere Tochter von einer Ärztin vom Versorgungsamt untersucht.
Diese Stellte eine leichte Gleichgewichtsstörung fest.
Wir haben alle diese Befunde beim Antrag auf GdB eingereicht, sogar vom Hautarzt der bei unserer Tochter Atposche Dermatitis festgestellt.
Unsere Tochter erhielt 70% GbB mit dem Merkzeichen H und RF.
Darauf hin haben wir Widerspruch eingereicht.
Wir sind der Meinung das unserer Tochter das Merkeichen "B" auch bekommen sollte.
Wir haben festgestellt, dass sie PKW´s mit schrittgeschwindikeit nicht hört.
Fahrzeuge mit einer Geschw. ab ca. 50 Km/h hört sie zwar, kann aber nicht zuordnen aus welcher Richtung diese kommen.
Aus diesen Gründen stellt unsere Tochter für sich und andere eine Gefahr im Straßenverkehr da.
Auf unseren Widerspruch kam ein Widerspuchsbescheid. Merkzeichen "B" steht unserer Tochter nicht zu.
Wir sind anschließend zum Anwalt und haben Klage eingereicht.
Die Akte wurde von einem Arzt des Versorgungsamtes nochmals überprüft.
Dieser stellte fest, dass unsere Tochter "nur" eine hochgradige Hörminderung hat. Demzufoge stünde ihr nicht das Merkzeichen "H" zu. Das "H" steht nur denen zu, die an Taubheit oder an Tabheit grenzende Höhrschädigung haben. Eine bestehende Störung das Sprachentwicklung trägt nicht zur Hilflosigkeit zu. Heißt es.
Es wird jetzt überprüft ob unserer Tochter das "H" entzogen werden kann.
Einen Schreiben für eine Anhöhrung haben wir auch schon bekommen.
Wir fragen uns jetzt, wieso hat unsere Tochter das "H" bekommen ?
Hat das Versorgungsamt was zu verschenken gehabt ?
Beim Widerspruch wurde die Akte nochmals bearbeitet. Wieso wurde da das "H" nicht angezweifelt ?
Kann uns jemad beim auswerten des Audiogrammes helfen ?
Oder kann uns vielleicht jemand erklären, wieso unsere Tochter das "H" zugespochen bekommen hat ?
Wir verstehen die Welt einfach nicht mehr.
:help: :help: :help:
Gruß
Don
wir haben vor einiger Zeit den Behintertenausweis unserer Tochter Lea bekommen.
Lea wurde in einer Uniklinik eine Mittel-hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit bds., Sprachentwicklungsstöhrung bei Zweisprachigkeit und Schwerhörigkeit diagnostiziert.
Das Audiogramm:
V.a. Symmetrischen Innenohrabfall von 20 dB bei 250 Hz auf max. 60dB bei kHz. Luftleistungsschwelle bds. bis 4 kHz zwischen 50 und 60 dB, dann Abfall rechts auf 90 dB, links auf 70 dB bei 8 kHz. Im Göttinger II Sprachtest max. Einsilberverständnis von 80% bei 75 dB. Umgangssprache wurde aus 0,5-1 m verstanden, kein Verständnis von Flüstersprache.
Sechs Monate Später (das war im Okt. 2007) waren wir nochmals wg. der Anpassung der Hörgeräte in der Uniklinik.
Dort stellte sich herraus das sich die Hörschwelle rechts um ca. 10 dB verschlechtert hat.
Da wir einen Antrag auf Eingliederungshlife im Kindergarten gestellt haben, wurde unsere Tochter von einer Ärztin vom Versorgungsamt untersucht.
Diese Stellte eine leichte Gleichgewichtsstörung fest.
Wir haben alle diese Befunde beim Antrag auf GdB eingereicht, sogar vom Hautarzt der bei unserer Tochter Atposche Dermatitis festgestellt.
Unsere Tochter erhielt 70% GbB mit dem Merkzeichen H und RF.
Darauf hin haben wir Widerspruch eingereicht.
Wir sind der Meinung das unserer Tochter das Merkeichen "B" auch bekommen sollte.
Wir haben festgestellt, dass sie PKW´s mit schrittgeschwindikeit nicht hört.
Fahrzeuge mit einer Geschw. ab ca. 50 Km/h hört sie zwar, kann aber nicht zuordnen aus welcher Richtung diese kommen.
Aus diesen Gründen stellt unsere Tochter für sich und andere eine Gefahr im Straßenverkehr da.
Auf unseren Widerspruch kam ein Widerspuchsbescheid. Merkzeichen "B" steht unserer Tochter nicht zu.
Wir sind anschließend zum Anwalt und haben Klage eingereicht.
Die Akte wurde von einem Arzt des Versorgungsamtes nochmals überprüft.
Dieser stellte fest, dass unsere Tochter "nur" eine hochgradige Hörminderung hat. Demzufoge stünde ihr nicht das Merkzeichen "H" zu. Das "H" steht nur denen zu, die an Taubheit oder an Tabheit grenzende Höhrschädigung haben. Eine bestehende Störung das Sprachentwicklung trägt nicht zur Hilflosigkeit zu. Heißt es.
Es wird jetzt überprüft ob unserer Tochter das "H" entzogen werden kann.
Einen Schreiben für eine Anhöhrung haben wir auch schon bekommen.
Wir fragen uns jetzt, wieso hat unsere Tochter das "H" bekommen ?
Hat das Versorgungsamt was zu verschenken gehabt ?
Beim Widerspruch wurde die Akte nochmals bearbeitet. Wieso wurde da das "H" nicht angezweifelt ?
Kann uns jemad beim auswerten des Audiogrammes helfen ?
Oder kann uns vielleicht jemand erklären, wieso unsere Tochter das "H" zugespochen bekommen hat ?
Wir verstehen die Welt einfach nicht mehr.
:help: :help: :help:
Gruß
Don