Seite 1 von 2

Steuerermäßigung??

Verfasst: 8. Aug 2008, 16:54
von malicat
Hallo,

ich wollte mal kurz nachfragen, wie das funktioniert mit der KFZ-Steuerermäßigung.
SBA haben wir für Talia 100%, H, B, Gl, RF. Habe den Antrag beim "Sozialamt" auch gestellt.
Von dort habe ich jetzt ein "Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes" bekommen. Es ist "ohne Wertmakre und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme der KfZ-Steuerermäßigung".

Jetzt muß ich mich ans Finanzamt wenden, oder? Oder melde ich "einfach" das Auto auf Talia um (wo??)?

Wer kann mir helfen?

Liebe Grüße
Sabine

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 8. Aug 2008, 17:43
von Momo
Hallo

ja das Auto muss zuerst auf Talia angemeldet werden. Das macht man im Rathaus oder bei der Meldebhörde. Dafür brauchst du eine neue Doppelkarte (Versicherungsnachweis) und dann wird es umgemeldet (man bekommt neue Papiere). Versichert beliben kann das Auto über einen von euch (wie bisher).

Mit dem Schreiben vom Versorgungsamt und den Fahrzeugpaieren gehst du dann zum Finanzamt und bittest um KFZ Steuerbefreiung. Dann bekommt man auf den Schewin einen Stempel und ein paar Tage später vom FA einen Bescheid über die Befreiung. Vorrausetzung für die Befreiung ist allerdings, dass das Auto überwiegend für/ mit deiner Tochter benutzt wird. Das ist im Einzelfall zwar nicht nachprüfbar. Allerdings wird das FA schon stuztig, wenn eine Familei nur ein Auto hat, Papa aber jeden Tag zur Arbeit fährt....

Für das H kannst du dir übrigens auch einen Steuerfreibatrag (3700 Euro) in die Steuerkarte eintragen lassen oder (falls es rückwirkend anerkannt wurde) rückwirkend anrechnen/ erstatten lassen vom FA. Formloses Schreiben genügt mit Kopie des Bescheids vom versorgungsamt.

Zusätzlich hat Talia Anspruch auf kostenlose Beförderung im Personennahverkehr. Dafür musst du beim versorgungsamt das Beiblatt zum SB Ausweis beantragen (ist sie allerdings unter 6 fährt sie ja eh kostenlos...).

Gruß

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 8. Aug 2008, 20:04
von Uli R.
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin gibt es entweder die KFZ-Steuerbefreiung oder die im ÖPNV.
Die KFZ-Steuerbefreiung hat aber auch Haken: Das Fahrzeug darf nur für Fahrten benutzt werden die für den Steuerbefreiten sind bzw. der Steuerbefreite muss mit im Fahrzeug sein.
Z. B. das Kind wird in der Schule abgeholt. Das ist natürlich immer eine (legale) Fahrt ohne den Steuerbefreiten.
Ulöi

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 8. Aug 2008, 23:42
von PetraAnett
Hallo

also mit H hat man Anspruch auf Beides und bekommt dieses Beiblatt für den Nahverkehr.
Allerdings verstehe ich da auch einiges nicht - man kann ja z.B. nur in einem bestimmten Umkreis fahren und die Start + Zielbahnhöfe sind aufgelistet. Der Bahnbeamte konnte uns jedoch nicht sagen wie es ist wenn ich generell von einer anderen Stadt starte- da ist ein anderes STreckennetz und das ist nicht eingetragen, aber die Entfernung würde noch stimmen ... da hoffe ich irgendwann nochmal einen Bahnbeamten mit etwas mehr Wissen zu erreichen.
Der Busfahrer kannte das Beiblatt auch nicht und unser SOhn sollte zahlen ... naja.

LG
PetraAnett

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 9. Aug 2008, 06:16
von Rosemarie
Hallo,
hier mal ein Link, was man mit dem Merklzeichen H und B alles kostenlos im ÖPNV benutzen darf. Da Dein Kind ja auch noch gar keine Fahrkarte braucht, könnt ihr, wenn Ihr mit dem Zug fahrt, sogar die erste Klasse benutzen und die Begleitperson, die ja frei fährt, eben auch. So könnt ihr kostenlos durch fast ganz Deutschland fahren. Im diesem Link findet ihr auch eine Karte, wo es überall den ÖPNV gibt. Allerdings Im ICE braucht man eigentlich eine Fahrkarte, aber Dein Kind ist ja noch so jung, braucht eben doch noch keine Fahrkarte. Die Begleitperson ist immer befreit, braucht also auch keine Fahrkarte. Die Schaffner und auch Busfahrer haben meistens nicht genug Ahnung. Im ICE könnt Ihr somit auch in der ersten Klasse fahren!!!!

http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php

Vielleicht hilft es euch ja weiter.
Liebe Grüße, Rosemarie.

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 9. Aug 2008, 09:38
von Sandra
Hallo Petra,

neben Rosemaries Link hier noch ein Link wo man die Übersichtkarte Deutschlands ersehen kann indem die Verkehrsverbünde sind Übersichtkarte der Verkehrsverbünde Deutschlands

Am Bahnhöfen sind einige Mitarbeitern überfordert und wissen nicht inwiefern man mit dem Ausweis nutzen kann bzw. mancher machen sich keine Mühe um in den Büchern/Liste zu wälzen! Selbst ein Verwandter und ein Bekannter von mir arbeiten bei der Bahn und denen musste ich bisher immer genau erklären was für Fahrkarte ich benötige. Die beiden denken auch nicht daran und wählen andere Strecke als ich es möchte! Da sollte man denen darauf hinweisen, dass man mit "Bummelzüge" fahren will (wenn man dafür die Zeit hat) und man soll bitte schauen ob auf der Strecke Lücken gibt die nicht im Verkehrsverbund liegen. Wenn Lücken sind da muss man für diesen Streckenabschnitt zahlen!
Das ist so ähnlich wenn man am Schalter ganz normal 3 Mitarbeiter nach günstigste Fahrkarte erkundigt und man bekommt am Ende "5" versch. Preise :eek: Bei diesem "Angebotspalette" WE-Ticket, Hessen-Ticket, Interrail, Sparangebote etc. div. Fahrkarten blicken die Bahnmitarbeiter selbst nicht durch und erst recht dann wehe es kommt einer an der auf Verkehrsverbünde hinweist ...... Da stand ich in der Schlange und wenn ich dran komme oh was will Sie denn - das seh ich schon an Gesichtsausdruck mancher Bahnmitarbeitern :harhar: :p

In Zuschlagspflichtige Züge muss der Ausweisinhaber zahlen, Begleitperson fährt kostenlos mit!

In Bayern dagegen muss man bei nicht zuschlagspflichtige Züge schauen ob diese auch für Verkehrsverbund zugelassen sind. Dort ist es ein wenig komplizierter als wie in restl. Bundesländer!
In Hessen und glaube auch NRW kann man mit Zug (ausser ICE, IC, Sonderzüge) als Ausweisinhaber KOSTENLOS fahren - egal wo man wohnt bzw. einsteigt, da diese beiden Bundesländer komplett mit Verkehrsverbünde vernetzt sind!
In allen Linienbusse, Strassenbahnen, U-Bahnen (deutschlandsweit) kann man ebenso mit "Schwebi" kostenlos fahren.

Man kann teilweise mit Schiff kostenlos schippern. Am Bodensee bin ich nie schlau geworden wie dort per Schiff bzgl. Fahrtkosten funktioniert. Weil jeder was anderes sagte sogar die Pensionverwalterin des Hauses indem ich mein Asyl hatte stieg selbst nicht durch, da Sie einen Behinderten Sohn hat.
Hinterher bekam ich die Info, dass von Konstanz kommend bis ca. Friedrichshafen kostenlos schippern kann, aber von Lindau nach Friedrichshafen oder noch weiter muss man zahlen! Ein Mitarbeiter von Schiffsanlegestelle argumentierte damit dass die Schiffgesellschaft von BW gefördert wird während Bayern nicht daran teilnahm. Hatte zuerst gedacht es liegt daran, dass es Privat ist und die Privaten Gesellschaften können Ihre Preise machen wie die wollen somit können die auch sagen Behinderte müssen generell zahlen. Dass es aber von Fördergelder (oder womit das genau zusammenhängt) des jeweiligen Bundesländer ankommt wusste ich nicht! Somit sage ich immer wieder, dass in Bayern etwas komplizierter zugeht :help:

Man muss den "Schwebiausweis mit Beiblatt der Wertmarke" vorzeigen! Ohne Wertmarke muss man in allen Öffis zahlen!

Falls noch Fragen sind, kann man mich gerne anmailen.

Gruss Sandra

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 9. Aug 2008, 11:58
von Rosemarie
Hallo Sandra,
ist alles korrekt, was Du schreibst, aber wenn Petras Tochter noch keine 6 Jahre alt ist, braucht sie überhaupt nichts zu zahlen, da die Kleine noch keine Fahrkarte benötigt und die Begleitperson eh frei ist. Selbst im ICE ist das so und dort kann sie auch 1. Klasse fahren, da die Kleine ja ohne Fahrkarte auch wählen kann, welche Klasse sie sonst fahren würde. Ich habe es auch erst nicht geglaubt, bis mir ein Vater im ICF es erklärt hat. Er wohnt mit Tochter in München und fährt mit ihr kostenlos von dort in der 1. Klasse bis nach Freiburg, ohne eine Pfennig zu bezahlen.
Liebe Grüße und schönes WOchenende, Rosemarie.

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 14:47
von Barbara
Hallo, ich habe früher, als meine Tochter noch nicht 6 war, öfter Diskussionen mit dem Schaffner im ICE gehabt, wenn wir mit dem Merkzeichen B beide umsonst fahren wollten. Ich habe mich daraufhin an die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn gewendet, die alles rund um Behinderte organisiert: Fahrkarten, Reservierungen, Hilfe beim Einsteigen für Rollifahrer etc. Von denen habe ich die Antwort bekommen, wenn man bei der Deutschen Bahn zu zweit ist, immer einer bezahlen muss. Entweder nimmt man das B in Anspruch und das Kind bezahlt, oder das Kind fährt frei und man selber bezahlt. Und da ist das natürlich billiger, wenn das Kind bezahlt.
In Verkehrsverbünden ist das aber anders, da dürfen beide umsonst fahren, und hier im hohen Norden darf man das auch im Schleswig-Holstein-Tarif und bei metronom.

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 16:00
von PetraAnett
Hallo Ihr Lieben -

danke für die vielen Infos -

also unser Sohn ist ja schon 6 - der SBA wurde uns kurz nach dem 6. Geburtstag zugeschickt ;) -

Ich steh mir grad selbst noch auf der Leitung - kann er auch weiter als im Umkreis von 50km fahren mit der Wertmarke? Wir haben da doch diesen Zettel dazu wo die Bahnhöfe aufgelistet sind und ich durchschaue das Prinzip eben nicht so ganz ...

Sandra wenn ich dich richtig verstehe, dann kann er in allen Städten in Dt. kostenllos mit dem Bus fahren??? Oder gilt da auch die 50 km Grenze?

Danke euch!

LG
PEtraAnett

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 18:40
von Rosemarie
Hallo petra,
also diese Streckenkarte gibt es, damit Du im Umkreis von 50km kostenlos fahren kannst mit allen zugschlagsfreien Zügen, auch wenn es kein Verbund ist. Aber im Verbund kannst Du durch ganz Deutschland fahren, nur wenn es eine Teilstrecke gibt, wo kein Verbund ist, da muß Dein Sohn diese Teilstrecke zahlen. Steht auch alles im Link, den ich Dir geschickt habe. Du Fährst als Begleitperson immer kostenlos.
Also gute fahrt, Rosemarie.

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 20:54
von Sandra
Hallo Petra,

solange Verkehrverbünde existieren, kann man ÜBER 50 km damit fahren.

Das mit Streckenverzeichnis werden einige unsicher - da wie ich in einem BL wohne indem ziemlich komplett mit Verkehrsverbund abgedeckt ist - somit ist für mich das Streckenverzeichnis (auch wenn ich diese immer bei mir mitführe) uninteressant. Die Streckenverzeichnisse wurde damals eher genutzt als die Verkehrsverbünde so gut wie gar nicht gab! Anderseits gibt es in vereinzelte Bundesländer indem nicht komplett mit Verkehrsverbund abgedeckt ist und da können die jenigem vom Wohnort über den Verkehrsverbund hinaus im Umkreis bis zu 50 km mit Schwebi fahren! => d.h. ich als Hessin, kann in Niedersachsen nur bis zur Grenze des Verkehrsverbund umsonst fahren darüber hinaus muss ich zahlen, da ich nicht dort im Umkreis von 50 km wohne und somit logischerweise diese Strecke in mein Streckenverzeichnis nicht stehen haben!
Hoffe es ist etwas -verständlicher erklärt - anders kann ich leider nicht formulieren :help:

Dein Sohn kann - unabhängig wo Ihr wohnt - in allen Städten/Orten Deutschlands mit Regionale Linien(Stadt)busse, Strassenbahnen, U-Bahnen auf Wertmarke fahren.

@Rosemarie:
Rosemarie hat geschrieben:.... Er wohnt mit Tochter in München und fährt mit ihr kostenlos von dort in der 1. Klasse bis nach Freiburg, ohne eine Pfennig zu bezahlen....
Ähm Rosemarie mit Pfennigen zahlen wir doch schon lange nicht mehr wenn dann zahlen wir mit Cents :p

Gruss Sandra

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 21:38
von Rosemarie
Hi Sandra,
doch ein paar Pfennige habe ich noch, aber kann damit nicht mehr bezahlen. Ja also dieser Spruch der steckt wohl einfach noch drin, entschuldige, also "er hat keinen Cent bezahlt", besser?
Schönen Abend, Rosemarie. :p

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 22:18
von Momo
Hallo Sandra
jetzt bin ich verwirrt....
erst schreibst du:
Sandra hat geschrieben: => d.h. ich als Hessin, kann in Niedersachsen nur bis zur Grenze des Verkehrsverbund umsonst fahren darüber hinaus muss ich zahlen, da ich nicht dort im Umkreis von 50 km wohne und somit logischerweise diese Strecke in mein Streckenverzeichnis nicht stehen haben!
und dann andererseits das hier:
Sandra hat geschrieben: Dein Sohn kann - unabhängig wo Ihr wohnt - in allen Städten/Orten Deutschlands mit Regionale Linien(Stadt)busse, Strassenbahnen, U-Bahnen auf Wertmarke fahren.
Was denn jetzt?
Kann mein Sohn, Wohnort Niedersachsen mit seiner Wertmarke auch in Berlin die U, S Bahn und Busse benutzten im Stadtverkehr (Verkehrsverbund), obwohl er nicht da wohnt oder nicht? Wenn ja wo steht das?

Ratlose Grüße

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 10. Aug 2008, 23:19
von Sandra
Hallo Momo,

das Steckenverzeichnis wird eigentlich nur im DB-Verkehr genutzt. Daher mein Beispiel, dass ich als Hessin in Niedersachsen nur bis zur Grenze des Verkehrsverbund nutzen kann. (per Zug)

Und zu Deine Frage: JA kann er.

Hier noch ein Link Erklärung

Bzgl. Bus, S-/U-Bahnen ist dort angegeben dass Deutschlandsweit gilt. Bzgl. Nahverkehrszüge (DB) ist dort wieder irreführend beschrieben :( . Genaue Texte "schwarz auf weiss" finde ich jetzt nicht was vernünftiges.

Klick mal bitte auf den Link (oepnv-info) die ich im damaligen Posting angab und dort auf Linke Seite auf Voraussetzungen klicken und etwas runterscrollen bis "Verkehrsmitteln". Dort steht im etwa wie ich bereits beschrieb.

Pardon, dass etwas verwirrend ist - hoffe man steigt da noch durch.

Gruss Sandra


Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 11. Aug 2008, 08:39
von Momo
Danke dir für die Erklärung. Ist schon ziemlich ärgerlich, dass einem nichts dazu gesagt/ erklärt wird wenn man den Ausweis bekommt. Wenn man niemand so kennt (wie euch hier :) ) wird man echt im Dunkeln gelassen über seine Rechte!

LG und danke!

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 11. Aug 2008, 17:29
von PetraAnett
Hallo -

Danke, dass ist echt lieb von euch das alles zu erklären.
Ich hätte jetzt brav überall Bus + Straßenbahn usw. bezahlt, weil ich das nicht gewußt haben (haben wir in Stuttgart auch schon gemacht :( - naja nun weiß ich es.)

Wie erklärt ihr das den Bahnbeamten denn, wenn eine Kontrolle ist und die nicht soooo fit sind?
Muss man sich trotzdem eine Fahrkarte besorgen oder kann man "drauflos" fahren?
Als Bsp. Wenn ich jetzt mit meinen Kids zur Oma fahren möchte, dann fahre ich z.B. in Chemnitz(Sachsen) los und will in Lübeck (Schleswig Holstein) aussteigen - ich suche mir im Internet die Verbindung raus - alles diese Verbundgemeinschaft - muss ich dann trotzdem noch eine Fahrkarte besorgen wo dann 0,00 Euro draufsteht oder kann ich einfach losfahren? Meine Tochter ist noch keine 6 fährt ja demzufolge ohnehin kostenlos.

Ich hoffe, meine Fragen nerven nicht.

LG und Danke
PetraAnett

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 11. Aug 2008, 19:36
von Rosemarie
Hallo Petra,
nein Du kaufst keine Fahrkarte, sondern wenn der Schaffner kommt im Zug, zeigst Du nur den Ausweis Deiner Tochter, denn da steht ja alles drauf. Wenn ein Begleitperson unentgeltlich befördert wir, bist ja Du die Begleitperson, die braucht keine Fahrkarte, auch nicht im ICE. Auch die Resevierung wäre für die Begleitperson kostenlos.
Ich habe anfangs auch immerzu Herzklopfen gehabt, wenn der Schaffner kam, aber die kennen das ja.
Da ich mit Rollator oft beim Resevieren Schwiegrigkeiten hatte, einen Rollstuhlplatz brauche, da der Rollator nicht durch die Gänge geht, aber die am Bahnhof meinten, mit Rollator steht mir kein Rollstuhlplatz zu, habe ich mich auch an die Mobilitätszentrale gewandt, dort nachgefragt und bekam ein Schreiben, dass mir eben doch mit Rollator so ein Platz zusteht. Dieses Schreiben habe ich nun beim Ausweis dabei, damit mir keiner mehr was anderes erzählen kann.
Aber es klappt echt prima und oft genug muß ich dann leider Personen von den Rollstuhlplätzen verscheuchen, die sich dort breit machen, weils einfach mehr Platz ist. Gehen sie nicht freiwillig, so habe ich auch schon mal den Schaffner geholt, der diesen Leuten dann Bescheid gesagt hat. Gibt halt immer mal wieder blöde Leute.
Also gute Fahrt, Rosemarie.

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 11. Aug 2008, 22:21
von Sandra
Hallo,

ich schreibe jetzt wie mit SchwebiAusweisInhaber ist....... wie es gehandhabt wird, wenn das Kind (SchwebiAusweisInhaber) unter 7 Jahren ist, indem ohnehin in Öffis kostenlos fahren kann => kann ich hierzu leider nichts sagen, da ich mich damit nicht auskenne.

- Linien(Stadt)busse / S-Bahn / U-Bahn / Strassenbahn => kann Schwebiausweisinhaber Deutschlandsweit kostenlos nutzen, Begleitperson kann auch kostenlos mitfahren

- nicht zuschlagspflichtige Züge im im Verkehrsverbund => Schwebiausweisinhaber und Begleitperson können kostenlos nutzen

- ICE/IC oder ausserhalb des Verkehrsverbund muss Schwebiausweisinhaber den VOLLEN Fahrpreis zahlen (somit Ticket nötig), Begleitperson fährt kostenlos mit

Hinweis: Man kann die Öffis als SchwebiAusweisinhaber nur nutzen, wenn man eine Wertmarke hat! Begleitperson kann nur kostenlos mitfahren, wenn diese im Ausweis vermerkt ist!

Wie es mit Reservierung/Zuschlag gehandhabt wird, hab ich in der Vergangenheit unterschiedl. erlebt. Einen sagten wäre kostenlos, andere wollten abkassieren! Ich weiss nicht ob hierbei von Merkzeichen abhängig ist. Kann mir vorstellen, dass eher Gehbehinderte (Merkzeichen "G" bzw. "aG") keine Reservierung/Zuschlag zahlen müssen! Ist schon länger her als ich Reservierung/Zuschlag benötigte - von daher kann ich hierzu nicht genaues sagen wie hierbei die Regelung ist :help:

@Petra: Nein Du nervst mit den Fragen nicht, dazu ist doch das Forum da :) ! Zu Deinem Beispiel: Chemnitz - Lübeck ...... kommt darauf an wie der Zug fährt, da im Osten auf Deutschlandkarte noch einige Flächen "weiss" sind, könnte sein, dass Ihr Teilstrecke zahlen müsst - ansonsten wenn Verkehrverbund nahtlos überschritten wird kann man eigentlich drauflos fahren und mit dem Ausweis "wedeln"! Bei grössere Strecken würde ich (wenn man unsicher ist bzw. nicht genau weiss) vor Fahrtantritt am Fahrkartenschalter genauer erkundigen!

@Momo: Du sagst es. Als die Verkehrsverbünde entstanden sind, hatte ich auch einige Zeit gebraucht bis ich selbst da durchgestiegen bin, wann ich zahlen muss oder auch nicht. Selbst am Fahrkartenschalter erlebe ich heutzutage noch, dass der Mitarbeiter genervt ist, da man ggf. in Bücher wälzen muss oder sogar Kollegen fragen tut. Am besten immer einmal mehr am Fahrkartenschalter fragen und auf Verkehrsverbünde hinweisen ;)

Gruss Sandra

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 12. Aug 2008, 00:19
von Barbara Kissmann
Jaja, spannendes Thema. :D

Also, ich hab da auch ganz unterschiedliche Infos. Aber die Begleitperson beim Merkzeichen H liebe Sandra muss nicht eingetragen sein. Wie auch ? Oder habe ich dich da falsch verstanden? Man kann auch Deutschlandweit mit der Bahn sich durch die Verkehrsverbünde hangeln. Das geht, man muss nur die Verbundfreien strecken meiden..

Günter

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 12. Aug 2008, 08:06
von Sandra
Barbara Kissmann hat geschrieben:Jaja, spannendes Thema. :D

Also, ich hab da auch ganz unterschiedliche Infos. Aber die Begleitperson beim Merkzeichen H liebe Sandra muss nicht eingetragen sein. Wie auch ? Oder habe ich dich da falsch verstanden? Man kann auch Deutschlandweit mit der Bahn sich durch die Verkehrsverbünde hangeln. Das geht, man muss nur die Verbundfreien strecken meiden..

Günter
Moin Günter,

von Merkzeichen "H" hatte ich nicht erwähnt, aber wer "H" hat, der hat meines Wissens im Ausweis "B" als Begleitperson erhalten!
Damit Begleitpersonen mit Öffis kostenlos fahren dürfen muss auf dem Ausweis auf der Vorderseite "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" (=> Merkzeichen "B")vermerkt haben. Bei denjenigen dies durchgestrichen ist, kann somit keine Begleitung auf Ausweis mitnehmen! Diesen Satz wird oftmals mit Beginn der Ausbildung/Berufsleben oder 18.Lebensjahr aberkannt. Dennoch ist mir bekannt, dass bei einige erwachsene Hörgeschädigte das Merkzeichen "B" nicht aberkannt wurde. Soweit dürfte doch klar sein, oder?

Und das mit "durchhangeln" stimmt wie Du schreibst, muss halts nur mehr Zeit für die Fahrt einkalkulieren ;)

Gruss Sandra


Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 20. Aug 2008, 19:14
von malicat
Oh, mein Gott!!
Total verwirred...irgedwie!

Also, eigendlich hatte ich ja wegen der Autosteuer gefragt, und zusätzlich ausführliche Infos zum Bahverkehr bekomme.

Habe ich es richtig verstanden, daß wir dies Wertmarke erst benötigen, wenn die Kinder 6 sind? Oder brauchen wir die für die S-Bahn auch
schon früher?? Der KiGa fährt nächste Woche nach Bingen - mit der Bahn - Sarah ist 5 hat H und B im Ausweis. Sind dann sie und ihre I-Kraft
auch ohne Wertmarke frei? Ich hatte sie zwar beantragt, aber es ist noch nichts gekommen...

So, und noch mal kurz zum Auto...die meisten Fahrte mache ich ja mit oder für die Kinder... also zum Turnen, zur Logo, zum KiGa, zum Einkaufen oder
Freunde besuchen. Unser Papa fährt mit dem Roller zur Arbeit. Es sei denn, es sind Reparatur zu machen, dann nimmt er es mit.
Diese Doppelkarte bekomm ich bei unserer Versicherung, oder? Und ummelden kann ich das auf der Ortsverwaltung??
Das ich dann bei der Steuererklärung keine Fahrtkostenpauschale bekomme ist ja eh klar. (der Fahrtweg meines Mannes beträgt einfach eh nur 7km)

Ich bedanke mich recht schön, für eure Antworten und werde mir eure Links noch zu Gemüte führen.

LG Sabine

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 20. Aug 2008, 20:14
von andrea2002
Liebe Sabine,

eine Wertmarke brauchst Du. Wenn man B hat, muss der Behinderte in der Bahn normal zahlen, die Begleitperson ist frei. Und wenn Deine Tochter so klein ist, dass sie aufgrund Ihres Alters nichts bezahlen muss, dann zahlen beide in der Bahn nichts.

Gruß
andrea

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 21. Aug 2008, 07:44
von Barbara Kissmann
Hallo.

die Wertmarke braucht man nicht, wenn man selbst nicht zahlen muss (kostet 60 €) Wenn man selbst zahhlt ICE ic braucht man sie auch nicht das B im Ausweis reicht für die Begleitperson.

Günter

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 21. Aug 2008, 09:38
von andrea2002
Mit H gibt es die Wertmarke kostenlos!!!

Re: Steuerermäßigung??

Verfasst: 21. Aug 2008, 11:57
von Barbara Kissmann
Also,

meine Mutter G H und B hat definitiv keine Wertmarke die Begleitung fährt trotzdem umsost mit. *grübel, grübel * Im Nahverkehr und über 6 wird man sie brauchen, wenn man selbst auch umsost fahren will.

Günter