Vor ein paar Tagen habe ich neue HG gekauft. Meine Akustikerin hat mir eine Versicherung für die HG vorgeschlagen.
Was meinen sie? Lohnt das sich? Kostet die Reparatur wirklich so hoch, dass die KK Kosten in voller Größe nicht übernehmen kann? Wer hat Erfahrungen damit?
MfG
Seit 1998 in Deutschland. Diagnose: Hochtonschwerhörigkeit, entstanden wahrscheinlich nach einer Kinderkrankheit im Kindesalter. Alleinerziehend. Zwei Kinder - normalhörend.
ob sich das lohnt hängt vom Hörgerät ab. Wenn Du Hg ohne Zuzahlung hast, muss die Akustiker das Hg reparieren, auch wenn sie selbst draufzahlt. Das ist durch die Reparaturpauschale abgedeckt. Wenn Du ein Hg mit Zuzahlung hast und das repariert werden muss, kann Die Akustikerin Dir die Differenz zu einer vergleichbearen Reparatur bei einem Kassen Hg in Rechnung stellen. (Ich selbst habe mich gegen eine derartige Versicherung entschieden). Die teuerste Hg-Reparatur, die bei mir mal nötig war, belief sich auf knapp über 400 Euronen bei einem schon recht betagten Gerät: Die Reparatur war von wirtschaftsprinzip her total unwirtschaftlich, damals hat die Kasse aber noch bezahlt, unsd so war für mich dann doch wirtschaftlich.
Die HG sind mit Zuzahlung und da die Zuzahlung ganz schön riesig für mich war, mache ich mir jetzt Sorgen. Da ich noch ein kleines Kind habe , das sich immer wieder auf der Suche nach Abendteuer befindet - habe ich Angst, dass mit meinen HG etwas passier.
Wenn die Reparatur so hoch sein kann, wie du schreibst, dann muss ich mich wahrscheinlich für die Versicherung entscheiden.
Seit 1998 in Deutschland. Diagnose: Hochtonschwerhörigkeit, entstanden wahrscheinlich nach einer Kinderkrankheit im Kindesalter. Alleinerziehend. Zwei Kinder - normalhörend.
Du solltest fragen ob Verlust und Schalenwechsel beim IdO mit versichert sind. Warum hsst Du kein HdO genommen? Die können mehr und sind billiger.
Gruß
andrea
Hallo Andrea!
HdO - bedeutet das Hinter dem Ohr? Mein Gerät ist hinter-dem-Ohr- Gerät. IdO passt mir nicht mehr - Höhlverlust ist zu stark fortgeschritten.
Seit 1998 in Deutschland. Diagnose: Hochtonschwerhörigkeit, entstanden wahrscheinlich nach einer Kinderkrankheit im Kindesalter. Alleinerziehend. Zwei Kinder - normalhörend.
gehört zwar nicht ganz hierher, aber da wir schon beim Thema sind:
sag mal gilt diese Regelung mit der Zuzahlung für Reparatur auch bei Kindern (sofern sie HG`s bekommen, die zuzahlungspflichtig sind?) Das wäre ja dann eine kostenträchtige Angelegenheit bei Kinder, denn wie schnell ist mal etwas kaputt. Wenn ja, meine ich gehört zu haben, daß die Versicherung nur ab einem Alter von 7 Jahren abgeschlossen werden kann.
Und was ist wenn Kinder dieses teurere zuzahlungspglichtige HG auch noch verlieren? Was würde dann die KK bei einem neuen Gerät zahlen? Oder gibts beim Verlust auch eine Möglichkeit der Versicherung? Nach einem Verlust dürfte die KK nicht so kulant sein...
Ich stehe nämlich gerade vor solch einer Frage. Einmalige Zuzahlung wäre ok, aber jede Reparatur? Und dann noch die Gefahr des Verlierens? Hmmmmm
Lieben Gruß Zoe
Zoe mit Tochter (normalhörend 06/2003 geboren) - die Sh wurde mit 3 Jahren bestätigt R: hochgradig sh, versorgt mit Naida V
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
ja auch bei Kindern ist es so, dass du Reparaturen dann prozentual (je nach Höhe der Zuzahlung für das HG) selbst tragen musst- es sei denn du findest eine Versicherung. Ja, und auch wenn das HG verloren geht zahlt die KK nur den Festbetrag für ein neues, sprich die Zuzahlung müsstest du auch dann selber tragen...
Die meisten Akustiker aber bieten HGs für Kinder ohne Zuzahlungen an. Ausnahmen gibt es dann, wenn ein Kind eine besonders schierig zu versorgende Hörkurve hat.
Für das Extra 311 muss man, hier zumindest, allerdings keine Zuzahlungen leisten! Anders sieht es natürlich beim Naida aus... daher sollte schon gründlich geprüft werden, ob es dann sein muss und ob man die Extras des Naidas tatsächlich braucht/ nutzt oder ob sie deaktiviert bleiben und damit rausgeschmissenes Geld wären!
das mit der versicherung muss ganz genau anschauen ichw ollte auch eine machen musste dann aber feststellen das die recht teuer sind. Ich wollte keine beim akustiker machen sondern einfach Privat eine. Den wenn du jedenmonat an die 100euro oder so für die versicherung bezahlen musst ist das au net gerade wenig.
Gruß Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Machst du dir Sorgen, das dein Kind mit den HGs etwas anstellt? In dem Fall ist doch die Haftpflicht für die Zahlung einer eventuell notwendigen Reparatur zuständig...
Ansonsten kann ich dir eine Versicherung nicht wirklich empfehlen. Natürlich kann ab und an mal etwas passieren, wo man in die Tasche greifen muss, aber meist ist es dann doch billiger, als wenn man monatlich in eine recht hohe Versicherung einzahlt.
Wir machen es so, das wir uns einfach jeden Monat eine gewisse Summe zurücklegen, die dann für Reparaturen, und Neuanschaffungen zur Verfügung steht. Ist billiger als eine Versicherung und man selbst hat somit mehr davon.
Aber vielleicht erhälst du ja ein passendes Angebot.
Viele Grüße Pam
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
Momo hat bzgl. Zuzahlung recht: Reparauren sind unkalkulierbar und wenn das Hg verloren geht, zahlt die Kasse natürlich nur den Festbetrag für ein neues Hg.
Die Haftpflicht zahlt im Übrigen nicht,wenn man eigene Sachen kaputt macht.
Die Haftpflicht bezahlt Dinge, die das Kind kaputt macht, aber nur, wenn diese Dinge nicht der Familie des Kindes gehören. Wenn du jetzt z.B. den Fernseher deiner Freundin kaputt machst, und diese nicht mit dir in einem Haushalt wohnt, dann schaltest du deine Haftpflicht ein. Wenn du oder dein Kind aber etwas kaputt machst, was zu deinem Haushalt gehört (also auch die Hörgeräte deines Kindes), dann zahlt die Haftpflicht nicht.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
Hallo,
also ich dachte, die privte Haftpflicht sei dazu da, Schäden, die einer dritten Person zugefüht wurden abzudecken. Also einen Schaden, den ich oder das Kind bei Dritten verursache. Und dann muß man auch noch höllisch aufpassen, daß das Kind mangels deliktfähigkeit mitversichert ist. Als meine Kleine 3 Jahre alt war, hat sie einen kleinen Kratzer mit einem Stock an einem fremden FZ verursacht. Die private Haftpflich hat nicht gezahlt, weil sie noch keine 7 Jahre alt war Verletzung meiner Aufsichtspflicht). Nun habe ich die Versicherung aufgestockt, damit sie als nicht deliktsfähige auch mitversichert ist. Also so war es bei uns. Aber ich kann mir kaum vorstellen, daß die Haftpflicht zahlt, wenn das Kind selbst das HG kaputt macht (das wäre ja dann kein Schaden eines Dritten). Es sei denn, ich sage als Mutter daß ich mich draufgesetzt habe und das Kind praktisch der Dritte, also Geschädigter ist - ob das geht? VN für die Ansprüche des Kindes, das selbst VN ist ??? Weiß das jemand?
Oder man findet jemanden außerhalb des Familienkreises, der eine Haftpflicht hat (der dann eben das HG kaputt gemacht hat). Das Kind wäre dann die dritte Person.
Gruß Zoe
Zoe mit Tochter (normalhörend 06/2003 geboren) - die Sh wurde mit 3 Jahren bestätigt R: hochgradig sh, versorgt mit Naida V
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
Òh Janina, hat sich gerade überschnitten. Ja so hatte ich es auch verstanden. d.h. ich als Mutter kann auch von der Haftpflicht-Seite nichts machen, wenn das Kind den Schaden verursacht hat, da die VN in EINEM Haushalt leben.
Gruß Zoe
Zoe mit Tochter (normalhörend 06/2003 geboren) - die Sh wurde mit 3 Jahren bestätigt R: hochgradig sh, versorgt mit Naida V
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
Ne Zoe, das funktioniert nicht. Mit der Haftpflicht kannst Du den Verlust/Beschädigung von Hg nicht absichern!!! Das Billigste ist vermutlich tatsächlich, selbst jeden Monat 50 oder 100 Euro beseite zu lagen als eine VErsicherung zu zahlen.
Also die Haftplicht zahlt keine HGs. Wir hatten den Fall im Kiga: ein anderes Kind hat (versehentlich) das HG eines anderen kaputt gemacht. Die Reparatur hat die Krankenkasse des Kindes gezahlt (das HG war phne Zuzahlung) und nicht die Haftpflicht des Verursachers! Also vorsichtig: nicht auf die Haftpflicht verlassen.
Im Übrigen sollte man versuchen das HG voll von der KK erstattet zu bekommen, wenn genau dieses HG einzig und allein einen schwierigen Hörverlust ausgleichen kann.
Hi Andrea,
nein ich dachte, wenn eben ein Dritter (Freundin) das HG kaputt gemacht hat und sie ihre (!) private Haftpflicht in Anspruch nimmt. So geht es sicher, aber das wäre ja der klassische Versicherungsbetrug. Nicht mein Ding:-(
Aber die meisten KV sind doch kulant, wenn etwas kaputt geht. Unsere Akustikerin meinte, sie erlebe einen Verlust häufig und keine KV hätte sich bisher beschwert. Das kann nur bei der einen oder anderen einen Papierkrieg verursachen, aber ersetzt hätten sie alle. Wir hatten den Fall des Verlustes nicht, nur Schäden, aber bisher wurde alles wunderbar und kostenlos repariert toi toi.
Gruß Zoe
Zoe mit Tochter (normalhörend 06/2003 geboren) - die Sh wurde mit 3 Jahren bestätigt R: hochgradig sh, versorgt mit Naida V
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
bei Verlust oder Beschädigung zahlt die Krankenkasse schon. Allerdings wird sie eben bei Verlust auch nur den Festbetrag ersetzten, sprich alles was du an Zuzahlungen hattest ist dein Problem! Gleiches gilt für Reparaturen. Hast du beim HG zugezahlt, musst du auch den entsprechenden prozentualen Anteil bei Reparaturen zuzahlen.
Bisher hattet ihr ja ein zuzhalungsfreies HG, da ist es klar dass alles kostenlos repariert wird!
Und nein die Haftpflicht des "gegnerischen" Kindes zahlt nichts!!!!! Da würde ich mich auf keinen Fall drauf verlassen.
Nehmt ihr aber das Extra 311, hättet ihr das Problem ja nicht, denn das gibt es ohne Zuzahlung! Da springt so oder so die KK dann zu 100% ein.