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HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 10:06
von TWD12
Hallo an Alle,

habe folgendes Problem: Bin wegen Schwerbehindertenausweis meines Sohnes vors Sozialgericht. Dann wurden wir zu einen gerichtlichen Gutachter bestellt. Dieses Gutachten habe ich jetzt vorliegen.

Folgendes wurde festgestellt:
Sprachaudiometrie:
links: 60dB=0% 80dB=90% 100 dB=100%
rechts: 60dB und 80dB=0% 100 dB=90%
daraus ergibt sich ein prozentualer Hörverlust von 70% rechts
und 30-50 % links

Nach 4-Frequenztabelle Röser:
rechts=92% links=68%

Sprachabstandsmessung:
Flüstersprache rechts=gar nicht links=0m
Umgangssprache rechts=0,5 m links=1,5 m
daraus ergibt ein prozentualer Hörverlust von 77% rechts
und 65 % links.

Stapediusreflex: beidseitig nicht auslösbar

Sprache: für Laien nahezu unverständlich, nur zwei bis drei-Wortsätze, audiogene Dyslalie, multiple Dyslalie mit Bildung von Ersatzlauten, deutlicher Sprachrückstand.

Als Ergebnis schlägt dieser Gutachter GDB 60 und "H" und "B" vor. Kann das mit den GDB 60 so stimmen? Ich könnte zwar ein Gegengutachten machen, müßte die Kosten selbst tragen und ich weiß auch keinen Gutachter außer unseren behandelden HNO-Arzt bzw. UNI-Klinik Arzt. Diese scheiden aber laut Schreiben aus.
Was soll ich denn jetzt machen?

Gruß Maria


Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 11:48
von andrea2002

Liebe Maria,

man sollte selbst nachrechnen. Maßgeblich für den GdB ist die 4-Frequenz-Tabelle von Rösner (Sprachaudiogramme spielen nur bei leichter Einschränkung eine Rolle). Um einen Hörverlust von 68% zu erreichen, muss die Hörkurve im Mittel bei plus minus 60 dB liegen und 60 dB ist eigentlich noch eine gute Hörkurve, wenn man das mal mit vielen anderen vergleicht. Da kann man mit Hg schon ein ausreichendes Gehör herstellen, um in die Lautsprache zu erlernen. Warum spricht Dein Sohn so furchtbar schlecht? Hat sich der gute Gutachter verrechnet (siehe auch FAQ), oder gibt es noch ein Problem, das nicht berücksichtigt wurde? Wenn Du magst kannst Du hier seine Hörkurve für die Werte 0.5, 1, 2 und 4 kHz getrennt für beide Ohren angeben.

Gegengutachten brauchst Du nicht, wenn der Gutachter sich verrechnet hast, kannst Du oder Dein Anwalt es dem Gericht auch selbst vorrechnen! Insgesamt ist das Gutachten doch rausgeschmissenes Geld. Die Anhaltspunkte geben doch klar und eindeutig vor, bei welchen Hörverlust es wieviel GdB gibt.

Gruß
Andrea

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 12:14
von Uli R.
Hallo,
Andrea hat ja schon geschrieben worauf es ankommt.
Andrea, aber bei einem Kind wird der GdB nicht nur nach dem reinen HV festgelegt. Ein Kind das Defizite in der Sprache hat bekommt entsprechend mehr Prozente.
Wenn die Hörkurve keine Ausreißer hat kann man mit HG bei diesem HV eigentlich noch viel erreichen.
Bitte setzt mal die Werte hier rein und dann kann man mehr sagen.
Uli

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 12:16
von TWD12
Hallo Andrea,

mein Problem ist folgendes: ZUm ersten wurde bei meinen Sohn die SH erst mit fast 6 Jahren diagnostisiert. Vorher wurde es als stur, unkooperativ, Paukenergüssen usw. abgetan. Erst bei pädaudiologischen Beratung vom Gesundheitsamt wurde das Problem erkannt. Eine Operation brachte nochmals Gehör-Verschlechterung. Darum ist die Sprache enorm schlecht.

Bei allen anderen Test's (HNO-Arzt, HNO-KLinik) kamen Werte mit 93-95% rechts und 78-82% links raus. Nach 4 Frequenz Methode berechnet. Wir brauchen auch die stärksten HG die es gibt. Also kann man davon ausgehen daß es nicht nur ein bischen ist. Mit HG schafft er rechts nur 60%und links 100% beim 65 dB Sprachtest im Freifeld. Rechts ist er fast taub.

Diesmal war es aber ein anderes Testverfahren beim Gutachter-Hörtest. Er mußte so lange den Knopf beim Hörtest gedrückt halten, bis er den Ton nicht mehr hört. Dadurch ist der Test natürlich 10-20 dB besser ausgefallen. Sonst drückt er immer wenn er den Ton ganz leise hört. Funktioniert super und die Werte sind bei HNO-Arzt, Akkustiker und HNO-Klinik sehr ähnlich - schwanken nur gering.
Außerdem hat er eine Knochenleitungskurve von z.B. 40-50dB rechts. Rechts hat er aber keinen Steigbügel mehr , also max. Schalleitungs-SH zusätzlich. Kommen also noch ca. 50 dB dazu. Ergibt sonst eben 90-100 dB diesmal aber "nur" 70-80 dB.

Mir geht es nur darum, daß ich nicht weiß wie der Richter entscheidet. Wird er dem vom Gericht bestellten Gutachter zustimmen oder nicht? Wenn ich die Merkzeichen bekomme (bis jetzt haben wir nur RF) dann sind mir die Prozente egal. Denn dann reicht mir der steuerliche Nachteilsausgleich.

Gruß Maria

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 13:14
von andrea2002
Liebe MAria,

die Knochenleitung ist in Eurem Fall unerkannt (er hat doch auch LL-Hg oder)? Ich wollte nicht das Hörproblem Deines Sohnes verharmlosen, Gott bewahre. Aber aus dem Gutachterzitaten geht aber eben hervor, dass Euer Sohn in der Theorie noch gut versorgbar sein müsste. Die späte Diagnose ist natürlich Sch*: Ich würde vor Gericht darauf hinweisen, dass alle Hörkurven von HNO, Akustiker und Kliniken 1.) übereinstimmend und 2.) schlechter als die vom Gutachter gemessen sind. Aßerdem hat der Gutachter nur einal gemessen und alle anderen haben zig-Mal gemessen. Ich würde versuchen, eine hochgradige Schwerhörigkeit (=prozentueler Hörverlust von 80%) verbunden mit schweren Sprachstörungen durchzubekommen, also das "volle Programm"

Gruß
Andrea

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 18:45
von Uli R.
Hallo Maria,
diese Messmethode halte ich für sehr unsicher und würde das auch begründen. Es ist doch klar, dass bei einem stark Schwerhörigen die vorher gehörten Töne noch nachklingen. Daraus ergibt sich dann das bessere Ergebnis.
Wenn die von dir angegebenen Werte (HV in %) stimmen, steht bei nachgewiesenen Sprachstörungen und vorliegender SH vor dem 7. LJ. 100% und GL zu.
Uli

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 18:55
von Barbara
Hallo, das ist wirklich eine Sauerei, dass beim Gutachter die Hörschwelle "anders herum" ermittelt wurde. Das die gehörten Töne nachklingen, da kann jeder SH ein Lied von singen. Das machen die wohl extra, damit sie nicht soviel GdB geben müssen!?

Kämpft auf jeden Fall um das volle Programm, es lohnt sich. Wenn Dein Sohn erst einmal 7 ist, wird es schwieriger!

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 1. Apr 2008, 19:33
von Momo
Uli R. hat geschrieben:Wenn die von dir angegebenen Werte (HV in %) stimmen, steht bei nachgewiesenen Sprachstörungen und vorliegender SH vor dem 7. LJ. 100% und GL zu.
Uli
Ergänzung: auch die Merkzeichen RF, H, G und B

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 2. Apr 2008, 07:41
von TWD12
Hallo an Alle,

danke für die Antworten. Mein Sohn ist aber leider schon 8 Jahre alt. Wenn ich das so begründe wie Ihr das sagt, brauche ich dann keinen zusätzlichen Gutachter? Kann ich das einfach schriftlich machen?

Denn der vom Gericht beauftragte Gutachter hat geschrieben, es ist kein weiteres Gutachten nötig. Dadurch müßte ich das Gutachten erstens selbst zahlen, zweitens darf es auch kein meinen Sohn behandelnder Arzt sein. Ich wüßte nicht wen ich da nehmen sollte. Am Schluß wird das Ergebnis genauso schlecht.

Gruß Maria

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 2. Apr 2008, 07:53
von TWD12
Hallo Andrea2002,

noch eine extra Antwort. Der Hörverlust im Gutachten ist viel besser gestestet als es eigentlich ist. Wir haben gerade HG-Neuanpassung mit ärztl. Verordnung, nach erwiesener Hörverschlechterung durch HNO-UNI-KLinik. Bei meinem Sohn wurde die HG-Auswahl schon eng, denn bei den tiefen Tönen hat er 80-100 dB, sonst 70-90 dB. Das rechte Ohr schafft mit HG nur 60 % Wortverständnis. Geht nicht mehr besser. Links gehen noch 100 %.

Wir haben nur richtige Power-HG probieren können (Widex P38, Siemens Artis SP, Phonak Naida, Siemens Cielo SP). Mit anderen normalen HG kann man den Hörverlust nicht mehr ausgleichen. Ich finde es unmöglich, daß keinem geglaubt wird - weder Akkustiker, HNO-Arzt, UNI-KLinik.

Gruß Maria

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 2. Apr 2008, 11:34
von andrea2002
Hallo,

es kommt darauf an, dass Du für den Richter verständlich erklärst, warum das Gutachten sch* ist. Z.B: habe ich noch nie gehört, das man einen Hörtest so macht, wie der Gutachter das offenbar gemacht hat. Zur Untermauerung würde ich möglichstviele Audiogramme von möglichst verschiedenen Leute beilagen und eine lange Tabelle schreiben, Datum, Untersucher: Alle haben das Gleiche gemessen und alle eine schlechtere Hörkruve als der Gutachter. Du kannst ruhig schreiben, die Hörkruve ist schlichtweg FALSCH, die Diagnose des SPrachtsandes dagegen RICHTIG. Dann rechnest Du mit Deiner Hörkurve, Hörverlust von beidseits mindestens 80% + Sprachstörungen, macht 100% G, B, H und GL. Zitiere dabei die Anhaltspunkte ruhig wortwörtlich, hat Ralph ja auch erfolgreich gemacht.

Gruß
Andrea

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 2. Apr 2008, 12:16
von TWD12
Hallo Andrea2002,

werde ich mal so zusammenstellen. Ich habe bei dem Gutachter gleich gesagt, was das mit diesem "neuen" Test soll, dieser erklärte mir daß seine MTA's die neuesten Schulungen hätten und das die einzige richtige Messung.
Sogar bei einer Untersuchung durch Amtsarzt vom Versorgungsamt (schon 1 Jahr her) wurde der Test wie immer gemacht. Und damals waren die Werte O.K. zu den anderen Messungen. Ich war bei dem Test dabei und die allerersten Ergebnisse waren ja so um die 30 dB weil er so lange gedrückt hatte. Dann wurde es ihm nochmal erklärt, aber er hat immer noch sehr lange gedrückt gehalten. Der Wert bei dem er anfing zu drücken war O.K. - aber er hat halt lange nicht losgelassen. Ich konnte das gut beobachten, da der Test mit roten Lichtpunkt unter dem Audiogrammblatt durchgeführt wurde. Der eigentliche Wert wurde dann mit Stift per Hand eingetragen.

Gruß Maria

Re: HNO-Gutachten

Verfasst: 2. Apr 2008, 13:04
von andrea2002
Liebe MAria,

dann würde ich auch diesen Hörtest in die Liste eintragen und als unabhängig gemacht besonders hervorheben! Richter sind ja normalerweise Leute wie Du und ich und wenn er x- Hörtest sieht, die alle gleich sind, und nur einen der anders ist, glaubt er ja hoffentlich auch, was jeder glauben würde. Auf die Testmethodik würde ich ga rnicht eingehen, das verwirrt den Richter. Schreib einfach: "Hörtest ist nicht zutreffend." Punktausvorbei. Nachweis: Ganz viele andere Hörkurven, u.a. Versorgungsamt XYZ. Dann ist die andere Seite erstmals wieder am Zuge.

Gruß
andrea