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Mein Sohn ist leichtschwerhörig

Verfasst: 26. Mär 2008, 15:24
von zweifachemami
Hallo

mein Sohn ist leichtschwerhörig, es kommt noch die BERA untersuchung um genau festzustellen woran es liegt, dass er schwerhörig ist, einen Kindergartenwechsel in den Hörgeschädigtenkindergarten hatte Erfolg. Jetzt ist meine Frage, wie kann ich einen Antrag auf Behindertenausweis stellen. Ich bin selbst gehörlos, dass hatte aber damals alles mein Vater gemacht als ich ein Kind war, jetzt will ich schauen ob wir auch Anspruch auf einen Behindertenausweis haben. Ab wieviel DB bekommt ein KIND ein Ausweis?

Läuft das über das Gesundheitsamt oder über wen läuft dies? Welche Materialien brauch ich da von Ärzten?

Ganz liebe Grüße

die bald zweifachmami ist ;)

Re: Mein Sohn ist leichtschwerhörig

Verfasst: 26. Mär 2008, 15:52
von zweifachemami
rechnet man nur die 4 Werte von 0.5, 1, 2, 3, 4 zusammen und teilt diese dann durch 4, dann kommt der Hörverlust raus? und diese komponente kann ich dann in der Tabelle nachschauen und da käme dann der Prozentsatz raus??

Re: Mein Sohn ist leichtschwerhörig

Verfasst: 26. Mär 2008, 16:09
von Norbert_S
Hallo Bald-Zweifach-Mami!

Den Ausweis bekommst du beim Versorgungsamt. Das ist, je nach Bundesland, eine Stelle vom Landratsamt oder vom Regierungspräsidium.
Auskünfte über die Adresse gibt dir dein Arzt, das Gesundheitsamt, die Stadt- oder Ortsverwaltung oder eben das Landratsamt.
Wenn du das Versorgungsamt formlos anschreibst, schicken die dir die erforderlichen Formulare. So läuft das.
Von Ärzten wirst du alles brauchen, was du nur bekommen kannst.
Bei Leichtschwerhörig kommen aber nur so wenig GdB ( = Grad der Behinderung)-Prozente zusammen, dass es mit einem Ausweis ziemlich eng werden könnte.

Gruß
Von

Norbert_S

P.S.: In diesem Forum gibt es aber viele Leute, die das genauer wissen.

Re: Mein Sohn ist leichtschwerhörig

Verfasst: 26. Mär 2008, 18:04
von zweifachemami
hab jetzt mal laut Tabelle ausgerechnet, zur Zeit hat er ein hörverlust von 40dB und 33dB, Prozent aus der Tabelle 36% bzw. 45% und 32% (wenn ich richtig gerechnet habe)

hinzu kommt aber, dass er mit Gebärdensprache deutlich spricht, ohne die Gebärdensprache versteht in fast keiner in der Lautsprache. Wäre ja dann auch ein Grund das dort vorzulegen, von der Frühförderung, Logopädischer Befund etc..

Re: Mein Sohn ist leichtschwerhörig

Verfasst: 28. Mär 2008, 19:53
von Kaja
Hallo,

nach 26.3 der Anhaltspunkte der ärztlichen Guachtertätigkeit zählt eine unverständliche Lautsprache zu den isolierten Entwicklungsstörungen und kann mit einem GdB bis zu 50 % bewertet werden. Liegen noch weitere Beeintächtigungen vor (z.B. Wahrnehmung, Motorik), zählt dies als globale Entwicklungsverzögerung mit einem GdB bis zu 100 %.

Wenn keine Kommunikation mit Fremden möglich ist, käme sogar das Merkzeichen "H" in Betracht.

Viele Grüße