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Schulärztliche Untersuchung wg. AO-SF - was wird da gemacht?
Verfasst: 19. Feb 2008, 11:59
von birgit j.
Hi,
nun haben wir es endlich geschafft, wir haben das Verfahren zur Feststellung des sonderpäd. Förderbedarf für unseren Sohn in die Wege geleitet. Jetzt müssen wir im April zum Gesundheitsamt. Dort soll eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Habt Ihr das schon gemacht, was wird da Untersucht? Ich werde auf jeden Fall alle bisherigen Hörtests und das Gutachten der Uni Klinik mitnehmen. Natürlich möchte ich mich und auch Sohnemann auf die Untersuchung vorbereiten, und daher bin ich sehr neugierig was dann dort gemacht wird.
lg aus dem schönen Rheinland
Birgit J.
Re: Schulärztliche Untersuchung wg. AO-SF - was wird da gemacht?
Verfasst: 19. Feb 2008, 14:52
von Nina M.
Zur Untersuchung kann ich leider nicht sagen, aber gut, dass das jetzt bei euch in die Gänge kommt!
War bei euch nicht auch irgendwie das Problem, dass die Schule sich so querstellt?
Gruß,
Nina
Re: Schulärztliche Untersuchung wg. AO-SF - was wird da gemacht?
Verfasst: 20. Feb 2008, 10:39
von birgit j.
Hallo Nina,
Nina Mo. hat geschrieben:War bei euch nicht auch irgendwie das Problem, dass die Schule sich so querstellt?
Das Problem hatten wir allerdings :harhar: . Aber nach vielen Gesprächen mit allen Lehrerinnen, der Einsicht von Seiten der Lehrerschaft, dass die Verhaltensauffälligkeiten in der Schule wahrscheinlich auf der SH beruhen, und einer sehr engagierten Dame des GU-Teams der SH-Schule in Köln, ist es uns nun kurz vor Ende der Frist gelungen das Verfahren einzuleiten. Vielleicht ist sich die Schulleitung aber auch bewußt geworden, welche Verantwortung sie mit dem Fördersiegel des Landes NRW "Schule mit individueller Förderung" trägt.
Wie sagt ein altes Sprichwort so schön: "Lieber spät als nie!"
Liebe Grüße von BM nach SU
Birgit J.
Re: Schulärztliche Untersuchung wg. AO-SF - was wird da gemacht?
Verfasst: 21. Feb 2008, 17:12
von Fibi
Hallo Birgit,
schön, dass es bei euch nun doch noch vorwärts geht!!!
Also die Untersuchung beim Schularzt ist ähnlich der U-untersuchungen. Nix aufregendes.
Für den sonderpädagogischen Förderbedarf wird bei uns ein GA über die Hö-schule erstellt. Sohnemann war grad am Montag und Dienstag dort zur Überprüfung. Ganz genau kann ich nicht berichten, da ich nicht dabei war und er nicht wirklich was erzählt.
Sie schauen auf die Motorik, das Sprechen, das Hören und Verstehen und den allg. Entwicklungsstand. Evt. kommt sie auch nochmal in den Kiga schauen. Auf jeden Fall will sie das Ergebnis noch mit mir besprechen (Oma hat ihn hingebracht und geholt, daher konnte sie es nicht gleich machen) bevor das GA verfasst wird. Das geht dann zum Schulamt und die entscheiden, wieviel Stunden Betreuung er von der Höschule bekommt. Das er eine RS besucht, darüber herrscht Einigkeit, dass hat sie schon gesagt.
Sie haben gebastlt, gemalt, gechrieben, gepuzzelt. Waren auf dem Trampolin und draußen auf dem Spielplatz. Mehr wurde mir leider nicht berichtet
Viel Glück!!!
LG Fibi
Re: Schulärztliche Untersuchung wg. AO-SF - was wird da gemacht?
Verfasst: 21. Feb 2008, 20:07
von birgit j.
Hallo Fibi,
die normale schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung haben wir schon seit längerem hinter uns, er ist ja bereits im 3. Schuljahr auf dieser Regelschule.
Ich denke auch, dass sie ihn einfach nochmal wie damals untersuchen werden. Bei ihm liegt ja eine eindeutige Diagnose vor und diese bestand auch bereits bei der Einschulung, und der damaligen ärztl. Untersuchung, folglich ist sie auch schon beim Schulamt dokumentiert. Damals hat die Schulärztin gar keinen Hörtest gemacht, als sie das
HG sah. Hoffe nicht, dass wir beim Gesundheitsamt ankommen, und dann noch nicht einmal ein vernünftiger Hörtest gemacht wird. Wenn die Damen und Herren dort so "fähig" sind wie die Arzthelferin bei unserem HNO kommt am Ende noch heraus, das Sohnemann doch super hören kann

und die Schulärztin zweifelt dann auch noch an der SH. Um dem vorzubeugen, werde ich aber unsere gesammelten Werke der Hörtests der letzten 5 Jahre und das GA (Gutachten) der Uni Klinik mitnehmen.
Bei uns schreiben die SH-Pädagogin, die unseren Sohn bereits kennt, und seine Klassenlehrerin gemeinsam das GA. Danach entscheidet dann das Schulamt, ob, wie und wo die sonderpäd. Förderung stattfinden wird. Wir haben auf dem Antrag vermerkt, dass wir eine weitere Regelbeschulung für unseren Sohn möchten. In dem GA wird wohl auch für eine weitere Regelbeschulung plädiert werden.
Vielen Dank für Deine guten Wünsche! Ich denke jetzt befinden wir uns auf einem guten und richtigen Weg.
lg
Birgit J.