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Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 09:32
von Dani2410
Hallo IhR LIEBEN

Heute kam der Ausweis 100 GdB, Merkzeichen G H Rf GI und H
Allerdings ist der Ausweis nicht schon wie beantragt ab Geburt 01/07 sondern erst ab 13.09.07 gültig.
Ist das schlimm ? Soll ich da noch mal Einsspruch einlegen ..?

Grüße Dani

Ps
die Kleine macht gute Fortschritte mit dem Ci, hat schon 3 Spulenkabel angefressen !! :lol:
Das ganze Kabelzeug ist schon gewöhnungsbedürftig ..aber egal ..sie reagiert wenn sich irgendwo was tut.

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 09:45
von Andrea Heiker
Hallo Dani,

es hat steuerliche Auswirkung. Und die ausirkungen sind je nachdem wieviel Steuern ihr zahlt.

gruß
andrea

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 09:55
von Dani2410
Hallo
Es war ja ab Geburt beantragt, aber das Datum was jetzt gültig ist
war der Eingang des Antrages beim VA.
Also dann doch lieber noch einmal Widerspruch einlegen.
Und wie sieht das mit der KFZ Steuer aus..geht das auch rückwirkend? bin schließlich das ganze Jahr von Arzt zu Arzt gefahren..
Danke

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 10:13
von Andrea Heiker
Ja es Alles geht rückwirkend ab Gültigkeit. Für die Fahrten solltet ihr ein Fahrtenbuch führen und als außergewöhnliche Belastung noch einmal extra absetzen. Der Freibetrag wird ja sowieso abgesetzt.

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 17:31
von Uli R.
Hallo,
bei der Gültigkeit zählt alleine das Jahr. Selbst wenn der SH-Ausweis erst am 31.12. d. J. zugesprochen wird zählt er für das ganze Jahr.
Nur den Zusatzurlaub gibt es anteilmäßig.
Uli


Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 18:56
von Dani2410
Hallo..
was denn für ein Zusatzurlaub ?
Bekommt man auch automatische Pflegegeld wenn der GdB 100 ist ?
Beim ersten Versuch wurde es abgelehnt.. und jetzt lese ich in Der schwerbehinderte Mensch - ihre Rechte ..bei Buchstaben H Gewährung von Pflegegeld..
Blöde von Kohle zu reden aber wir haben so viel zusätzlich an Ausgaben und Fahrten...
Gruß Dani

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 5. Feb 2008, 18:59
von Nina M.
Den Zusatzurlaub erhält man als Schwerbehinderter, wenn man selber arbeiten geht.

Das Pflegegeld hat mit dem Schwerbehindertenausweis meines Wissens nix zu tun und ist nicht GdB abhängig.
Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn ein erhöhter MEHRaufwand an Pflege vorliegt. Sprich, du also mit dem Kind wirklich ein deutliches MEHR an Pflege hast als bei einem normalen Kind.

Ich weiß nicht ob das bei einem schwerhörigen Kind durchzukriegen ist, aber aus meiner Sicht benötigt man für ein schwerhöriges Kind auch nicht unbedingt Pflegegeld (sofern keine weiteren Behinderungen vorliegen).

Gruß,
Nina

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 6. Feb 2008, 09:40
von Andrea Heiker
Hallo Dani,

einige wenige Eltern gehörloser Kinder bekommen Pfelgegeld. Ich würde es einfach probieren: Ich denke, das H erhöht ide Chancen. An dieser STelle außerdem der Hinweis, Alles was wegen der Behinderung Eurer Tochter Geld kostet ist steuerlich absetzbar, wenn man den in der Summe über den Pauschbetrag an zumutbaren Belastungen kommt. Daher also fahrtenbuch führen udn Quittungen schön aufheben. Damit ihr von vorneherein weniger Steuern zahlt, könnt ihr Euch auf der nächsten Lohnsteuerkarte den Freibetrag von 3700 (?) Euro wegen dem H eintragen lassen.

Gruß
andrea

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 6. Feb 2008, 10:06
von Kaja
Hallo Dani,

mit dem Merkzeichen "H" steht euch neben dem von Andrea angeführten Steuerfreibetrag nach § 33 b Absatz 3 Satz 3 EStG in Höhe von 3.700,00 ¤ auch der Pflegepauschbetrag nach § 33 b Absatz 6 EStG in Höhe von 924,00 ¤ zu. Außerdem können nach 33.4 EStR die notwendigen Fahrtkosten bis zu einem Betrag von 3.000 km x 0,30 ¤ = 900,00 ¤ ohne Nachweis und von 15.000 km x 0,30 ¤ = 4.500,00 ¤ mit Glaubhaftmachung (incl. Freizeit und Besuchsfahrten) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. All diese Beträge lassen sich vorab auf der Steuerkarte eintragen und erhöhen das Nettoeinkommen. Das geht auch noch für dieses Jahr.

Nach § 3 a KraftStG ist ein Fahrzeug kfz.-steuerfrei, SOLANGE es auf deine Tochter zugelassen ist. Dann darf das Fahrzeug aber nur für deine Tochter genutzt werden.

Nach § 15 SGB XI hast du für deine Tochter Anspruch auf Pflegegeld, wenn du einen Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten (davon 45 Minuten Grundpflege) pro Tag nachweisen kannst, wobei bei so kleinen Kindern noch Zeiten alterstypischen Pflegebedarfs abgezogen wird. Zum Pflegeaufwand zählt übrigens auch der Besuch bei Ärzten, Therapeuten und Akustikern.

Schau mal bei Pflegegeld unter

http://www.behinderte-kinder.de/

Da ist aufgelistet, was als Pflegeleistung gilt und wie hoch der durchschnittliche Pflegebedarf gesunder Kinder ist.

Viele Grüße

Re: Schwerbehindertenausweis ist da

Verfasst: 6. Feb 2008, 11:33
von Dani2410
Hallo..
Vielen Dank für die vielen Infos...danke danke danke