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Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 14:35
von Tigermami
Hallo,
sorry Leute, dass ich momentan so wenig präsent bin. Wir hatten na genze Weile keinen Internetzugang und dann bin ich einfach im Alltag versumpft und war abends zu KO für Foren, Chats und co...
Tja und jetzt melde ich mich gleich mit ner Frage wieder...
Wir haben heute die Unterlagen vom Versorungsamt zugeschickt bekommen.

Also vorab: Simon hat eine mittelgradie Schwerhörigkeit von 50db...allerdingst liegen seine eigendlichen Reaktionen bei 70-85db ohne Geräte (bei Musik 65dB) er ist auch entsprechend versorgt, also seine Geräte sind viel Lauter eingestellt als eigndlich laut Bera nötig. Er kommt mittlerweile gut zurecht und findet die Hgs auch nicht unangenehm.
Er braucht eine Brille bei einer Weitsichtigkeit mit +9 Dioptrin mit leichter Hornhautverkrümmung
Die Kinderärztin hat ihm eine phychomotorische Entwicklungsverzögerung diagnostiziert.
(wir vermuten auch Probleme in der Tiefenwahrnehmung....aber noch nicht abgeklärt.

Ich hatte G, B und H beantragt. Und rückwirkend ab Geburt. Er ist ja erst 8 Monate, es ist zimlich klar, das das angeboren ist.

Bekommen hat er GdB 70 und die Merkzeichen G,B und RF. Und Gültigkeit ab Antragszeitraum.

Ich finde das nicht angemessen und möchter Widerspruch einlegen.
Ich habe auf der Startseite die Ausführungen zum Behindertenausweis gelesen, die Ralf geschrieben hat. Besonders das mit den Mehrfachbehinderungen und der Kombination sehen-hören trifft ja auf uns zu. Das Kinder vor dem 7ten Lebensjahr höher eingestuft werden ab 80dB und automatisch H bekommen ist auch interessant. Simon hat laut Bera ja nicht so hohe Werte, aber laut des Arztes ist sein Höralter und seine Hörentwicklung ja noch nicht so weit, dass wir eben doch auf diese Werte kommen. Gibt es da irgendwelche Rechtlichen Grundlagen für die Einschätzungen von Ralf??? Ich habe den Eindruck, die beim Versorgungsamt entscheiden das nach Tagesform. kann ich mich auf irgendetwas berufen, das die höhere Berücksichtigung bei Mehrfachbeeinträchtigung aufführt?
Warum sollte uns kein H zustehen?
Im Bescheid steht, nach den Einschätzungen ist Simons Behinderung nicht so schwerwiegend, dass er dem genannten personen kreis zugeordnet werden könnte? Hilflos H sind Personen die infolge ihrer Behinderung für eine reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages (z.B. Waschen, Anund auskleiden, Nahrungsaufnahme) fremder Hilfe dauernd bedürfen.
Tabitha hat das aber bekommen (sie war allerdings schon 4 beim Antrag). Bekommen Babys kein H?

Wenn ihr Rat wisst, wäre ich dankbar.
LG
Tigermami


Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 15:03
von Andrea Heiker
Hallo Tigermami,

Eurer Fall ist schon schwierig. Von welcher Hörkurve ist das Versorgungsamt denn ausgegangen? Da solltest Du Akteneinsicht verlangen. Bei der Brille gehe ich davon aus, dass die Sehschwäche prinzipiell mit Brille zu 100% korrigierbar ist bzw. sich noch verbessern kann. Ein H allein aufgrund der Hörbehinderung gibt es dann, wenn Simon beidseitig einen Hörverlust von mindestens 80 % hat. Aber mit 50 dB bzw. 65 dB hat er das aber noch lange nicht.

Ich finde es generall etwas seltsam, dass Simon so starke Hg hat, wenn er ab ca. 50 oder meinetwegen auch 65 dB hören können soll.......

Gruß
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 15:14
von Tigermami
hi Andrea,
du bist wie immer schnell. Wie macht man den sowas mit Akteneinsicht? Wer so hoch weitsichtig ist kann meist auch nicht räumlich sehen, ob die Brille 100% ausgleicht weiß ich auch nicht, wie sollte man das testen? Außerdem nimmt Simon die ja auch noch oft ab..dann liegt sie irgendwo. Tabitha hat auf dem guten Auge 80% auf dem schlechten 40%. Sie ist momentan bei etwas über knapp 10 Dioptrin.

naja das H wäre nach der Erklärung des Versorungsamtes auch nicht gegeben, wenn Simon taub wäre, denn das hindert einen Menschen ja nicht daran sich an zu ziehen oder allein zu essen, oder? Ich verstehe das nicht ganz.
LG
Tigermami

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 15:28
von Andrea Heiker
Ich würde schreiben,

Gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein. Um eine WIderspruchsbegründung formulieren zu können, möchte ich Einsicht in die in Ihrer Akte vorliegenden Unterlagen nehmen, die zu einer falschen Bewertung des GdBs und der Merkzeichen geführt haben. Bitte senden Sie mir eine Kopie der Akte gegen Erstattung der Unkosten zu.

Doch H gibt es bei Taubheit bzw. an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, da hat Dir das VA eine nicht ganz vollständige MItteilung gegeben. Maßgeblich dafür für welche körperlichen Einschränkungen es welchen GdB bzw. Merkzeichen gibt, sind die gutachterlichen Anhaltspunkte. Zu dem Thema schau mal in die FAQ. In den Anhaltspunkten steht mit Sicherheit auch drin, was für die Augen maßgeblich sind.

Gruß
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 17:18
von rhae
Tigermami hat geschrieben:Gibt es da irgendwelche Rechtlichen Grundlagen für die Einschätzungen von Ralf???
Hmm ich glaube mit "Ralf" meinst Du wohl mich - aber die PDF-Datei in unseren FAQ zum Thema Schwerbehindertenausweis stammt fast gänzlich von Andrea. Ich habe aber in diesem Beitrag hier im Forum mal meine Kenntnisse aufgeschrieben. Dreh- und Angelpunkt des ganzen Themas sind die "Gutachterlichen Anhaltspunkte" im Juristen-Sprachgebrauch kurz "Anhaltspunkte" und die Grundlage ist ein brauchbarer Hörtest.

Wichtig ist vor allem der Status "an Taubheit grenzend schwerhörig", wenn der vorliegt bekommt das Kind GdB 100 und die Merkzeichen B,G,H,RF und GL, wenn er nicht vorliegt sondern "nur" hochgradige Schwerhörigkeit wird's komplizierter und die anderen Behinderungen können eingerechnet werden, auch das ist in den Anhaltspunkten beschrieben.

Viele Grüße Ralph :computer:


Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 17:34
von Tigermami
Hallo Ralph,

danke für die Antwort. Hm irgendwie verstehe ich es nicht. Wir haben eine Bera mit 50db und ein Freifeld mit Musik bei 65 db, alles andere zwischen 70 und 85dB die Reaktionen von Simon ohne Hgs passen zu letzterem. Selbst unser Berater von der Frühförderung versteht das nicht. Unser Arzt meint, das könne an einer zentralen Hörstörung liegen, also an Simons Verarbeitung.
Würde sowas auch anerkannt? Also ich meine den Tatbestand, eine Verarbeitungsstörung? Damit käme er auf 80dB...laut Anpassungsbericht liegt die momentane Verstärkung bei 40dB. Da man ja immer etwas die Halbe Stärke des Hörverlustes verstärkt könnte das passen, oder?
Ich habe am 26ten unseren nächsten Kontrolltermin im Münster, ich hoffe unser Arzt kann uns raten.
Ich werde erst mal Widerspruch einlegen und die Unterlagen einfordern. Wieviel Zeit habe ich denn danach für meine Begründung?

@Andrea...zu Beurteilung des Sehens habe ich bisher nichts gefunden. Das scheint noch schwieriger zu sein, als mit den Ohren.

LG Tigermami

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 17:54
von Andrea Heiker
Hallo Tigermami,

hab mal wegen Augen nachgeguckt, maßgeblich ist die korrigierte Sehschäfe also mit Brille. Da gibt es auch so eine schöne Tabelle. Guckt mal da (oben klicken): http://www.h-baer.de/anhalt-sehorgan.htm

Ich interpretiere mal die Tabelle so, dass 1,0 100% Ausgleich der Sehkraft mit Brille bedeutet. 0,4 wäre dann 40%. Wenn wie bei Deiner Tochter mit Brille auf 40% bzw. 80% korrigiert werden kann, würde das immerhin 10% GdB ausmachen. Aber vorsichtig! Verschiedene Behinderungen werden nicht einfach addiert, sondern da fängt dann der Ermessensspielraum an. Bei einer kombinierten Seh/Hörbehinderung würde ich persönlich im Widerspruch Addierung plus x verlangen, eben weil der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn ausgeglichen werden kann.

Das Problem bei Simon würde einerseits sein, dass eben auch Hörkurven gibt, die noch lange nicht für eine Taubheit grenzende Schwerhörigkeit reichen. und zweitens bei den Augen (zum Glück) nicht davon ausgegangen werden, dass die Behinderung von Dauer ist.

Du musst also im Widerspruch auf drei Punkte eingehen:
- Die schlechteste Hörkurve, die Du hast muss zu Grunde liegen
- Die korigierte Sehschärfe ist zu ermittel
- Eine kombinierte Sehhörbehinderung wiegt doppelt schwer, eben weil der eine Sinn nicht durch den anderen ersetzt werden kann.

Nur wenn Du schaffst, alle drei Punkte durchzusetzen bekommt Simon mehr.

Ich will nicht verhehlen, dass ich bei Deinem ersten Posting dachte, für 50 dB und kleinere Augenproblemchen (die sich auch noch abmildern werden) ist Simon mit dem gewährten GdB und den Merkzeichen eigentlich noch gut bedient. Und so denkt wahrscheinlich auch mal ein Sachbearbeiter.

Gruß
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 17:55
von Uli R.
Hallo,
der Hörschaden ist eigentlich so gut und einwandfrei zu bewerte wie keine andere Behinderung.
Nur leider kennen sich die Sachbearbeiter beim VA bnicht so gut aus.
Ohne aussagekräftiges Audiogramm kann man zur SH erst mal hier nichts sagen.
Zum H: Wenn der Sachbearbeiter richtig bewertet gibt es das H erst später. Wann kann ich nicht sagen. Grund: Jedes Baby ist auf Hilfe angewiesen!!!!
Darum bekommen Eltern schwer behinderter Babys beispielsweise auch keine Pflegestufe!!!!!
Uli


Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 18:40
von Elsa
Hallo,

zu deiner Frage:

Ich habe am 26ten unseren nächsten Kontrolltermin im Münster, ich hoffe unser Arzt kann uns raten.
Ich werde erst mal Widerspruch einlegen und die Unterlagen einfordern. Wieviel Zeit habe ich denn danach für meine Begründung?


Wir haben formlos Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten, die Akten wurden zur Stadtverwaltung geschickt, dort durften wir sie kopieren.
Das VA hatte uns ca. 4 Wochen nach dem formlosen Widerspruch einen genauen Termin geschrieben, sonst würde nach Aktenlage entschieden ... Du hast also etwas Zeit, wenn du erst einmal formlos Widerspruch einreichst.

Gruß
Elsa

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 18:44
von Birgit
Hurra, ich kann ausnahmsweise mal antworten!

also, das meiste wurde schon egschrieben. Aber: Es gibt, wie Andrea schon gesagt hat jakeine Addierung; allerdings potenzieren sich kombinierte Seh- und Hörbehinderungen!!! Schwierig ist die Berechnung dennoch, denn Simon kann leider noch nicht sagen, was er sieht/hört. Sicherlich hätte er, wenn er denn erwachsen wäre (und genau davon muss das Versorgungsamt ausgehen wenn es um die Merkzeichen für H, G, aG, B geht) eindeutige Probleme in der Orientierungsfähigkeit; dies würde zum H führen und außerdem natürlich den GdB deutlich erhöhen. Ich würde auf jeden Fall auch seine Geschwister in die Argumentation mit einbeziehen, denn da alle stark weitsichtig sind ist davon auszugehen, dass dies auch bei Simon so bleiben wird. (Normalerweise wird mit zunehmendem Alter eine Weitsichtigkeit durch das Wachstum des Augapfels besser, aber dass es normal wird, dafür sind die dpt doch zu hoch).
Das problem ist, dass die Kombibehinderung seh-hörgeschädigt nicht so wirklich in den Anhaltspunkten vorkommen. Außerdem muss auch berücksichtigt werden, wenn manche Dinge noch nicht getestet werden können, weil simon zu klein ist.
Im Widerspruch schreibst Du natürlich auch nochmals, dass Du die Behinderung ab der geburt anerkennen lassen willst!!!! (bringt zwar zunächst nur ein bischen was für die Steuer, aber schaden kann es nix!!)
Wenn Du den Widerspruch geschrieben hast, dann hast Du für die Begründung alle Zeit der Welt. Wenn es denen zu langsam geht dann melden die sich!
tschüss

PS:
Uli: Zum H: Wenn der Sachbearbeiter richtig bewertet gibt es das H erst später. Wann kann ich nicht sagen.
Grund: Jedes Baby ist auf Hilfe angewiesen!
Darum bekommen Eltern schwer behinderter Babys beispielsweise auch keine Pflegestufe!
Das ist FALSCH! 1. müssen Kinder bewertet werden als wären sie erwachsen mit der gleichen Behinderung und 2.
gibt es selbstverständlich auch Pflegestufen; allerdings werden die Kinder mit gleichaltrigen Kindern
verglichen und de Zeiten, die man für diese nichtbehinderten Kinder benötigt werden von den für das behinderte
Kind notwendigen zeiten abgezogen. So wird dann die Pflegestufe errechnet. Aber es zählen dazu zum beispiel
auch Wartezeiten in der Krankengymnastik, beim Arzt etc., denn die hätte man mit einem nichtbehinderten Kind
nämlich NICHT!!

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 19:33
von Andy
Hallo zusammen :)
Ich habe auf der Startseite die Ausführungen zum Behindertenausweis gelesen, die Ralf geschrieben hat. Besonders das mit den Mehrfachbehinderungen und der Kombination sehen-hören
da ich ebenfalls davon betroffen und einen Verschlechterungsantrag an das Versorgungsamt stellen möchte interessiert mich das natürlich. Leider finde ich diese Ausführungen nicht. Was ist mit "Startseite gemeint? 8-) Kann mir jemand einen Tipp geben oder Link setzen? :) :) .... wäre echt nett!

Herzl. Gruß
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 19:40
von rhae
Hallo Andy,

na Startseite ist halt http://www.schwerhoerigenforum.de und dort stehen am rechten Rand die wichtigsten Links aus unserer FAQ und so auch der Link zum Schwerbehindertenausweis.

Viele Grüße Ralph :computer:

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 19:51
von Andy
Hallo Ralph,

sorry bin wirklich 'ne blinde Eule 8-) und mein Tinnitus macht mich langsam immer begriffsstutziger :blush:

Danke :) :)

LG
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 21:43
von Uli R.
Hallo Birgit,
ich habe nicht von Kindern gesprochen sondern von Babys.
Das was ich geschrieben habe stimmt. In der vergangenen Woche habe ich ein Auffrischungsseminar für VdK-Berater gemacht und da kam gerade dieses Thema.
In besonderen sehr seltenen Ausnahmefällen gibt es das, aber das ist sehr schwer zu bekommen.
Uli

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 21:56
von Tigermami
Hallo Uli,

dann frage ich mich natürlich warum das Versorgungamt das dann nicht genauer erklärt. Bei meiner Tochter wurde un das H damals sofort zuerkannt, aber wir hattenda auch schon einen Antrag auf Pflegegeld gestellt und später auch bewilligt bekommen. Sie war damals vier.
Tabitha hat 60db, weitsichtig bei 11,5 Dioptin (mittlerweile schwach weniger 10,75) und hat eine Phychomotorische Entwicklungsstörung (was da der Unterschid sein soll zur Verzögerung weiß ich nicht so genau) Also fast genauso wie Simon. Ich wäre ja auch einverstanden wenn sie 70 dB und H und ab Geburt anerkannt hätten. Unser Arzt sagte mir damals sogar dass er erwarten würde, dass sie Simon zunächst bei 100% einstufen, was sich im Laufe der Zeit dann runterstufen würde.
mal sehen was das bringen wird.
LG
Tigermami

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 13. Nov 2007, 22:16
von Tigermami
Hi an Andrea,

so kleine Sehproblemchen kann man das bei Simon nicht nennen. Er ist jetzt schon im Greifen und fixieren altersmäßig zurück so etwa auf dem Niveu eines vier Monate alten Kindes. Er hat ohne die Brille immer extrem kleine Pupillen und reißt die Augen so extrem auf, das man das Weiße über der Iris sieht. Das er sich überhaupt visuell so angestrengt hat, führe ich daruf zurück, dass er eben auch nichts hören konnte, da drehte er sich nach jeder Bewegung um. Das die Sehstärke wirklich erheblich besser werden wird, ist gar nicht mal so stark an zu nehmen, mein Mann der das vererbt hat hat bis heute +8...die Augenärzte haben uns schon gesagt das wir da nicht all zu viel erwarten sollen. Wir können dankbar sein, wenn Simon nicht auch noch zu schielen beginnt, eigentlich war die Othopistin überrascht, das er es noch nicht tut. mit der Tabelle kann ich wenig anfangen, weil sie ja bei Verlust eines Auges greift, wenn ich es richtig verstanden habe. Und ich hab ja auch keine Werte von Simon mit Brille.
LG Tigermami

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 14. Nov 2007, 10:23
von Fibi
Hallo zusammen,

was ist nicht so ganz verstehe, wieso ihr das B bekommen habt, das H aber nicht ? Soweit ich weiss, und so argumentiert auch unser Versorgungsamt, bekommt man ohne H kein B???? Uns würde das B nämlich schon reichen ;) .

Kann dazu jemadn was sagen?

LG Fibi

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 14. Nov 2007, 10:30
von Andrea Heiker
Hallo liebe Tigermami,

ich wollte auf gar keinen Fall Eure Probleme unterspielen, sondern nur einen Fingerzeig geben, wie Sachbearbeiter die Sache sehen.

Nein, die Tabelle greift nicht nur bei Verlust eines Auges. In dem Link den ich gegeben habe, ist ganz oben ein weiterer Link, wo man die Tabelle mit den Sehschärfen als Word oder PDF-File anklicken kann. Guck noch mal nach.

Hmm, mir scheint ein Hauptproblem zu sein, dass Du weder für Augen noch für Ohren endgültige Diagnosen da sind.

Das was Du oben beschrieben hast, würde ich auch in die Begründung reinschreiben. (Probleme mit en Greifen etc.) Evtl. kann man anstelle Diagnosen von Simon Diagnosen von Tabitha als Vergleich heranziehen. Ich nehme mal an, dass Tabithe sich mit 8 Monaten ähnlich verhalten hat wie Simon?

Gruß
Andrea

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 14. Nov 2007, 10:57
von Uli R.
Hallo Tigermami,
mit 4 war es ja kein Baby mehr.
Warum das VA mal so und mal so entscheidet? Großzügigkeit?? Eher Unkenntnis!!???
Ich habe mit diesem Hinweis, ohne jegliche Wertung, nur bekannt gemacht wie es nach Vorschrift ist.
Uli

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 14. Nov 2007, 20:35
von Momo
Fibi hat geschrieben:Hallo zusammen,

was ist nicht so ganz verstehe, wieso ihr das B bekommen habt, das H aber nicht ? Soweit ich weiss, und so argumentiert auch unser Versorgungsamt, bekommt man ohne H kein B???? Uns würde das B nämlich schon reichen ;) .

Kann dazu jemadn was sagen?

LG Fibi
Also hier wurde argumetiert kein B ohne G.....
Da macht auch jeder was er will, oder?

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 15. Nov 2007, 20:37
von Kaja
Hallo Fibi,
Fibi hat geschrieben:was ist nicht so ganz verstehe, wieso ihr das B bekommen habt, das H aber nicht ? Soweit ich weiss, und so argumentiert auch unser Versorgungsamt, bekommt man ohne H kein B???? Uns würde das B nämlich schon reichen ;) .

Kann dazu jemadn was sagen?
der relevanten Norm des § 146 Absatz 2 SGB IX ist dieser Zusammenhang noch nicht zu entnehmen:

"Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind."

Herauslesen könnte man dies eher aus § 145 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX. Der verweist indirekt auf § 145 Absatz 1 SGB IX (" Das Gleiche gilt..."). Darin ist sind Nachteilausgleiche für Menschen, die "infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos ... sind,...". Das dürfte aber meiner Ansicht nach kein zwingender Grund für eine Ablehnung des "B" ohne "G" (oder "aG") oder "H" sein. Man könnte auch gut die andere Ansicht vertreten.

Das Gericht wird aber den Grundsatz aus den "Anhaltspunkten ..." genommen haben:

"Nr. 32 Notwendigkeit ständiger Begleitung:

(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind."

Jedoch stellen die Anhaltspunkte "keine Rechtsnormen dar, da sie weder vom Gesetzgeber noch von einer durch den Gesetzgeber ermächtigten Stelle erlassen sind. Auch handelt es sich bei ihnen um keine allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundes."

Danach denke ich, dass mit einer guten Argumentation in Ausnahmefällen vom Grundsatz "B" nicht ohne "G" oder "H" auch abgewichen werden könnte.

Viele Grüße

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 16. Nov 2007, 08:09
von Fibi
Hallo liebe Kaja,

schön mal wieder von dir zu lesen ;) .

Wir haben ja gerade unsere Klage laufen und ich glaube, so ähnlich habe ich da auch argumentiert. Müsste mal genau nachlesen, da schon eine Weile her. Bin mal gespannt, wann es endlich zu einer Entscheidung kommt. Letzte Woche haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen (mal wieder :-(, mit der Stellungsnahme des LVamtes wo sinngemäß drinsteht, dass sie die Defizite ja anerkennen aber trotzdem die Klage als unbegründet abweisen lassen wollen. Da frag ich mich doch, diese Aussage ist ja schon in sich ein Widerspruch :boggle:.

Verständnis für das B nur mit H habe ich sowieso nicht. Es gibt ja soviel verschieden gelagerte Fälle!

Ich hoffe nur, wir haben einen Richter, der sein Handwerk versteht und sich die Akte gründlich durchliest!

LG Fibi

P.S. Seit ihr in der Schulfrage weiter?

Re: Hallo...mal ne Frage zum GdB...

Verfasst: 20. Nov 2007, 17:02
von Kaja
Hallo Fibi,
Fibi hat geschrieben:Letzte Woche haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen (mal wieder :-(, mit der Stellungsnahme des LVamtes wo sinngemäß drinsteht, dass sie die Defizite ja anerkennen aber trotzdem die Klage als unbegründet abweisen lassen wollen. Da frag ich mich doch, diese Aussage ist ja schon in sich ein Widerspruch
Aus der Sicht des Amtes wollen sie wohl deutlich machen, dass dein Sohn schon gesundheitlich beeinträchtigt ist, aber sie keine Veranlassung sehen, einen höheren GdB + Merkzeichen zu gewähren. Und wenn sie keinen Antrag auf Klageabweisung stellen, müssten sie ja den Anspruch anerkennen. Das wollen sie ja nun auch nicht.
Fibi hat geschrieben:Ich hoffe nur, wir haben einen Richter, der sein Handwerk versteht und sich die Akte gründlich durchliest!
Das wünsche ich dir auch. Die Sache zieht sich ja nun schon eine ganze Weile hin. Ich drücke dir die Daumen, dass es bald zu einer für euch positiven Entscheidung kommt.
Fibi hat geschrieben:P.S. Seit ihr in der Schulfrage weiter?
Eher im negativen Sinne: zwei weitere Schulen haben nun definitiv abgelehnt, unser Kind zu beschulen. Die katholische hat immer mehr Bewerber als Plätze. Da müssen sie sich ein "Kind mit sonderpäd. Förderbedarf nicht antun". Die staatliche Montess.-Schule hat nur fünf Integrationsplätze, aber schon elf Bewerber mit günstigerer Wohnortnähe - da sind wir chancenlos.

Bleiben noch zwei Schulen oder ein Umzug. Noch ist bis zur Einschulung ja noch etwas Zeit.

Viele Grüße