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Wo steht das ...
Verfasst: 28. Jul 2007, 23:56
von PetraAnett
Hallo,
es ist doch so, dass Kinder, die laut der Tabelle nach Rösner als Summe der 4 Frequenzen 80% erreichen und noch nicht das 7.Lj vollendet haben ein GdB von 100% zusteht, sowie die Merkzeiche H, B, G RF und Gl.
Kann mir jemand verraten wo ich das genau finde, damit man es zitieren kann (mit Quellenangabe) auf den Internetseiten auf denen ich Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit gefunden habe, war es irgendwie nicht zu finden, oder ich habe es überlesen?
Danke
LG
PetraAnett
Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 06:15
von rhae
Hallo PetraAnett,
das steht in den Anhaltspunkten Kapitel 26.5 (Berechnung des GdB bei Hörschäden) und den Kapiteln 22, 30 und 33 für die Merkzeichen. Wir sind auch gerade am Klagen vor dem Sozialgericht, daher bin ich mit dem Thema etwas vertraut. Etwas ausführlicher vorgestellt und begründet hatte ich es Anfang des Jahres auch schonmal in dieser Diskussion:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=1711
und in der FAQ hat Andrea das Thema auch behandelt:
Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu? (pdf 236kB)
Viele Grüße Ralph

Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 08:11
von PetraAnett
Hallo,
danke Ralph.
Wie weit siet ihr mit euerer Klage?
Habt ihr einen Anwalt oder schafft ihr es so?
Unser Sohn ist wohl ein "Grenzfall" - er ist nur etwas über 80% nach dier 4 Frequenzentabelle - allerdings hat man den Eindruck es verschlechtert sich scheichend.
Da wirrelativ spät ernst genommen wurden, wurde Die Schwerhörigkeit auch spät festgestellt und wir benötigen noc hviel Atem für die Förderung. Da erhalten wir auch nichtalle Infos. Habe aber durch das forum schon viel Hilfe.
Deshlab auch mal DANKESCHÖN
LG
PetraAnett
Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 14:20
von rhae
Hallo PetraAnett,
ja wir haben einen Anwalt für Sozialrecht genommen, aber ich bin mir nicht so sicher ob ich es das nächste Mal nicht lieber allein durchziehen sollte. Unser Anwalt uns rechtlich noch so gut wie gar nicht beraten (dafür bin ich ja inzwischen gut belesen), aber dafür kennt er sich gut in den Abläufen des Verfahrens aus.
Letzte Woche haben wir das Vergleichsangebot abgelehnt, das uns gemacht wurde. Das Versorgungsamt wollte einen GdB von 80 geben und die Merkzeichen H, B, G und 3/4 der entstandenen Kosten bezahlen. Ich finde das einen Widerspruch in sich, also entweder GdB 100 und die Merkzeichen oder GdB unter 100 und keine Merkzeichen, naja das erkläre ich den Leuten dann halt vor Gericht
Wichtig ist vor allem der Status "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" - dafür muss das bessere Ohr mindestens einen Hörverlust von 80% haben und das ganze muss vor dem 7. Lebensjahr passiert sein, dann steht einem das "volle Programm" zu ...
Viele Grüße Ralph

Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 18:16
von PetraAnett
Hallo Ralph
ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, dass eure Tochter auf beiden Seiten über 80% hat - und dann kommt das VA doch mit solchen eigenartigen Angeboten von wegen GdB80 und Merkzeichen ...???
Bei unserem Sohn hat sich das bisher bessere Ohr "leicht" verschlechtert, da hat er laut dem letzem Audiogramm 86% zwischendurch war es mal viel schlechter, bei dem Wert hat es sich jetzt "eingepegelt" Er konzentriert sich auch sehr auf das z.Z: noch bessere Ohr ... na mal sehen was das bei uns noch wird...
LG
PetraAnett
Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 18:21
von Uli R.
Hallo,
Anhaltspunkte 26.5 Hör und Gleichgerwichtsorgan.
Auszug: Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Sh mit Sprachstörungen ( man beachte, dass hier "oder" und nicht" und" steht und es keine schweren Sprachstörungen sein müssen)
(angeboren oder bis zum 7. Lj. erworben (wg. der schweren Störung des Spracherwerbs)
GdB 100% (in der Regel lebenslang)
später erworben (im 8. bis 18. Lj.) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) GdB 100
Sonst je nach Sprachstörung (80 bis 90% GdB.
Uli
Re: Wo steht das ...
Verfasst: 29. Jul 2007, 19:11
von rhae
Jaja in den Anhaltspunkten ist das sehr genau beschrieben und es gibt da in unserem Fall auch keinerlei Raum für individuelle Auslegungen der Gutachter oder Sachbearbeiter. Mittlerweile glaube ich, dass bei uns die maximal mögliche Inkompetenz der Sachbearbeiter zusammen gekommen ist. Das Versorgungsamt hatte ein Gutachten von einem Heidelberger Professor eingeholt (und uns als Kopie geschickt) und der hat geschrieben (Zitat): "Auf HNO-ärztlichem Fachgebiet besteht ein Grad der Behinderung von 80%" - und keine weitere Erklärung wie er auf die 80 gekommen ist (das % ist sowieso falsch) :x
Dann hat er noch begründet, warum die Merkzeichen B, G und H nicht mehr gegeben werden brauchen, Zitat: "Behinderungen die sich auf die Gehfähigkeit auswirken liegen bei der Klägerin nicht vor. Wegstrecken im Ortsverkehr können ohne erhebliche Schwierigkeiten zu Fuß zurückgelegt werden" - und so weiter ... :x
Oh Herr schmeiss Hirn vom Himmel - und da soll man noch Achtung vor Professoren haben? Wenn die ganze Sache vorbei ist, kommt das alles ins Netz (mit geschwärzten Namen natürlich). Ich kenne inzwischen auch Kinder aus unserem Raum, die einen GdB von 50 haben und mit
CI versorgt sind!
Viele Grüße Ralph