Seite 1 von 1
Klage Sozialgericht
Verfasst: 11. Jun 2007, 13:44
von Sonny
Hallo unsere Klage vor dem Sozialgericht ist angenommen worden !Nun meine frage aus der Vorladung ist nicht ersichtlich ob Wiebke auch mit zu diesem Termin muß,weil der ist nur an mich gerichtet das mein persönliches erscheinen angeordnent ist zur eröterung der Sachlage (?????)
Kann mir da einer helfen ?oder ist es selbsverständlich das sie mit muss
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 11. Jun 2007, 13:54
von Momo
Hallo
ich würde sagen nein, denn da wird sicher eher nach Aktenlage und Berichten beider Seiten entschieden, aber ich würde sicherheitshalber dort anrufen...
Viel Erfolg!
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 11. Jun 2007, 21:49
von Kaja
Hallo Sonny,
ich nehme an, dass ihr zum Termin von einem Rechtsanwalt vertreten seid. Damit ist grundsätzlich gesichert, dass ihr als Kläger als anwesend anzusehen seid. Wenn der Vorsitzende über die rechtlichen Fragen hinaus noch Aufklärung darüber braucht, wie es tatsächlich in der Realität aussieht (Erörterung der Sachlage) KANN er nach § 111 Absatz 1 SGG das persönliche Erscheinen eines Beteiligten (also auch des Klägers) zur mündlichen Verhandlung anordnen. Wichtig ist, dass du schaust, ob das persönliche Erscheinen der Klägerin (dann möchte der Richter deine Tochter sehen) oder der gesetzlichen Vertreterin (also möchte, dass er sich mit dir unterhalten kann) angeordnet hat. Im zweiten Fall wäre das Erscheinen Wiebkes entbehrlich. Die genaue Vorgehensweise beim Termin solltest du aber unbedingt mit deinem Anwalt besprechen.
Viele Grüße
Kaja
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 12. Jun 2007, 09:11
von Andrea Heiker
Wobei es aber vielleicht hilfreich ist, wenn die Richter Wiebke auch kennen lernen.
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 12. Jun 2007, 15:36
von Kaja
Hallo Andrea,
ich weiß nicht, ob das wirklich so eine gute Idee ist. Die Atmosphäre in einem Gerichtssaal ist alles andere als kindgerecht. Ich habe immer versucht, das meinen Kindern zu ersparen. Außerdem wird der Richter kaum die wirkliche Wiebke kennenlernen. Entweder sie ist durch die Situation völlig eingeschüchtert oder überdreht. Beides kann schlimmstenfalls zur Klageabweisung führen.
Wenn Sonny wirklich zur Erörterung der Sachlage herangezogen werden soll, brauchst sie einen klaren Kopf und kann sich nicht nebenbei um ein sich bestenfalls langweilendes Kind kümmern. Und es ist nicht nur in Filmen so, dass eine sorgfältig zurechtgelegte Anwaltsstrategie durch einige unüberlegte Mandantenworte zerstört wird.
Ich denke, Sonny sollte unbedingt mit dem Anwalt besprechen, ob eine Mitnahme von Wiebke wirklich sinnvoll ist. In diesem Fall sollte aberzusätzlich jemand zum Termin mitkommen, der sich dann um Wiebke kümmern kann.
Viele Grüße
Kaja
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 13. Jun 2007, 00:32
von Birgit
Also wir waren ja bisher 3x wegen Claudia vor dem Sozialgericht und sie musste nie dabei sein. Es sind da auch keine ewig langen Termine sondern es geht da recht zügig zur Sache. ich würde anrufen und gut. Wir hatten übrigens keinen Rechtsanwalt, wurden aber sehr gut von der richterin und sogar vom Anwalt der gegnerischen Seite (2x Versorgungsamt, 1x Krankenkasse ) beraten.

Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 13. Jun 2007, 12:22
von Uli R.
Hallo,
das ist mit Sicherheit keine Verhandlung sondern eine Anhörung.
Uli
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 13. Jun 2007, 23:14
von Kaja
Hallo
Uli, woraus schließt du das? Bisher dachte ich immer, die mündliche Verhandlung sei der Ort zur Erörterung der Sach- und Rechtslage (§ 112 Absatz 2 Satz 2 SGG).
Birgit, es ist richtig, dass du darauf hinweist, dass Verhandlungen vor dem Sozialgericht völlig unkompliziert ablaufen können. Keinesfalls wollte ich Sonny verunsichern. Aber ich habe eben auch Verhandlungen erlebt, in denen von einer helfenden Hand des Vorsitzenden oder gar der Gegenseite nichts zu spüren war und ich richtig froh war, dass ich das eigentlich angeordnete persönliche Erscheinen des Kindes vorher abbiegen konnte. Außerdem tut es dem Selbstbewusstsein eines Kindes nicht wirklich gut, wenn die eigene Mutter fremden Menschen detailliert darüber berichtet, was das Kind eben nicht kann.
Viele Grüße
Kaja
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 13. Jun 2007, 23:20
von Sonny
Hallo ihr lieben danke für die Antworten keine Angst Kaja du hast mich nicht verunsichert !!!
Wiebke muß nicht dabei sein (Gott sei dank ) Denke sie hätte sich sehr geschämt wenn ich in ihrem Beisein ebend das erzählen muß was sie alles noch nicht Kann !! Sie hat eh schon ein geringes Selbstbewusst sein und ist schnell entmutigt :tired:
Gruß Sonja
[size=small]
[Editiert von Sonny am: Mittwoch, Juni 13, 2007 @ 22:20][/size]
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 14. Jun 2007, 08:19
von Uli R.
Hallo Katja,
das ist nur eine Vermutung.
In der Regel wird erst mal eine Anhörung durchgeführt.
Man kann aber der Vorladung entnehmen ob es Anhörung oder Verhandlung ist.
Uli
Re: Klage Sozialgericht
Verfasst: 26. Jun 2007, 22:25
von Sonny
Hallo ULI .R auf dem Brief steht : Termin zur Eröterung des Sachverhalts ! Sorry für die späte Antwort
