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GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 12:44
von PetraAnett
Hallo,
wir hatten den SBA jetzt bis zur Geburt rückdatieren lassen und das ist nun auch geschehen.
Jetzt bin ich etwas irritiert, den er ist auch gleich verlängert worden bis 2009. Unser Sohn hat nach wie vor 50%GdB.
Wir hatten aber gedacht, er bekommt mehr, wollten das auch ändern lassen, und nur den nächsten Kontrollhörtest abwarten, jetzt ist es doch nur 50%.

LG und Danke für euer Meinungen
PetraAnett

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 13:22
von Andrea Heiker
Hallo Petra,

m.E. gibt es nichts für die Augen, da die Hoffnung besteht, dass die Beeinträchtigung sich entweder noch bessern wird, aber durch eine andere Brille doch vollständig ausgeglichen werden kann, wenn sich doch nichts bessert.

Rechts ist euer Junge im gutachterlichen Sinne taub, da gibt es keine Diskussion, links ist die Hörkurve von April noch einen winzigen Tick zu gut, wenn man diese Hörkurve streng auslegt hat er einen Hörverlust von 76% und erst ab 80% würde es eine Stufe höher gehen. Wenn man die Hörverlust von Mai da zu grunde legt, dann wäre Euer Sohn beidseitig taub. Mich erstaunt doch, dass sich der Paukenerguss so stark auswirkt und würde dann doch Paukenröhrchen dringend empfehlen. Vielleicht findet ich noch eine Hörkurve die etwas schlechter ist als die von April, damit Euer Sohn 70% bekommt.

Eine Hochstufung gibt es auch nur, wenn man einen Verschlechterungsantrag stellt. Hattet ihr überhaupt einen gestellt?

Gruß
Andrea

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 15:22
von timtom
Um den GdB bei Augen zu bestimmen ist die korrigierte Sehschärfe maßgebend. Das trifft also auf Euch zum Glück nicht zu, denn im allgemeinen kann man ja eine Sehschäffe von 3,0 mit einer Brille ausgleichen. Das ist obwohl störend und bei einem Kind zum Glück noch wenig!
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[Editiert von timtom am: Donnerstag, Mai. 17, 2007 @ 14:24][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 15:27
von timtom
ANDREA: An Dich hab ich aber mal ne Frage: Wie wird denn genau der Hörverlust berechnet? Wie wird denn dieser Mittelwert genau bestimmt? Gibts da ne genaue Berechnung? Richtet man sich nach den mittleren Werten? Oder wie geht das?

Viele Grüße!

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[Editiert von timtom am: Donnerstag, Mai. 17, 2007 @ 14:27][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 15:37
von Andrea Heiker
Hallo Timtom,

schau mal in den FAQ, da habe ich mal einen Artikel dazu geschrieben, wie man das ausrechnet.

GRuß
Andrea

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 16:06
von timtom
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt ,meinte nicht den Hörverlust sondern, ob man irgendwie ausrechnen kann, wieviel dB man im Schnitt hört? Wird das einfach nur zusammengezählt und dann dividiert? Oder gibt es Frequenzen (z.B. die mittleren), die man mehr mitzählt, als die anderen? Das ist interessant, wenn man die Hörkurve nicht gleich verläuft...

Viele Grüße!

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 16:38
von Andrea Heiker
Hallo Timtom,

die Hörkruve verläuft ja nur selten über alle Frequenzen gleich, daher macht es wenig sinn, einen durchschnittlichen dB-Verlust auszurechnen. Um den Hörverlust einteilen zu können, benutzt man meistens die vier Frequenzen, die Petra ja auch angegeben hat. Wer in diesemn Frequenzen noch halbwegs hört, hat i.d.R. auch ein gutes Sprachverstehen mit Hörgerät.

Gruß
Andrea


Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 17:21
von Kaja
Hallo PetraAnett,

wenn allein die Schwerhörigkeit zu einem GdB von 50 % führt, hat das Versorgungsamt die bestehende Sprach- und daraus resultierenden Kommunikationsprobleme nicht berücksichtigt. DeinSohn ist in einem Alter, in dem eine Kommunikation ohne „Dolmetschen“ durch die Eltern unerlässlich wird. Du musst also dem Versorgungsamt verdeutlichen, auf welchem Sprachentwicklungsstand dein Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen steht und welche Probleme für ihn im Alltag daraus resultieren. Es ist auch möglich, dass ihn seine starke Hörminderung in seiner allgemeinen Entwicklung beeinträchtigt (z. B. im Spiel- und Sozialverhalten) und ihn das selbst auch spürbar belastet. Solche Dinge stehen meist nicht in den Arztbriefen, auf deren Grundlage meist die Entscheidung im Versorgungsamt gefällt wird.

Bei der Beurteilung der Sehfähigkeit ist die korrigierte Sehschärfe maßgebend. Anders als bei einer Hörbeeinträchtigung wird also die Sehschärfe mit Hilfsmittel ermittelt. Wird dann aber festgestellt, dass z. B. die Folgen der Hornhautverkrümmung nicht durch die Brille ausgeglichen werden können oder dein Sohn außer der Sehbeeinträchtigung noch weitere Probleme wie tränende Augen, häufige Kopfschmerzen oder Lichtempfindlichkeit hat, so muss das im Bescheid ebenfalls berücksichtigt werden. Auch solltest du Situationen angeben, in denen er die Brille nicht tragen kann (z. B. Toben, Sport im Kindergarten usw.) und dann tatsächlich eine Sehbeeinträchtigung hat. Man darf auch nicht vergessen, dass durch die durch die Sehbehinderung bedingte Unsicherheit die Kinder sich im motorischen Bereich weniger ausprobieren und dadurch motorische Entwicklungsrückstände aufweisen können. Das muss alles nicht auf deinen Sohn zutreffen und soll dir nur Anregungen geben, was du dem Versorgungsamt mitteilen solltest.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, Mai. 17, 2007 @ 22:13][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 22:52
von Birgit
Hallo PetraAnett, ich weiß nicht mehr wie alt ein Sohn ist, aber im Kleinkindalter ist eine Weitsichtigkeit normal und dass er nicht voll ausgeglichen wird ist ebenfalls richtig, denn Kinder können noch sehr viel selber ausgleichen durch Akkomodation (also, indem sie ihre Linse mehr oder weniger "rund" machen. Dies geschieht allerdings unbewusst).
Aber Kaja schreibt:<<Auch solltest du Situationen angeben, in denen er die Brille nicht tragen kann (z. B. Toben, Sport im Kindergarten usw.) >>

dazu muss ich sagen: Gerade in den genannten Situationen sollte er die Brille auf jeden fall tragen!! Deshalb bekommen Kinder ja auch immer Kunststoffgläser und sinnvollerweise Sportbügel, die um das Ohr herumreichen. Gerade um zu verhindern, dass er motorisch unsicher wird ist die Brille wichtig. Selbst beim Trampolinturnen kann man die Brille anlassen! (sogar beim salto, wenn sie denn Sportbügel hat).
tschüss

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 23:12
von Kaja
Hallo Birgit,

an irgend einer Stelle hat PetraAnett erwähnt, dass ihr Sohn bereits fünf Jahre sei – da sind die genannten Werte nicht mehr wirklich altersgerecht.

Es ist richtig, dass Kunstoffgläser für Vorschulkinder verordnungsfähig sind. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass man die Augenärzte darauf ausdrücklich hinweisen muss. Es ist also nicht selbstverständlich, dass alle Kinder mit Kunststoffgläsern versorgt sind. Auch mit Sportbügeln tun sich manche Optiker schwer.

Ich habe während der Kindergarten- und auch frühen Schulzeit meiner Tochter die Erfahrung gemacht, dass oft aus „versicherungsrechtlichen Gründen“ darauf bestanden wird, dass die Brille beim Sport abgesetzt wird. Auch wenn ich dir zustimme, dass das Tragen der Brille in diesen Situationen gerade sinnvoll ist, sieht die Realität doch manchmal anders aus.

Eigentlich hatte ich auch nicht die Absicht, PetraAnett dazu zu bringen, dass der Sohn die Brille seltener trägt, sondern ich wollte ihr Anregungen geben, ihren Alltag unter die Lupe zu nehmen, um Argumente zu finden die sie im Widerspruch anführen kann.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, Mai. 17, 2007 @ 22:13][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 17. Mai 2007, 23:23
von timtom
Erstellt von Kaja
Ich habe während der Kindergarten- und auch frühen Schulzeit meiner Tochter die Erfahrung gemacht, dass oft aus „versicherungsrechtlichen Gründen“ darauf bestanden wird, dass die Brille beim Sport abgesetzt wird. Auch wenn ich dir zustimme, dass das Tragen der Brille in diesen Situationen gerade sinnvoll ist, sieht die Realität doch manchmal anders aus.
Hallo Kaja,

das hab ich noch nie gehört! Ist es nicht eher umgekehrt, wenn Kinder die Brille nicht tragen, dann ist es doch eher fahrlässig und wenn sie sich dann verletzen, dann wird doch bestimmt der Fall eintreten, dass die VErsicherung nicht zahlen möcte.

Außerdem. Ein Kind muss die Brille immer tragen. Und die Eltern sollten dies auch gar nicht erst anfangen, dass es Ausnahmen gibt. Das ist sowohl schlecht für das Kind, als auch für die Erzieher oder Lehrer, die damit ein Argument haben, dass es auch mal ohne gehen kann!

Ich kenne das auch mit den Sportbügeln so, wie es Birgit geschrieben hat. Und auch mit den Kunststoffgläsern. Man muss es eben als Eltern wissen und dann den Arzt nochmal drauf hinweisen. Sonst sucht man sich eben einen neuen Arzt. Aber in der Regel klappt das doch immer gut. Und die Optiker...mmmh, ich weiß nicht, warum die sich da schwer tun sollten. Hab ich noch nie gehört. Nicht mal von den Billigketten. Auch da gilt, wenn nicht,dann gehe ich einfach woanders hin. Brillen in der Stärke sind ja eine andere Sache, als HGs. Das ist ja zum Glück in den meisten Fällen wesentlich einfacher!

Viele Grüße!

Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 08:38
von PetraAnett
Hallo,
ich wollte hier keinen Streit zum Thema Brille oder nicht vom Zaun brechen. Da haben wir auch kein Problem. Unser Sohn verlangt früh seine Hörgeräte und seine Brille, er will nicht ohne.
Meine Frage ist wie ich das alles beim Versorgungsamt gut begründen kann, damit er bekommt, was ihm zusteht, was ich machen kann und muß und darf...Da möchte ich einfach von eurem Erfahrugnsschatz provitiern.
Kajas Argumente werde ich mir auf jeden Fall merken, da hilft mir manches weiter.
Andrea, Paukenröhrchen stehen noch nicht zur Diskussion laut HNO - das Trommelfell spieglet was das auch immer heißt ...) und so wenn man reinschaut sieht es wohl auch gut aus, nur das Tymp. zeigt immer an, das das Trommelfell nicht schwingt, deshalb der Verdacht Paukenerguß ... oder doch ein anderer Grund der Verschechterung ...?
Ich war eben u.a.auch irritiert, dass der SBA gleich verlängert wurde angeblich mit gesundheitsprüfung, dann hätte eigentlich die rechte Seite schon mit reinfließen müssen ... naja ich verstehe eben auch vieles nicht so richtig... Mache mir nur immer mal meien GEdanken und Sorgen.
So, ich hoffe, das war nicht zu durcheinander - und bitte nicht mehr streiten ob die Brille drauf bleibt oder nicht - die bleibt schon drauf ;)
LG
PEtraAnett

Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 15:11
von Uli R.
Hallo PetraAnett,
wenn der Junge 5 Jahre alt ist und Sprachstörungen hat, dann steht im ein GdB von 100% zu. Ebenso das GL. Unzweifelhaft!!
Du kannst mir gerne eine Mail senden.
Uli


Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 15:24
von Andrea Heiker
Uli,

aber nichtw enn man die bessere hörkurve zugrunde legt. Der Junge müsste nach der tabelle von Rösner auf einem Hörverlust von 80% kommen.

Gruß
Andrea

Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 18:45
von Kaja
Hallo PetraAnett,

du hast recht, der Streit war völlig überflüssig und bringt dich der Lösung deiner Problems keinen Schritt näher. Entschuldige bitte.

Für die Einschätzung, was du jetzt tun solltest, ist es wichtig, dass du uns mitteilst, was bisher geschehen ist. Du schreibst, dass du beantragt hast, dass der Bescheid auf das Datum der Geburt rückdatiert wird. Hast du dafür einen Widerspruch geschrieben? Wie hat das Versorgungsamt deinen Antrag aufgefasst? Was steht dazu im Bescheid (Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom ...; Widerspruchsbescheid; Ihrem Antrag auf Änderung vom ... wird entsprochen)? Was steht in der Rechtsbehelfsbelehrung (Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch/Klage zulässig)? Ich kenne mich im sozialrechtlichen Verfahren nicht so im Detail aus, aber ich kenne es aus anderen Rechtsgebieten, dass gegen einen Widerspruchsbescheid kein Widerspruch mehr zulässig ist. Dann bliebe dir nur der Weg über einen Verschlechterungsantrag.

Ich weiß nicht, ob du es irgendwo schon geschrieben hast, aber ich habe aus deinen Beiträgen nicht eindeutig herauslesen können, ob du dem Versorgungsamt schon die neuen Werte mitgeteilt hast. Wenn nicht, solltest du das im Rahmen deines möglichen Widerspruchs tun, denn so wie ich Andrea und Uli verstanden habe, gäbe das durchaus eine gute Grundlage für eine deutliche Höherstufung. Beinhaltet der Bescheid eigentlich Merkzeichen?

Gemäß § 69 SGB IX sollen Ausweise befristet werden. Nach der entsprechenden Verordnung zum Schwerbehindertenausweis soll dies grundsätzlich bis zu dem Monat geschehen, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, weil dann der Ausweis mit einem Passbild versehen werden muss. Jedoch dürfen die Länder konkretisierende Regelungen treffen. Die meisten Länder stellen danach Ausweise aus, die bis zum Jahr der Einschulung befristet sind und sehen routinemäßig eine Gesundheitsüberprüfung vor. Eine derartige Befristung ist eine Nebenbestimmung nach § 32 SGB X, die du ebenfalls mit einem Widerspruch angreifen kannst. Dazu musst du deutlich machen (am besten durch einen Arzt), warum bis zum 10. Geburtstag deines Kindes keine Verbesserung zu erwarten ist. Der Weg über einen Verschlechterungsantrag bleibt dir dann aber immer noch.

Ich hoffe, ich habe dein Anliegen richtig verstanden und einige Fragen beantworten können. Wenn nicht, melde dich ruhig noch einmal.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Freitag, Mai. 18, 2007 @ 17:47][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 19:17
von Uli R.
Andrea,
das ist natürlich vollkommen richtig. Die 2. Tabelle ist aber da und da sollte man sie auch nutzen.
Um da eine hieb und stichfeste Aussage machen zu können muss man wissen welche Kurve das VA zur Bewertung hatte.
Wenn zwischenzeitlich eine Verschlechterung eingetreten ist, dann ist es besser den Bescheid zu akzeptieren und mit den neuen Unterlagen erneut einen
Verschlimmerungsanrtag zu stellen.
Ich empfehle immer, Atteste und Audiogramme etc., selber zu besorgen und beim VA einzureichen. Dann weiß man von Anfang an was da geschrieben steht.
Uli


Re: GdB???

Verfasst: 18. Mai 2007, 21:20
von Cashelfamily
Hallo PetraAnett,

wenn ich das so richtig lese, dann ist die Hörkurve in etwa gleich der unserer Tochter, und ich gehe davon aus, dass ihr gegen den ersten Bescheid keinen Einspruch erhoben hattet und der GdB von 50 nun fix ist. Leider kann man, wenn der erstmal ohne Widerspruch angenommen wurde, nicht wirklich viel machen, außer wie schon erwähnt einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Meines erachtens stünde deinem Sohn ein höherer GdB zu, vor allem wenn er sprachlich Probleme hat. Eine altersgemäß nicht angemessene Sprachentwicklung begründet nämlich auch einen höheren GdB! Das Versorgungsamt versucht es aber immer zuerst mal mit der untersten Einstufung und ich glaube viele Betroffene erheben (aus Unwissen ode Unsicherheit?) dann (leider) auch garkeinen Einspruch.
Wie hat sich die Hörkuve (seit Erstfeststellung) denn generell verändert, oder ist sie gleich geblieben? Wie sieht es mit seiner Sprachentwicklung aus? Ist die Altersgemäß?
GdB ist ein grosses umfassendes Thema, und sehr unspezifisch, aber man sollte sich nícht mit einem zu geringen GdB zufrieden geben. wir haen geklagt - klagen mmer noch - und ein langer Atem ist nötig, aber ich glaube es war richtig. Sprecht doch mal mit dem HNO, vielleicht findet ihr ja gute Argumente die einen Verschlechterungsantrag begründen können.
Was die Paukenergüsse angeht, würde ich max. ein viertel Jahr warten, aber wenn sich dann nichts tut, denke ich wäre es hinschtlich besserer Höreindrücke und folglich auch Spachentwicklung vermutlich doch besser Paukenröhrchen einsetzen zu lassen.
(Was ich mir im Übrigen auch viel schlimmer vorgestellt hab, als es dann war)
:rolleyes:
Er ist jetzt noch in einer recht sensiblen Hör- bzw. Sprachentwicklungsphase und in dem Alter ist JEDER Tag gutes Hören wichtig und sinnbringend.

Lieben Gruss Gine

Re: GdB???

Verfasst: 19. Mai 2007, 22:01
von PetraAnett
Hallo,
wir hatten den ersten Antrag gestellt, 50% zugesprochen bekommen und MErkzeichen Rf - keine Widerspruch eingelegt, da wir keine Ahnung hatten. Dann bin ich auf das Forum gestoßen und habe da z.B. die Möglichkeit der Rückdatierung gelesen, u.a. auch bei RehaKids, daraufhin haben wir einen Antrag auf Rückdatierung gestellt. Der ist durch, wieder 50% ohne Merkzeichen. Gleichzeitig wurde der Außweiß um ein halbes Jahr verlängert. Angeblich hatte sich das VA neue Befunde von den Ärzten geholt. Ich weiß aber nicht welche - habe auch noch nicht bis ins Detail nachgeforscht aus Zeit gründen ...

Nun will ich alles in die Wege leiten und bin dabei das alles gedanklich vorzubereiten, mir Notizen zu machen usw ...
Wir hätten wohl am Anfang gleich die Merkzeichen beantragen müssen und vielleicht auch mehr GdB wenn ich manche ARtikel richtig verstehe, aber wir hatten echt null Ahnung... jetzt möchte ich nicht noch mal so viel falsch machen...
Lg
Danke für alle Antworten
PetraAnett

Re: GdB???

Verfasst: 19. Mai 2007, 22:27
von Petra
Hallo,

du kannst dir die komplette Akte kopieren und zusenden lassen- kostet nicht sooo viel und lohnt sich auf jeden Fall(...so kann man auch die interessansten Randbemerkungen des Sachbearbeiters erfahren:D... )Außerdem erhälst du Einblick über sämtlichen Schriftverkehr mit allen angegebenen Stellen. Nur wenn Du weißt,wo die "Fehler"liegen,kannst du gezielt Einspruch einlegen...sonst wird das immer ein Schuss ins Leere!

LG Petra

Re: GdB???

Verfasst: 19. Mai 2007, 22:37
von Cashelfamily
Wirklich schade. Aber das bestätigt meine These mal wieder dass es sicher zahlreiche und viel zu viele Betroffene gibt, die Ahnungslos sind und dem vertrauen was das VA da angibt.:(
Lass dir die Akte zur Einsicht schicken. Du wirst sie allerdings nicht pers. bekommen können, und wenn ihr keinen Rechtsanwalt habt, der jederzeit Akteneinsicht haben kann, kann sie weitergeleitet werden an euer zuständiges Gemeindeamt. Dort kannst du dann auch beliebig viele Kopien machen. Frag beim VA an welches Amt das ist, und bitte gleich darum, dass ihr die Unterlagen nach euerm Urlaub vorliegen habt.
Dann kannst du auch sehen von welchen "weiteren Gutachten" - von denen du nichts weisst - die Rede war.

Viel Grüße und einen erholsamen Urlaub wünsch ich euch

Gine :)

Re: GdB???

Verfasst: 19. Mai 2007, 22:51
von Petra
Hallo,

also ich habe die komplette Akte ohne Murren persönlich und erstaunlichn zügig bekommen. Rechtsanwalt brauchst du erst mal nicht- kannst dich aber z.b. beim Vdk beraten lassen. (Wenn nötig dann beim Streit vor dem Sozialgericht auch durch die vertreten lassen.)

LG,Petra

Re: GdB???

Verfasst: 19. Mai 2007, 23:05
von Uli R.
Hallo,
formlosen Widerspruch einreichen und gleichzeitig um Übersendung der kompletten Unterlagen bitten die zum Entscheid beigetragen haben. Diese Unterlagen stehen jedem Antragsteller uneingeschränkt zu. Im formlosen Widerspruch gleichzeitig schreiben, dass die ausführliche schriftliche Begründung nach Erhalt und Durchsicht
der Unterlagen erfolgt. Den Widerspruch natürlich per Einschreiben senden.
Uli

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[Editiert von Uli R. am: Samstag, Mai. 19, 2007 @ 22:06][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 20. Mai 2007, 00:08
von Kaja
Hallo PetraAnett,

nach § 25 Absatz 1 Satz 1 SGB X hast du einen ANSPRUCH auf Akteneinsicht:

„Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.“

Beteiligter ist nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 SGB X der Antragsteller, also dein Sohn, vertreten durch dich. Du brauchst also für die Akteneinsicht keinen Rechtsanwalt.

Die Akteneinsicht erfolgt nach § 25 Absatz 4 Satz 1 SGB X bei der Behörde, die die Akten führt – also beim Versorgungsamt. Du kannst dir aber nach § 25 Absatz 5 SGB X Ablichtungen zukommen lassen, für die die Behörde nach § 25 Absatz 5 Satz 2 SGB X einen Kostenersatz in angemessenem Umfang verlangen KANN.

Ich lese aus deinem Beitrag, dass du keinen Widerspruch eingelegt hast, also auch keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben kannst. Dein Antrag auf Rückdatierung kann eventuell nach § 38 SGB X als schlichter Änderungsantrag angesehen worden sein. Damit könnte man den neuen Bescheid als widerspruchsfähigen Verwaltungsakt ansehen, der mit einem Widerspruch angriffen werden kann. Dieser Widerspruch muss nach § 62 SGB X i. V. m. § 84 Absatz 1 Satz 1 SGG innerhalb eines Monats nach BEKANNTGABE ( = Eingang bei euch) eingelegt werden. Da ihr demnächst im Urlaub seid, reicht erst einmal, wie Uli schon geschrieben hat, ein Schreiben, mit dem ihr den Widerspruch gegen den Bescheid (Aktenzeichen und Ausstellungsdatum nennen) einlegt und mitteilt, dass die Begründung nachgereicht wird. Dann habt Zeit, nach eurem Urlaub nach Durchsicht der Akten eine fundierte Begründung nachzuschieben. Als Formulierungshilfe kannst du die FAQs mit einbeziehen. Das Versorgungsamt ist übrigens verpflichtet, den Gesundheitszustand deines Sohnes am Tag der letzten Entscheidung zu berücksichtigen, darf dich also, auch wenn eine Verschlechterung eingetreten ist, nicht auf einen Änderungsantrag verweisen.

Du brauchst dir übrigens keine Vorwürfe zu machen, dass du keine Ahnung hast. Weil dass die Beteiligten üblicherweise nicht haben können, gilt im Sozialrecht nämlich der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X), wonach die Behörde VERPFLICHTET ist, von sich aus alle Tatsachen zu ermitteln und an die Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist. Das vergessen nur die Behörden sehr gern. Auch, wenn du keine Merkzeichen beantragt hast, hätte das Versorgungsamt von sich aus dir die deinem Sohn zustehenden Merkzeichen (m.E. MINDESTENS G, B, RF) gewähren müssen.

Denke bitte auch daran, mit dem rückdatierten Bescheid beim Finanzamt die Steuerbescheide der Jahre ab Geburt deines Sohnes ändern zu lassen. Einfach ist es dann, wenn die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erstellt worden sind (oft dann, wenn ein Elternteil selbständig ist). Dann reicht ein Änderungsantrag nach § 164 Absatz 2 Satz 2 AO. Ansonsten muss ein Antrag auf Änderung nach § 173 Absatz 1 Nr. 2 AO (neue Beweismittel) oder, von manchen Finanzämtern bevorzugt, nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) erfolgen. Wenn es da Probleme gibt, melde dich noch einmal – da kann ich dir bei der Formulierung helfen. Den Antrag solltest du aber noch vor deinem Urlaub stellen.

Ansonsten wünsche ich dir und deinem Sohn gute Erholung.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Samstag, Mai. 19, 2007 @ 23:10][/size]
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[Editiert von Kaja am: Samstag, Mai. 19, 2007 @ 23:23][/size]

Re: GdB???

Verfasst: 20. Mai 2007, 11:01
von Momo
Hallo

also ich habe auch, aus Interesse was das VA alles so hat, Kopien der zugrundegelegten Befundberichte angefordert und hatte sie kaum eine Woche später (kostenlos!) als Kopien im Briefkasten. War übrigens ziemlich interessant....

Gruß

Re: GdB???

Verfasst: 20. Mai 2007, 11:02
von Momo
Erstellt von Kaja
Denke bitte auch daran, mit dem rückdatierten Bescheid beim Finanzamt die Steuerbescheide der Jahre ab Geburt deines Sohnes ändern zu lassen. Einfach ist es dann, wenn die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erstellt worden sind (oft dann, wenn ein Elternteil selbständig ist). Dann reicht ein Änderungsantrag nach § 164 Absatz 2 Satz 2 AO. Ansonsten muss ein Antrag auf Änderung nach § 173 Absatz 1 Nr. 2 AO (neue Beweismittel) oder, von manchen Finanzämtern bevorzugt, nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) erfolgen. Wenn es da Probleme gibt, melde dich noch einmal – da kann ich dir bei der Formulierung helfen. Den Antrag solltest du aber noch vor deinem Urlaub stellen.

Ansonsten wünsche ich dir und deinem Sohn gute Erholung.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Samstag, Mai. 19, 2007 @ 23:10][/size]
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[Editiert von Kaja am: Samstag, Mai. 19, 2007 @ 23:23][/size]
Das kannst du formlos mit einer Kopie des Bescheides beim FA einreichen. Das dürfte keine Probleme geben!

Gruß