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HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 6. Mai 2007, 22:24
von kischo
Seit März 2005 hat meine vierjährige Tochter hat SB-Ausweis mit GdB von 50, vor paar Wochen bekam ich Änderungsbescheid vom Versorgungsamt. GdB wurde auf 60 erhöht, Grund ist neue Feststellung der gesundheitlichen Verhältnisse. Nach d. vorliegenden ärtzlichen Unterlagen liegt der versorgungsärztlichen Beurteilung zufolge nachstehende Gesundheitsstörung vor: "Schwerhörigkeit beidseits mit Sprachstörung." Nach meiner Meinung würde die GdB schon 80 bis 100 betragen. Meine Tochter trägt Hörgeräte. Sie hört rechts (leicht sh, ca. 55-60 GdB) besser als links (resthörig, ca. 80 GdB). Ich finde es ungerecht, was das Amt entschieden hat. Ich bräuchte Eure Meinung und auch Hilfe zum Widerspruch gg. Bescheid. Oder kennt ihr einen speziellen Rechtsanwalt zum Schwerbehindertenrecht (vor allem nach Grad der Behinderung u.a.). Ich würde mich freuen, wenn ich Tipps bekomme (Name des RA´s) sowie Urteile. Danke im voraus! :)

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 6. Mai 2007, 22:26
von Nina M.
Um dir zu helfen, wäre es am besten, wenn du mal die genaue Hörkurve hier einstellen könntest, insbesondere die Werte bei 500, 1000 und 2000 Hertz!

Gruß,
Nina

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 7. Mai 2007, 09:33
von Petra
Hallo,

zur Wahrung der Fristen musst du als erstes- innerhalb 4 Wochen nach Eingang des Bescheids bei dir- Widerspruch einlegen. Das geht erst mal "formlos": Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom blablabla ein. Begründung wird nachgereicht.
Somit hast du erst mal Zeit gewonnen! Dann findest du hier unter FAQ eine Rubrik: "Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu." Dort findest du Tabellen, in die du die Werte deiner Tochter überträgst und den GdB selbst berechnen kannst- rein für den Hörverlust- die sprachliche Verzögerung wird gesondert berechnet, soweit ich weiß. Die Tabellen lassen keinen Spielraum zu und sind allgemein gültig.

Gruß, Petra

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 8. Mai 2007, 10:13
von Uli R.
Hallo Kischo,
ich vermute, dass Du GdB und db verwechselt hast.
In dem Fall sind es dann eine hochgradige Sh und eine an Taubheit grenzende.
Das gibt bei einem Kind einen GdB von 100%.
Uli

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 8. Mai 2007, 20:40
von Sassi
immer dasselbe problem!

mein antrag liegt mittlerweile auch beim sozialgericht, weil nur 80% angerechnet wurden.

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 9. Mai 2007, 09:10
von rhae
Erstellt von Uli R.
ich vermute, dass Du GdB und db verwechselt hast.
In dem Fall sind es dann eine hochgradige Sh und eine an Taubheit grenzende.
Das gibt bei einem Kind einen GdB von 100%.
Das stimmt so nicht ganz. Das "volle Programm" also GdB100 und Merkzeichen G,H,B,GL,RF stehen einem Kind nur zu wenn beide Ohren mind. "an Taubheit grenzend hörgeschädigt sind", siehe auch diese Diskussion. Hört ein Ohr besser kommt leider nur ein GdB 50 heraus und das (sinnlose) Merkzeichen RF. Liegen noch andere Beeinträchtigungen vor kann man auch höher als 50 eingestuft werden.

Viele Grüße Ralph


Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 9. Mai 2007, 12:25
von Uli R.
rhae,
das was ich geschrieben habe bezieht sich auf den konkret angefragten Fall.
Liegen Sprachstörungen vor, dann reicht sogar eine bds. hochgradige SH für 100% GdB aus.
UliR.


Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 12. Mai 2007, 23:45
von Birgit
<<(sinnlose) Merkzeichen RF>>
Hallo Ralph, ganz sinnlos ist dieses Merkzeichen erst in letzter Zeit geworden. Daran hing früher auch der Sozialtarif der telecom. Und wenn das Kind bereits 6 Jahre alt ist und zuhause lebt kann man wohl schon versuchen, das RF einzusetzen. (Spart dann eben die GEZ-Gebühr).
tschüss

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 13. Mai 2007, 14:18
von Kaja
Hallo Kischo,

du schreibst, dass es sich um einen Änderungsbescheid handelt. Wurde deine Tochter auch von einem vom Versorgungsamt beauftragten Arzt begutachtet oder wurde aufgrund der ärztlichen Unterlagen entschieden? Hattest du eine Höherstufung beantragt? Hat sich das Hörvermögen deiner Tochter verschlechtert? Hattet ihr Merkzeichen beantragt und erhalten?

Für einen Widerspruch benötigst du aus rechtlichen Gesichtspunkten keinen Anwalt. Ich denke, einen Widerspruch kannst du erfolgreich auch allein formulieren. Dabei ist es wichtig, dass du dem Versorgungsamt deutlich machst, wie stark die Sprachbeeinträchtigung deiner Tochter tatsächlich ist. Lass dir vom Arzt oder einem behandelnden Logopäden bestätigen, in welchem Sprachalter sich deine Tochter befindet, wie stark die Kommunikation mit anderen Kindern und Erwachsenen erschwert ist und wie die Entwicklung seit der Hörgeräteversorgung verlief. Du kannst auch selbst Situationen anführen, in denen es zu großen Verständigungsproblemen kam. Deine Tochter ist jetzt in einem Alter, in dem der Kontakt zu Gleichaltrigen immer wichtiger wird, Kinder in diesem Alter aber noch nicht wirklich in der Lage sind, die Aussprache von Kindern mit einem anderen Sprachentwicklungsalter gut zu verstehen. Die Schwierigkeiten, die sich für deine Tochter daraus ergeben, solltest du dem Versorgungsamt verdeutlichen. Die zuständigen Sachbearbeiter müssen nämlich ermitteln, wie stark deine Tochter im täglichen Leben tatsächlich beeinträchtigt ist. Dafür benötigen sie u. a. auch solche Detailinformationen.

Ansonsten musst du beachten, dass, wie bereits durch Ralph gesagt wurde, ein GdB von 80 – 100 nur dann in Betracht kommt, wenn BEIDE Ohren resthörig sind. Da deine Angaben zu den Hörwerten nicht ganz eindeutig sind, wäre es vielleicht wirklich sinnvoll, wenn du, wie Nina vorgeschlagen hat, die Hörkurve deiner Tochter hier einstellst. Dann können wir dir auch besser helfen.

Wenn noch nicht geschehen, solltet ihr beantragen, dass der Ausweis rückwirkend ab Geburt ausgestellt wird, da es dann die Möglichkeit gibt, beim Finanzamt eine nachträgliche Steuerrückerstattung zu erwirken.

Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich ruhig noch einmal.

Viele Grüße

Kaja

Re: HILFE, es geht um GdB!!!

Verfasst: 17. Mai 2007, 00:03
von Cashelfamily
Du solltest auf alle Fälle Einspruch erheben. Ich erlebe immer wieder, dass sich leider viel zu wenig Eltern und/oder Betroffene wirklich aufstellen und gegen die manchmal doch maßlos untertriebenen Einstufungen bezgl. des GdB's vorgehen. Das Versorgungsamt versucht es nunmal immer zuerst mit der möglichst geringsten Einstufung. Nach einem Widerspruch legt es dann noch ein paar % drauf und schwups sind offensichtlich die meisten zufrieden und erfreut, dass sie nun doch mehr erreicht haben. Leider ist das aber oft dennoch noch nicht wirklich angemessen. Da (Hör-)Behinderte in Deutschland meines Wissens nach keine finanziellen Vorteile haben und ihnen ja doch keine unerheblichen Kosten entstehen, läßt sich das leider nur über die Steuer und somit einen möglichst hohen GdB und die Merkzeichen ausgleichen.
Die Frage ist auch, wie sieht die Sprachentwicklung deiner Tochter aus? Davon ausgehend, das ihre Sprachenticklung nicht altersgemäß ist, stünde ihr auf jeden Fall - zumindest vorerst - ein höherer GdB zu!
Wichtig ist auch, das ihr den GdB vor ihrem 7ten Lebensjahr bekommt (den kann man ihr dann nicht so leicht "wegnehmen")
Leider muss ich dir sagen, dass ein langer Atem und ein guter Rechtsanwalt notwendig wird, um euer Recht zu bekommen.
Wir "streiten" nun auch schon über ein Jahr, aber ich bin guter Dinge das wir das Richtige tun, und kann nur alle anderen ermutigen sich genaustens zu informieren und bei begründeten Zweifeln das selbe zu tun!

Also nur Mut!

Liebe Grüße GINE


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[Editiert von Cashelfamily am: Mittwoch, Mai. 16, 2007 @ 23:06][/size]