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Gehörlosengeld

Verfasst: 19. Jan 2007, 16:55
von Heike63
Hallo,
ich bin neu hier. Habe auch gleich eine Frage. Ich bin von Geburt an Schwerhörig und habe heute beim Akustiker erfahren, das
ich Gehörlosengeld beantragen kann.

Bisher hat mich noch keiner darauf hingewiesen, das es soetwas
überhaupt gibt. Dafür mußte ich erst mal 43 Jahre alt werden.

Wo kann ich das überhaupt beantragen?? Komme aus NRW Sundern.
Ist das richtig beim Versorgungsamt.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Thüss Heike;)

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 19. Jan 2007, 17:24
von Nina M.
Den Antrag auf Gehörlosengeld musst du beim für dich zuständigen Landschaftsverband stellen. In NRW gibt es da den Landschaftsverband Rheinland und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Den Antrag kann man zumindest beim LVR von der Website herunterladen (www.lvr.de).

Gehörlosengeld erhalten laut der Seite des LVR:
"Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten."

Wenn dies auf dich zutrifft, dann brauchst du ein ärztliches Attest indem eben bescheinigt wird, dass du von Geburt an oder vor dem 18. Lebensjahr ertaubt bist bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit hast.

Gruß,
Nina

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 22. Jan 2007, 11:54
von puma24
hallo gilt dieses Gehörlosen Geld auch für einseitig ertaubte?
LG STeffi

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 22. Jan 2007, 12:18
von Andrea Heiker
nein

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 16. Feb 2007, 20:13
von Sassi
ich wünsche dir glück dass du es schaffst!
ich habe auch erst letztes jahr erfahren, dass es dieses geld gibt. trotz aller angaben und unterlagen, die auch besagen, dass ich seit meiner geburt hochgradig sh bin, wurde mir das geld abgelehnt. begründung: ich habe eine regelschule besucht und besitze nicht das merkzeichen "gi"

na danke! ich habe leider die frist verpasst,widerspruch einzulegen.
ich werde die wochen einfach einen neuen antrag stellen.


Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 21. Feb 2007, 11:46
von Hugi
Guten Tag,

zum Thema Gehörlosengeld in NRW kann ich was sagen. Auch ich bin von Geburt an beidseitig "an Taubheit grenzend Schwerhörig", und mittlerweile 31 Jahre alt. Es wurde aber erst die Diagnose hochgradig Schwerhörig gestellt (Wenn man die alten Hörkurven heute nochmal berechnet ist es an Taubheit grenzend). Ich habe Ende 2005 den Antrag auf Gehörlosengeld gestellt alle alten Hörkurven und aktuellen Unterlagen dazugepackt und es Anfang 2006 bewilligt bekommen. Ende 2006 hat dann auch das Versorgungsamt nachgezogen (nach Antrag) und meinen GDB entsprechend angepaßt.

Auch ich habe eine Regelschule besucht. Wurde nach entsprechenden Training ganz normal Unterrichtet(zeitweise mal mit Mikroportanlage).
Entscheidend ist der Zeitpunkt seit dem die Schwerhörigkeit besteht und der Grad der Schwerhörigkeit (min. an taubheit grenzend)
Hier mal die Definition aus Berlin (da ich die für NRW mal wieder nicht finde)

"Gehörlose im Sinne des Absatzes 1 sind Personen mit angeborener oder bis zum siebenten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Personen, die erst später die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit erworben haben, gelten nur dann als Gehörlose im Sinne des Absatzes 1, wenn der Grad der Behinderung wegen schwerer Sprachstörungen mehr als 90 vom Hundert beträgt."

Gruß
Andreas