Seite 1 von 1

Gehörlosengeld

Verfasst: 13. Dez 2006, 10:53
von Sonny
Hallo wer kennt sich damit aus ! ? Habe einen Antrag auf Hilfe für gehörlose beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt dieser wurde abgelehnt obwohl wiebke alle vorraussetzungen erfüllt !Wiebkes daten sind unten eingegeben wer kann mir helfen

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 13. Dez 2006, 11:20
von Andrea Heiker
Hallo Sonny,

mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

Gruß
Andrea

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 13. Dez 2006, 11:52
von Sonny
Liebe Andrea ;

das sie links ein besseres Ohr hat mit hochgragiger Schwerhörigkeit und nach den Vorliegenden Bescheinigungen sind die vorraussetzungen nicht erfüllt!Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörrigkeit liegt nicht vor .Daüber hinaus müßte dieser Schweregrad der Hörstörung bis zur vollendung des 18 Lebensjahres eingetreten sein
[size=small]

[Editiert von Sonny am: Mittwoch, Dezember 13, 2006 @ 11:53][/size]

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 16. Dez 2006, 16:56
von Sassi
das kommt mir bekannt vor.
ich bin seit geburt hochgradig sh, wusste aber bis vor kurzen nichts über dieses geld, erst als ich für meine tochter (angrenzende taubheit) diese hilfe beantragt habe. meine tochter bekommt es, ich nicht. begründung: ich war nicht auf einer gehörlosenschule....

na toll, wirste auch noch bestraft, das ich es geschafft habe, eine normale schullaufbahn zu schaffen....
da ich moment weder die zeit noch die kraft habe,auch hier wieder einspruch einzulegen, habe ich es erstemal beiseite gelegt. ich werde irgendwann nochmal einen neuen antrag für mich stellen.

jetzt steht erstmal meine tochter an erster stelle.
ich bin gespannt, wies bei dir weitergeht!

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 16. Dez 2006, 21:09
von Sonny
Hallo Sassi habe noch keinen Einspruch eingelegt weil ich nicht weiß ob ich es tun soll oder eher nicht

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 16. Dez 2006, 21:41
von rhae
Erstellt von Sonny
Hallo Sassi habe noch keinen Einspruch eingelegt weil ich nicht weiß ob ich es tun soll oder eher nicht
Eigentlich bin ich ja immer grundsätzlich für Widersprüche ;) aber in Eurem Fall wird das wohl nichts bringen. Rechnerisch kommt Ihr auf 87% und 75% Hörverlust (habe die Daten aus Deinen Angaben in der Signatur genommen) und für den Anspruch auf Gehörlosengeld muss man, meines Wissens nach, mind. 80% auf jedem Ohr haben. (Gehörlosengeld gibt's bei uns in Baden-Württemberg aber gar nicht). Zumindest hat man ab 80% Hörverlust den Status "An Taubheit grenzend schwerhörig".

Viele Grüße Ralph

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 17. Dez 2006, 00:58
von Andrea Heiker
Liebe Sonny,

schreib des Landesverband (sind die zuständig?) einen höflischen Brief lege Widerspruch ein schreibe, dass die Begründung folgt und bitte darum, dass man Dir die entsprechenden Texte zusenedet aus denen hervorgeht wer Anspruch auf Gehörlosengeld hat. Meines Wissens ist das GL-Geld NICHT von Eisntufung vom Versorgungsamt gekoppelt. Kenne mich mitd em GL-GAld auch nicht genauer aus, weil es das in Niedersachsen auch nicht gibt.

Gruß
Andrea

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 17. Dez 2006, 12:16
von Julia
Hallo,

ich habe gerade beim LWL geschaut. Die Kriterien sind folgende:

"Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.

Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung durch das Versorgungsamt erfolgt ist, anhand der versorgungsbehördlichen Nachweise zur Hörstörung."
(Quelle: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialh ... ehoerlose/)

Gruß, Julia

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 17. Dez 2006, 12:53
von Andrea Heiker
Liebe Sonny,

demnach hat deine Tochter die Kriterien knapp verpasst.

GRuß
Andrea