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Widerspruch gegen SBA erfolgreich

Verfasst: 7. Dez 2006, 08:17
von Charanga
Hallo alle zusammen,
da wir zur Zeit alle erkältet sind und ich auch mit den Anträgen gekämpft habe (Widerspruch, Beantragung I-Platz) hatte ich wenig Zeit.
Ich wollte nur mitteilen, dass es geklappt hat. Ich hatte ja 50% und das Merkzeichen H für meine Tochter ab Antragseingang. Da ich ab Geburt den Ausweis wollte und auch wissen wollte wie die 50% sich zusammensetzt, hatte ich Widerspruch eingelegt, dank euch, den laut meiner Frühförderin würde das nicht gehen (na ja, man lernt ja nie aus). Also, jetzt habe ich 60 % und Merkzeichen H und ab Geburt bekommen. Also wurde beim ersten Bescheid die Sprachstörung nicht so einbezogen. Allerdings muss ich sagen, das die Frau vom Versorgungsamt wirklich sehr sehr nett war und sich die Probleme angehört hat und auch nachvollziehen konnte wie man sich fühlt, das war super.
Na ja, ich hoffe so das ich jedem mitgeben kann, wirklich hartnäckig bleiben es geht um unsere Kleinen und die habe es verdient (genug haben sie ja schon das sie HG tragen müssen).
Liebe Grüße
Charanga mit Tochter, mittelgr. SH

Re: Widerspruch gegen SBA erfolgreich

Verfasst: 7. Dez 2006, 11:27
von Momo
Hallo Charanga
du weisst dann auch, dass du den Steuerfreibetrag für das H dann ab dem Geburtsjahr deiner Tochter RÜCKWIRKEND beantragen kannst und zurückbekommst? Es reicht ein formloses Schreiben ans Finanzamt und Kopie des Feststellungsbescheids.

Gruss

Re: Widerspruch gegen SBA erfolgreich

Verfasst: 8. Dez 2006, 13:49
von Sonny
Da bin ich aber mal gespannt ob sich der widerspruch bei mir auch positiv erledigt ?! hatte für wiebke ja auch 50% und RF ab antragsstellung bekommen und nun höflich gebeten den SB auf ab Geburt rückwirkend zu datieren Freue mich für euch das es geklappt hat !Lieben Gruß Sonja

Re: Widerspruch gegen SBA erfolgreich

Verfasst: 13. Dez 2006, 13:28
von TWD12
Hallo Charanga,
wie alt ist denn Deine Tochter? Bei meinem Sohn wurde die Schwerhörigkeit erst mit 5 Jahren festgestellt, haben jetzt nach Widerspruch und Amtsarztuntersuchung 60% und RF. Was anderes steht uns angeblich nach Gutachter nicht zu. Kein H oder Gl, weil zu wenig Prozente und er schon zu alt ist für hilflos oder so. Ab Geburt auch nicht, da es genetisch nicht bewiesen ist, bzw. nicht untersucht werden kann. Laut HNO-Facharzt der Uniklinik ist es aber angeboren und genetisch bedingt.

Gruß Maria