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SBA ist da !!
Verfasst: 20. Nov 2006, 15:56
von Sonny
Juhu unser Einspruch hat sich gelohnt
Wiebke -Sarinas Ausweis ist heute gekommen mit 50% und Merkzeichen RF allerdings erst ab Antragstellung genehmigt und nicht rückwirkend ab Geburt kann ich es jetzt so hinnehmen ??
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 10:15
von Momo
Hallo
bei 50% wurde nur der reine Hörverlust berücksichtigt, keine anderen Einschränkungen. Besteht keine Sprachstörung? Wenn doch ist sie nicht berücksichtigt worden!
Ausserdem würde ich eine ab Geburt rückwirkende Anerkennung beantragen, da ja keine Erkrankung/ Unfall vorlag, oder?
Gruss
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 13:29
von Sonny
Hallo Momo ja Sprachstörungen hat sie ,sie ist ja auch in Logopädischer Behandlung seit dez 05 ! Wie beantrage ich das den rückwirkend ab Geburt ? Weil ich soll jetzt eine Rücknahme meines Widerspruches unterschreiben nachdem sie die 50% mit RF bekommen hat
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 14:08
von Andrea Heiker
Sonny,
entscheiden musst Du. Meiner Ansicht nach, ist das für Deine Tochter zu wenig: Sie hat einen Hörverlust von 87% (an Taubheit grenzend) und vom 75% (hochgradig), wobei sie auch noch näher an Taubheit grenzend dran ist als an mittelgradig. Für die Hörkurve allein sind 50% angemessen. Die Sprachstörungen sind aber nicht berücksichtigt und die stehen Deiner Tochter zu (je nachdem wie schwer sie ausgeprägt sind). Zum Vergleich: Ein Erwachsener, der im erst als Erwachsener schwerhörig wird, gut sprechen kann und auch sonst keinerlei Probleme hat, der bekäme bei der Hörkurve auch 50%!
Gruß
Andrea
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 14:10
von Andrea Heiker
PS: Rückwirkend ab Geburt kannst Du formlos beantragen. "Da kein Unfall, keine Krankheit ist davon auszugehen, dass ab Geburt." Eine Behinderung ist die einzige Gelegenhait auch Jahre später vom Finanzamt Geld zurück zu holen!
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 15:26
von Sonny
Liebe Andrea jetzt bin ich etwas ratlos ! Was ist denn das richtige und soll ich die erklärung unterschreiben ??? Soll ich in dem Schreiben von wegen rückwirkend bis geburt nochmal auf die sprache hinweisen und das sie nachts einnässt seit sie die Hörgeräte hat ??
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[Editiert von Sonny am: Dienstag, November 21, 2006 @ 15:27][/size]
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 15:38
von Andrea Heiker
Liebe Sonny,
Du musst entscheiden. Wäre es mein Kind, würde ich es nicht tun,weil meiner Anischt nach folgende Dinge nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie hätten berückscihtigt werden müssen.
- rückwirkend ab Geburt
- Sprachstörungen sind nicht berücksichtigt
Ich würde einen höflichen Brief mit folgenden Inhalt schreiben.
Anrede Aktenzeichen usw.
Ich ziehe meinen Widerspruch nicht zurück. Sie haben bei der Feststetzung des GdBs bisher nur die hochgradige (linke Seite) bzw. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (rechte Seite) meiner Tochter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt haben sie dagegen die erheblichen Sprachstörungen, siehe Bericht von Dr. XYZ. Das heißt, dass die Sprachstörung bei der Bewertung des GdBs nicht ausreichend gewürdigt wurde. (Hier kannst Du noche inen längeren BEricht einfließen lassen, wie sehr die Sprachstörungen Eure Tochter behindern)
Ferner ist dagegen davon auszugehen, dass die Hörbehinderung meiner Tochter schon seit Geburt besteht, da sie heute besser sprechen würde, wenn sie früher besser gehört hätte.
Ich bitte Sie daher, zum Einen die Sprachstörungen in die Bewertung des GdBs einfließen zu lassen und zum Anderen den GDB rückwirkend ab Geburt zu erteilen.
MFG
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 16:08
von Momo
Erstellt von Andrea Heiker
Liebe Sonny,
Du musst entscheiden. Wäre es mein Kind, würde ich es nicht tun,weil meiner Anischt nach folgende Dinge nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie hätten berückscihtigt werden müssen.
- rückwirkend ab Geburt
- Sprachstörungen sind nicht berücksichtigt
Ich würde einen höflichen Brief mit folgenden Inhalt schreiben.
Anrede Aktenzeichen usw.
Ich ziehe meinen Widerspruch nicht zurück. Sie haben bei der Feststetzung des GdBs bisher nur die hochgradige (linke Seite) bzw. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (rechte Seite) meiner Tochter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt haben sie dagegen die erheblichen Sprachstörungen, siehe Bericht von Dr. XYZ. Das heißt, dass die Sprachstörung bei der Bewertung des GdBs nicht ausreichend gewürdigt wurde. (Hier kannst Du noche inen längeren BEricht einfließen lassen, wie sehr die Sprachstörungen Eure Tochter behindern)
Ferner ist dagegen davon auszugehen, dass die Hörbehinderung meiner Tochter schon seit Geburt besteht, da sie heute besser sprechen würde, wenn sie früher besser gehört hätte.
Ich bitte Sie daher, zum Einen die Sprachstörungen in die Bewertung des GdBs einfließen zu lassen und zum Anderen den GDB rückwirkend ab Geburt zu erteilen.
MFG
Ganz meine Meinung. Wenn du das jetzt unterschreibst, ist es endgültig. Es steht ihr zu!!!!
Gruss
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 18:59
von Birgit
Seh ich auch so!; Wenn sie, was ja wahrscheinlich ist, seit Geburt schwerhörig ist, dann IST DAS SO! Andreas Widerspruchsschreiben find ich auch gut gelungen und hätte ich fast genau gleich abgefasst.
tschüss
Birgit
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 21. Nov 2006, 22:21
von Sonny
Danke ihr lieben werde gleich morgen das schreiben aufsetzten sowie andrea es formoliert hat :)Danke fürs Mut machen kann aber nur hoffen das wiebke nicht nochmal zu dem pseudo gutachter muß ,dann krieg ich nen anfall

Re: SBA ist da !!
Verfasst: 12. Dez 2006, 17:57
von Sonny
Tja nun müssen wir tatsächlich mal wieder zum Gutachter das erste ist ja auch erst von ende Oktober Kann es sein das die Leute vom Versorgungsamt Gelsenkirchen uns für doof halten ??? Gruß Sonja
Sorry habe gerade ne riesen Wuuuuutttt über soviel Beamten Willkür
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 12. Dez 2006, 18:22
von Andrea Heiker
Liebe Sonny,
ich würde einen höfklichen Brief schreiben und fragen, was das Versorgungsamt damit bezwecken will.
Ich würde es so formulieren:
Mir ist nicht klar, welche neuen Erkenntnisse ein neues Gutachten genau erbringen soll. Der konkrete Hörverlust wurde schon mehrfach genau festgestellt (siehe mein Schreiben von so und soten.) Es ist nicht zu erwarten, dass die Hörkruve jemals zum Besseren wenden wird. Gemäß der Hörkurve + weitere Beeinträchtigungen stehen meinem Kind laut den Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit ein GdB von x% sowie Merkzeichen .... zu.
Bitte teilen Sie mit, welche Frage genau der Gutachter klären soll.
Gruß
Andrea
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 12. Dez 2006, 19:40
von Karin
Meine Güte, die machen es einem aber auch wirklich schwer.
Ungalublich das ganze. Ich kann hier auch dauernd nur Widersprüche schreiben, alles der gleiche Mist!
Neulich schrieb eine
KK, dass die Eltern doch zu einem Taubstummenlehrer zur Unterrichtung des Kleinkindes in Gebärdensprache (natürlich nach Erbringen des erforderlichen Nachweises) gehen könnten. Somit sei Tommys Gebärdenwelt ja dann überflüssig und nicht zu zahlen. TAUBSTUMMENLEHRER! Unglaublich!
Na in dem Widerspruch habe ich mich dann ausgetobt

Irgendeinen Spaß braucht der Mensch ja...
Ich würde mich beim Gutachter auch beschweren, es ist doch die reine Schikane.
Kopf hoch - durch. Ich drücke euch die Daumen, falls ihr da wirklich wieder hinmüsst!
Liebe Grüße
Karin
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 12. Dez 2006, 19:59
von Sonny
ja denke auch das es Schikane ist jetzt aber mal ehrlich habe gerade nochmals nachgeschaut wann wir den termin hatten und es war der 30 Oktober laß uns mal sagen bis der metzger das alles geschrieben hat vielleicht sogar anfang November kann mir einer sagen was sich geändert haben soll ?? Bettnässen ist auch immer noch nach dem termin beim Metzger sogar viermal !! Ich wollte eigentlich morgen mal beim ärtztlichen Dienst anrufen und fragen was sie damit erreichen wollen
Re: SBA ist da !!
Verfasst: 13. Dez 2006, 23:13
von Birgit
Lass dich gedanklich einfach mal drücken; die Verhaltensauffälligkeiten hast du hoffentlich in deinem Antrag auch schon drin stehen, oder?
Seid ihr im VDK oder z.B. auch bei der KAB (katholische Arbeitnehmerbewegung)? Die helfen beide in solchen Fällen, haben auch Juristen, die einen ggf. bei Prozessen vertreten. Ist empfehlenswert, wobei es nicht immer so ist, dass sie einen vertreten (dann nicht, wenn man selber besser informiert ist wie der Jurist...)
Tschüss
Birgit