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Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 09:48
von TWD12
Hallo Ihr alle,

bin jetzt total verunsichert. Manche Kinder haben, obwohl nicht so schwerhörig wie mein Sohn, zum SBA die Merkzeichen H, B oder Gl bekommen. Jetzt wurde in diesem Forum unterschiedlich geantwortet, die einen schreiben sie haben die Merkzeichen, die anderen sagen man muß 100 % haben und beide Ohren resthörig bzw. taub.
Wie bekommt man denn nun die Merkzeichen, nach Glück oder wie? Oder braucht man den richtigen Arzt?

Die Schwerhörigkeit meines Sohnes wurde 2005 das erste mal festgestellt. Vorher wurden wir von A nach B geschickt. Ist aber angeboren. Wird jetzt bald 7 Jahre alt. Ist auf einem Ohr resthörig an Taubhéit grenzend, das andere Ohr hochgradig schwerhörig. Sprach- und Kontaktschwierigkeiten bestehen auch.

Gruß Maria

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 10:50
von Andrea Heiker
Liebe Maria,

die Sachbearbeiter im Versorgungsamt sind Menschen, die sich mit Schlappohren zudem überhapt nicht auskennen. Das bedeutet also, dass sie Fehler machen sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten der Antragssteller. Die Festlegung eines GdBs ist eigentlich ziemlich klar geregelt. Schau mal in die FAQ. Wenn nach der Lektüre noch Unklarheiten festsehen, frag hier im Forum noch mal nach.

GRuß
Andrea

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 11:13
von TWD12
Hallo Andrea,

habe mir das nochmal durchgelesen. Mein Sohn hat 85% links und 95% Hörverlust rechts und ist bei Beantragung noch nicht 7 Jahre alt gewesen, da müßte man theoretisch die Merkzeichen B,G und H bekommen. Aber wenn man im Internet nach den Merkzeichen sucht, steht das etwas anders drin - beide Ohren resthörig bzw. taub. Was stimmt denn jetzt. Kann man sich auf die FAQ berufen?
Außerdem weiß ich nicht ob die Merkzeichen angekreuzt worden sind. Was macht man denn dann?

Gruß Maria

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 12:52
von Andrea Heiker
Liebe Maria,

Dein Sohn ist an Taubheit grenzend auf einem Ohr, im versorgamtlichen Sinne taub auf dem anderen Ohr.

Berufen bzw. Deinen Widerspruch begründen musst Du mit den gutachterlichen Anhaltspunkten:
Als PDF hier zu finden: http://www.agsv.nrw.de/Service/Gutachte ... u/K710.pdf

Das Merkzeichen H ist in Kapitel 22 ab Absatz 4 e geregelt (S. 29 in obigen Dokument)

Das Merkzeichen G ist in Teil B Absatz 30 geregelt (S. 137 in obigen Dokument)

Das Merkzeichen B ist in Teil B Ansatz 32 geregelt (S. 140 in obigen Dokument)

100% ist in Kapitel 26.5 geregelt (S. 56 in obigen Dokument)

Die Voraussetzungen für GL findest Du unter:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=206

Das Versorgungsamt muss sich nach den Anhaltspunkten richten!

Deine Sohn steht das volle Programm zu, da an Taubheit grenzend, Sprachstörungen und unter 7 Jahre.

Die Merkzeichen hättest Du in Dem Antrag ankreuzen müssen. Wenn Du das nicht getan hast, solltest Du das noch nachholen, sag, dass DU nicht vorher Bescheid wußtest. Dein Sohn hat auch bald das kritische Alter erreicht, sieh zu, dass Du keine Fristen verpasst, sonst heißt es nachher, er hat früher besser gehört. Und sieh zu, dass Du jetzt die Kopien der Arztberichte aus dem letzten Jahr holst, sonst sind sie auch bald weg.

Und wie kam das eigentlich, dass Dein Sohn FÜNF Jahre alt werden musst, bevor seine starke Schwerhörigkeit entdeckt wurde, manche Ärzte sollte man wirklich verklagen.

Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Mittwoch, November 15, 2006 @ 12:55][/size]

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 14:02
von TWD12
Hallo Andrea,

den Antrag haben wir bereits im Dezember 2005 gestellt. (Übern VDK) Dann kam der Bescheid mit 40%. Haben dann Wiederspruch eingelegt und einen Bescheid von HNO-Uni-Klinik Großhadern über 60% GdB und angeborene Schwerhörigkeit. Trotzdem müssen wir nächste Woche zum Amtsarzt des Versorgungsamtes. Wahrscheinlich wird der Uniklinik nicht geglaubt?!

Bei meinem Sohn wurde mit knapp 4 Jahren ein BERA-Test gemacht, nachdem die Hörteste nicht "geklappt" hatten und die Sprache undeutlich, verwaschen war. Aber bei der BERA war er wach. Wußte damals nicht daß das schlecht ist. Angeblich hätte es Normalhörigkeit ergeben. Mein Sohn wäre nur stur sagte der HNO-Arzt. Zu dem bin ich nicht mehr hin. Beim nächsten war dann ein Paukenerguß da, und bis der OP-Termin war usw. verging wieder Zeit. Dann wurde ihm wieder mangelnde Mitarbeit unterstellt. Irgendwann hat er dann das System Hörtest durchschaut. Die Frau gibt den Ton drauf und schaut meinen Sohn an ob er die Hand hebt, daß hat er dann auch irgendwann gemacht. Aber meine Zweifel blieben. Erst beim Gesundheitsamt (Pädaudiologie-Sprechtag) wurde in 10 Min. die Schwerhörigkeit festgestellt. Mein Sohn hat reine Schalleitungsschwerhörigkeit - ist sehr selten. Bei ihm ist der Steigbügel fixiert. In Großhadern wurde er dann operiert - Steigbügelimplantat. Aber er hat das Gusher-Syndrom und dadurch zu hohen Druck der Perilymphe - so daß das Implantat wieder entfernt wurde und das Loch in der ovalen Platte abgedichtet wurde. Jetzt hat er keinen Steigbügel mehr und ist quasi max. schwerhörig auf dem Ohr. Nach der Entlassung haben wir dann schnell den Ausweis beantragt - noch total ahnungslos. Dann jagte ein Termin den anderen, Info's kamen meist aus dem Internet oder HG-Akkustiker.
Wir bekamen Frühförderung vom MSD München. (Logo und Ergo hatten wir sowieso seit er 4 Jahre alt ist. Die haben auch nichts gemerkt. Aber solche Kinder sind sehr gut im Kompensieren durch beobachten.) Dann kam, der HG-Abschluß im März 2006, zwecks OP erst so spät. Wir mußten dann entscheiden einschulen, zurückstellen, wohin in die Schule. Nur der Herr vom MSD hat uns super unterstützt. Jetzt geht er in die Schwerhörigenschule in München, die Entscheidung war absolut richtig. Dort sind die Defizite von SH bekannt und die werden super gefördert. Nur die Fahrtzeit ist recht lang. Aber er geht gerne dort hin. Auch die Lehrer sind super, kennen die Probleme.
Ich hoffe das daß mit dem Ausweis endlich gut ausgeht, damit ein bischen Normalität einkehrt.

Gruß Maria
Irgendwann habe ich dann dieses Forum entdeckt, ist echt super.

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 14:50
von Andrea Heiker
Hallo Maria,

hat Dein Sohn ein BAHA oder normale Hg? Wenn er wirklich die maximale Schallleitungskomponente hat (beidseitig?) dann würde ihm bei einem intakten Innenohr das Baha sicher besser helfen. Dragon, der hier auch schreibt, ist mit einer ähnlichen Geschichte auch ganz glücklich über sein BAHA.

*Kopfschütteln über die ärztlich Unfähigkeit* grüßt
Andrea

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 16:19
von TWD12
Mein Sohn hat normale Luftleitungs-Hörgeräte. laut Facharzt Uniklinik funktioniert das dauerhaft. Wie auch immer. Aber er kann beim Göttinger-Sprachtest tatsächlich die Worte nachsprechen mit schlechterem Ohr. Die linke Seite ist noch nicht so schlimm. Er hört hauptsächlich die tieferen Töne schlecht.
Laut Arzt kann er beim Hörtest auch nicht schlechter angeben, da er es dann über den Knochen hört(oder fühlt?). Aber um Sprache zu verstehen braucht er 95 dB mindestens auf dem rechten Ohr, ohne HG.
Auch die Akkustikerin sagt es wäre so o.K. - weiß auch nicht was ich sagen soll, aber ich glaube er hört recht gut.

Gruß Maria

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 15. Nov 2006, 17:02
von Nina M.
Also bei einer reinen Schalleitungsschwerhörigkeit ist das BAHA schon eigentlich DAS Hilfsmittel überhaupt, weil es eben den "defekten" Bereich einfach umgeht. Ich würde an eurer Stelle zumindest langfristig mal Infos über ein BAHA einholen.

Gruß,
Nina

Re: Merkzeichen bei SBA

Verfasst: 16. Nov 2006, 09:39
von Andrea Heiker
Hallo,

ach ja zu den Schwerbehidnertenausweis bleibt zu sagen, dass Versorgungsämter eine Schallleitungsschwerhörigkeit meistens nicht "als so schlimm" einstufen wie ein Schallempfindungsschwerhöigekeit, aber bei den Anhaltspunkten wird aber nicht differzenziert welche Art von Schwerhörigkeit vorliegen muss.

Dass aber sich anscheinend alle dagegen sträuben, das BAHA zumindest mal zu probieren, verstehe ich nicht. Villeicht ruft Du mal bei Cochlear (Vertriebspartner vom BAHA-Hersteller) in Hannover an und fragst mal nach einem Arzt oder Akustiker in Eurer Nähe, die sich mit dem BAHA auskennen und läßt Dich mal beraten. Man muss sich die Schrauben auch nicht gleich reindrehen lassen. Man kann erst mit Stirnband oder Kopfbügel probieren.

Wenn Dein Sohn normale Hg trägt, muss der Schall trotzdem durch das defekte Mittelohr durch. Dabei verfälscht das Mittelohr wahrscheinlich auch die Frequenzen. Mit dem BAHA würde man das Mittelohr elegant umgehen, da der Schall über den Schädelknochen in das Innenohr kommt.

Gruß
Andrea