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wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 10:20
von TWD12
Hallo an Alle,
mein Sohn hat rechts 93% und links 73% Hörverlust. Habe ich nach der Tabelle B zur Berechnung des GdB ermittelt. Bekommt mein Sohn nun 60 % oder ?
Wie ist das mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (evtl. 100%). Mein Sohn hat die Werte schon bevor er 6 Jahre alt wurde und davor hatte er beidseits um die 70 %. Er redet undeutlich, näselnd und hat einen geringen Wortschatz. Außerdem traut er sich gegenüber Fremden nichts sagen. Er hat auch leichte Gleichgewichtsprobleme und ist in der Motorik ungeschickt und verzögert.
Bekommt man da auch ein GL als Merkzeichen oder mehr Prozente?
Gruß Hoeri
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 10:48
von Andrea Heiker
Lieber Hoeri,
allein für das Hören ist 60% korrekt. Die Sprachentwicklungsverzögerungen müssten noch ein paar Punkte mahr bringen. Dein Sohn ist allerdings nicht an Taubheit grenznd grenzend schwerhörig und daher wird es schwierig ihn als "gehörlos" beim Versorgungsamt unterzubringen.
Probieren kannst Du es jedoch. Du solltest die Sprachentwicklungsverzögerung stark betonen und beschreiben, dass Dein SOhn sich leider nur wie an Taubheit grenzend entwickelt. (Soooo weit ist er ja auch nicht entfernt von beidseits an Taubheit grenzend!).
Gleichgewichtsstörungen bringen nur etwas, wenn ein Arzt Euch ein Arzt diese gemäß der Anhaltspunkte attestiert. (Am Besten wörtlich abschreiben!)
Gruß
Andrea
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 15:27
von TWD12
Danke für Deine Antwort. Wir müssen nämlich demnächst zu einem Vertrauensarzt von Versorgungsamt. Da wollte ich mich schon mal informieren was Sache ist.
Ursprünglich haben wir nur 40 % bekommen. Dann habe ich Widerspruch eingelegt und auf Großhadern verwiesen. Großhadern hat dann auch die 60% zwecks angeborenen Schwerhörigkeit ans Versorgungsamt geschrieben. Aber jetzt sollen wir zum Amtsarzt.
Weiß nicht ob das gut ist.
Zuvor hat sich das Versorgungsamt nur auf den HNO-Arzt bezogen, und alle Anderen (Großhadern, Logopäde, Ergotherapeuth) außer Acht gelassen.
Inzwischen habe ich von unserem Schwerbehindertenbeauftragten in der Firma erfahren, daß unser HNO-Arzt auch Gutachter fürs Versorgungsamt ist. Dieser HNO-Arzt hat mir auch abgeraten einen Ausweis zu beantragen, es gäbe max. nur 20-30%. Ist mir jetzt schon klar warum. Haben aber trotzdem den Antrag gestellt.
Gruß Hoeri
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 17:31
von Momo
Erstellt von hoeri
daß unser HNO-Arzt auch Gutachter fürs Versorgungsamt ist. Dieser HNO-Arzt hat mir auch abgeraten einen Ausweis zu beantragen, es gäbe max. nur 20-30%. Ist mir jetzt schon klar warum. Haben aber trotzdem den Antrag gestellt.
Gruß Hoeri
Das versthe ich nicht. Bei den Werten gibt es ja für die 60% keinen Interpretationsfreiraum
Und die anderen Sachen, wie oben schon gesagt, musst du dir bescheinigen lassen und gut bgründen, dann gibt-bes. die Sprache- Extraprozente und ich würde versuchen ein H,B,G und RF zu bekommen als Merkezichen. GL wird wahrscheinlich schwierig.
Gruss
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 17:46
von TWD12
Hallo Momo,
ich kann mir nur vorstellen, daß der HNO-Arzt die Werte vor der Operation (Stapesplastik und anschließende Revision zwecks Gusher Syndrom) abgegeben hat. Da hatten beide Ohren ca. 60-70 % Hörverlust. Waren also noch besser.
Seit der Operation hat er auf der rechten Seite keinen Steigbügel mehr ist also praktisch max. Schalleitungsschwerhörig - Innenohr aber total o.K. Mit HDO-Hörgerät gehts trotzdem - weiß nicht genau wieso - angeblich braucht man nur mehr Power.
Ich glaube das Versorgungsamt wills halt probieren ob man sich mit weniger zufrieden gibt.
Gruß hoeri
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 18:41
von Uli R.
Hallo,
bitte vorsichtig sein mit GdB-Einstufung. Eine reine Schallleitungsschwerhörigkeit wird nicht nach Tabelle B und D bewertet. Das gibt wesentlich weniger Prozentpunkte als eine schwer zu versogende Schallempfindungsschwerhörigkeit. Ist ja auch logisch, da eine einfache Verstärkung ausreicht.
Gruß Uli
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 5. Nov 2006, 22:15
von Birgit
Das stimmt so nicht!
"Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie empfohlene Tabelle (s. Tab. D, S.72) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz´des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten (s.S. 70ff und N8 Absatz 16, S.18).
Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
So, das hab ich mal wieder aus den Anhaltspunkten abgeschrieben...........
Es gibt keinen Unterschied bezüglich der Art der schwerhörigkeit! Allerdings werden zusätzliche Störungen auch je nachdem zusätzlich (oder eben nich) bewertet).
Bei der o.a. Schwerhörigkeitz wäre ohne Sprachauffälligkeit auch ein GdB von 50 möglich; allerdings wäre der schon bei der früheren Schwerhörigkeit (vor der OP) gegeben gewesen. Insofern scheinen die 60% zunächst gerechtfertigt. Allerdings scheint mir eben die Sprache bisher nicht gewürdigt worden zu sein. Also viel Glück beim Widerspruch!
Auch wenns weh tut: Bitte versucht, den vergleich zu einem gleichaltrigen Kind in der Sprachentwicklung darzustellen, damit "die vom Amt" wissen, was sie eigentlich bewerten!
tschüss Birgit
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 7. Nov 2006, 15:07
von Dragon74
Hallo,
will mal meinen Senf hierzu abgeben.
Wenn das Versorgungsamt nicht so will, wie es soll, hilft in den meisten Fällen ein guter Facharzt einer Uniklinik, der ein Gutachten erstellt. Nützt auch ein Widerspruch nichts, hilft auch beim Versorgungsamt schon mal der Gang, oder auch die Drohung mit einem Rechtsanwalt.
Soweit muß es zwar nicht kommen, aber im eigenen und im Interesse des Kindes sollte man sich auf nichts einlassen...
(Gilt im übrigen auch für den medizinischen Dienst der Krankenkassen!)
Gruß
Robin
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 8. Nov 2006, 07:58
von TWD12
Hallo Robin,
wir haben bereits Widerspruch eingelegt, da beim ersten Bescheid ja nur der normale HNO-Arzt befragt wurde nicht die UNI-Klinik, Logopäde etc.
Dann haben sie den Facharzt der HNO-Klinik angeschrieben und der in seinem Schreiben 60 % aufgrund angeborenem Gusher Syndrom und hochgradiger Schwerhörigkeit angegeben.
Jetzt sollen wir zu dem Vertrauensarzt.
Meine Frage ist wie sollen wir denn das mir der Sprache darstellen. Undeutlich, näselnd, Laute fehlen, Grammatik falsch, kleiner Wortschatz, Kontaktscheu usw.
Reicht da ein Bericht der Logopädin?
Hat noch sonst jemand Tipps.
Gruß Maria
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 8. Nov 2006, 08:11
von Momo
Hallo Maria
wichtig für das Versorgungsamt ist, wie wirkt sich die Sprachstörung auf den Alltag aus. Wenn er unddeutlich, schlecht oder falsch spricht z.B. kann er sich nicht ohne deine Hilfe mit Fremden (altersgerecht) unterhalten. Fremde Leute können ihn gar nicht oder kaum verstehen ohne "Dolmetscherhilfe" der Eltern usw.(dafür könnt ihr Merkzeichen H evtl. auch B(wird oft nur mit G gemeinsam vergeben) beantragen) Dass er schüchtern ist, wird die wahrscheinlich weniger interessieren. Ein Bericht der Logogpädin, wo sie eben die Sprachprobleme und deren Auswirkungen ihm menschlichen Miteinander schildert kann sicher nicht schaden.
Gruss
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[Editiert von Momo am: Mittwoch, November 8, 2006 @ 09:13][/size]
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 8. Nov 2006, 08:42
von TWD12
Hallo Momo,
danke für die Tipps. Das mit der Schüchterheit stimmt wahrscheinlich.
Vielleicht sollte man sagen, er hat Probleme weil er nicht richtig sprechen kann (das weiß er ja auch selbst), und damit kein Selbstvertrauen, Selbstbewußtsein und traut sich nicht mit fremde Erwachsene zu sprechen bzw. anzusprechen, weil die ihn nicht verstehen können oder werden. Dadurch kann er auch nicht nach dem weg fragen oder sonstige Auskünfte.
Im Straßenverkehr verhält er sich sowieso unmöglich. Er rennt oft einfach drauf los ohne schauen. Hören kann er die Autos meist auch nicht. Im Omnibus versteht er die Durchsagen nicht. Wir haben ihn mal im Einkaufszentrim verloren und ausrufen lassen, aber er hats nicht gehört. Gott sei Dank haben wir doch gefunden.
Gruß Maria
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 8. Nov 2006, 16:29
von Momo
Hallo Maria
genauso solltet ihr das erklären, dass er sich alleine nicht zurechtfinden kann und daher auf Hilfe angewiesen ist (H) und durch sein eingeschräönktes Hören und sonstige Probleme (müsstet Ihr dann erläutern) auch in seiner Bewegungsfreiheit im öffentlichen Verkehr eingeschränkt ist (Mz G) und daher auf ständige Begleitung angewiesen (B). Gleichzeitig beantragt ihr auch RF und möchtet, dass diese zusätzlichen Gesundheitsstörungen (Sprache) mit berücksichtigt werden beim GdB.
Viel Erfolg!
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 9. Nov 2006, 11:07
von Uli R.
Hallo birgit,
stimmt alles was Du aus der Gutachterliste übertragen hast, aber leider ist es nicht vollständig.
Es steht da auch: "Bei reiner Schallleitungsschwerhörigkeit sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen die Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist".
Im "Allgemeinen" steht da, das heißt das im Besonderen doch anders bewertet werden kann. Das muss dann allerdings mindestens glaubhaft gemacht werden können.
Gruß Uli
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 19. Nov 2006, 23:49
von Birgit
Hallo Uli, das, was du schreibst steht unter Nr 33 und betrifft ausschließlich die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht!
Also für den GdB stimmen meine Angaben schon!!
tschüss
Birgit
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 20. Nov 2006, 13:10
von Uli R.
Hallo Birgit,
stimmt was Du schreibst, aber Du kannst mir glauben, dass es so ist.
Bei einem Lehrgang vom VdK haben wir mit den Original Gutachterunterlagenh gearbeitet. Da stand klipp und klar drin, dass bei einer reinen Schallleitungsschwerhörigkeit nicht nach diesen Tabellen bewertet wird. Ich habe das auch abkopiert, finde es aber nicht. Da zählt das reine Wortverstehen.
Das ist doch auch vollkommen logisch, denn eine reine Schallleitungsschwerhörigkeit kann man mit Kassengeräten gut ausgleichen.
Gruß Uli
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 20. Nov 2006, 20:00
von Birgit
Und nochmal: 26.5 Hör- und Gleichgewichtsorgan
Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.....
Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Sind mit der hörstörung andere Erscheinungen (z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen [siehe Nummer 18 Absatz 8, S. 32]), verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden.
Die Einschränkungen betreffen WIRKLICH nur das merkzeichen RF.
Es ist wichtig, diese Anhaltspunkte schon sehr genau zu lesen, denn sonst lässt man sich gerne ein U für ein V verkaufen und das wäre nicht in Ordnung! Es geht nicht darum, mehr zu bekommen als einem zusteht, aber das, was zusteht, sollte man auch bekommen! (Sorry für den Schachtelsatz).
Ich denke, dass die Richtlinien bzgl. Hören recht konkret gefasst sind - bei den Sehbehinderungen ist es weit komplizierter, da dort verschiedene Kombinationen nicht vorgesehen sind. (z.B. gibt es eingeschränkten Visus und Einäugigkeit, oder Gesichtsfeldeinschränkung und Einäugigkeit, aber die Kombination Gesichtsfeldeinschränkung, verminderter Visus und Einäugigkeit ist nicht vorgesehen....)
Beim Hören sind es vor allem die Zusatzbehinderungen, die schwierig einzuordnen sind, wie Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, weil das alles nicht objektiv messbar ist und daher eine große Schwankungsbreite bei der Vergabe des GdB/MdE-Wertes möglich ist. Aber die "einfache" Hörschädigung ist eindeutig zu bewerten, wobei es auch da Grenzwerte gibt (siehe 26.5 Tabelle D)
tschüss
Birgit
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 20. Nov 2006, 20:04
von lynda
hallo momo -
was du erklärst oben . super
hast hat mich geholfen
und werde auch so erklären -
wollte auch wiederspruchen einlegen habe immer noch keine zeit-
nun habe elsa im schwimmbad verloren sie war ruckizucki weg wir haben mit einer freundin gesucht sie hatte ihre Hgs nicht obwohl ich war mir sicher das elsa nicht auf die strasse und fast nackig nicht gehen würde bin ich fast gestoren vor angst.. sie war einfach an einer spielgeräte so versteckt und sie ist ja so dünn als ich sie gesucht habe und nicht gesehen und sie könnte nicht hören habe mich schon damals gedacht ich bringe sie zum versorgungsamt ohne Hg und lasse die depp dort sie nachfragen da brauche sie kein gutachter...
also pussi
sage mal hoeri welche HNO hast du ? altheimereck 2 im innensatdt ??
Re: wieviele Prozente?
Verfasst: 21. Nov 2006, 09:56
von Momo
Hallo Lynda
so hat mir ein netter Herr vom VA das erklärt. Für sie sei entscheident wie sich das auf den Alltag auswirkt und am besten mit Bestätigung einer "offiziellen" Stelle.
Gruss[size=small]
[Editiert von Momo am: Dienstag, November 21, 2006 @ 09:58][/size]