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Merkzeichen "B"

Verfasst: 30. Sep 2006, 18:05
von Karin
Zur Kenntnis!

27.09.2006 - 16:48
Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird klargestellt.
Berlin (kobinet) Wie Hubert Hüppe, Beauftragter der Unionsfraktion CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, soeben in einer Pressemitteilung mitteilt, würden Probleme mit dem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis beseitigt.

Hüppe: "In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist es gelungen, endlich eine befriedigende Lösung zum Merkzeichen 'B' zu finden. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der vergangenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte".

Gemäß einer Beschlussempfehlung sollen schwer behinderte Menschen selbst entscheiden können, ob sie eine Begleitperson eine zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen wollen. Das "B" solle für die "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" stehen. Neue Schwerbehindertenausweise werden mit der neuen Formulierung ausgegeben. Alte Ausweise werden auf Antrag geändert.

Im Gesetz werde ebenfalls klargestellt: "dass die Betroffenen, auch wenn sie keine Begleitperson mitnehmen, keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Insbesondere sind sie nicht zur Inanspruchnahme von Begleitung verpflichtet".

Das bisherige Merkzeichen hat immer wieder zu Fehlinterpretationen "B" geführt, in dem es als Pflicht zur Begleitperson gedeutet wurde. Die Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) führte dazu, dass vielerorts behinderte Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen wurden. Ein Motorradfahrer hatte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Wohneinrichtung durchgesetzt mit der Begründung, dass sich seine Unfallgegnerin mit Merkzeichen "B" nicht unbegleitet im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.

"Es ist erfreulich, dass damit eine unnötige und häufig ausgrenzende Barriere beseitigt wird", so Hüppe. elba

Gruß Karin
Quelle: www.kobinet-nachrichten.de


Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 30. Sep 2006, 20:19
von Nina M.
Na, das wird ja auch mal Zeit...

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 10. Okt 2006, 19:29
von Günter Kissmann
Hallo,

ich klemm mich mal hier rein, obwohl es nicht direkt passt.

Ich hatte einen Widerspruch eingelegt bei Maltes Schwerbehindertenausweiß.

70% sind anerkannt und Merkzeichen RF.

Da wollte ich noch Merkzeichen B wegen der Wegstrecken zu den Ärzten und Therapien.

Der erwartet negative Bescheid kam heute.

Der Widerspruch war sachlich falsch.

Denn, es gibt Merkzeichen B nur für Menschen die erhebliche Probleme haben längere Strecken zu gehen (über 2km)aus welchen Gründen auch immer.

Das bedeutet, Merkzeichen B kann es nur in Verbindung mit Merkzeichen G, aG, Bl,GL und oder H geben.

Wieder was gelernt, ich werde das nicht weiter verfolgen, der Bescheid ist Rechtsmittelfähig.

Lieben Gruß,

Günter


Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 11. Okt 2006, 08:15
von Momo
Erstellt von Günter Kissmann
Das bedeutet, Merkzeichen B kann es nur in Verbindung mit Merkzeichen G, aG, Bl,GL und oder H geben.
Lieben Gruß,

Günter

Hallo
mir wurde dazu gesagt, dass es Merkzeichen B nur in Verbindung mit G oder aG oder BL gibt, nicht aber nur mit H. Fand ich super unlogisch, denn jemand der als hilflos eingestuft ist, braucht doch auch Begleitung, oder? Aber so sei die Rechtslage...Es ist echt zum K..., denn nichts ist klar beim SB Ausweis und oft ist man der Willkür der Sachbearbeiter ausgesetzt, weil man einfach keine Ahnung hat und bei all den Kämpfen mit Ärzten usw. auch nicht mehr die Nerven und die Kraft zu kämpfen. In Dland schreien alle man soll Kinder kriegen, aber wehe es ist dann nicht "normal", dann ist auf einmal keiner mehr zuständig. Ganz toll.

Gruss

Gruss

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 11. Okt 2006, 14:35
von Charanga
hallo,
ich wollte mich nur der Meinung von Momo zustimmen.
Und wie du Recht hast Momo. Das ist unlogisch. Ich habe auch nur H bekommen, mir langt es ja, aber da soll einer durchblicken können.

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 11. Okt 2006, 15:19
von Sandra
Hallo,

wer Interesse hat, kann auch kostenlos das Buch "Behinderung und Ausweis" über Landeswohlfahrtsverband (Hessen) Integrationsamt bestellen! Habe deshalb in Klammer geschrieben, da ich nicht weiss, ob in anderen Bundesländer ebenso gibt!

"Behinderung und Ausweis"
- Anträge
- Verfahren bei der Versorgungsverwaltung
- Merkmale für Nachteilsausgleiche
- GdB-Tabelle

Gruss Sandra

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 12. Okt 2006, 09:18
von Anke
Erstellt von Sandra
Hallo,

wer Interesse hat, kann auch kostenlos das Buch "Behinderung und Ausweis" über Landeswohlfahrtsverband (Hessen) Integrationsamt bestellen! Habe deshalb in Klammer geschrieben, da ich nicht weiss, ob in anderen Bundesländer ebenso gibt!

"Behinderung und Ausweis"
- Anträge
- Verfahren bei der Versorgungsverwaltung
- Merkmale für Nachteilsausgleiche
- GdB-Tabelle

Gruss Sandra
Hmmm Sandra,

ich habe dieses Buch zu Hause, aber es hilft mir auc nicht weiter.. schnief

lg anke


Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 12. Okt 2006, 09:23
von Andrea Heiker
Liebe Anke,

woran hakt es denn?

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 13. Okt 2006, 00:39
von Birgit
Voraussetzungen für nachteilsausgleiche:
Punkt 32
(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinerten (bei denen die Voraussetzungen dür die merkzeichen "G" ODER "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder anderebei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Dementsprechend ist zu beachten, ob bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob ilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger behinderung) erforderlich sind.

(3) Die Notwendigkeit ständiger begleitung ist anzunehmen bei
- Querschnittsgelähmten,
- Ohnhändern
- Blinden UND
- den in Nummer 30 Absätze 4 und 5 genannten Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.

(in dieser Nr. 30 unter Absatz 5 stehen Kinder, die an Taubheit grenzend oder taub sind bis zum 16. Lebensjahr)

Aber H bedingt auf jeden Fall B!"!!

Hab ich aus den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (da unter "Besonderheiten-Schwerbehindertengesetz"
tschüss Birgit

Re: Merkzeichen "B"

Verfasst: 13. Okt 2006, 08:46
von lynda
liebe birgirt dass ist ja nett ,

liebe andrea hast du die wert von elsa bekommen habe hinterhrer geschickt hoffe sind angekommen,
soll ich bei elsa auch H und oder G
beantragen, wenn sie ihre mehr als 70 %ihre gehör verloren hat, gilt sie als an taubheit sh oder nur hochgradig SH ??

und seit geburt SH ist muss ich ja noch rückgangig machen, dass sie ohne mich auf die strasse nicht gehen kann (sie hört ja überhaupt nich die fahrräder und in münchen gibt ja eine menge!)