Merkzeichen "B"
Verfasst: 30. Sep 2006, 18:05
Zur Kenntnis!
27.09.2006 - 16:48
Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird klargestellt.
Berlin (kobinet) Wie Hubert Hüppe, Beauftragter der Unionsfraktion CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, soeben in einer Pressemitteilung mitteilt, würden Probleme mit dem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis beseitigt.
Hüppe: "In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist es gelungen, endlich eine befriedigende Lösung zum Merkzeichen 'B' zu finden. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der vergangenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte".
Gemäß einer Beschlussempfehlung sollen schwer behinderte Menschen selbst entscheiden können, ob sie eine Begleitperson eine zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen wollen. Das "B" solle für die "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" stehen. Neue Schwerbehindertenausweise werden mit der neuen Formulierung ausgegeben. Alte Ausweise werden auf Antrag geändert.
Im Gesetz werde ebenfalls klargestellt: "dass die Betroffenen, auch wenn sie keine Begleitperson mitnehmen, keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Insbesondere sind sie nicht zur Inanspruchnahme von Begleitung verpflichtet".
Das bisherige Merkzeichen hat immer wieder zu Fehlinterpretationen "B" geführt, in dem es als Pflicht zur Begleitperson gedeutet wurde. Die Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) führte dazu, dass vielerorts behinderte Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen wurden. Ein Motorradfahrer hatte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Wohneinrichtung durchgesetzt mit der Begründung, dass sich seine Unfallgegnerin mit Merkzeichen "B" nicht unbegleitet im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.
"Es ist erfreulich, dass damit eine unnötige und häufig ausgrenzende Barriere beseitigt wird", so Hüppe. elba
Gruß Karin
Quelle: www.kobinet-nachrichten.de
27.09.2006 - 16:48
Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird klargestellt.
Berlin (kobinet) Wie Hubert Hüppe, Beauftragter der Unionsfraktion CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, soeben in einer Pressemitteilung mitteilt, würden Probleme mit dem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis beseitigt.
Hüppe: "In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist es gelungen, endlich eine befriedigende Lösung zum Merkzeichen 'B' zu finden. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der vergangenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte".
Gemäß einer Beschlussempfehlung sollen schwer behinderte Menschen selbst entscheiden können, ob sie eine Begleitperson eine zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen wollen. Das "B" solle für die "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" stehen. Neue Schwerbehindertenausweise werden mit der neuen Formulierung ausgegeben. Alte Ausweise werden auf Antrag geändert.
Im Gesetz werde ebenfalls klargestellt: "dass die Betroffenen, auch wenn sie keine Begleitperson mitnehmen, keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Insbesondere sind sie nicht zur Inanspruchnahme von Begleitung verpflichtet".
Das bisherige Merkzeichen hat immer wieder zu Fehlinterpretationen "B" geführt, in dem es als Pflicht zur Begleitperson gedeutet wurde. Die Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) führte dazu, dass vielerorts behinderte Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen wurden. Ein Motorradfahrer hatte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Wohneinrichtung durchgesetzt mit der Begründung, dass sich seine Unfallgegnerin mit Merkzeichen "B" nicht unbegleitet im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.
"Es ist erfreulich, dass damit eine unnötige und häufig ausgrenzende Barriere beseitigt wird", so Hüppe. elba
Gruß Karin
Quelle: www.kobinet-nachrichten.de