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AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 09:50
von Silke71
Hallo an alle!

Ich heiße Silke (35)u. möchte Euch gerne meinen Sohn Paul (9)vorstellen.
Paul besucht zur Zeit die 4. Kl. einer normalen Grundschule.
Er hatte schon im Kindergarten immer viele Probleme mit dem Hören, Konzentrieren uvm. !
Ende der 1. Kl. waren wir das erste Mal bei einem Sozialtherapeuten, der uns damals schon gesagt hat, daß Paul ein unheimlich gutes Gehör hat u. vorraussichtlich Hochbegabung (HB).
In der Schule hatte er nur Probleme >> Unruhe, Konzentration, Aggression, LRS-Verdacht. Seine schulischen Leistigen waren ok, für sein damaligs Verhalten.

Im April wurde er auf HB getestet > super.
Im Mai fingen die Untersuchungen für ADS an, was sich im August endlich bestätigte. Seit 3 Wochen bekommt er Medis u. es geht ENDLICH aufwärts!!:)

Letzte Woche Donnerstag waren wir an der HNO-Klinik (Pädaudiologie), dort wurde AVWS diagnostiziert.:( Noch mehr!!
Jetzt hab ich in der Schule einen Antrag auf Hörpädagogische Förderung gestellt, welcher wohl auch genehmigt wird!
Darüber hinaus soll er im Unterricht ein Hörgerät tragen (Edulink). Da muß ich mir nun erst noch die Verordnung von unserer HNO-Ärztin holen u. dann beim Hörgeräteakkustiker einreichen.
Mir wurde gesagt, daß die Chancen auf eine volle Kostenübernahme bei der KK sehr schlecht stünden.
Kann mir da vielleicht jemand Tipps geben??

Auch steht jetzt noch seine weitere Schullaufbahn in Frage, da bei Ihm alles so geballt vorkommt !!

So, das ist jetzt ziemlich lang geworden, entschuldigung!!

Viele liebe Grüße, Silke
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[Editiert von Silke71 am: Dienstag, September 19, 2006 @ 17:40][/size]
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[Editiert von Silke71 am: Donnerstag, Dezember 7, 2006 @ 17:42][/size]

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 11:37
von Karin
Liebe Silke, eine FM Anlage für eine Regelschule muss übernommen werden! Auch von der DAK - die nicht so gern zahlt. ;-)
http://www.phonak.com/de/com_prod_EduLi ... h='Edulink'
Hier ein Link zur Beschreibung.
Nicht bange machen lassen. Bei Ablehnung der vollen KOsten, Widerspruch einlegen!
Liebe Grüße
Karin
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[Editiert von Karin am: Dienstag, September 19, 2006 @ 11:38][/size]

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 15:45
von Nina M.
Hallo Silke,

oh je, da hat es euren Kleinen ja wirklich arg erwischt. Was ist denn HB?

Wie Karin schon sagte, die Edulink muss wie eine normale FM Anlage von den Kassen übernommen werden. Hier im Forum haben auch schon 2 oder 3 Mütter erfolgreich die Edulink für ihre Kids durchgekämpft. Vielleicht meldet sich eine davon ja noch hier bei dir.
Auch gibt es hier im Forum glaube ich mehrere Mütter von AVWS Kids. Da könnt ihr euch ja austauschen.

Gruß,
Nina

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 15:56
von Silke71
Danke für Eure Antworten!!

HB ist Hochbegabung. Im April`06 hatte er den HAWIK III-Test gemacht mit 125, ohne Medis. Die Ärzte meinen , jetzt unter Medikinet-retard, liegt der Wert bestimmt deutlich drüber.

Deshalb ja auch jetzt unser großes Schulproblem > Wohin sollen wir Ihn schicken?

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 17:58
von Nina M.
Hallo!

Hm, das ist in der Tat nicht einfach. Allerdings würde ich unter Anbetracht der Hochbegabung eher versuchen ihn auf der Regelschule zu lassen. Wenn ihr die Edulink bekommt, dann kann dem AVWS Problem damit hoffentlich schon mal ein ganzes Stück abgeholfen werden. Habt ihr denn jetzt schon Beratung/ambulante Förderung von einer zuständigen Hörgeschädigtenschule? Evtl. könnt ihr noch andere Nachteilsausgleiche für ihn durchsetzen oder eine andere Klassenraumgestaltung die sich positiv auf die Akustik auswirkt.

Leider ist an vielen Hörgeschädigtenschulen (vor allem im Grund-/Realschulbereich) das Niveau doch etwas geringer als an den Regelschulen, so dass er sich dann dort aufgrund seiner Hochbegabung wahrscheinlich eher langweilen würde.

Gruß,
Nina

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 18:37
von Silke71
Wir haben einen Antrag laufen auf Hörpädagogische Förderung in der Schule. Dort kommt dann jemand von unserer Gehörlosenschule u. hilft Ihm u. der Lehrerin, welche schon die Hände überm Kopf zusammen geschlagen hat !!:(

Ich habe nur Sorge, ob die Lehrerin dann auch mitmacht beim Edulink !!?? Infomaterial hatte ich Ihr schon gegeben.

Heute war ich auch noch bei der Schulpsychologin, zwecks Schulwahl ab 5. Klasse. Mal sehen, was Sie mir noch alles vorschlägt u. empfiehlt.


Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 19. Sep 2006, 20:03
von Silke71
Erstellt von Karin
Liebe Silke, eine FM Anlage für eine Regelschule muss übernommen werden! Auch von der DAK - die nicht so gern zahlt. ;-)
http://www.phonak.com/de/com_prod_EduLi ... h='Edulink'
Hier ein Link zur Beschreibung.
Nicht bange machen lassen. Bei Ablehnung der vollen KOsten, Widerspruch einlegen!
Liebe Grüße
Karin
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[Editiert von Karin am: Dienstag, September 19, 2006 @ 11:38][/size]
Danke für Deine schnelle Antwort! Aber wo finde ich das schriftlich, daß die Kosten f+ür Edulink übernommen werden müssen. Ich suche mir den ganzen Tag schon nen Wolf über Google. :rolleyes:
Aber ich kann irgendwie nix finden.
:(

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 20. Sep 2006, 06:54
von Karin
Schau mal hier:
http://www.schwerhoerigenforum.de/cgi-b ... hread=1179

Ich glaube, Andrea hat Uli R. angesprochen. Falls Andrea nicht greifbar ist, mache ich ihn auf diesen Thread aufmerksam. Und Silke findet den Thread vielleicht auch :-)
Ich muss erst mal weg, später wieder hier. In Eile.
Lieben Gruß
Karin


Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 20. Sep 2006, 08:28
von Momo
Erstellt von Silke71
Erstellt von Karin
Liebe Silke, eine FM Anlage für eine Regelschule muss übernommen werden! Auch von der DAK - die nicht so gern zahlt. ;-)
http://www.phonak.com/de/com_prod_EduLi ... h='Edulink'
Hier ein Link zur Beschreibung.
Nicht bange machen lassen. Bei Ablehnung der vollen KOsten, Widerspruch einlegen!
Liebe Grüße
Karin
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[Editiert von Karin am: Dienstag, September 19, 2006 @ 11:38][/size]


Danke für Deine schnelle Antwort! Aber wo finde ich das schriftlich, daß die Kosten f+ür Edulink übernommen werden müssen. Ich suche mir den ganzen Tag schon nen Wolf über Google. :rolleyes:
Aber ich kann irgendwie nix finden.
:(
Das wirst du nicht finden, da das mit der Edulink nicht klar geregelt zu sein scheint, da die Kinder nicht peripher hörgeschädigt sind. Meines Wissens ist die DAK da auch recht schwierig... Als Begründung für die Edulink gitl auf jeden Fall eine "zentrale Hörstörung". Aber hier schreiben auch ein paar "AVWS Mütter" mit, die sicher mehr Tipps geben können.

Gruss

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 25. Sep 2006, 14:12
von AVWS
Liebe Silke,
die Geschichte Deines Sohnes kommt mir sehr bekannt vor, die meines Sohnes ist ziemlich ähnlich. Infos zu Hochbegabung und Hörbehinderung findest Du auch unter www.begabungszentrum.de, Herr Bailer ist selbst hörbehindert.
Die Edulink bekommen wir inzwischen in Einzelfallentscheidungen durch, der Weg kann allerdings manchmal bis zu einem Jahr dauern. Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung brauchst schick mir einfach eine Mail.
Viele Grüße
Karen
www.avws.de

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 25. Sep 2006, 14:21
von Karin
Ich war am Wochenende in Köln beim Frühförderkongress. Dort habe ich das Thema speziell angefragt.
Sie sagten auch, es sei immer eine Einzelfallentscheidung. Man könne aber bei den Herstellern Gutachten oder Beurteilungen als Unterstützung einholen!
Viele Grüße
Karin

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 3. Nov 2006, 11:19
von carole
hallo silke,

ich bin mir zu 99,9% sicher, dass während der regelschule adäquate technische hilfsmittel in jeder hinsicht von den kk bezahlt werden müßten:

SGB 9, §33

falls ich das genauere zeile bezüglich deines falles wieder finde, melde ich es hier rein.

netten gruss carole

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 3. Nov 2006, 11:29
von carole
hallo silke,

das habe ich jetzt aus dem schwerhoerigen-netz kopiert - mein paragraph ist nur auf die berufswelt gezielt.

Der Anspruch auf Kostenerstattung eines Hilfsmittels begründet sich für gesetzlich Krankenversicherte aus dem Sozialgesetzbuch V. 1988 wurde im Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen das Instrument der Festbeträge eingeführt und auch für Hörgeräte Gruppen von Festbeträgen je nach der technischen Ausstattung von Hörgeräten bestimmt. Im Laufe der Jahre sind die Festbeträge bei gleichzeitigen Preissteigerungen und Verbesserung der Hörgerätetechnologie mehrfach abgesenkt worden (gegenüber 1989 um ca. 40 %).

Um hohe Zuzahlungen für Betroffene möglichst zu vermeiden, hat der DSB im Juni 2000 Empfehlungen herausgegeben. Lesen Sie, was Sie tun sollten, um Ihren Anspruch auf eine ausreichende zuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung zu wahren.

Im Jahr 2001 führte der DSB im Rahmen seiner Aktion gegen die Festbeträge in fünf Bundesländern eine Zusammenstellung von Hörgeräte-Versorgungsfällen durch, die dem Bundesministerium für Gesundheit überreicht wurde. Hierdurch wurde bewiesen, dass hoch- und höchstgradig schwerhörige Menschen hohe Zuzahlungen leisten müssen und oft einen langen, mühsamen Kampf mit den Krankenkassen für eine ausreichende Hörgeräteversorgung führen.

Am 17.12.02 entschied nach siebenjährigen Warten der Betroffenen das Bundesverfassungsgericht endlich über die Verfassungsmäßigkeit der Festbeträge. Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des DSB. Das Urteil eröffnet für ruhende Verfahren die Möglichkeit der Wiederaufnahme und die Hoffnung für alle Betroffenen, dass ein Grundsatzurteil zukünftig für Rechtssicherheit sorgen wird. Die beiden Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht haben in einem Bericht zusammengefasst, was das Urteil für schwerhörige Menschen bedeutet.

In einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.1.2003,
B 3 KR 7/02 R heißt es: "Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (vgl BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95 -)".

Der komplette Urteilstext kann unter http://www.bundessozialgericht.de/ im Menü Entscheidungstexte heruntergeladen werden.

Sollte Ihre Krankenkasse zukünftig die Kosten für Ihre Hörgeräteversorgung nur bis zum Festbetrag übernehmen wollen, obwohl durch Bestätigung Ihres HNO-Arztes die getesteten Festbetragshörgeräte nicht ausreichen, legen Sie gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse Widerspruch ein und begründen Sie ihn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.02.

"Die Versicherten müssen sich nicht mit Teilkostenerstattung zufrieden geben ... ; im Hilfsmittelsektor muss die Versorgung mit ausreichenden zweckmäßigen und in der Qualität gesicherten Hilfsmitteln als Sachleistung gewährleistet sein".

nicht desto trotz, habe ich viel gelesen, dass schulkinder die kostenübernahme bekommen...

Re: AVWS+ADS+Hochbegabung = Paul (9)

Verfasst: 3. Nov 2006, 11:40
von carole
hallo silke,

also ich habe jetzt gesucht und die genaue zeile nicht mehr gefunden, die die rechtsgrundlage deines falles beinhaltet, aber wende dich mal mit deinem fall an dieses link,

die können dir sicher weiterhelfen:

http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... ETE/online

gruss carole