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Widerspruch GdB

Verfasst: 2. Feb 2026, 08:26
von RuhrStar
Guten Morgen zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit einen GdB-Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt.
Mittlerweile ist mein Widerspruch weitergegeben worden an die Bezirksregierung. In der gutachtlichen Stellungnahme steht:
    Hörminderung, Tinnitus: Einzel-GdB 30
    Wenn ich die Werte laut 4-Frequenztabelle nach Röser nehme, dann komme ich auf dem rechten Ohr auf 52% und auf dem linken Ohr auf 43%, also beidseitig eine mittelgradige Schwerhörigkeit, wofür es einen Einzel-GdB 30 geben müsste. Berücksichtigt ist hierbei aber noch nicht der Tinnitus.
    Zum Tinnitus hat mein HNO geschrieben: 55 dB bei 1 kHz rechts
    Zusätzlich Sprachaudiogramm Einsilbenverständnis: rechts 30 % bei 60 dB und links 40 % bei 60 dB
    Ich weiß nicht, ob ich das Diagramm falsch verstehe, aber müssten es dann rechts nicht 20 % bei 60 dB sein und hätte dies Auswirkungen?

    Passen die 30 % so oder wäre hier ein höherer Einzel-GdB möglich?

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 10:03
    von Ohrenklempner
    Hello, ich bin jetzt kein ausgewiesener GdB-Spezialist. Aber weil mir der tonaudiometrische Hörverlust "nur" gering- bis etwas mittelgradig aussieht und die Einsilber bis 95/100% verstanden werden, kommt mir der zugestandene GdB von 30 schon recht wohlwollend vor. Ich habe mal Gemini gefragt und folgende Antwort bekommen:
    Die Berechnung des Grades der Behinderung (GdB) bei Hörverlust folgt in Deutschland strengen Regeln, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegt sind.

    Die Grundlage für die Berechnung ist nicht der prozentuale Hörverlust im Alltag, sondern das Sprachaudiogramm.

    1. Bestimmung des prozentualen Hörverlusts

    Zuerst ermitteln wir aus Ihren Werten für jedes Ohr separat den gewichteten Gesamtwert des Sprachverstehens nach der Tabelle von Boenninghaus und Röser.

    Rechtes Ohr:
    • 60 dB: 20% Verstehen
    • 80 dB: 80% Verstehen
    • 100 dB: 95% Verstehen
    Daraus ergibt sich ein gewichteter Hörverlust von ca. 40%. (Dies entspricht einer mittelgradigen Schwerhörigkeit).

    Linkes Ohr:
    • 60 dB: 40% Verstehen
    • 80 dB: 85% Verstehen
    • 100 dB: 100% Verstehen
    Daraus ergibt sich ein gewichteter Hörverlust von ca. 30%. (Dies entspricht einer gering- bis mittelgradigen Schwerhörigkeit).

    2. Ermittlung des GdB für das Gehör

    Nun wird der GdB anhand der offiziellen Tabelle für die beidseitige Schwerhörigkeit abgelesen. Dabei werden die Werte beider Ohren kombiniert:
    • Rechts: 40% Hörverlust
    • Links: 30% Hörverlust
    • Ergebnis: Laut GdB-Tabelle ergibt diese Kombination einen GdB-Wert von 20.
    3. Berücksichtigung des Tinnitus

    Ein Tinnitus wird zusätzlich bewertet, führt aber nicht zu einer einfachen Addition der Werte. In der Versorgungsmedizin wird ein „Gesamt-GdB“ gebildet:
    • Leichte psychische Belastung: GdB 0–10 (erhöht den Gesamt-GdB meist nicht).
    • Erhebliche psychische Begleiterscheinungen: GdB 20 (kann den Gesamt-GdB auf 30 erhöhen).
    • Schwere psychische Auswirkungen: GdB 30–50.
    Einschätzung: In Ihrem Fall liegt der GdB für das reine Gehör bei 20. Wenn der Tinnitus Sie im Alltag belastet (z. B. Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme), könnte der Gesamt-GdB auf 30 angehoben werden.

    Wichtige Hinweise
    Gleichwertigkeit: Ein GdB von 30 kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (GdB 50) bewirken, was den Kündigungsschutz verbessert.

    Hörgeräte: Der GdB wird immer ohne Hörgeräte (also der "Nacktwert") berechnet.
    Das Zitat bitte mit Vorsicht genießen. Was sagen denn die Versorgungsmedizin-Profis zu der Einschätzung?

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 10:49
    von RuhrStar
    Zumindest beim Einsilbenverständnis habe ich noch in Erinnerung, dass einige Worte von mir nicht klar verstanden wurden und ich diese dann "erraten" habe. Dies würde ich bei einem neuen Test nicht mehr so machen, sondern sagen, dass ich es nicht verstanden habe. Leider weiß ich nicht mehr, ob dieser Test mit oder ohne Hörgeräten durchgeführt wurde.

    Mein Tinnitus hat dokumentierte Begleiterscheinungen, so dass der Einzel-GdB tendenziell höher ausfallen sollte.

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 14:00
    von gereon
    Wie Ohrenklempner schon geschrieben hat, gibt es "nur" für Tinnitus einen GdB von 20. Es müssten dann schon schwere Depressionen oder sogar eine Berufsunfähigkeit aufgrund des Tinnitus vorliegen, damit dieser mit einem Einzelwert von höher als GdB 20 anerkannt wird. Demzufolge halte ich auch den GdB von 30 für richtig bewertet.

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 18:01
    von emilsborg
    Ohrenklempner hat geschrieben: 2. Feb 2026, 10:03 Das Zitat bitte mit Vorsicht genießen. Was sagen denn die Versorgungsmedizin-Profis zu der Einschätzung?
    Gemini hat das recht ordentlich gemacht, meine Schlussfolgerung wäre sehr ähnlich gewesen. Nachgerechnet habe ich jetzt auch nichts, nur das was oben an Input kam und die Antwort der KI auf Stimmigkeit hin überprüft. GdB 30 scheint mir mit Tinnitus und der Audiogrammlage passend zu sein, alleine ohne Tinnitus wäre es wie Gemini bereits schrieb „nur“ GdB 20.

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 20:05
    von RuhrStar
    Das bedeutet dann, dass die 4-Frequenztabelle nach Röser gar nicht relevant ist?

    Re: Widerspruch GdB

    Verfasst: 2. Feb 2026, 20:40
    von emilsborg
    RuhrStar hat geschrieben: 2. Feb 2026, 20:05 Das bedeutet dann, dass die 4-Frequenztabelle nach Röser gar nicht relevant ist?
    Richtig erkannt. Die Versorgungsmedizinverordnung verweist klar auf das Sprachverstehen, welches im Sprachaudiogramm erfasst wird. Nur wenn jemand kein Deutsch spricht bzw. bei ganz kleinen Kindern kann das Tonaudiogramm die entscheidende Rolle spielen.