Neues vom BSG
Verfasst: 16. Sep 2025, 19:47
B 3 KR 13/23 R
O.o wird das BSG irgendwann darüber entscheiden müssen, ob das unter realen Alltagsbedingungen gemäß APHAB-Fragebogen als deutlich besser empfundene "subjektive Hörempfinden" von Bedeutung sein kann, obwohl in den "objektiven" Freiburger-Testungen regelmäßig das 5000 € Gerät als gleichwertig mit der "aufzahlungsfreien Alternative" zum sog. Festbetrag erkannt wird, wenn der Proband ja ggf. einfach im "objektiven" Freiburger nur 1 Wort weniger "verstehen" müsste, um seinem "subjektiven" Hörerlebnis einen möglicherweise "objektiven Anstrich" zu vielleicht verpassen? Fragen über Fragen
O.o wird das BSG irgendwann darüber entscheiden müssen, ob das unter realen Alltagsbedingungen gemäß APHAB-Fragebogen als deutlich besser empfundene "subjektive Hörempfinden" von Bedeutung sein kann, obwohl in den "objektiven" Freiburger-Testungen regelmäßig das 5000 € Gerät als gleichwertig mit der "aufzahlungsfreien Alternative" zum sog. Festbetrag erkannt wird, wenn der Proband ja ggf. einfach im "objektiven" Freiburger nur 1 Wort weniger "verstehen" müsste, um seinem "subjektiven" Hörerlebnis einen möglicherweise "objektiven Anstrich" zu vielleicht verpassen? Fragen über Fragen
