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GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 13. Sep 2025, 17:58
von KevinZ
Hallo zusammen, ich benötige beim Thema GdB eure Hilfe. Ich hab mich nun endlich dazu durchgerungen das Thema anzugehen und die Feststellung einer Behinderung beantragt. Leider wurde dieser abgelehnt. Ich weiß nicht ob gerechtfertigt oder nicht.
Vielleicht könnt ihr mir hierbei helfen und eine Einschätzung abgeben.

Anhand des Audiogramms komme ich auf einen GdB von 30. Dazu hatte ich folgenden Rechner genutzt: https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/ap ... db-rechner

Das Versorgungsamt hat den Antrag mit der folgenden Begründung abgelehnt:
Der Hörverlust beträgt nach Sprachaudiogramm Bl. 7 rechts 30% und links 0%, somit GdB > 10. Das Ausmaß einer Behinderung wird nicht erreicht.

Auf welcher Grundlage und welche Berechnung hier zu Grunde liegt ist mir nicht klar. Wurde hier vielleicht das Ergebnis des Freiburger Sprachtests genommen? Mit dem kann ich leider nichts anfangen und weiß nicht wie dieser berechnet wird.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :)

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 13. Sep 2025, 19:40
von gereon
Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du erst ab einem Gdb von 50. Bei der Feststellung einer Behinderung wird nicht das Ton- sondern das Sprachaudiogramm berücksichtigt.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 14. Sep 2025, 14:12
von KevinZ
gereon hat geschrieben: 13. Sep 2025, 19:40 Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du erst ab einem Gdb von 50.
Von einem Schwerbehindertenausweis hatte ich nichts geschrieben. ;)
Mir geht es lediglich um den korrekten GdB.
gereon hat geschrieben: 13. Sep 2025, 19:40 Bei der Feststellung einer Behinderung wird nicht das Ton- sondern das Sprachaudiogramm berücksichtigt.
Das heißt, es wird stets das Sprachaudiogramm, wie in meinem Fall, der Freiburger Sprachtest genommen?
Dann wäre ja der Rechner hier z.B. total nutzlos: https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/ap ... db-rechner

Was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: Die Kasse zahlt mir für beide Seiten die Hörgeräte. Diese trage ich auch ständig. Ohne ist es mit Sprachverstehen sehr schwierig. Deshalb verstehe ich auch nicht wie man hier auf "Hörverlust beträgt nach Sprachaudiogramm links 0%" kommen kann.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 14. Sep 2025, 14:53
von gereon
Naja das der Freiburger Satztest nicht die Realität abbildet, dürfte ja allgemein bekannt sein. Im Alltag sieht es dann meistens ganz anders aus.
Die Gutachter können nun mal nur bewerten was Du in einer schalldichten Kabine in Ruhe bei 65 DB hörst.
Aber vielleicht äußert sich ja noch einer der User, die Dir den Freiburger genauer erklären können

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 14. Sep 2025, 16:31
von Ohrenklempner
Ganz einfach, die Bewertung des Hörverlusts nach den Hilfsmittelrichtlinien ist eine andere als wenn man für die Bestimmung des GdB bewertet. Man kann es so interpretieren, dass dein Hörvermögen mit Hörgerät so gut ist, dass keine Behinderung vorliegt. Ohne Hörgerät ist es aber so schlecht, dass Hörgeräte notwendig sind.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 14. Sep 2025, 18:19
von muggel
Du hast rechts:
- Hörverlust für Zahlen: 35dB
- Einsilberverstehen 60dB: 20%
- Einsilberverstehen 80dB: 65%
- Einsilberverstehen 100dB: 95%
Macht ein gewichtes Gesamtwortverstehen von (3*20 + 2*65 + 95)/2 = 142,5 bzw. ein einfaches Gesamtwortverstehen von 20+65 + 95 = 180.
Hier würde man den geringeren Hörverlust nehmen, d.h. ein Hörverlust von 40%. Damit bist du auf der Grenze zwischen geringgradiger und mittelgradiger Schwerhörigkeit.

Links:
- Hörverlust für Zahlen: 25dB
- Einsilberverstehen 60dB: 70%
- Einsilberverstehen 80dB: 85%
- Einsilberverstehen 100dB: 100%
Macht ein gewichtes Gesamtwortverstehen von (3*70 + 2*85 + 100)/2 = 240
Das ergibt nach VersMedV einen Hörverlust von 20%. Ein Hörverlust von 20% ist genau auf der Grenze zwischen Normalhörigkeit und geringgeradige Schwerhörigkeit.

Scheinbar hat der Gutachter bei dir eine geringgradige Schwerhörigkeit rechs und eine Normalhörigkeit links angenommen. Dies ergäbe ein GdB von 10.
Aber: wenn man das Tonaudiogramm dazu nimmt, dann müsstest du eigenlich rechts als mittelgradig und links als geringgradig schwerhörig eingestuft werden, was ein GdB von 20 ergibt.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 14. Sep 2025, 18:59
von KevinZ
Danke dir muggel für die Mühe das für mich aufzuschlüsseln und für deine Einschätzung TOP. :prayer:

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 15. Sep 2025, 05:21
von Jenvan
Ohrenklempner hat geschrieben: 14. Sep 2025, 16:31 Ganz einfach, die Bewertung des Hörverlusts nach den Hilfsmittelrichtlinien ist eine andere als wenn man für die Bestimmung des GdB bewertet. Man kann es so interpretieren, dass dein Hörvermögen mit Hörgerät so gut ist, dass keine Behinderung vorliegt. Ohne Hörgerät ist es aber so schlecht, dass Hörgeräte notwendig sind.
Wird das tatsächlich so bewertet? 😳
Das ist ganz schön zynisch. Dann kann man auch sagen, dass bei einen Rollstuhlfahrer keine Behinderung vorliegt. Mit Rollstuhl kommt er ja vorwärts.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 15. Sep 2025, 05:55
von Ohrenklempner
Wenn du mit dem Rollstuhl Treppen, Leitern und enge Türen überwinden oder Fahrrad fahren kannst, dann hast du vielleicht Recht. ;)

Mit Hörgerät kannst du laut Sprachaudiogramm 100% Sprachverstehen (Freiburger Sprachtest) erreichen, das entspricht einem nahezu vollständigen Ausgleich der Behinderung.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 15. Sep 2025, 07:33
von sanne
In Bezug auf das Sehen wird der GdB mit Hilfsmittel ermittelt. Auch wenn du ohne Brille nicht genug erkennst, wenn mit derselben auf 100% oder max 30% Sehvermögen kommst hast du keine Sehbehinderung und folglich keinen GdB.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 15. Sep 2025, 10:50
von muggel
Huhu,
wegen Rollstuhl: es gibt Personen, die einen Rollstuhl nur für längere Strecken benötigen.
Diese bekommen dann auch nicht zwangsweise einen Schwerbehindertenausweis.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 15. Sep 2025, 10:52
von gereon
muggel hat geschrieben: 15. Sep 2025, 10:50 Huhu,wegen Rollstuhl: es gibt Personen, die einen Rollstuhl nur für längere Strecken benötigen. Diese bekommen dann auch nicht zwangsweise einen Schwerbehindertenausweis.
Wieder mal was gelernt.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 11:42
von HG007
Jenvan hat geschrieben: 15. Sep 2025, 05:21
Ohrenklempner hat geschrieben: 14. Sep 2025, 16:31 Ganz einfach, die Bewertung des Hörverlusts nach den Hilfsmittelrichtlinien ist eine andere als wenn man für die Bestimmung des GdB bewertet. Man kann es so interpretieren, dass dein Hörvermögen mit Hörgerät so gut ist, dass keine Behinderung vorliegt. Ohne Hörgerät ist es aber so schlecht, dass Hörgeräte notwendig sind.
Wird das tatsächlich so bewertet? 😳
Das ist ganz schön zynisch. Dann kann man auch sagen, dass bei einen Rollstuhlfahrer keine Behinderung vorliegt. Mit Rollstuhl kommt er ja vorwärts.
Ich würde sagen was Ohrenklempner schreibt ist eine sachlich richtige Feststellung.
Was du als Vergleich bringst, finde ich ganz schön zynisch.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 13:35
von Jenvan
Ich wollte auch nicht in Frage stellen, dass Ohrenklempners Beitrag sachlich richtig ist. Nur meine naive Verwunderung darüber kundtun, dass der Grad der Behinderung auf Basis des Hörens/Sprachverstehens mit HGs und nicht ohne bemessen/beurteilt wird.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 13:59
von gereon
Jenvan hat geschrieben: 16. Sep 2025, 13:35 Ich wollte auch nicht in Frage stellen, dass Ohrenklempners Beitrag sachlich richtig ist. Nur meine naive Verwunderung darüber kundtun, dass der Grad der Behinderung auf Basis des Hörens/Sprachverstehens mit HGs und nicht ohne bemessen/beurteilt wird.
Für die Feststellung des GdB wird immer noch das Verstehen ohne Hörgeräte bewertet. Schließlich können Hörgeräte und CI ja auch mal kaputt gehen.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 16:29
von muggel
gereon hat geschrieben: 16. Sep 2025, 13:59
Für die Feststellung des GdB wird immer noch das Verstehen ohne Hörgeräte bewertet. Schließlich können Hörgeräte und CI ja auch mal kaputt gehen.
Das können Sehhilfen auch. Dennoch wird hier der GdB in diesem Fall MIT Sehhilfen bewertet.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 16:59
von gereon
[quote=muggel post_id=183655
Das können Sehhilfen auch. Dennoch wird hier der GdB in diesem Fall MIT Sehhilfen bewertet.
[/quote]

Ok, aber ganz sinnig scheint mir das beim Sehen nicht. Weißt Du warum man das dort so macht? Beim Hören stand ja auch mal zur Debatte, ob der GdB hier mit Hörhilfen bewertet wird. Dies hat sich aber dann nicht durchgesetzt.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 17:49
von HG007
KevinZ hat geschrieben: 13. Sep 2025, 17:58 Hallo zusammen, ich benötige beim Thema GdB eure Hilfe. Ich hab mich nun endlich dazu durchgerungen das Thema anzugehen und die Feststellung einer Behinderung beantragt. Leider wurde dieser abgelehnt.
Ich möchte jetzt einfach mal auf diesen Eingangssatz reagieren.

Warum um Gottes willen schreibst du - leider wurde es abgelehnt dass meine Einschränkung als Behinderung anerkannt wird.
Was hättest du denn davon dass die eine amtlich anerkannte Behinderung hättest.

Ich denke meine Einschränkung ohne HG ist etwas schwerer als deine - sorry wenn ich da falsch liegen sollte - fühle mich aber dank HG keineswegs behindert in irgend einer Tätigkeit oder in sozialen Kontakten.

Ich habe mein ganzes Leben mit Menschen mit Behinderung gearbeitet und frage mich wirklich ernsthaft was man davon hat wenn man offiziell als Mensch mit Behinderung eingestuft wird.

Ich will dir nicht auf die Füsse treten - nicht liegt mir ferner - es ist einfach mein pures nicht verstehen.

Hat man in Deutschland denn irgendwelche Vorteile wenn man amtlich als Mensch mit Behinderung gilt ?
Zahlt da die Versicherung höhere Beiträge ?
Ich kenne das von der Schweiz eben nicht so, denn dort spricht man von einer sogenannten Härtefall Regelungen IV Härtefall und nicht von einer Behinderung.

Ich hoffe das sprengt jetzt nicht den Rahmen deines Thema

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 18:05
von Ohrenklempner
gereon hat geschrieben: 16. Sep 2025, 16:59 Ok, aber ganz sinnig scheint mir das beim Sehen nicht. Weißt Du warum man das dort so macht? Beim Hören stand ja auch mal zur Debatte, ob der GdB hier mit Hörhilfen bewertet wird. Dies hat sich aber dann nicht durchgesetzt.
Ich glaube, es geht grundsätzlich darum, ob die Behinderung so weit ausgegelichen werden kann, dass man im Alltag keine wesentlichen Nachteile hat.
Hat man mit der Brille wieder eine Sehstärke von 100%, dann gilt das als "nicht behindert", auch wenn man ohne Brille nur 10% sieht.
So ist es auch beim Hörgerät vorgesehen. Aber beim Hörgerät lässt sich weniger objektiv als bei der Brille der Hörerfolg messen. Ja, man misst natürlich den Freiburger etc., aber das Messergebnis ist stark abhängig von der Hörgeräte-Trageeinstellung. Darum nimmt man das Gesamtwortverstehen ohne Hörgeräte, weil davon ausgegangen wird, dass mit hohem Gesamtwortverstehen auch ein guter Ausgleich durch das Hörgerät gegeben ist. Oder einfacher formuliert: Ist das Gesamtwortverstehen niedrig, wird auch mit Hörgeräten das erreichbare Sprachverstehen niedriger sein, darum bekommt man einen GdB zuerkannt.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 18:51
von KevinZ
HG007 hat geschrieben: 16. Sep 2025, 17:49 Warum um Gottes willen schreibst du - leider wurde es abgelehnt dass meine Einschränkung als Behinderung anerkannt wird.
Was hättest du denn davon dass die eine amtlich anerkannte Behinderung hättest.
Ich verstehe deine Frage ehrlich gesagt nicht. Ich habe eine Einschränkung und möchte das diese anerkannt wird, wenn es die Möglichkeit dazu gibt.
Mehr nicht. Wenn es nicht reicht, dann ist das ok für mich. Aus diesem Grund gibt es dieses Thema.
HG007 hat geschrieben: 16. Sep 2025, 17:49 Hat man in Deutschland denn irgendwelche Vorteile wenn man amtlich als Mensch mit Behinderung gilt ?
Zahlt da die Versicherung höhere Beiträge ?
Es geht hier nicht um eine Grundsatzdiskussion Behinderung. Bitte eröffne dazu lieber ein separates Thema.
Siehe auch hier: https://schwerbehinderung-vorteile.de/tabelle/

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 19:27
von HG007
KevinZ hat geschrieben: 16. Sep 2025, 18:51
Es geht hier nicht um eine Grundsatzdiskussion Behinderung. Bitte eröffne dazu lieber ein separates Thema.
Siehe auch hier: https://schwerbehinderung-vorteile.de/tabelle/
Danke für die Information dass es um Geld geht, das war ja unter anderem meine Frage.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 20:02
von KevinZ
HG007 hat geschrieben: 16. Sep 2025, 19:27
KevinZ hat geschrieben: 16. Sep 2025, 18:51
Es geht hier nicht um eine Grundsatzdiskussion Behinderung. Bitte eröffne dazu lieber ein separates Thema.
Siehe auch hier: https://schwerbehinderung-vorteile.de/tabelle/
Danke für die Information dass es um Geld geht, das war ja unter anderem meine Frage.
Eine absolute Frechheit deine Antwort. Mich hier so anzugreifen. Du kennst weder mein persönliches Umfeld, noch meine gesundheitliche Gesamt-Situation. Tut mir leid das ich vergessen hatte zu erwähnen das meine Partnerin zu 100 % schwerbehindert ist! Ihr geht es sicher deiner Meinung nach auch nur ums Geld.

Das ist mir hier zu blöd. Ich dachte das wäre ein geschützter Raum in dem man sich über so sensible Dinge wie Gesundheit austauschen kann.

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Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 21:43
von KatjaR
Sorry, was ist daran frech? Das war doch lediglich eine Feststellung.
Wo genau siehst du da einen Angriff?
Mit einem GdB einen Steuerfreibetrag geltend zu machen, worum es hierja wohl vorrangig geht,
ist nicht verwerflich und wird dir hier auch nicht zum Vorwurf gemacht.
Du hast von Muggel dazu eine sehr komptente Antwort erhalten.
Um Gesundheit geht es beim Beantragen von einem GB wohl eher nicht, die Anerkennung
ändert ja nichts am Gesundheitszustand.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 16. Sep 2025, 22:02
von deaf_tom
Nicht immer geht es ums Geld. Der Betrag liegt normalerweise in einer Größenordnung, dass man davon weder reich noch arm wird.

In meinem Fall geht es bspw. eher darum, nach der Feststellung des GDB eine Gleichstellung zu beantragen. Das dient der Absicherung meines Arbeitsplatzes, weil derzeit eine Entlassungswelle nach der anderen durch das Haus rollt.

Den steuerlichen Aspekt finde ich dabei nicht so spannend, dass ich nur dafür das Thema aktiv vorantreiben würde.

Re: GdB Antrag abgelehnt

Verfasst: 17. Sep 2025, 07:48
von Ohrenklempner
Selbst, wenn es "nur" auf einen GdB 20 hinausläuft -- vielleicht spielen da andere Erkrankungen noch mit hinein -- dann gibt es immerhin einen zusätzlichen Freibetrag, der die zusätzlichen Aufwendungen etwas abfedern kann. Je nach Steuerklasse und Einkommen wäre das schon eine kleine Erleichterung.