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GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 13. Sep 2025, 17:58
von KevinZ
Hallo zusammen, ich benötige beim Thema GdB eure Hilfe. Ich hab mich nun endlich dazu durchgerungen das Thema anzugehen und die Feststellung einer Behinderung beantragt. Leider wurde dieser abgelehnt. Ich weiß nicht ob gerechtfertigt oder nicht.
Vielleicht könnt ihr mir hierbei helfen und eine Einschätzung abgeben.
Anhand des Audiogramms komme ich auf einen GdB von 30. Dazu hatte ich folgenden Rechner genutzt:
https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/ap ... db-rechner
Das Versorgungsamt hat den Antrag mit der folgenden Begründung abgelehnt:
Der Hörverlust beträgt nach Sprachaudiogramm Bl. 7 rechts 30% und links 0%, somit GdB > 10. Das Ausmaß einer Behinderung wird nicht erreicht.
Auf welcher Grundlage und welche Berechnung hier zu Grunde liegt ist mir nicht klar. Wurde hier vielleicht das Ergebnis des Freiburger Sprachtests genommen? Mit dem kann ich leider nichts anfangen und weiß nicht wie dieser berechnet wird.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 13. Sep 2025, 19:40
von gereon
Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du erst ab einem Gdb von 50. Bei der Feststellung einer Behinderung wird nicht das Ton- sondern das Sprachaudiogramm berücksichtigt.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 14. Sep 2025, 14:12
von KevinZ
gereon hat geschrieben: ↑13. Sep 2025, 19:40
Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du erst ab einem Gdb von 50.
Von einem Schwerbehindertenausweis hatte ich nichts geschrieben.
Mir geht es lediglich um den korrekten GdB.
gereon hat geschrieben: ↑13. Sep 2025, 19:40
Bei der Feststellung einer Behinderung wird nicht das Ton- sondern das Sprachaudiogramm berücksichtigt.
Das heißt, es wird stets das Sprachaudiogramm, wie in meinem Fall, der Freiburger Sprachtest genommen?
Dann wäre ja der Rechner hier z.B. total nutzlos:
https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/ap ... db-rechner
Was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: Die Kasse zahlt mir für beide Seiten die Hörgeräte. Diese trage ich auch ständig. Ohne ist es mit Sprachverstehen sehr schwierig. Deshalb verstehe ich auch nicht wie man hier auf "Hörverlust beträgt nach Sprachaudiogramm links 0%" kommen kann.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 14. Sep 2025, 14:53
von gereon
Naja das der Freiburger Satztest nicht die Realität abbildet, dürfte ja allgemein bekannt sein. Im Alltag sieht es dann meistens ganz anders aus.
Die Gutachter können nun mal nur bewerten was Du in einer schalldichten Kabine in Ruhe bei 65 DB hörst.
Aber vielleicht äußert sich ja noch einer der User, die Dir den Freiburger genauer erklären können
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 14. Sep 2025, 16:31
von Ohrenklempner
Ganz einfach, die Bewertung des Hörverlusts nach den Hilfsmittelrichtlinien ist eine andere als wenn man für die Bestimmung des GdB bewertet. Man kann es so interpretieren, dass dein Hörvermögen mit Hörgerät so gut ist, dass keine Behinderung vorliegt. Ohne Hörgerät ist es aber so schlecht, dass Hörgeräte notwendig sind.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 14. Sep 2025, 18:19
von muggel
Du hast rechts:
- Hörverlust für Zahlen: 35dB
- Einsilberverstehen 60dB: 20%
- Einsilberverstehen 80dB: 65%
- Einsilberverstehen 100dB: 95%
Macht ein gewichtes Gesamtwortverstehen von (3*20 + 2*65 + 95)/2 = 142,5 bzw. ein einfaches Gesamtwortverstehen von 20+65 + 95 = 180.
Hier würde man den geringeren Hörverlust nehmen, d.h. ein Hörverlust von 40%. Damit bist du auf der Grenze zwischen geringgradiger und mittelgradiger Schwerhörigkeit.
Links:
- Hörverlust für Zahlen: 25dB
- Einsilberverstehen 60dB: 70%
- Einsilberverstehen 80dB: 85%
- Einsilberverstehen 100dB: 100%
Macht ein gewichtes Gesamtwortverstehen von (3*70 + 2*85 + 100)/2 = 240
Das ergibt nach VersMedV einen Hörverlust von 20%. Ein Hörverlust von 20% ist genau auf der Grenze zwischen Normalhörigkeit und geringgeradige Schwerhörigkeit.
Scheinbar hat der Gutachter bei dir eine geringgradige Schwerhörigkeit rechs und eine Normalhörigkeit links angenommen. Dies ergäbe ein GdB von 10.
Aber: wenn man das Tonaudiogramm dazu nimmt, dann müsstest du eigenlich rechts als mittelgradig und links als geringgradig schwerhörig eingestuft werden, was ein GdB von 20 ergibt.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 14. Sep 2025, 18:59
von KevinZ
Danke dir muggel für die Mühe das für mich aufzuschlüsseln und für deine Einschätzung TOP.

Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 15. Sep 2025, 05:21
von Jenvan
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑14. Sep 2025, 16:31
Ganz einfach, die Bewertung des Hörverlusts nach den Hilfsmittelrichtlinien ist eine andere als wenn man für die Bestimmung des GdB bewertet. Man kann es so interpretieren, dass dein Hörvermögen mit Hörgerät so gut ist, dass keine Behinderung vorliegt. Ohne Hörgerät ist es aber so schlecht, dass Hörgeräte notwendig sind.
Wird das tatsächlich so bewertet?

Das ist ganz schön zynisch. Dann kann man auch sagen, dass bei einen Rollstuhlfahrer keine Behinderung vorliegt. Mit Rollstuhl kommt er ja vorwärts.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 15. Sep 2025, 05:55
von Ohrenklempner
Wenn du mit dem Rollstuhl Treppen, Leitern und enge Türen überwinden oder Fahrrad fahren kannst, dann hast du vielleicht Recht.
Mit Hörgerät kannst du laut Sprachaudiogramm 100% Sprachverstehen (Freiburger Sprachtest) erreichen, das entspricht einem nahezu vollständigen Ausgleich der Behinderung.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 15. Sep 2025, 07:33
von sanne
In Bezug auf das Sehen wird der GdB mit Hilfsmittel ermittelt. Auch wenn du ohne Brille nicht genug erkennst, wenn mit derselben auf 100% oder max 30% Sehvermögen kommst hast du keine Sehbehinderung und folglich keinen GdB.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 15. Sep 2025, 10:50
von muggel
Huhu,
wegen Rollstuhl: es gibt Personen, die einen Rollstuhl nur für längere Strecken benötigen.
Diese bekommen dann auch nicht zwangsweise einen Schwerbehindertenausweis.
Re: GdB Antrag abgelehnt
Verfasst: 15. Sep 2025, 10:52
von gereon
muggel hat geschrieben: ↑15. Sep 2025, 10:50
Huhu,wegen Rollstuhl: es gibt Personen, die einen Rollstuhl nur für längere Strecken benötigen. Diese bekommen dann auch nicht zwangsweise einen Schwerbehindertenausweis.
Wieder mal was gelernt.